Photovoltaikanlage mieten – pachten – leasen

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Miete, Pacht und Leasing: Alternativen zum Kauf einer PV-Anlage

Die Installation einer Solaranlage ist langfristig betrachtet eine gute Investition. Die Anschaffung amortisiert sich irgendwann und der Käufer macht sich unabhängig von den Preisvorgaben großer Energiekonzerne. Photovoltaikanlagen sind jedoch teuer und oft nicht leicht zu finanzieren. Wer dennoch die Vorteile einer PV-Anlage nutzen und auf saubere Energie setzen möchte, hat zum Glück einige Alternativen zur Auswahl: die Anlage zu mieten, zu pachten oder zu leasen. Wir erklären die Unterschiede und was auf die Interessenten zukommt. Eine Auswahl seriöser Anbieter zeigt die sich bietenden Möglichkeiten auf.

Eine Photovoltaikanlage wird installiert © Marina Lohrbach, stock.adobe.com
Eine Photovoltaikanlage wird installiert © Marina Lohrbach, stock.adobe.com
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Auf das Pro & Kontra im Vergleich zur Anschaffung geht unser Beitrag Photovoltaikanlage: Mieten statt kaufen? ein.

Mieten – pachten – leasen: Was sind die Unterschiede?

Wenn es um die Nutzung einer fremden PV-Anlage geht, werden die Begriffe „mieten“ und „pachten“ häufig synonym verwendet. Selbst viele Energieversorgungsunternehmen sprechen von einem Mietvertrag, wenn eigentlich ein Pachtvertrag gemeint ist – und umgekehrt. Der Grund liegt auf der Hand: Potenzielle Kunden informieren sich vorab im Internet über die verschiedenen Möglichkeiten, in eine Solaranlage zu investieren. Und die meisten User recherchieren bei Google nach „Solaranlage mieten“ – und eben nicht nach „Solaranlage pachten“. Dennoch gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen einem Mietvertrag und einem Pachtvertrag:

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind beide Vertragsformen klar voneinander getrennt: Der Mietvertrag ist in den §§ 535 ff. BGB geregelt, der Pachtvertrag in den §§ 581 ff. BGB. Der entscheidende Unterschied lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Beim Mietvertrag erhält der Mieter ausschließlich das Recht, eine Sache zu gebrauchen. Beim Pachtvertrag tritt das Recht hinzu, aus der Sache Erträge zu ziehen – juristisch heißt das „Fruchtziehung“.

„Juristendeutsch“ war noch nie einfach zu verstehen, nicht wahr? Dabei ist die Sache gar nicht so kompliziert. Nehmen wir doch das Beispiel Wohnen zur Miete: Bei einem Mietvertrag erhalten Mieter das Recht zum Gebrauch einer Immobilie oder eines Grundstücks. Sie dürfen dort leben, ihre Kinder großziehen und die Räume nach Belieben möblieren. Beim Pachtvertrag kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Pächter bewirtschaften das gepachtete Gebäude oder Grundstück – mit dem Recht, daraus Einnahmen zu erzielen. Wenn der erzeugte Strom sowohl genutzt als auch ins Stromnetz eingespeist werden kann – und das ist die Regel – sind Mietverträge bzgl. einer PV-Anlage eigentlich Pachtverträge. Der Begriff der Miete ist einfach nur geläufiger. Wir schließen uns den Gebräuchen an und verwenden „Miete“ und „Pacht“ synonym.

Photovoltaikanlage: Der Unterschied zwischen Pacht und Miete
Photovoltaikanlage: Der Unterschied zwischen Pacht und Miete

Bleibt noch die Unterscheidung zum Leasen. Wie aus Leasingverträgen für (Firmen-)Fahrzeuge bekannt, mietet der Leasingnehmer für eine bestimmte Zeit das Auto und zahlt für die Nutzung eine monatliche Leasingrate. Häufig wird für das Leasingende ein fester Preis für den Abverkauf vereinbart. Bei der Pacht einer PV-Anlage scheint dies auf den ersten Blick ähnlich, denn die Verträge haben ebenfalls eine feste Laufzeit und die Anlage kann zum Ende meistens gegen Zahlung des Restwerts übernommen werden. Ein Leasingvertrag im engeren Sinne, in den dies von vorneherein aufgenommen wird, ist jedoch bei Kleinanlagen unüblich.

