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Solarthermie KfW Förderung

PV-Ersparnis schätzen
1Verbrauch
2Dach
3Ergebnis
Personen im Haushalt
Dach / Anlage
ca. 1.400–1.800 €
Ersparnis / Jahr · bei 8 kWp · mit Speicher
Grobe Schätzung · 37 ct/kWh · Süddach angenommen

KfW Fördermittel für Solarthermie-Anlagen

Wer plant, eine Solarthermieanlage zu installieren, kann diese eventuell mit Fördermitteln der Förderbank KfW finanzieren. Die Förderung erfolgt im Auftrag des Bundes und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Mit der Reform Ende Juli 2022 wurde die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen an das BAFA übertragen. Seit Januar 2024 ist sie zum Teil wieder Sache der KfW. Die Kreditanstalt ist zudem die richtige Anlaufstelle, wenn es um einen Zuschuss für den Einbau und Kauf einer klimafreundlichen Solarthermie-Heizung geht. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die Besonderheiten der einzelnen Fördermöglichkeiten.

KFW-Schriftzug auf dem Hauptsitz  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt © nmann77, stock.adobe.com
KfW-Schriftzug auf dem Hauptsitz Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt © nmann77, stock.adobe.com
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Was ist und macht eigentlich die KfW?

Nach eigenen Angaben ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine der führenden Förderbanken der Welt. Sie setzt sich im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. Im Jahr 2025 legte das Kerngeschäft der KfW in der inländischen Förderung mit Krediten und Zuschüssen um rund ein Drittel auf 61,0 Mrd. Euro zu — ein starkes Förderjahr.

Die KfW unterscheidet sich durch ihr Profil von typischen Geschäftsbanken: Sie konzentriert sich auf „Menschen, Länder und Institutionen, die weiterdenken – und dadurch die Gesellschaft voranbringen“. So ist auch ihre Zusatzbezeichnung „Bank aus Verantwortung“ zu verstehen.

In Deutschland finanziert die KfW Zukunftsinvestitionen der Bürger, Existenzgründungen und den Mittelstand der Wirtschaft. Dazu fördert sie Projekte, die unserer Umwelt, der kommunalen und sozialen Infrastruktur, dem Strukturwandel und dem Gemeinwohl nützen. 2022 umfasste dies Millionen von Einzelzusagen mit einem Gesamtvolumen von 136,1 Mrd. Euro (zum Vergleich: 2021 waren es 82,9 Mrd. Euro). Der Großteil davon entfiel auf die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.

Förderungsmöglichkeiten der KfW für Privatpersonen

Grundsätzlich bietet die KfW sowohl Zuschüsse als auch Kredite an. Dazu hat die Kreditanstalt eine Reihe von Programmen im Portfolio. Die meisten betreffen den Kauf oder Bau eines Eigenheims sowie die energetische Sanierung von Bestandsbauten. Einige Programme kommen auch für Solarthermieanlagen infrage. Die Crux ist nur: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Solarthermie: Fördermittel nutzen
Solarthermie: Die KfW bietet Vorteile

Für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden, und zwar einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung. Wohngebäude fallen in den Zuständigkeitsbereich BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude).

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KfW-Förderung der Solarthermie: Programmübersicht

Im Folgenden listen wir alle KfW Programme (Förderprodukte) zum Thema Solarthermie auf und aktualisieren die Antragszulassung laufend. Diese kann sich jedoch täglich ändern – weshalb Sie sicherheitshalber vor der Antragstellung noch einmal bei der KfW nachschauen sollten. Dort finden Sie Seiten mit einer Übersicht aller aktiven Förderprodukte für Neubauten und Förderprodukte für Bestandsimmobilien.

KfW Programm 261: Wohngebäude – Kredit (aktiv)

Der Förderkredit 261 gehört zum Bereich Bundesförderung für effiziente Gebäude und trägt den Untertitel „Haus und Wohnung energieeffizient sanieren“. Damit ist klar: Wer seine eigene Immobilie energieeffizient saniert, kann mit diesem Programm ein günstiges Darlehen beantragen. Ein QNG-Zertifikat ist nicht grundsätzlich erforderlich. Seit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 ist allerdings eine Effizienzhaus-Stufe mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse Voraussetzung für die Förderung; einen eigenen Bonus für die EE-Klasse gibt es nicht mehr. Gefördert werden auch die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch Experten — mit 50 % der Kosten, förderfähig sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 4.000 Euro je Wohneinheit (maximal 40.000 Euro), der Zuschuss also bis zu 20.000 Euro.

Kreditnehmer haben die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit und einem endfälligen Darlehen. Je nach Darlehensvariante und Laufzeit liegt der effektive Jahreszins typisch in einer Spanne mehrerer Prozent — Zinssätze ändern sich regelmäßig; aktuelle Konditionen direkt bei der KfW nachschauen. Die tilgungsfreie Anlaufzeit kann bis zu 5 Jahre betragen.

Im Programm 261 geht es um Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses — Neubauten werden über andere KfW-Programme gefördert.

