Miete, Pacht und Leasing: Alternativen zum Kauf einer PV-Anlage
Die Installation einer Solaranlage ist langfristig betrachtet eine gute Investition. Die Anschaffung amortisiert sich irgendwann und der Käufer macht sich unabhängig von den Preisvorgaben großer Energiekonzerne. Photovoltaikanlagen sind jedoch teuer und oft nicht leicht zu finanzieren. Wer dennoch die Vorteile einer PV-Anlage nutzen und auf saubere Energie setzen möchte, hat zum Glück einige Alternativen zur Auswahl: die Anlage zu mieten, zu pachten oder zu leasen. Wir erklären die Unterschiede und was auf die Interessenten zukommt. Eine Auswahl seriöser Anbieter zeigt die sich bietenden Möglichkeiten auf.
Solaranlage-Konfigurator:
Jetzt Ihre Solaranlage konfigurieren und unverbindliche Angebote erhalten!
Auf das Pro & Kontra im Vergleich zur Anschaffung geht unser Beitrag Photovoltaikanlage: Mieten statt kaufen? ein.
Mieten – pachten – leasen: Was sind die Unterschiede?
Wenn es um die Nutzung einer fremden PV-Anlage geht, werden die Begriffe mieten und pachten häufig synonym verwendet. Selbst viele Energieversorgungsunternehmen sprechen von einem Mietvertrag, wenn eigentlich ein Pachtvertrag gemeint ist – und umgekehrt. Der Grund liegt auf der Hand: Potenzielle Kunden informieren sich vorab im Internet über die verschiedenen Möglichkeiten, in eine Solaranlage zu investieren. Und die meisten User recherchieren bei Google nach „Solaranlage mieten“ – und eben nicht nach „Solaranlage pachten“. Dennoch gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen einem Mietvertrag und einem Pachtvertrag:
Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es dazu:
„Der Bestandvertrag wird, wenn sich die in Bestand gegebene Sache ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt, ein Mietvertrag; wenn sie aber nur durch Fleiß und Mühe benützt werden kann, ein Pachtvertrag genannt. Werden durch einen Vertrag Sachen von der ersten und zweiten Art zugleich in Bestand gegeben; so ist der Vertrag nach der Beschaffenheit der Hauptsache zu beurteilen.“ (§ 1091 BGB)
„Juristendeutsch“ war noch nie einfach zu verstehen, nicht wahr? Dabei ist die Sache gar nicht so kompliziert. Nehmen wir doch das Beispiel Wohnen zur Miete: Bei einem Mietvertrag erhalten Mieter das Recht zum Gebrauch einer Immobilie oder eines Grundstücks. Sie dürfen dort leben, ihre Kinder großziehen und die Räume nach Belieben möblieren. Beim Pachtvertrag kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Pächter bewirtschaften das gepachtete Gebäude oder Grundstück – mit dem Recht, daraus Einnahmen zu erzielen. Wenn der erzeugte Strom sowohl genutzt als auch ins Stromnetz einspeist werden kann – und das ist die Regel – sind Mietverträge bzgl. einer PV-Anlage eigentlich Pachtverträge. Der Begriff der Miete ist einfach nur geläufiger. Wir schließen uns den Gebräuchen an und verwenden „Miete“ und „Pacht“ synonym.
Bleibt noch die Unterscheidung zum Leasen. Wie aus Leasingverträgen für (Firmen-)Fahrzeuge bekannt, mietet der Leasingnehmer für eine bestimmte Zeit das Auto und zahlt für die Nutzung eine monatliche Leasingrate. Häufig wird für das Leasingende ein fester Preis für den Abverkauf vereinbart. Bei der Pacht einer PV-Anlage scheint dies auf den ersten Blick ähnlich, denn die Verträge haben ebenfalls eine feste Laufzeit und die Anlage kann zum Ende meistens gegen Zahlung des Restwerts übernommen werden. Ein Leasingvertrag im engeren Sinne, in den dies von vorneherein aufgenommen wird, ist jedoch bei Kleinanlagen unüblich.
So funktioniert das Mieten bzw. Pachten einer PV-Anlage
Im Grunde unterscheidet sich der Ablauf höchstens marginal von dem beim Kauf einer Photovoltaikanlage. Bei den angefragten Daten kann es allerdings kleine Unterschiede geben. Folgende 7 Schritte führen zum Ziel:
- Online-Eingabe der wichtigsten Eckdaten zum Haus: Dachform, Dachausrichtung, mögliche Hindernisse, Personenanzahl, Stromverbrauchsgewohnheit u.Ä.
