Photovoltaikanlage Anmeldung

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Anmeldung der Photovoltaikanlage bei Bundesnetzagentur, Netzbetreiber und Finanzamt

Jede in Deutschland installierte netzgekoppelte Photovoltaikanlage muss registriert werden. Und zwar sowohl im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) als auch beim jeweiligen Netzbetreiber. Wie nennen die Punkte, auf die es bei der Anmeldung ankommt.

Solaranlage Vertrag © kajano, stock.adobe.com
Solaranlage: Anmeldung beim Netzbetreiber © kajano, stock.adobe.com
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Bundesnetzagentur: Registrierung im MaStR

Seit Februar 2019 führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein zentrales Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt: das Marktstammdatenregister (MaStR). In diesem Register werden einerseits die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen und andererseits die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energielieferant geführt. Begründet wird dies mit Bürokratieabbau und Vereinheitlichung unterschiedlicher behördlicher Meldepflichten. Wird der Registrierungspflicht nicht nachgekommen, drohen empfindliche Strafen.

Und das gibt es zu beachten (Quelle: https://www.marktstammdatenregister.de):

  • Die Betreiber müssen sich selbst registrieren und die Anlagendaten eingeben.
  • Alle Daten sind aktuell zu halten. D.h. auch Erweiterungen bestehender Anlagen müssen gemeldet werden.
  • Die Anmeldepflicht gilt ebenfalls für Photovoltaikanlagen, deren Strom direkt vermarktet wird (wenn der Strom zum Beispiel an Mieter im eigenen Haus verkauft wird).
  • Auch Anlagen, die keinen Strom ins Netz einspeisen, sind meldepflichtig. Allerdings nur, wenn eine Netzkoppelung besteht. Inselanlagen müssen (und können) nicht registriert werden.
Hinweis: Sind ortsfeste Batteriespeicher verbaut, ist auch hierfür eine Anmeldung erforderlich.
Netzeinspeisung: Die Anmeldung beim MaStR ist Pflicht
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Dateneingabe

Die Registrierung im Marktstammdatenregister kann einzig über das von der Bundesnetzagentur eingerichtete Webportal erfolgen. Sie muss nicht persönlich durchgeführt, sondern kann auch von einer bevollmächtigten Person übernommen werden. In der Regel ist dies der Installateur der PV-Anlage. Erlaubt ist auch die Anmeldung durch andere Dienstleister oder Familienmitglieder.

Abgefragt werden ausschließlich Stammdaten:

  • Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
  • E-Mail-Adresse
  • Standort der Anlage
  • Nennleistung in kWp
  • Tag der Inbetriebnahme

Die sogenannten Bewegungsdaten wie Zählerstände, Erzeugungsmengen, Speicherfüllstände und Vertragsbeziehungen werden nicht erfasst.

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Registrierungsfristen

Die Registrierungsfrist beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage. Der Zeitpunkt der ersten Netzeinspeisung ist dafür nicht von Bedeutung. Für Photovoltaikanlagen beträgt die Frist einen Monat nach Inbetriebnahme der EEG-Anlage. Projekte müssen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Zulassung zusammen mit der erteilten Zulassung registriert werden.

Tipp: Bei Fragen liefern die Hilfeseiten des MaStR wertvolle Informationen. Dort steht auch eine pdf-Datei „Registrierungshilfe“ zum Download bereit.

Fristen versäumen kommt teuer! Bei Überschreitung der Registrierungsfrist verfällt der Anspruch auf die Einspeisevergütung.

Hinweis: Auch für Anlagen, die bereits in einem der Register der Bundesnetzagentur registriert waren, ist eine neue Registrierung im MaStR erforderlich.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Netzbetreiber sind in Deutschland verpflichtet, Strom aus Photovoltaikanlagen in das öffentliche Netz einzuspeisen. Dafür zahlen sie dem Anlagenbetreiber eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung aus. Dazu muss die Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber angemeldet sowie ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden.

Antragstellung

Der Netzbetreiber hat das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Bei Anlagen bis 10 kWp Leistung sind normalerweise keine Probleme zu erwarten. Dennoch hat der Netzbetreiber laut Gesetz bis zu acht Wochen Zeit für die Netzverträglichkeitsprüfung.

Tipp: Um die Ungewissheit abzukürzen, muss der Netzbetreiber innerhalb vier Wochen einen Zeitplan vorlegen, der die Arbeitsschritte und alle notwendigen Informationen aufführt. Geschieht dies nicht, haben Anlagenbetreiber das Recht, verlorene Einspeiseerlöse geltend zu machen.

Den Anschlussbegehren genannten Antrag stellt man grundsätzlich vor der Montage der Photovoltaikanlage. Für die Bearbeitung sind mindestens vier Wochen einzukalkulieren.

Photovoltaikanlage: Die Anmeldung beim Netzbetreiber
Photovoltaikanlage: Die Anmeldung beim Netzbetreiber

Inbetriebnahmeprotokoll

Ist die Freigabe erfolgt, kann die PV-Anlage installiert werden. Ist auch diese Arbeit abgeschlossen, steht die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber an. Beim zuvor vom Elektroinstallateur beantragten Termin wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt.

Nur mit Inbetriebnahmeprotokoll gibt es die Einspeisevergütung
Nur mit Inbetriebnahmeprotokoll gibt es die Einspeisevergütung

Wenn die Bestätigung der ordnungsgemäßen Registrierung bei der Bundesnetzagentur (s.o.) vorliegt, wird diese zusammen mit dem Inbetriebnahmeprotokoll an den Netzbetreiber übermittelt. Erst wenn auch dies erledigt ist, besteht ein Anrecht auf die Einspeisevergütung für die Photovoltaikanlage.

Meldung der PV-Anlage beim Finanzamt

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage ist finanzrechtlich ein Gewerbe. Bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung wird damit zwar keine Gewerbeanmeldung erforderlich und das Finanzamt erhebt nur bei größeren Gewinnen eine Gewerbesteuer. Die Inbetriebnahme der PV-Anlage muss jedoch angezeigt werden Dazu ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

PV Erträge: Das Finanzamt möchte mitverdienen
PV Erträge: Das Finanzamt möchte mitverdienen
Tipp: Wird der gewonnene Solarstrom zu 100 Prozent selbst genutzt (Nulleinspeisung), entfällt die Anmeldung beim Finanzamt. Allerdings gehen dann auch die Einnahmen für nicht selbst verbrauchte Energie verloren. Auch bei striktem Einhalten der Tipps zur Erhöhung des Eigenverbrauchs wird das hoch gesteckte Ziel praktisch nie erreicht. Durchrechnen lohnt sich dennoch.
Steuern © K. U. Häßler, fotolia.com
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