Die PV-Anlage genehmigen lassen und anmelden
Grundsätzlich unterliegen alle baulichen Anlagen dem Baurecht. Die meisten Bundesländer folgen bei ihren Bauordnungen der vom Länderausschuss herausgegebenen Musterbauordnung. Da es sich dabei jedoch nur um eine Empfehlung handelt, können die Länder frei entscheiden. Vor diesem Hintergrund sollten auch für Photovoltaikanlagen zuerst die Bestimmungen der Gemeinde eingesehen werden. Doch die Baugenehmigung ist noch nicht alles: Vor der Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage ist einiges zu beachten. In den Basics werden die einzelnen Punkte nur kurz angerissen. Verlinkte Beiträge bieten dann vertiefende Informationen.
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Baugenehmigung
Gewisse baurechtliche und genehmigungsrelevante Spielregeln gelten auch bei der Installation einer Photovoltaikanlage. Beim Thema Baugenehmigung kursieren jedoch einige Unsicherheiten. Zu Recht, denn nur in den meisten Bundesländern ist für Photovoltaikanlagen, die auf Gebäudedächern montiert werden, keine Baugenehmigung erforderlich. Im Allgemeinen ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass die Solaranlage dem Baurecht entspricht. Dies wird durch die Behörden nicht überprüft.
Anders sieht es für größere Photovoltaikanlagen aus, die auf Freiflächen aufgestellt werden. Gebäudeunabhängige Anlagen sind nur bis zu einer Größe von neun Metern Länge und drei Metern Höhe genehmigungsfrei.
Grundsätzlich genehmigungspflichtig sind Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschätzten Gebäuden und wenn die PV-Anlage als Verglasung im Überkopfbereich verbaut wird.
Dass die Installation einer Photovoltaikanlage keine Baugenehmigung erfordert, heißt noch lange nicht, dass es keine baurechtlichen Vorschriften gibt. So dürfen beispielsweise die Anlage selbst oder das Dach nicht einsturzgefährdet sein. Die Gestaltungsgrundsätze eines ggfs. vorliegenden Bebauungsplanes müssen ebenso eingehalten werden wie die vorsorglichen Abstände zum Nachbarn. Zu berücksichtigen ist auch die Blendwirkung der spiegelnden Module. Sie ist nicht ohne und hat schon zu Nachbarschaftskonflikten, oft sogar vor Gericht, geführt.
Genehmigung des Netzbetreibers
Der Begriff „Genehmigung“ ist für die Schnittstelle zum Energieversorger eigentlich nicht ganz korrekt. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist der Stromnetzbetreiber sogar dazu verpflichtet, die solar erzeugte Energie vom Kunden anzunehmen und ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dennoch gibt es gewisse Barrieren. Damit die technischen Anforderungen des örtlichen Stromnetzes erfüllt sind, ist beim Bau der Photovoltaikanlage auf eine Kompatibilität mit diesen Details zu achten. Daher muss das System von einem Solar-Fachbetrieb errichtet und beim Stromnetzbetreiber angemeldet werden.
Meldung im Marktstammdatenregister
Nach dem EEG sind alle Betreiber verpflichtet, den Standort und die Leistung ihrer PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Was früher ein umständliches Ausfüllen des entsprechenden Formulars bedeutete, geschieht heute online über das Marktstammdatenregister (MaStR). Wichtig ist die Einhaltung der recht kurzen Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme. Neu ist die mögliche Anmeldung durch eine fremde Person – in der Regel natürlich der Installateur der Anlage.
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Rechtsfragen
Über die Genehmigungen, Meldungen und Anmeldungen hinausgehend, sind auch einige rechtliche Aspekte zu beachten. Im Folgenden wird auf die jeweiligen Themengebiete verlinkt:
- Steuerliche Einordnung der Einnahmen
- Gewährleistung bzw. Produkt-/Leistungs-Garantien der Hersteller
- Rechtssicherheit der zwanzigjährigen Bindung der Einspeisevergütung.
Photovoltaikanlage Aufstellung
Dächer, Fassaden und Freiflächen als Aufstellmöglichkeiten Wer eine Photovoltaikanlage plant, der benötigt zunächst einmal eine geeignete Fläche, auf der die… weiterlesen