- Persönliche Beratung vor Ort oder per Video-Telefonie
- Planung der Anlage gemeinsam mit dem beratenden Fachbetrieb
- Angebot des Fachbetriebs erhalten, gründlich prüfen und, wenn alles in Ordnung ist, unterschreiben.
- Montage bzw. Installation der Anlage durch einen Handwerksbetrieb
- Zählerwechsel durch den lokalen Netzbetreiber
- Inbetriebnahme durch einen Solarteur in Anwesenheit des Betreibers, also des Mieters, der PV-Anlage. Ein Vertreter des Netzbetreibers muss nicht anwesend sein.
Photovoltaikanlage mieten: 4 Anbieter im Vergleich
Trotz einiger Nachteile im Vergleich zum Kaufen wird das Mieten von Solaranlagen immer beliebter. Wir haben uns auf dem Markt umgesehen und stellen vier interessante Anbieter für das Pachten von PV-Anlagen vor:
- Enpal: 12 Jahre Erfahrung im Solarmarkt und die Vermittlung von bereits über 11.000 Solarlösungen machen das Berliner Unternehmen Enpal* zum Marktführer. Gewinner des Next Economy Award 2022 beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis. Der Mietvertrag inkludiert den Stromzähleraustausch. Zu einem Preis, der sich nach der verbleibenden Mietdauer richtet, ist eine Übernahme der Anlage vor Laufzeitende möglich. Im Rahmen des „Heldenprogramms“ erhalten sowohl Empfehlende als auch neue Kunden eine Prämie in Höhe von 300 €.
- DZ-4: Der „Erfinder der Miet-Solaranlage DZ-4 für Deutschlands Eigenheime“ kann mit einer noch längeren Erfahrung aufwarten. DZ-4* aus Hamburg führte das Geschäftsmodell bereits 2012 ein. Drei Tarife zwischen 59 und 119 Euro (ohne und mit Energiemanagement bzw. Stromspeicher). Nach 10 Jahren können die Module zu 60 Prozent des ursprünglichen Preises erworben werden.
- Zolar: Das 2016 in Berlin gegründete Unternehmen Zolar* bezeichnet sich selbst als digitalen Handwerksbetrieb mit regionalen Montage-Teams und einem bundesweiten Netzwerk aus zertifizierten Elektromeistern. Der Grundpreis von 54 Euro beinhaltet die Pacht einer 3,4-kWp-Anlage. Stromspeicher und Energy Manager gegen Aufpreis. Besonderheit ist die Möglichkeit, eine Ladestation fürs E-Auto (Wallbox) zu mieten. Die Anlage kann durch Einmalzahlungen bzw. Restzahlungen während der Vertragslaufzeit ausgelöst werden. Ebenfalls 300 Euro Prämie bei erfolgreicher Weiterempfehlung.
- Yello: Der bekannte Kölner Ökostromanbieter Yello (seit 1999) hat mit Yello Solar* eine Pachtmöglichkeit für PV-Anlagen ins Leben gerufen. Zahlreiche Auszeichnungen: von höchster Kundentreue (Focus Money) bis exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis (Handelsblatt). Tarife von 59 bis 114 Euro bieten Anlagen ohne und mit Stromspeicher – oder mit virtuellem Cloud-Speicher. Die Laufzeit der Verträge beträgt 20 Jahre.
In der Übersicht werden alle Fakten auf einen Blick ersichtlich (alphabetisch, da ohne Bewertung, Stand Februar 2022):
Anbieter | DZ-4 | Enpal | Yello | Zolar |
---|---|---|---|---|
Monatsmiete ab | 59 Euro | 59 Euro | 59 Euro | 54 Euro |
Solarspeicher | optional | optional | optional | optional |
Wallbox | nein | optional | nein | optional |
Energy Manager | ja | ja | ja | ja |
Vertragslaufzeit | 15 Jahre | 20 Jahre | 20 Jahre | 20 Jahre |
Vertragsende vorzeitig? | Ja, erstmals nach 10 Jahren | Ja, gegen Restzahlung | Ja, erstmals nach 10 Jahren | Ja, gegen Restzahlung |
Übernahme nach Vertragsende? | Erst nach 25 Jahren | Ja | Ja, oder sie verbleibt gegen Zahlung einer Dachpacht 25 Jahre dort | Ja |
Besonderheit | Inkl. Haftpflichtversicherung | Stromzähleraustausch, Ladesäule,
300€ Erfolgsprämie | Solar-Cloud-Tarif, Haftpflichtversicherung, YouTube-Video wie’s geht | Ladesäule,
300€ Erfolgsprämie |
Die Preise sehen auf den ersten Blick sehr niedrig aus, gelten aber auch nur für sehr kleine Anlagen eines 2-Personen-Haushalts: bei Zolar z.B. für eine 3,4-kWp-Anlage ohne Energiemanagementsystem.