Voraussetzung für das Darlehen ist eine Effizienzhaus-Stufe von mindestens 85 (oder Effizienzhaus Denkmal) mit EE- oder NH-Klasse. Der Kredit beträgt seit dem 21. Juli 2026 einheitlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit (die frühere Staffelung 120.000/150.000 Euro ist entfallen). Der Tilgungszuschuss richtet sich nach der Effizienzhaus-Stufe; mit der Reform wurden die Sätze pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt, sodass die unteren Stufen kaum noch oder keinen Tilgungszuschuss mehr erhalten. Durch Zusatzboni (z. B. WPB- oder Serielle-Sanierung-Bonus) sind höhere Werte möglich — die aktuellen Sätze je Stufe nennt das KfW-Merkblatt zum Programm 261.

Was heißt Erneuerbare-Energien-Klasse? Diese höhere Klasse liegt vor, wenn im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung erforderlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme gedeckt werden.

Das KfW-Programm 261 schließt solarthermische Anlagen und Wärmepumpen ein. Am 28. Juli 2022 entfallen sind gas­betriebene Anlagen und die damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen.

KfW Programm 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (aktiv)

Dieser Zuschuss aus dem Bereich „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ gilt „Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung“ in bestehenden Wohngebäuden — gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen und solarthermische Anlagen, Letztere auch als eigenständige Maßnahme zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung neben einem vorhandenen Kessel. Eine Mindestquote von 65 % erneuerbarer Energien gilt für reine Solarthermie in der Förderung nicht; die frühere 65-%-Pflicht des § 71 GEG ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz seit dem 29. Juli 2026 ohnehin entfallen. Voraussetzung sind die Solar-Keymark-Zertifizierung der Kollektoren und ein nachgewiesener Jahres-Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m² (BEG-TMA, Eintrag in der BAFA-Anlagenliste). Zu den geförderten Maßnahmen gehören weiterhin der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie die Fach­planung und Bau­begleitung durch Experten für Energie­effizienz. Antragsberechtigt sind private EigentümerInnen bestehender Wohngebäude — Selbstnutzung ist Voraussetzung für den Klima-Geschwindigkeits-Bonus, das Grundprogramm gilt auch für vermietete Objekte (mit eigenen Konditionen für WEGs/Vermieter).

BAFA-Förderübersicht BEG EM: Fördersätze und Boni je Einzelmaßnahme
BAFA-Förderübersicht BEG Einzelmaßnahmen, Stand 28. Juli 2026 (Quelle: BAFA, CC BY-ND 4.0) – Zum Vergrößern auf die Grafik klicken

Der Zuschuss setzt sich aus der Grundförderung (30 %) und Bonusförderungen zusammen — für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten die Sätze der reformierten BEG-Richtlinie: Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 16 Prozentpunkten bis 31. Januar 2027, danach halbjährlich 4 Punkte weniger (12 % ab 1. Februar 2027, 8 % ab 1. August 2027, 4 % ab 1. Februar 2028; für Anträge ab 1. August 2028 entfällt er). Ihn gibt es für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; die Altanlage wird fachgerecht demontiert und entsorgt, und das Gebäude darf danach nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Eine Solarthermie-Ergänzung zur bestehenden Gas- oder Ölheizung löst ihn nicht aus. Einkommens-Bonus gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 bis 40.000 € und 10 bis 50.000 € (nur für selbstnutzende EigentümerInnen; lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden 10.000 € vom Einkommen abgezogen). Der frühere Effizienz-Bonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen sind entfallen. In Summe maximal 70 % der förderfähigen Kosten; bis zu 80 % sind bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 € möglich, mit Familienzuschlag (mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt) bei einem Einkommen bis 40.000 €. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis 31. Januar 2027 höchstens 28.000 € (danach sinkt die Grenze halbjährlich um 750 €), für die zweite bis sechste je 15.000 € und ab der siebten je 8.000 €. Bei Solarthermie liegt der maximale Zuschuss damit bei 22.400 € (80 % von 28.000 €); mit Grundförderung und Klima-Geschwindigkeits-Bonus sind es 46 % oder bis zu 12.880 €, mit der Grundförderung allein bis zu 8.400 €. Die Richtlinie sieht zudem – mit Geltung ab dem ersten Quartal 2027 – eine Einschränkung für den Ersatz bestehender EE-Heizungen vor: Wird das Gebäude bereits von einer seit 2008 in Betrieb genommenen erneuerbaren Heizung (auch Solarthermie) versorgt, wird der Einbau einer weiteren oder Ersatz-Heizung nicht mehr gefördert. Ausnahmen gelten für fossile Komponenten bivalenter Systeme, also den Ersatz des Gas-, Öl- oder Kohle-Erzeugers in einer bivalenten Anlage; beim Austausch einer vor 2008 in Betrieb genommenen Anlage werden pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt. Wie bei Förderungen üblich, steht auch diese unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Die richtige Dimensionierung der Solarthermie-Anlage
Die richtige Dimensionierung der Solarthermie-Anlage

KfW Programm 270: Erneuerbare Energien – Standard (aktiv)

Das „Förderkredit für Strom und Wärme“ untertitelte Programm 270 gilt für „Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher“. Im Fokus stehen Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind- und Wasserkraft sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme. Reine Solarthermie-Anlagen für die Heizungseinzelmaßnahme im Wohngebäude werden seit 2024 über das KfW-Programm 458 gefördert. Programm 270 nennt auch reine Solarthermie als förderfähige Wärmeerzeugung. Privatpersonen sind dort jedoch nur antragsberechtigt, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen; für eine typische Solarthermie-Heizungsmodernisierung ist daher regelmäßig der Zuschuss 458 maßgeblich. Die folgenden vier Schritte beziehen sich auf den Zuschuss KfW 458.

