Photovoltaik-Mythen, die sich hartnäckig halten
Prima: Eine vom Ökostromanbieter LichtBlick 2020 beauftragte repräsentative Umfrage hat ergeben: 46 Prozent der Befragten sehen Solar-Anlagen auf Dächern als die Zukunft der Energieerzeugung in Deutschland. Zustimmung fänden Solaranlagen zur Energieerzeugung sowohl auf Neubauten im Gewerbesektor (82%) als auch im Wohnungsbau (80%). Das Solar-Potenzial ist also riesig. Umso mehr erstaunt es, dass immer noch zahlreiche Irrtümer kursieren. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, mit den wichtigsten 15 dieser Vorurteile aufzuräumen.

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Irrtum 1: Photovoltaik lohnt sich nicht!
Falsch! Eine Photovoltaik-Anlage erzeugt elektrischen Strom aus Sonnenstrahlung. Für die Lieferung dieser regenerativen Solarenergie flattert von der Sonne keine Energie-Rechnung ins Haus des Anlagenbetreibers. Und mehr noch: Photovoltaik senkt die Stromkosten. Jede Kilowattstunde Strom, die mit einer PV-Anlage erzeugt und im Haushalt selbst verbraucht (sogenannter Eigenverbrauch) wird, spart eine kWh Netzstrom, der ansonsten aus der Steckdose bezogen und mit durchschnittlich 37,2 Cent bezahlt werden müsste (Stand: Januar 2026. Quelle: BDEW). Das wirkt sich positiv auf die Rendite aus.

Auf der anderen Seite sinken die Stromgestehungskosten kontinuierlich, also die gesamten Kosten für die Erzeugung von 1 kWh Solarstrom. Die Gestehungskosten von selbsterzeugtem Solarstrom liegen bei kleinen Dachanlagen je nach Standort und Anlagengröße zwischen etwa 6 und 14 Cent/kWh (Quelle: Fraunhofer ISE, Stand 2026) – also meist nur ein Drittel bis ein Bruchteil dessen, was Netzstrom kostet.
Netzstrom oder eigener Solarstrom? Der Kostenunterschied
Durchschnittlicher Preis pro Kilowattstunde
Quellen: BDEW-Strompreisanalyse Januar 2026 (Haushaltsstrom, 3.500 kWh/Jahr) und Fraunhofer ISE „Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland“, Stand 2026. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom spart damit rund 20–30 Cent gegenüber Netzbezug.

Photovoltaik lohnt sich auch für die Umwelt! Im deutschen Strommix sinken die Emissionen zwar mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, fossile Kraftwerke verursachen aber weiterhin CO₂. Netzverluste gibt es ebenfalls, sie liegen jedoch nicht in einer Größenordnung, die den Vorteil von Solarstrom grundsätzlich aufhebt. Dass fossile und atomare Stromquellen alles andere als erneuerbar sind, müssen wir sicher nicht extra erwähnen …
Alle Argumente für eine gewinnversprechende Photovoltaikanlage haben wir in unserem Beitrag Lohnt sich Photovoltaik zusammengetragen.
Irrtum 2: Photovoltaik zahlt sich erst nach einer Ewigkeit aus!
Falsch! Eine durchschnittliche Photovoltaik-Anlage, die Sie komplett aus Eigenmitteln finanzieren, hat heute typischerweise eine Amortisationszeit von 8 bis 13 Jahren. Eine über Darlehen finanzierte Anlage braucht etwa 10 bis 15 Jahre, bis die Solarerträge die Investitionskosten und Betriebskosten decken. Bedenkt man die Lebensdauer von oft weit über 25 Jahren, bleibt eine lange Zeit des Genießens.
Weitere Details zur Amortisation einer Photovoltaik-Anlage liefert unser Ratgeber „Wirtschaftlichkeit und Amortisation einer PV-Anlage berechnen“.