PV-Anlage mieten - Vergleich der Anbieter
Photovoltaikanlage mieten: Vorteile, Nachteile, Anbieter im Vergleich Technik, Steuern, Fachwissen – wer eine Photovoltaik-Anlage betreiben will, muss sich gut auskennen.… weiterlesen
Details im Pachtvertrag genauestens prüfen
Hauseigentümer schließen mit dem Eigentümer der Anlage einen Pacht- oder Mietvertrag ab, der meist über 15 bis 20 Jahre läuft. Darin wird u.a. festgehalten, welchen Betrag der Pächter bzw. Mieter monatlich für den Betrieb der Anlage überweisen muss. Fast noch wichtiger sind aber die Vertragsdetails, in denen die Rechte und Pflichten des Pächters definiert werden. Damit mögliche Stolperfallen nicht zu einem bösen Erwachen führen, verdienen einige Fragen ein besonderes Augenmerk:
- Muss laut Vertrag eine Errichtungsgebühr gezahlt werden?
- Welche Serviceleistungen enthält der Vertrag?
- Wird die Anlage gewartet, instandgehalten und umfassend versichert?
- Werden dem Pächter Mindeststromerträge garantiert?
- Besteht die Möglichkeit, den Vertrag vor Laufzeitende zu verlassen?
- Kann die Anlage nach Ablauf des Mietvertrages übernommen werden?
- Was geschieht mit der Anlage beim Verkauf des Hauses?
- Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Im Idealfall kann ein Anbieter attraktive Referenzen vorweisen. Auch Erfahrungsberichte bisheriger Kunden können sich als aufschlussreich herausstellen.
TIPP
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Angebote von Solarfachbetrieben vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen
Lohnt sich ein Mieten oder Pachten auch finanziell?
Wer den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage erwägt, muss mit Investitionskosten zwischen etwa 7.000 und 15.000 Euro rechnen. Das ist eine Stange Geld, aber immer noch deutlich weniger als die Mietkosten, die im Laufe der Jahre zusammenkommen. Unsere tabellarische Gegenüberstellung von Kaufmodell und Mietmodell zeigt auf einen Blick: Rein finanziell lohnt sich das Pachten einer Solaranlage nicht. Listet man jedoch die Vorteile beider Modelle nebeneinander auf, sieht die Sache schon anders aus: Wie viel komfortabler ist doch das Mietmodell! Es bleibt ganz einfach eine Frage der persönlichen Vorlieben, ob man sich für den Kauf oder die Pacht einer PV-Anlage entscheidet.
Photovoltaikanlage leasen: eher nur für Unternehmen interessant
Anders als Mieter oder Pächter haften Leasingnehmer für Schäden und Ertragsausfälle. Sie müssen sich selbst um die Wartung der PV-Anlage kümmern und die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen. Bei größeren Anlagen kann dennoch eine Rendite erzielt werden – weshalb sich das Leasingmodell vorwiegend für Unternehmen, Gemeinden und Betriebe eignet. Als Richtwert gilt eine Anlage mit einer Leistung von mindestens 30 kWp. Außerdem muss es sich um eine selbstständige Betriebseinrichtung handeln, die nicht in das Dach oder die Fassade integriert sein darf.
Fazit
Das Mieten einer PV-Anlage hat neben Nachteilen auch attraktive Vorteile. Verständlich, dass sich die Investoren diese gut bezahlen lassen. Bei den drei Modellen Mieten, Pachten oder Leasen kann zusammengefasst gesagt werden: Das Pachten unterscheidet sich vom Mieten nur in der Einnahmemöglichkeit durch die Einspeisung. Da dies mittlerweile fast ausnahmslos gewährt wird, sind beide Begriffe Mieten und Pachten synonym zu verstehen. Ein Leasing ist für Kleinanlagenbetreiber wenig interessant. Häufig wird die empfohlene Untergrenze von 30 kWp sogar vom Leasinggeber vorausgesetzt.
*Dies ist ein sogenannter Affiliate-Link. Kommt es durch uns zu einem Vertragsabschluss, erhalten wir eine kleine Provision; für den Käufer wird das Produkt dadurch nicht teurer. Die Darstellung des Produkts entsteht rein redaktionell und unabhängig.
Photovoltaikanlage: Mieten statt kaufen?
Ist das Mieten einer PV-Anlage eine Option zum Kaufen? Immer mehr Häuslebauer und Eigenheimbesitzer ziehen die Installation einer Solaranlage in… weiterlesen