KfW Fördermittel für Solarthermie-Anlagen
Wer plant, eine Solarthermieanlage zu installieren, kann diese eventuell mit Fördermitteln der Förderbank KfW finanzieren. Da die KfW diese Fördermittel vom Bund und den Ländern erhält, ist sie selbst von der Zuteilung abhängig. Findet diese nicht statt, werden die entsprechenden Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestoppt – wie es im Januar 2022 der Fall war. Seit der Reform Ende Juli 2022 scheint die KfW-Förderung energetischer Einzelmaßnahmen, zu denen auch die Solarwärmeanlagen gehören, endgültig eingestellt zu sein. Dafür wurden jedoch andere Programme wieder aktiviert. In diesem Beitrag informieren wir Sie über den Stand der Antragszulassung im November 2022 und die Besonderheiten der einzelnen Fördermöglichkeiten.

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Was ist und macht eigentlich die KfW?
Nach eignen Angaben ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine der führenden Förderbanken der Welt. Sie setzt sich im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. 2021 flossen von ihrem bereitgestellten Fördervolumen 33 Prozent in Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz.
Die KfW unterscheidet sich durch ihr Profil von typischen Geschäftsbanken: Sie konzentriert sich auf „Menschen, Länder und Institutionen, die weiterdenken – und dadurch die Gesellschaft voranbringen“. So ist auch ihre Zusatzbezeichnung „Bank aus Verantwortung“ zu verstehen.
In Deutschland finanziert die KfW Zukunftsinvestitionen der Bürger, Existenzgründungen und den Mittelstand der Wirtschaft. Dazu fördert sie Projekte, die unserer Umwelt, der kommunalen und sozialen Infrastruktur, dem Strukturwandel und dem Gemeinwohl nützen. 2021 umfasste dies 1,3 Mio. Einzelzusagen mit einem Gesamtvolumen von 82,9 Mrd. Euro. Der Großteil davon, etwa 58 Prozent, entfiel auf die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.
Förderungsmöglichkeiten der KfW für Privatpersonen
Grundsätzlich bietet die KfW sowohl Zuschüsse als auch Kredite an. Dazu hat die Kreditanstalt eine Reihe von Programmen im Portfolio. Die meisten betreffen den Kauf oder Bau eines Eigenheims sowie die energetische Sanierung von Bestandsbauten. Einige Programme kommen auch für Solarthermieanlagen infrage. Die Crux ist nur: Sind die zugeteilten Haushaltsmittel aufgebraucht, werden die Programme bis auf weiteres ausgesetzt oder sogar ganz gestrichen.

Für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden, und zwar einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung. Wohngebäude fallen in den Zuständigkeitsbereich BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude).
KfW-Förderung der Solarthermie: Programmübersicht
Im Folgenden listen wir alle KfW Programme (Förderprodukte) zum Thema Solarthermie auf und aktualisieren die Antragszulassung laufend. Diese kann sich jedoch täglich ändern – weshalb Sie sicherheitshalber vor der Antragstellung noch einmal bei der KfW nachschauen sollten. Dort finden Sie Seiten mit einer Übersicht aller aktiven Förderprodukte für Neubauten und Förderprodukte für Bestandsimmobilien.
KfW Programm 261: Wohngebäude – Kredit (aktiv)
Der Förderkredit 261 gehört zum Bereich Bundesförderung für effiziente Gebäude und trägt den Untertitel „Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren“. Damit ist klar: Wer ein energieeffiziente Immobilie baut oder kauft oder seine eigene Immobilie entsprechend saniert, kann mit diesem Programm ein günstiges Darlehen beantragen. Seit Ende Juli 2022 gilt dies allerdings nur noch für Effizienzhäuser ab 85 oder Denkmal (Bestandsbau) bzw. Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (Neubau). Vorliegen muss das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Dieses wird ebenso gefördert wie die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch Experten (je nach Größe der Immobilie mit bis zu 20.000 Euro).
Kreditnehmer haben die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit und einem endfälligen Darlehen. Je nach Darlehen und Laufzeit liegt der effektive Jahreszins bei 0,20 bis 1,41 Prozent. Die tilgungsfreie Anlaufzeit kann bis zu 5 Jahre betragen. (Stand: 23. November 2022)
Und dies sind die Unterschiede bei den Konditionen für Neubauten und Bestandsbauten:
- Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses: Voraussetzung für das Darlehen ist die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Die Kreditsumme beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon werden 5 Prozent Tilgungszuschuss, also maximal 6.000 Euro gewährt. Für die eventuelle Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein weiterer Tilgungszuschuss von 50 Prozent gewährt.
- Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus: Voraussetzung für das Darlehen ist eine Effizienzhaus-Stufe von mindestens 85. Werden zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht, steigt die Kreditsumme von 120.000 Euro auf 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach der Effizienzhaus-Stufe und liegt zwischen 5 Prozent (Effizienzhaus 85 und Denkmal) und 25 Prozent (Effizienzhaus-Stufe 40 Erneuerbare-Energien-Klasse).
Das KfW-Programm 261 schließt solarthermische Anlagen und Wärmepumpen ein. Am 28. Juli 2022 entfallen sind gasbetriebene Anlagen und die damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen.
KfW Programm 262: Wohngebäude – Kredit (ausgesetzt)
Der Förderkredit 262 mit dem Untertitel „Haus und Wohnung energieeffizient sanieren“ gehörte bis Juli 2022 ebenfalls zum Bereich Bundesförderung für effiziente Gebäude. Er griff bei energetischen Einzelmaßnahmen wie beispielsweise Austausch einer Heizung und Kombination der neuen Heizung mit einer Solarthermieanlage. Dabei wurden jedoch nur Maßnahmen gefördert, wenn die Häuser mindestens fünf Jahre alt waren. Mit dem Programm erhielten Antragsteller ein sehr zinsgünstiges Darlehen von bis zu 60.000 Euro. Eine Kombination mit BAFA-Mitteln war nicht möglich. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Programm zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert wird.
KfW Programm 270: Erneuerbare Energien – Standard (aktiv)
Das „Förderkredit für Strom und Wärme“ untertitelte Programm 270 gilt für „Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher“. Im Fokus stehen Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind- und Wasserkraft sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme. Solarthermie-Anlagen zählen ebenso dazu. Allerdings ist wie beim Strom der Verkauf oder die Einspeisung eines Teils der erzeugten Wärme vorausgesetzt. Mitfinanziert werden auch die Anlagen zur ausschließlichen Erzeugung von Wärme aus fester Biomasse (Pelletheizöfen), wenn sie eine Größe von 2 Megawatt nicht überschreiten.