Irrtum 3: Photovoltaikmodule haben doch keine Power!
Falsch! Der Solarenergie-Experte Prof. Dr. Volker Quaschning lehrt an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin rund um das Thema regenerative Energiesysteme. Er zeigt im folgenden Video, dass eine Menge Power in einem durchschnittlichen Solarmodul steckt:
Irrtum 4: Photovoltaik hat eine schlechte Energiebilanz!
Falsch! Laut Bericht des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) vom 16. Dezember 2021 beträgt die Energierücklaufzeit für monokristalline Siliziummodule 2,1 Jahre, für polykristalline sogar nur 1,6 Jahre. Bei einer Lebensdauer von 20 Jahren würde eine neue Solaranlage also etwa das Zehnfache der Energie, die zu ihrer Herstellung nötig war, erzeugen. Fortschreitende Technik führt aber zu einem noch besseren Ergebnis: Eine 25- bis 30-jährige Lebensdauer, so das ISE, würde Erntefaktoren von 11 bis 18 ergeben.
Für die Bestimmung der Energiebilanz müssen jedoch noch weitere Faktoren hinzugezählt werden: die Produktion von Montagesystem, Kabel etc. sowie die Installation des Systems – nicht zu vergessen das Recycling am Ende der Lebenszeit. Bei einem Polysilizium-Modul kommen damit insgesamt rund 600 kWh zusammen. Setzt man dies in Relation zu einer durchschnittlichen Solarstromerzeugung von jährlich 250 kWh und einer Betriebszeit von 25 Jahren, ergibt sich eine energetische Amortisationszeit von rund 2,4 Jahren – oder ein Erntefaktor von ca. 10,4 über 25 Jahre. Ein immer noch sehr gutes Ergebnis!

Irrtum 5: Photovoltaikanlagen sind furchtbar teuer!
Falsch! Die Preise für Solarmodule und Energiespeicher sind in den vergangenen Jahren deutlich gefallen. Die Gründe für diese erfreuliche Preisentwicklung sind vielschichtig. 2026 liegt der durchschnittliche Preis für eine schlüsselfertige Aufdach-Anlage je nach Anlagengröße, Dach und Ausstattung häufig bei etwa 1.100 bis 1.700 Euro pro kWp; konkrete Vergleichsangebote sind hier belastbarer als ein einzelner Preisindex. Eine 5,5-kWp-Anlage kostet damit rechnerisch rund 6.000 bis 9.500 Euro (bei etwa 1.100 bis 1.700 €/kWp). Zum Vergleich: 2012 lag der kWp-Preis noch bei rund 2.300 Euro – mehr als doppelt so hoch.
Natürlich umfasst eine Photovoltaikanlage neben den Solarmodulen noch weitere Komponenten. Wie sich diese prozentual auf die Anschaffungskosten verteilen, ist in unserem Beitrag zu den Kosten nachzulesen.

Irrtum 6: Photovoltaikanlagen haben eine Lebenszeit von nur 20 Jahren!
Falsch! Dieser Irrtum beruht wohl auf der üblicherweise gewährten Garantie der Modulhersteller. Auch die auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung könnte dafür verantwortlich sein. Richtig ist: Belastungstests haben gezeigt, dass moderne Photovoltaik-Anlagen eine Betriebszeit von 30 bis 40 Jahren erwarten lassen. Rechnen Sie mal mit: Legt man die oben genannten Amortisationszeiten zugrunde, liegen Sie mit einer Anlage, die 35 Jahre läuft, mindestens 20 Jahre in der Gewinnzone!

Irrtum 7: Photovoltaikanlagen verlieren schnell an Leistung!
Falsch! Laut der bereits genannten Studie des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) altern waferbasierte PV-Module so langsam, „dass es eine Herausforderung für die Wissenschaftler darstellt, Leistungsverluste überhaupt nachzuweisen“. Realistisch sei eine durchschnittliche jährliche Degradation der Nennleistung von ca. 0,15 %. Die Garantien der Hersteller für einen maximalen Leistungsverlust belaufen sich üblicherweise auf 10–15 % über 25–30 Jahre Betrieb.
Von einem schnellen Leistungsabfall kann also keine Rede sein! Ausführlich wird dieses Thema im Beitrag Leistung einer Photovoltaik-Anlage besprochen.

Irrtum 8: Photovoltaikanlagen zu installieren dauert richtig lange!
Falsch! Laut einer Umfrage im Auftrag des Unternehmens LG Electronics glaubt mehr als die Hälfte der Hausbewohner, man brauche für die Installation einer Photovoltaik-Anlage fünf oder sechs Tage. Weit gefehlt! Eine Anlage ist heute in ein bis zwei Tagen fix und fertig installiert.