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So funktioniert das Mieten bzw. Pachten einer PV-Anlage

Im Grunde unterscheidet sich der Ablauf höchstens marginal von dem beim Kauf einer Photovoltaikanlage. Bei den angefragten Daten kann es allerdings kleine Unterschiede geben. Folgende 7 Schritte führen zum Ziel:

  1. Online-Eingabe der wichtigsten Eckdaten zum Haus: Dachform, Dachausrichtung, mögliche Hindernisse, Personenanzahl, Stromverbrauchsgewohnheit u.Ä.
  2. Persönliche Beratung vor Ort oder per Video-Telefonie
  3. Planung der Anlage gemeinsam mit dem beratenden Fachbetrieb
  4. Angebot des Fachbetriebs erhalten, gründlich prüfen und, wenn alles in Ordnung ist, unterschreiben.
  5. Montage bzw. Installation der Anlage durch einen Handwerksbetrieb
  6. Zählerwechsel durch den lokalen Netzbetreiber
  7. Inbetriebnahme durch einen Solarteur in Anwesenheit des Betreibers, also des Mieters, der PV-Anlage. Ein Vertreter des Netzbetreibers muss nicht anwesend sein.
Tipp: Mehrere Angebote einholen! Was grundsätzlich richtig ist, gilt auch bei Verträgen zur Pacht einer PV-Anlage.
Photovoltaik: Miet- und Pacht-Angebote kritisch prüfen
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Photovoltaikanlage mieten: 4 Anbieter im Vergleich

Trotz einiger Nachteile im Vergleich zum Kaufen wird das Mieten von Solaranlagen immer beliebter. Wir haben uns auf dem Markt umgesehen und stellen vier interessante Anbieter für das Pachten von PV-Anlagen vor:

  • Enpal: Das 2017 gegründete Berliner Unternehmen Enpal* hat sich als Marktführer für Mietsolaranlagen in Deutschland etabliert und nach eigenen Angaben bislang über 100.000 PV-Anlagen installiert. Gewinner des Next Economy Award 2022 beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis. Der Mietvertrag inkludiert den Stromzähleraustausch. Zu einem Preis, der sich nach der verbleibenden Mietdauer richtet, ist eine Übernahme der Anlage vor Laufzeitende möglich. Heute bietet Enpal neben der reinen Miete auch Kauf und flexible Finanzierung an.
Tipp: Auf der Webseite des Anbieters Enpal können Sie sich über den Solarcheck ein kostenfreies Angebot für die Miete einer Solaranlage machen lassen. (Anzeige)
  • DZ-4: Der „Erfinder der Miet-Solaranlage DZ-4 für Deutschlands Eigenheime“ kann mit einer noch längeren Erfahrung aufwarten. DZ-4* aus Hamburg führte das Geschäftsmodell bereits 2012 ein und wurde 2022 vollständig von der EnBW übernommen. Wichtig zu wissen: Der Servicebetrieb der DZ-4 wurde Ende 2024 strategisch eingestellt; bestehende Mietverträge wurden an die Bullfinch Asset AG bzw. die Deutsche Energie Infrastruktur I GmbH übertragen und laufen unverändert weiter. Neuabschlüsse von Mietverträgen sind seither nicht mehr möglich.
Tipp: Auf der Webseite des Anbieters DZ4 können Sie sich über den Solarcheck ein kostenfreies Angebot für die Miete einer Solaranlage machen lassen. (Anzeige)
  • Zolar: Das 2016 in Berlin gegründete Unternehmen Zolar* bezeichnet sich selbst als digitalen Handwerksbetrieb mit regionalen Montage-Teams und einem bundesweiten Netzwerk aus zertifizierten Elektromeistern. Wichtig zu wissen: Das frühere Mietmodell „Zolar Wow“ wurde Anfang 2023 pausiert; bestehende Mietverträge laufen aber unverändert weiter. Statt der reinen Miete bietet Zolar heute den Kauf mit flexibler Ratenfinanzierung („Zolar Easypay“) an – eine Variante, die Eigentum und planbare Monatsraten kombiniert.
Tipp: Auf der Webseite des Anbieters Zolar können Sie sich ein kostenfreies Angebot für die Miete einer Solaranlage machen lassen. (Anzeige)
  • Yello: Der bekannte Kölner Ökostromanbieter Yello (seit 1999) hat mit Yello Solar* eine Pachtmöglichkeit für PV-Anlagen ins Leben gerufen. Zahlreiche Auszeichnungen rund um Kundentreue und Preis-Leistungs-Verhältnis. Mehrere Pakete stehen zur Auswahl – ohne Speicher, mit eigenem Stromspeicher oder mit virtuellem Cloud-Speicher. Die Laufzeit der Verträge beträgt typischerweise 20 Jahre, wobei die Anlage auf Wunsch bereits nach 10 Jahren zum Restwert übernommen oder am Vertragsende kostenfrei eingebracht werden kann.
Tipp: Auf der Webseite des Anbieters Yello Solar können Sie sich ein kostenfreies Angebot für die Miete einer Solaranlage machen lassen. (Anzeige)

