Inhaltsverzeichnis anzeigen
Abgaben ans Finanzamt: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und mehr
Betreiber einer PV-Anlage, die auch nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen, sind aus Sicht des Finanzamtes Gewerbetreibende. Welche Steuern sie auf die Entgeltzahlungen der Netzbetreiber zu entrichten haben, hängt unter anderem von der Größe ihrer Photovoltaikanlage ab.

Grundsätzlich können folgende Steuern auf eine PV-Anlage erhoben werden:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Grunderwerbsteuer

Doch keine Sorge, dies ist nur das gesamte Portfolio. Die meisten Anlagenbetreiber betrifft zum Glück nur ein Teil davor. Welche Steuerzahlung auf wen zukommt, führen die folgenden Beiträge auf.
Warum wird eine Photovoltaik-Steuer fällig?
Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, … Es ist schon verwirrend, was auf Betreiber einer PV-Anlage so alles zukommen kann. Gehört eine PV-Anlage auf dem Dach denn nicht ähnlich zu der Immobilie wie beispielsweise eine Heizungsanlage oder eine Klimaanlage? Eben nicht. Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich bei einer PV-Anlage, mit der Strom für den Eigenbedarf und zur Einspeisung in das öffentliche Netz produziert wird, um eine gewerblich genutzte Anlage. Der Inhaber einer Immobilie mit PV-Anlage ist vor dem Finanzamt damit ein Gewerbetreibender, der Steuern zu zahlen hat.
Welche Photovoltaik-Steuer ist wirklich relevant?
Ob Steuern anfallen, kommt entweder auf die Größe der PV-Anlage oder auf die Einkünfte an.
- Gewerbesteuer muss erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro gezahlt werden.
- Der Umsatz muss versteuert werden, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden kann oder wird.
- Eine Steuer auf das Einkommen ist verpflichtend, wenn die Summe der PV-Anlagen, egal ob eine oder mehrere, eine Leistung von über 10 Kilowattpeak hat. Außerdem kommt es darauf an, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde.
- Grunderwerbsteuer ist nur dann von Bedeutung, wenn eine Immobilie mit einer bereits vorhandenen PV-Anlage erworben wird. Sie muss auch nur dann entrichtet werden, wenn diese im Dach oder in der Fassade integriert ist.
Die folgenden Beiträge beschäftigen sich damit, wie die Erzeugung von Solarstrom mit einer PV-Anlage steuerlich geregelt ist, welche Steuern PV-Anlagenbetreiber zahlen müssen und wie sich die sogenannte Kleinunternehmerregelung und die neue Vereinfachungsregelungen auswirken.

Photovoltaik: Einkommensteuer

Photovoltaik: Gewerbe- und Umsatzsteuer

Photovoltaik und Steuern: Häufige Fragen

Haus mit PV-Anlage kaufen – Was müssen Sie steuerlich beachten