KfW Programme 271, 281: Erneuerbare Energien – Premium (aktiv)
Ebenfalls zum Bereich „Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher“ gehört der „Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Strom und Wärme“ mit den Programmnummern 271 und 281. Im Unterschied zu KfW 270 müssen die Solarthermieanlagen eine mehr als 40 m² große Bruttokollektorfläche haben. Dafür ist der Rückzahlungsbetrag dank Tilgungszuschuss bis zu 50 Prozent geringer. Zum zweiten wird eine besonders hohe Förderung für den Austausch alter Heizungsanlagen gewährt, wenn diese durch Heizungsanlagen mit nicht-fossilen Energieträgern ersetzt werden.
Bei der Größenordnung greift die Förderung 271, 281 nur für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten und Gebäude von Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.

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Vier Schritte zum Wohngebäude-Kredit bei der KfW
- Energieeffizienz-Experten beauftragen: Nur Personen mit entsprechendem Fachwissen stellen sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Im Rahmen der Baubegleitung übernimmt die KfW 50 Prozent der Kosten. Eine Liste mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) hält die Deutsche Energieagentur (dena) bereit.
- Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen: Finanzierungspartner können die Hausbank, jede andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse oder Versicherung sein. Sie stellen den Kreditantrag nicht selbst bei der KfW, sondern überlassen dies versierten Fachkräften.
- Kreditvertrag abschließen und starten: Der Kreditvertrag wird immer zwischen dem Kreditnehmer und dem Finanzierungspartner abgeschlossen. sobald dies geschehen ist, kann das Bauunternehmen oder der Handwerksbetrieb beauftragt werden.
- Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten: Nach Abschluss der Bauarbeiten kann die vom EEE ausgestellte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) beim Finanzierungspartner eingereicht werden. Sind die weitergeleiteten Unterlagen von der KfW geprüft, erhält der Kreditnehmer den Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Gibt es Alternativen zur KfW-Förderung?

Antwort: Selbstverständlich gibt es auch andere Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für eine Solarthermie- und Heizungsanlage. Wir zählen sie hier nur kurz auf und verweisen auf die gesonderten Beiträge:
- BAFA-Zuschüsse: Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen stellt das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle für energieeffiziente Techniken und die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen attraktive Fördersätze bereit.
- Bankkredit: Solarthermieanlagen können bei Geschäftsbanken über Bausparkredite finanziert werden. Dabei handelt es sich um herkömmliche Bankkredite für Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen.
- Steuerbonus: Bei energetischer Sanierung eines mindestens 10 Jahre alten Hauses können 20 Prozent der Ausgaben über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Hürden für diesen bis 2029 geltenden Steuerbonus sind recht niedrig.

Fazit
Seit der Aufgabenteilung im Jahr 2021 richtet sich die Entscheidung entweder für die KfW oder für das BAFA nur noch nach den Maßnahmen: Die KfW vergibt Kredite für Bauvorhaben (Wohngebäude und Nichtwohngebäude), das BAFA erteilt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Als Alternativen bleiben im Grunde also nur ein Kredit bei der Bank oder der staatliche Steuerbonus. Wer den Neubau eines Effizienzhauses plant oder eine ältere Immobilie energetisch sanieren möchte, erhält mit einem Förderkredit der KfW ein stattliches Sümmchen vom Staat.

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