In der Übersicht werden alle Fakten auf einen Blick ersichtlich (alphabetisch, da ohne Bewertung). Die monatlichen Mietraten haben sich seit 2022 marktweit nach oben bewegt – aktuell starten viele Pakete für ein Einfamilienhaus zwischen 75 und 150 € pro Monat, je nach Anlagengröße und Speicheroption. Konkrete Konditionen bitte direkt beim Anbieter erfragen:

AnbieterDZ-4EnpalYelloZolar
Monatsmiete abMietmodell eingestellt³individuell¹individuell¹Mietmodell pausiert²
Solarspeicheroptionaloptionaloptionaloptional
Wallboxneinoptionalneinoptional
Energy Managerjajajaja
Vertragslaufzeit15 Jahre20 Jahre20 Jahre20 Jahre
Vertragsende vorzeitig?Ja, erstmals nach 10 JahrenJa, gegen RestzahlungJa, erstmals nach 10 JahrenJa, gegen Restzahlung
Übernahme
nach Vertragsende?
Erst nach
25 Jahren
JaJa, oder sie verbleibt gegen Zahlung einer Dachpacht 25 Jahre dortJa
BesonderheitInkl. HaftpflichtversicherungStromzähleraustausch, Ladesäule, Heimspeicher- und KaufoptionenSolar-Cloud-Tarif, Haftpflichtversicherung, virtueller SpeicherLadesäule, vorzeitige Auslösung möglich

¹ Mietraten richten sich nach Anlagengröße, Komponenten und Standort und werden anbieterseitig individuell kalkuliert. Übliche Spannen liegen 2026 zwischen rund 75 € und 200 € pro Monat.
² Zolar bietet seit Anfang 2023 keine neuen Mietverträge mehr an. Bestehende Mietverträge laufen unverändert weiter; für Neuabschlüsse stehen Kauf und Finanzierung über „Zolar Easypay“ zur Verfügung.
³ Die EnBW-Tochter DZ-4 hat den Servicebetrieb Ende 2024 strategisch eingestellt. Bestehende Mietverträge laufen weiter; für Neuabschlüsse stehen keine Mietangebote mehr zur Verfügung.

Die Konditionen sehen auf den ersten Blick attraktiv aus, gelten in der Praxis aber stets nur für die jeweils günstigste Konfiguration – etwa eine kleine Anlage ohne Speicher für einen 2- bis 3-Personen-Haushalt. Wer ein Einfamilienhaus mit 4 Personen, Stromspeicher und perspektivisch Wärmepumpe oder Wallbox versorgen will, landet schnell im Bereich oberhalb von 150 € pro Monat.

Hinweis: Zu Kauf und Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Kapazität von 10 kWp finden Interessenten eine Beispielrechnung in unserem Beitrag zu den Kosten.
Komplettes Hausdach mit Photovoltaik-Anlage bestückt © manfredxy, stock.adobe.com
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Details im Pachtvertrag genauestens prüfen

Hauseigentümer schließen mit dem Eigentümer der Anlage einen Pacht- oder Mietvertrag ab, der meist über 15 bis 20 Jahre läuft. Darin wird u.a. festgehalten, welchen Betrag der Pächter bzw. Mieter monatlich für den Betrieb der Anlage überweisen muss. Fast noch wichtiger sind aber die Vertragsdetails, in denen die Rechte und Pflichten des Pächters definiert werden. Damit mögliche Stolperfallen nicht zu einem bösen Erwachen führen, verdienen einige Fragen ein besonderes Augenmerk:

  • Muss laut Vertrag eine Errichtungsgebühr gezahlt werden?
  • Welche Serviceleistungen enthält der Vertrag?
  • Wird die Anlage gewartet, instandgehalten und umfassend versichert?
  • Werden dem Pächter Mindeststromerträge garantiert?
  • Besteht die Möglichkeit, den Vertrag vor Laufzeitende zu verlassen?
  • Kann die Anlage nach Ablauf des Mietvertrages übernommen werden?
  • Was geschieht mit der Anlage beim Verkauf des Hauses?
  • Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Im Idealfall kann ein Anbieter attraktive Referenzen vorweisen. Auch Erfahrungsberichte bisheriger Kunden können sich als aufschlussreich herausstellen.

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Lohnt sich ein Mieten oder Pachten auch finanziell?

Wer den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage erwägt, muss mit Investitionskosten zwischen etwa 7.000 und 15.000 Euro rechnen. Das ist eine Stange Geld, aber immer noch deutlich weniger als die Mietkosten, die im Laufe der Jahre zusammenkommen. Unsere tabellarische Gegenüberstellung von Kaufmodell und Mietmodell zeigt auf einen Blick: Rein finanziell lohnt sich das Pachten einer Solaranlage nicht. Listet man jedoch die Vorteile beider Modelle nebeneinander auf, sieht die Sache schon anders aus: Wie viel komfortabler ist doch das Mietmodell! Es bleibt ganz einfach eine Frage der persönlichen Vorlieben, ob man sich für den Kauf oder die Pacht einer PV-Anlage entscheidet.

Mieten oder Kaufen: Pro und Contra im Überblick

Mieten und Kaufen führen beide zu Solarstrom vom eigenen Dach – der Weg dorthin und das Risiko unterwegs unterscheiden sich aber deutlich. Die folgende Gegenüberstellung fasst die wichtigsten Argumente zusammen.

Vorteile der Miete

Keine Anschaffungskosten – sofortiger Start ohne Eigenkapital
Rundum-Sorglos-Paket: Wartung, Versicherung und Reparaturen sind enthalten
Planbare Monatsrate über die gesamte Vertragslaufzeit
Anbieter trägt das technische und wirtschaftliche Risiko
Übernahme der Anlage am Ende meist gegen geringen Restwert möglich

Nachteile der Miete

Über 20 Jahre summiert sich die Miete auf deutlich mehr als ein Direktkauf
Lange Vertragsbindung von 15 bis 25 Jahren
Beim Hausverkauf muss der Käufer den Mietvertrag übernehmen oder ablösen
Eingetragene Dienstbarkeit im Grundbuch sichert die Anlage rechtlich ab
Ein KfW-Kredit (Programm 270) ist meist günstiger als jede Mietrate

Faustregel: Wer das Eigenkapital aufbringen kann oder einen günstigen Kredit erhält, fährt finanziell mit dem Kauf besser. Die Miete ist vor allem dann eine sinnvolle Option, wenn Liquidität, Risiko-Komfort und der Wunsch nach Rundum-Service den höheren Gesamtpreis rechtfertigen.

Für wen passt welches Modell?

  • Miete eignet sich vor allem für Sie, wenn: Sie kein oder wenig Eigenkapital für eine PV-Anlage einsetzen möchten, sich nicht um Wartung und Versicherung kümmern wollen, eine planbare monatliche Belastung bevorzugen und langfristig im Haus wohnen bleiben wollen.
  • Kauf (ggf. mit Kredit) eignet sich vor allem für Sie, wenn: Sie Eigenkapital einsetzen können oder Zugang zu einem günstigen Solarkredit haben, die Anlage wirtschaftlich optimieren möchten, eine kürzere Amortisationszeit anstreben und beim Hausverkauf flexibel bleiben wollen.

Photovoltaikanlage leasen: eher nur für Unternehmen interessant

Anders als Mieter oder Pächter haften Leasingnehmer für Schäden und Ertragsausfälle. Sie müssen sich selbst um die Wartung der PV-Anlage kümmern und die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen. Bei größeren Anlagen kann dennoch eine Rendite erzielt werden – weshalb sich das Leasingmodell vorwiegend für Unternehmen, Gemeinden und Betriebe eignet. Als Richtwert gilt eine Anlage mit einer Leistung von mindestens 30 kWp. Außerdem muss es sich um eine selbstständige Betriebseinrichtung handeln, die nicht in das Dach oder die Fassade integriert sein darf.