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1
Energieeffizienz-Experten beauftragen
Beim Zuschuss 458 kann die Bestätigung zum Antrag auch ein zugelassenes Fachunternehmen ausstellen; ein Energieeffizienz-Experte (Liste bei der dena) ist optional. Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden beim Zuschuss 458 als Umfeldmaßnahme mit dem Fördersatz des Heizungstauschs berücksichtigt.
2
Vertrag mit Fachbetrieb mit aufschiebender Bedingung
Lieferungs- oder Leistungsvertrag, der die KfW-Förderzusage als aufschiebende Bedingung enthält. So bleibt der Anspruch auf Förderung gewahrt.
3
KfW-458-Antrag stellen (Zuschuss)
Online über das KfW-Förderportal „Meine KfW“ — direkt von der antragstellenden Privatperson, ohne Hausbank-Zwischenschritt. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Antrag und Auslastung.
4
Massnahme ausführen und BnD einreichen
Nach Abschluss erstellt der Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Die antragstellende Person reicht den Nachweis im KfW-Portal ein. KfW prüft und überweist den Zuschuss aufs Konto.

Vier Schritte zum Wohngebäude-Kredit bei der KfW

Hinweis: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Vor Antragstellung sollte bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der die KfW-Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält — so bleibt der Anspruch auf die Förderung gewahrt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler, aber auch gemeinnützige Organisationen oder Unternehmen.
  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Nur Personen mit entsprechendem Fachwissen stellen sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Im Rahmen der Baubegleitung übernimmt die KfW 50 Prozent der Kosten. Eine Liste mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) hält die Deutsche Energieagentur (dena) bereit.
  2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen: Finanzierungspartner können die Hausbank, jede andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse oder Versicherung sein. Sie stellen den Kreditantrag nicht selbst bei der KfW, sondern überlassen dies versierten Fachkräften.
  3. Kreditvertrag abschließen und starten: Der Kreditvertrag wird immer zwischen dem Kreditnehmer und dem Finanzierungspartner abgeschlossen. Sobald dies geschehen ist, kann das Bauunternehmen oder der Handwerksbetrieb beauftragt werden.
  4. Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten: Nach Abschluss der Bauarbeiten kann die vom EEE ausgestellte „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) beim Finanzierungspartner eingereicht werden. Sind die weitergeleiteten Unterlagen von der KfW geprüft, erhält der Kreditnehmer den Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Gibt es Alternativen zur KfW-Förderung?

Förderung für Heizung und Solarkollektoren: Steuerbonus oder Förderung
Förderung für Heizung und Solarkollektoren: Steuerbonus oder Förderung

Antwort: Selbstverständlich gibt es auch andere Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für eine Solarthermie- und Heizungsanlage. Wir zählen sie hier nur kurz auf und verweisen auf die gesonderten Beiträge:

  • BAFA-Zuschüsse: Die Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie Gebäudedämmung, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung, sind beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle verblieben.
  • Bankkredit: Solarthermieanlagen können bei Geschäftsbanken  über Bausparkredite finanziert werden. Dabei handelt es sich um herkömmliche Bankkredite für Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen.
  • Steuerbonus nach § 35c EStG: Bei energetischer Sanierung eines selbstgenutzten, älter als zehn Jahre alten Wohngebäudes können 20 Prozent der Ausgaben (max. 40.000 € je Objekt) über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung u. a.: Bescheinigung des Fachunternehmens. Wichtig: Für dieselbe Maßnahme schließen sich § 35c EStG und eine BEG-Förderung aus — vor der Entscheidung Vergleich rechnen lassen.
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden

Fazit

Seit Januar 2024 vergibt die KfW Kredite für Bauvorhaben (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) und erteilt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Bei letzteren ist entscheidend, dass sie die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern und die Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) betreffen. Die Förderung aller anderen BEG EM fällt nach wie vor in den Zuständigkeitsbereich des BAFA. Wer den Neubau eines Effizienzhauses plant, erhält mit einem Förderkredit der KfW ein stattliches Sümmchen vom Staat. Wer eine ältere Heizungsanlage ersetzen möchte, kann weiterhin mit hohen Zuschüssen rechnen — seit der Reform vom 21. Juli 2026 sinken der Klimageschwindigkeitsbonus und der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit aber halbjährlich. Kann keine Förderung in Anspruch genommen werden, bleiben als Optionen immer noch ein Kredit bei der Bank oder der staatliche Steuerbonus.

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Solarthermie BAFA Förderung

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