Genehmigung des Bauvorhabens vorab klären
Der Entschluss für eine Photovoltaikanlage steht, Erträge und Preise wurden abgeschätzt, die Wirtschaftlichkeit ist attraktiv genug, es kann also losgehen … Nicht ganz, denn es gibt noch einen Punkt, den manche beinahe vergessen: Wie sieht es mit der Baugenehmigung für die Photovoltaikanlage aus?
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Photovoltaikanlagen im Allgemeinen genehmigungsfrei
Eigentlich heißt es immer, Baugenehmigungen für Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an den Fassaden privater Häuser seien nicht notwendig. Berichte in den Medien haben aber so manchen Bauherrn aufgeschreckt. Deshalb ganz einfach der Ratschlag: Es ist am leichtesten, sich vor Auftragsvergabe bei der Gemeinde zu erkundigen, wie es mit einer Genehmigung aussieht. Gute Solarteure sind ebenfalls über die Gepflogenheit vor Ort informiert.
Zu beachten: Die Genehmigungsfreiheit betrifft nur die genannten „gebäudeabhängigen“ PV-Anlagen. Für „gebäudeunabhängige“, also auf Freiflächen aufgestellte Photovoltaikanlagen müssen die Betreiber ab einer bestimmten Größe eine Baugenehmigung einhalten. In fast allen Bundesländern gilt für Freiflächen-Anlagen ab einer Höhe von 3 Metern und einer Länge von 9 Metern die Genehmigungspflicht.
Baurecht ist in Deutschland Ländersache
16 Bundesländer – 16 Landesbauordnungen. Das vereinfacht die ganze Angelegenheit nicht gerade. Es gibt zwar nur wenige Vorschriften, die unterschiedlich gehandhabt werden, aber einige eben doch. In Brandenburg wird zum Beispiel eine Baugenehmigung erforderlich, wenn die auf einem Flachdach aufgeständerte Photovoltaikanlage eine Größe von zehn Quadratmeter überschreitet.
Besonders einfach ist es in Baden-Württemberg: Hier sind Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach grundsätzlich genehmigungsfrei. Aber Vorsicht: Auch hier gilt, wie in anderen Bundesländern, dass auf fremden Dächern installierte Photovoltaikanlagen als gewerbliche Nutzung gelten und dann wiederum muss eine Baugenehmigung eingeholt werden.
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Weitere Vorgaben für die Genehmigung einer PV-Anlage
Denkmalschutz: Die äußere Erscheinung denkmalgeschützter Gebäude darf nur sehr eingeschränkt verändert werden. Daher ist die Genehmigung verpflichtend. Gute Chancen bestehen mit dem Einsatz von Solardachziegeln oder Dünnschichttechniken mit dunklen, auch matten Oberflächen. Diese passen sich optisch besser ein als die herkömmlichen aufgesetzten Solarmodule mit silbernem Rahmen.
Nachbarn: Die Spiegelungen der Glasflächen können die Bewohner angrenzender Häuser empfindlich blenden. Ebenfalls möglich sind ein Schattenwurf der Solarmodule oder eine eingeschränkte Blickfreiheit. Auch wenn von den Nachbarn keine Genehmigung eingeholt werden muss, vorherige Rücksprachen – eventuell Begehungen – können eventuelle Streitigkeiten von vorneherein ausschließen.
Abstände: Brände durch PV-Anlagen sind zwar äußerst selten, dennoch kann die Brandgefahr nicht ganz ausgeschlossen werden. Damit ein Modulbrand auf einem Zweifamilien- oder Reihenhaus nicht auf das Eigentum des Nachbarn übergeht, sieht die Musterbauordnung des Bundes bestimmte Abstände vor. Die Bundesländer handhaben dies unterschiedlich.
Bebauungsplan: Befindet sich das Grundstück in einem solchen Geltungsbereich, darf die Montage der PV-Anlage den entsprechenden Gestaltungsgrundsätzen nicht widersprechen. Beispiele sind hier die Farbe des Dachs oder die maximale Gebäudehöhe.
Statik: Last but not least müssen natürlich die statischen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Photovoltaikanlage lastet mit bis zu 30 kg pro Quadratmeter auf dem Dach – was gerade bei älteren Gebäuden entschieden zu viel sein kann. Bei Aufständerungen auf Flachdächern muss sogar mit bis ca. 200 kg gerechnet werden.
Photovoltaikanlage Genehmigungen und Rechtsfragen
Die PV-Anlage genehmigen lassen und anmelden Grundsätzlich unterliegen alle baulichen Anlagen dem Baurecht. Die meisten Bundesländer folgen bei ihren Bauordnungen… weiterlesen