Häufige Fragen rund um Miete, Pacht und Leasing

Wem gehört die Photovoltaikanlage während der Mietzeit?

Die Anlage bleibt Eigentum des Anbieters. Sie als Mieter haben das Nutzungsrecht und dürfen den erzeugten Strom selbst verbrauchen oder ins Netz einspeisen. Wirtschaftlich-juristisch handelt es sich daher streng genommen um eine Pacht – im Sprachgebrauch hat sich aber der Begriff „Miete“ etabliert.

Was passiert mit der Mietanlage beim Verkauf des Hauses?

Der Mietvertrag muss in der Regel vom Käufer übernommen werden. Lehnt der Käufer ab, ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrags meist nur gegen eine Ablösesumme möglich. Vor Vertragsunterzeichnung lohnt sich daher der Blick in die Klauseln zu Sonderkündigung und Vertragsübergabe.

Bekomme ich als Mieter die Einspeisevergütung?

Bei den meisten Mietmodellen geht die EEG-Einspeisevergütung direkt an Sie als Anlagenbetreiber. Bei einzelnen Contracting-Varianten verbleibt sie beim Anbieter, der dafür eine geringere Monatsrate ansetzt. Klärung vor Vertragsabschluss ist Pflicht.

Wer profitiert vom Nullsteuersatz auf PV-Anlagen?

Der Nullsteuersatz von 0 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG) gilt seit Januar 2023 für die Lieferung und Installation der Photovoltaikanlage. Beim Kaufmodell profitieren Sie direkt davon. Beim Mietmodell wirkt er sich auf die Anschaffungskosten des Anbieters aus und kann sich indirekt in der Mietrate widerspiegeln. Die Anmietung selbst ist laut Bundesfinanzministerium grundsätzlich keine Lieferung und unterliegt damit dem Regelsteuersatz; einige Anbieter geben den steuerlichen Vorteil auf den Anlagen-Anteil aber an Kunden weiter.

Was ist nach Ablauf des Mietvertrags?

Je nach Anbieter sind drei Wege üblich: Übernahme der Anlage gegen einen symbolischen Betrag, kostenfreier Rückbau oder Verbleib der Anlage gegen Zahlung einer Dachpacht. Die jeweilige Regelung steht im Vertrag und sollte vor Unterschrift transparent sein.

Worin unterscheiden sich Pacht und Leasing bei der PV-Anlage?

Bei der Pacht trägt der Anbieter Wartung, Reparaturen und Versicherung – bei einem klassischen Leasing übernimmt der Leasingnehmer dagegen Verantwortung für Betrieb und Schadensfälle. Deshalb ist Leasing für private Kleinanlagen kaum gebräuchlich; es lohnt sich erst ab rund 30 kWp und wird in der Regel von Unternehmen genutzt.

Fazit

Das Mieten einer PV-Anlage hat neben Nachteilen auch attraktive Vorteile. Verständlich, dass sich die Investoren diese gut bezahlen lassen. Bei den drei Modellen Mieten, Pachten oder Leasen kann zusammengefasst gesagt werden: Das Pachten unterscheidet sich vom Mieten nur in der Einnahmemöglichkeit durch die Einspeisung. Da dies mittlerweile fast ausnahmslos gewährt wird, sind beide Begriffe Mieten und Pachten synonym zu verstehen. Ein Leasing ist für Kleinanlagenbetreiber wenig interessant. Häufig wird die empfohlene Untergrenze von 30 kWp sogar vom Leasinggeber vorausgesetzt.

Tipp: Auf den Webseiten der Anbieter DZ4, Enpal, Zolar und Yello Solar können und Sie sich kostenfreie Angebote für die Miete einer Solaranlage machen lassen. (Anzeige)

*Dies ist ein sogenannter Affiliate-Link. Kommt es durch uns zu einem Vertragsabschluss, erhalten wir eine kleine Provision; für den Käufer wird das Produkt dadurch nicht teurer. Die Darstellung des Produkts entsteht rein redaktionell und unabhängig.

Haus mit Photovoltaikanlage © slavun, stock.adobe.com
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