Irrtum 9: Photovoltaik lohnt sich nur mit Solarstromspeicher – und die sind viel zu teuer!
Falsch! Die Anschaffungskosten für einen Solarstromspeicher sind in den letzten Jahren deutlich gesunken – ein 10-kWh-Heimspeicher liegt 2026 je nach Systemgrenze und Installationsaufwand grob im Bereich von etwa 5.000 bis 10.000 Euro. Dennoch bleibt es eine relevante Zusatzinvestition. Wer die Investition scheut, kann die Photovoltaik-Anlage auch ohne Speicher lohnenswert(er) machen: mit einer gezielten Steuerung des Eigenverbrauchs. Ziel ist es, ein Maximum des Stromverbrauchs mit selbst erzeugtem Solarstrom zu decken. Das gelingt beispielsweise, wenn Stromfresser wie Waschmaschine und Trockner in der Hauptproduktionszeit von Solarenergie, also zur Mittagszeit, laufen. Eventuell kann ja auch das Elektrofahrzeug wie E-Fahrrad oder E-Auto tagsüber aufgetankt werden.

Natürlich erhöht eine Solarbatterie den Eigenverbrauchsanteil signifikant. In welchen Fällen sich die teuren Stromspeicher rechnen, zeigt unser Beitrag Energiespeicher Kosten – Nutzen auf.
Irrtum 10: Für Photovoltaik scheint die Sonne zu selten!
Falsch! Die Anlage produziert auch Strom, wenn die Sonne nicht scheint. Richtig ist, dass hierzulande die Diffusstrahlung vorherrscht und dass der Ertrag bei Sonnenschein höher ausfällt. Dennoch reicht die solare Strahlung für eine rentable Stromproduktion aus. Ein Beleg: Mit einer Photovoltaik-Anlage von rund acht Quadratmetern Modulfläche lässt sich in Deutschland der Strom erzeugen, den ein 1-Personen-Haushalt im Schnitt verbraucht. Unser Ratgeber-Beitrag Photovoltaik: Ertrag in Sommer und Winter klärt genauer zu den in Deutschland möglichen PV-Erträgen auf.

Irrtum 11: Für Photovoltaik eignen sich nur Süddächer!
Falsch! Eine Solarstromanlage empfängt in Deutschland auf einem gen Süden gerichteten Dach zwar die meisten Sonnenstrahlen pro Tag und Jahr. Doch auch Anlagen auf nach Osten oder Westen ausgerichteten Dächern erzeugen genügend Strom, um die Anlagen lohnend zu betreiben. Die Stromausbeute ist gar nicht so viel geringer und lässt sich beispielsweise gut mit extra Solarmodulen ausgleichen. Welche Tricks bei der Planung sonst noch angewendet werden können, verrät unser Beitrag Photovoltaik Ertragsoptimierung planen.

Irrtum 12: Für Photovoltaik brauche ich ein eigenes Solardach!
Falsch! Ein eigenes Dach ist für den Betrieb einer PV-Anlage nicht erforderlich. Sie können auch zum PV-Anlagen-Besitzer werden, wenn Sie eine Anlage auf einem fremden Dach installieren. Anlaufpunkt sind Internetbörsen, wie beispielsweise die Berliner Solardachbörse. Hier finden sich Investoren und Dachbesitzer, denen das Geld für eine Anlage fehlt. Die Dachbesitzer verpachten ihre Dachfläche je nach Vertrag gegen eine Fixpacht, Einmalzahlung, Dachsanierung oder eine Beteiligung am Ertrag. Die Investoren pachten das Dach und kaufen, installieren und betreiben die Anlage.

Allerdings verliert das Konzept „Solardach mieten“ für Dachvermieter wegen der sinkenden Einspeisevergütung zunehmend an Reiz. Immer noch lohnenswerter ist dagegen das Geschäftsmodell „Solaranlage mieten“: Man spart sich die Investition in die Anlage und genießt dennoch eine niedrigere Stromrechnung dank der teilweisen Deckung des Eigenbedarfs mit Solarstrom. Sie sehen, Sie müssen nicht mal eine Solaranlage kaufen, um von ihr zu profitieren!
Irrtum 13: Photovoltaikerträge werden durch Steuerabgaben aufgefressen!
Falsch! Seit dem Jahressteuergesetz 2022 gilt für viele kleine PV-Anlagen eine gesetzliche Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG). Bereits 2021 hatte das Bundesfinanzministerium entschieden, den Betrieb von Kleinanlagen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht einzustufen. Nun wurde außerdem die Grenze von 10 auf 30 kWp heraufgesetzt. Das bedeutet: Sind die Voraussetzungen erfüllt, entfallen die aufwendigen Prognoseberechnungen und Gewinnermittlungen und die Einnahmen unterliegen nicht der Einkommensteuer.

