BAFA, KfW, Bankkredit, Steuervorteil, … Sich im Dschungel der Geldgeber zurechtzufinden ist gar nicht so leicht. Dazu stellt sich auch noch die Frage, ob Solarthermieanlagen aktuell überhaupt gefördert werden. Die Antwort ist erfreulich: Ja, denn die derzeitige Bundesregierung verfolgt ihr Ziel, sowohl die CO2-Emissionen als auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen drastisch zu minimieren, konsequent. In unserer Beitragsreihe zum Thema finden Sie alles Wissenswerte über die momentan angebotenen Förderleistungen und Finanzierungsmöglichkeiten.
KfW-Kredit: Der Klassiker ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Alle anderen KfW-Programme kommen nur, aber immerhin in Einzelfällen für die Ausstattung eines Einfamilienhauses in Betracht.
Bankkredit: Solarthermieanlagen können bei Geschäftsbanken über Bausparkredite finanziert werden. Dabei handelt es sich um herkömmliche Bankkredite für Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen.
Steuerbonus: Bei energetischer Sanierung eines mindestens 10 Jahre alten Hauses können 20 Prozent der Ausgaben über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Hürden für diesen bis 2029 geltenden Steuerbonus sind recht niedrig.
Förderung für Heizung und Solarkollektoren: Steuerbonus oder Förderung
Alternativen zur Förderung und Finanzierung: Pro und Kontra
Antragstellung nicht direkt, sondern über einen Finanzierungspartner
Kreditinstitut
Bankkredit, Bausparkredit
Alternative bei verspäteter Antragstellung
Höhere Darlehenszinsen
Banken können den Kredit ablehnen
Finanzbehörde
Steuerbonus
Alternative bei verspäteter Antragstellung
20%-ige Reduktion der Einkommenssteuer
Hohe Obergrenze
3 Jahre Laufzeit
Keine Kombination mit BAFA/KfW-Förderung
Finanzierung und Förderung von Solarthermieanlagen im Detail
Förderwege für Solarthermie auf einen Blick
KfW 458 — Heizungsförderung
30-70 % Zuschuss
Seit 2024 für Heizungstausch private Wohngebäude — Solarthermie als erneuerbare Heizung förderfähig; Grund- und Bonusförderung kombinierbar; max. 21.000 € je erste Wohneinheit.
BAFA — Einzelmaßnahmen
15-20 % Zuschuss
BAFA bleibt zuständig für BEG-EM-Förderung Gebäudehülle/Dämmung, Anlagentechnik außer Heizung (Lüftung), Heizungsoptimierung sowie Gebäudenetze. Solarthermie-Anlagen laufen als Heizungstausch regulär über KfW 458.
Steuerbonus § 35c EStG
20 % über 3 Jahre
Alternative zu KfW/BAFA: 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 €) über drei Jahre von der Einkommensteuer absetzbar — Haus muss mindestens 10 Jahre alt sein. Bis 2029 befristet.
Landes-/Kommunal-Förderung
regional verschieden
Zusätzlich Programme einzelner Bundesländer, Stadtwerke und Kommunen — Übersicht bei Förderdatenbank des Bundes.
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KfW Fördermittel für Solarthermie-Anlagen Wer plant, eine Solarthermieanlage zu installieren, kann diese eventuell mit Fördermitteln der Förderbank KfW finanzieren. Da die KfW diese Fördermittel vom Bund und den Ländern erhält, ist sie selbst von der Zuteilung abhängig. Findet diese nicht…
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