Auf Dachform und Besitzverhältnisse kommt es an
Die weitaus meisten Photovoltaikanlagen werden auf dem Hausdach installiert. Ob sich das eigene Dach dafür eignet, hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Beste Standortbedingungen sind gegeben, wenn die Dachfläche nach Süden ausgerichtet ist, der Neigungswinkel zwischen 25 und 45 Grad liegt und keine schattenwerfenden Objekte die Sonneneinstrahlung stören.

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Was von vornherein zu beachten ist, wird in den folgenden Abschnitten kurz angerissen. Für den tieferen Einstieg ins Thema führen Hyperlinks zu weiteren Texten.
Dachform und Dachneigung
Schrägdach oder Steildach

Die weit verbreiteten Schrägdächer bieten ideale Bedingungen für die Installation einer Photovoltaikanlage. Werden die Photovoltaikmodule parallel zur Dacheindeckung montiert, kann diese bestehen bleiben und ihre Funktion als Witterungsschutz und Wärmeschutz behalten. Bei großflächiger Belegung des Daches mit Modulen werden zudem die Dachsteine verschattet, was zusätzlich die thermische Belastung des Dachgeschosses verringert.

Als Montageoption kommt bei Schrägdächern neben dieser Aufdach-Montage auch eine Indach-Montage infrage. Dabei werden die Photovoltaikmodule in die Dacheindeckung eingelassen. Sind Dachsteine dafür zu entfernen, kommen zusätzliche Kosten auf die Hausbesitzer zu. Einfacher ist es bei Neubauten und wenn ohnehin eine Neueindeckung ansteht. In ästhetischer Hinsicht sind Indachlösungen vorzuziehen, nachteilig sind die höheren Kosten und die je nach System meist um wenige Prozent, häufig bis etwa 5 %, geringere Ertragsausbeute im Vergleich zur Aufdachlösung.

Flachdach
Bei Flachdächern werden die Photovoltaikmodule nicht auf die Dachsteine montiert oder in die Fläche integriert. Photovoltaikanlagen für Flachdächer sind Aufständerung genannte Gestelle mit aufmontierten Solarmodulen, die – und das ist der große Vorteil – ertragsoptimal ausgerichtet werden können. Die vorhandene Dachneigung und Himmelsrichtung schränken die Planung weniger ein als beim Schrägdach, weil Module aufgeständert ausgerichtet werden können; Verschattung, Reihenabstände, Windlast und Statik bleiben dennoch maßgeblich. Nachteilig ist allerdings die schwierigere und damit kostenintensivere Montage. Auch Statikprobleme kommen bei Flachdächern wesentlich häufiger vor.



Dass die Dachneigung einen großen Einfluss auf den Ertrag der Photovoltaikanlage hat, ist unbestritten.
Schrägdach und Flachdach gegenübergestellt
| Aufstellort | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Schrägdach |
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| Flachdach |
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Dach der eigenen Immobilie
Einfamilienhaus
Ob und wann sich eine PV-Anlage für ein Einfamilienhaus lohnt, kommt auf die individuellen Gegebenheiten an. Zunächst einmal muss geprüft werden, ob das Dach und die Lage des Hauses geeignet sind, um die Anlage wirtschaftlich zu betreiben. Des Weiteren spielen die Größe des Hauses und der zu beheizenden Fläche sowie der durchschnittliche Stromverbrauch eine Rolle.

Der große Vorteil einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach: Langwierige Einigungen mit Nachbarn sind nicht nötig, sofern grundsätzliche Bau- und Umgangsbestimmungen eingehalten werden. Möglicherweise sind die Pläne jedoch mit der örtlichen Baubehörde abzustimmen. Die rechtlichen Vorgaben variieren von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune.
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Reihenhaus
Für Reihenhäuser gelten grundsätzlich die gleichen Faktoren wie für Einfamilienhäuser. Freundliche Nachbarn lassen sich indes gegebenenfalls in das Projekt einbinden – etwa, wenn sie ebenfalls mit dem Gedanken spielen, eine PV-Anlage auf ihrem Dach zu installieren. Nicht selten können so Rabatte ausgehandelt werden. Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass tatsächlich nur die Fläche des eigenen Hausdachs für die Anlage genutzt wird. Um im Brandfall hohe Regressforderungen zu umgehen, sollte ein Mindestabstand zwischen der Solaranlage und dem Nachbarhaus eingehalten werden.