Alle Einzelheiten zum Thema Photovoltaik und Steuern kennt unser Ratgeber Photovoltaik: Einkommensteuer.
Abgaben ans Finanzamt: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und mehr Betreiber einer PV-Anlage, die auch nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins… weiterlesen
Irrtum 14: Photovoltaik und Mieterstrom ist keine gute Kombination!
Falsch! Erklärtes Ziel der Mieterstromförderung ist es, nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Bewohner von Mietwohnungen an der Energiewende zu beteiligen. Von diesem Konzept profitieren Vermieter und Mieter gleichermaßen: Der Vermieter erhält den Erlös aus dem Verkauf des Stroms plus den sogenannten Mieterstromzuschlag. Der Mieter bezieht auf 90 Prozent des Grundversorgungstarifs gedeckelten Solarstrom, und zwar ohne jeglichen Bürokratieaufwand. Blickt man zudem in Richtung Energiewende, sieht man in der Umwelt noch einen dritten Profiteur. Das Mieterstrommodell ist doch eine wirklich gelungene Kombination!

Irrtum 15: Photovoltaik-Minianlagen sind für Mieter nicht erlaubt!
Falsch! Grundsätzlich darf jeder Bürger, jede Bürgerin eine PV-Anlage betreiben. Seit dem 17. Oktober 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer sogar einen rechtlichen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargeräts – geregelt in § 554 BGB (Mietrecht) und § 20 WEG (Wohnungseigentumsrecht). Der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft kann die Zustimmung nur noch aus triftigen Gründen ablehnen, etwa bei begründeten Sicherheitsbedenken oder erheblichen baulichen Eingriffen. Die Mini-Solaranlage sollten Sie dem Vermieter dennoch vorher schriftlich anzeigen.
Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gelten zudem vereinfachte technische Vorgaben: Die Wechselrichterleistung darf bis zu 800 Voltampere (VA; 1 VA ≈ 1 Watt) betragen, die Modulleistung bis zu 2.000 Watt peak betragen. Bei solchen Steckersolargeräten innerhalb der Leistungsgrenzen genügt seit dem Solarpaket I die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur; die gesonderte Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.

Photovoltaik 2026: Was jetzt gilt
Viele der klassischen Vorurteile gegen Photovoltaik stammen aus einer Zeit, in der Module teuer, Speicher kaum erschwinglich und Genehmigungsverfahren langwierig waren. Seit 2023 hat sich der Rahmen in mehreren Schritten spürbar verändert – vom Wegfall der Mehrwertsteuer über die Steuerbefreiung kleiner Anlagen bis zum gesetzlichen Anspruch von Mietern auf ein Balkonkraftwerk. Wer heute eine Entscheidung trifft, tut das unter deutlich besseren Bedingungen als noch vor wenigen Jahren.
Was sich für Photovoltaik seit 2023 verändert hat
Die wichtigsten Neuerungen für private Anlagenbetreiber
Kauf und Installation von Anlagen bis 30 kWp sowie zugehöriger Speicher sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 3 UStG). Die Regelung gilt unbefristet.
Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind einkommensteuerfrei. Keine Gewinnermittlung, keine Einspeise-Steuererklärung.
Die Wechselrichter-Grenze steigt von 600 auf 800 VA, die Modulleistung darf bis 2.000 Wp betragen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt; es reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Mit § 554 BGB und § 20 WEG können Vermieter und Eigentümergemeinschaften die Installation eines Balkonkraftwerks nur noch aus triftigem Grund ablehnen.
EEG-geförderte Neuanlagen erhalten in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung; der Vergütungszeitraum verlängert sich dafür entsprechend. Kleine Anlagen sind bis zur Ausstattung mit intelligentem Messsystem teils ausgenommen. Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems samt Steuerungseinrichtung müssen betroffene EEG-geförderte Neuanlagen ihre maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 % der installierten Leistung begrenzen.
Unterm Strich bleibt: Eine Photovoltaik-Anlage ist heute günstiger in der Anschaffung, steuerlich einfacher zu handhaben und produziert Strom zu einem Bruchteil dessen, was aus der Steckdose kommt. Wer die Anlage auf den eigenen Verbrauch abstimmt und – wo sinnvoll – einen Speicher ergänzt, erzielt die höchste Einsparung. Für konkrete Zahlen auf Basis Ihres Dachs, Standorts und Stromverbrauchs helfen die Rechner auf unserem Portal – und für ein belastbares Angebot finden Sie über unsere Fachbetriebssuche einen Solarteur in Ihrer Region.
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