Eigentumswohnung
Im Unterschied zu Mietern können die Eigentümer eines Mehrfamilienhauses die Installation einer Photovoltaikanlage in der Eigentümerversammlung beschließen. Seit der WEG-Reform von 2020 genügt dafür eine einfache Mehrheit (§ 20 Abs. 1 WEG) – einzelne Eigentümer können das Vorhaben grundsätzlich nicht mehr allein blockieren; unzulässig bleiben bauliche Veränderungen, die die Anlage grundlegend umgestalten oder einzelne Eigentümer unbillig benachteiligen. Positiv bei gemeinschaftlicher Anlage ist: Die Kosten bleiben für die einzelnen Parteien überschaubar. Zwar fällt die Dimensionierung der PV-Anlage größer aus als bei einem kleinen Einfamilienhaus, aber die zugrundeliegende Technik ist die gleiche und damit die Anlage auf die Gesamtfläche gesehen günstiger. Zudem wird der erzeugte Solarstrom allein durch die größere Anzahl der Personen wirtschaftlicher genutzt.


Dach eines Mietobjekts
Mit der Mieterstromförderung sollen Anreize zum Bau von Photovoltaikanlagen gesetzt und damit auch die Bewohner von Mietwohnungen an der Energiewende beteiligt werden. Damit sich dies für den Eigentümer lohnt, erhält er zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf an den Mieter einen staatlichen Mieterstromzuschlag pro Kilowattstunde. Voraussetzung für den Mieterstromzuschlag ist, dass die PV-Anlage auf, an oder in einem Gebäude oder einer Nebenanlage installiert ist und der erzeugte Strom direkt – ohne Nutzung des öffentlichen Netzes – an Letztverbraucher im Gebäude, in einer Nebenanlage oder in Gebäuden desselben Quartiers geliefert und dort verbraucht wird. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 16. Mai 2024 wurde die Wohngebäude-Beschränkung durch das Solarpaket I gelockert: Der Mieterstromzuschlag ist grundsätzlich auch bei gewerblich genutzten Gebäuden und Nebenanlagen möglich; bei Nicht-Wohngebäuden gilt dies jedoch nicht für Lieferungen zwischen verbundenen Unternehmen oder an dasselbe Unternehmen.
Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Mit dem Solarpaket I, das im Mai 2024 in Kraft trat, wurde nicht nur der Mieterstromzuschlag auf alle Gebäudetypen ausgeweitet – das Gesetz führte zugleich ein zweites Modell ein: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG. Beide Ansätze ermöglichen es, Mieter mit selbst erzeugtem Solarstrom zu versorgen, unterscheiden sich aber deutlich in Verwaltungsaufwand und Förderung.
| Merkmal | Mieterstrom (EEG-gefördert) | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung |
|---|---|---|
| EEG-Mieterstromzuschlag | ✓ Jafür 20 Jahre garantiert | ✗ Nein |
| Verwaltungsaufwand | Höher (Energielieferantenpflichten) | Geringer (keine Vollversorgungspflicht) |
| Vollversorgung der Mieter | Ja – Anbieter muss Reststrom liefern | Nein – Mieter behalten eigenen Stromvertrag |
| Preis für Mieter | Wohnraummieter: max. 90 % des Grundversorgertarifs; bei Gewerbemietern gesondert prüfen | Frei vereinbar |
| Gebäudetypen | Alle (seit Solarpaket I, Mai 2024) | Alle (Wohn- und Gewerbegebäude) |
| Besonders geeignet für | Größere Anlagen mit Contracting-Partner | Kleinere WEGs und private Vermieter |
Mit PV Stromkosten sparen
Ganz gleich, welche Besitzverhältnisse herrschen und wie das Dach eines Hauses ausgerichtet und geneigt ist: Hausbesitzer sollten sich klar sein, dass eine PV-Anlage alleine nicht den gesamten Strombedarf der Bewohner decken kann. Was sie leisten kann: Eine passend geplante Photovoltaikanlage senkt in der Regel die Strombezugskosten; ob sie sich insgesamt rechnet, hängt von Investitionskosten, Eigenverbrauch, Einspeisung, Standort und Tarif ab. Außerdem ist es ein gutes Gefühl, Energie selbst und aus umweltfreundlicher Quelle produziert zu haben.
Fazit: Die richtige Lösung für Ihr Dach
Ob Schrägdach oder Flachdach, Einfamilienhaus oder Mehrparteiengebäude – in den meisten Fällen lässt sich eine wirtschaftliche Photovoltaiklösung finden. Wie gut eine Anlage funktioniert, hängt vor allem von der Dachausrichtung, der Tragfähigkeit des Daches und den Eigentumsverhältnissen ab. Wer sich noch in der Planungsphase befindet, sollte zunächst klären, ob Ausrichtung und Statik des Daches für eine PV-Anlage geeignet sind, und anschließend die passende Montageoption bestimmen. Bei einem Mehrfamiliengebäude lohnt zusätzlich der Vergleich zwischen Mieterstromzuschlag und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung – beide Modelle wurden zuletzt deutlich vereinfacht. Die Verbraucherzentralen bieten unabhängige Energieberatung an und helfen dabei, Kosten, Erträge und Fördermöglichkeiten realistisch einzuschätzen.
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