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Solarthermie BAFA Förderung

PV-Ersparnis schätzen
1Verbrauch
2Dach
3Ergebnis
Personen im Haushalt
Dach / Anlage
ca. 1.400–1.800 €
Ersparnis / Jahr · bei 8 kWp · mit Speicher
Grobe Schätzung · 37 ct/kWh · Süddach angenommen

BAFA-Förderung und Solarthermie — die Zuständigkeit hat 2024 gewechselt

Die Finanzierbarkeit spielt bei der Planung einer Solarthermie-Anlage wohl die größte Rolle. Meistens führt der erste Weg zur Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz: BAFA. Diese Behörde fördert energieeffiziente Techniken plus Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen. Ganz ähnlich ist dies auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. Welche Institution welche Maßnahmen fördert, ist nicht in Stein gemeißelt. Gerade für die Einzelmaßnahmen gab es in den letzten Jahren einen mehrfachen Wechsel der Zuständigkeit. Wir informieren über die Details und zeigen, wie die Antragstellung von BAFA-Fördermitteln rund um Solarthermie-Anlagen gelingt.

Fördermittel nutzen © Stockfotos-MG , stock.adobe.com
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Was ist und macht eigentlich das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main ist eine Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) angesiedelt ist. Um die Abkürzung zu verstehen, muss man die ältere Bezeichnung kennen: Bundesausfuhramt. Im Zuge des 2000 aufgelegten Programms der Bundesregierung „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ legte man das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) und das Bundesausfuhramt (BafA) zusammen: zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Abkürzung BAFA wurde übernommen.

Das (oft auch „die“) BAFA übt eine Reihe von Aufgaben aus, darunter die Förderung des Mittelstands und der Energiewirtschaft. Unterstützt werden u.a. energieeffiziente Techniken wie die Kraft-Wärme-Koppelung und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Zuschüsse sollen einen Anreiz zur Nutzung erneuerbarer Energien bieten. 2025 konnten durch das BAFA Fördermittel in zweistelliger Milliardenhöhe ausgezahlt werden. Allein im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) belief sich das Fördervolumen auf rund 3 Milliarden Euro.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – kurz erklärt

Die BEG abgekürzte Bundesförderung für effiziente Gebäude fasst frühere Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen. Unterstützt werden u.a. Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Einsatz neuer und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie die Nutzung einer optimierten Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

wobei die BEG WG und die BEG NWG, neuerdings auch Teile der BEG EM, in den Zuständigkeitsbereich der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gehören.

Wer fördert was? BAFA vs. KfW seit 2024
Solarthermie (Heizungstechnik)
KfW (Programm 458)
Seit 1.1.2024 — vorher BAFA. Grundzuschuss 30 %, mit Boni bis 70 %.
Heizungstausch (Wärmepumpe, Pellets, Solarthermie)
KfW (Programm 458)
Heizungseinzelmassnahme; max. 30.000 EUR Bemessungsgrundlage erste Wohneinheit.
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
BAFA (Programm BEG EM)
15 % Grundförderung; mit individuellem Sanierungsfahrplan + 5 %.
Anlagentechnik (Lüftung, Smart Home)
BAFA
15 % Grundförderung.
Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich u.a.)
BAFA
15 % Grundförderung für Effizienzmassnahmen, bis 50 % für Emissionsminderung bei Biomasse-Heizungen; Anlage älter als 2 Jahre, fossile Heizungen bevorzugt.
BEG Wohngebäude (Komplettsanierung)
KfW (Programm 261)
Effizienzhaus-Stufen 40 / 55 / 70 / 85; Kreditförderung mit Tilgungszuschuss.
Steuerbonus § 35c EStG
Finanzamt
20 % der Sanierungskosten über 3 Jahre (max. 40.000 EUR); schliesst BEG-Förderung aus.

BEG EM: BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (ohne Heizungstausch)

Die BEG Einzelmaßnahmen sind 5 Gruppen zugeordnet: Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Für die Maßnahmen gelten unterschiedliche Fördersätze:

Förderübersicht der BEG Einzelmaßnahmen (Abgerufen Januar 2026) – Zum Vergrößern auf die Grafik klicken

Das BAFA ist momentan die richtige Anlaufstelle, wenn es um die Förderung energetisch sinnvoller Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (u.a. Dämmung), die Anlagentechnik (außer Heizung) und die Heizungsoptimierung geht. Diese Maßnahmen greifen nicht bei der Planung und Anschaffung einer Solarthermie-Anlage. Die Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) ist seit 1. Januar 2024 wieder Sache der KfW.

Tipp: Als als förderfähig gelten je nach Maßnahme u. a. Kauf und Installation des Wärmeerzeugers, Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung/Umbau/Erweiterung des Gebäudenetzes, Kosten für Inbetriebnahme sowie ggf. erforderliche Umfeldmaßnahmen — die genauen Positionen regelt die BEG-Richtlinie.
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Welche Unterstützungen gibt es außer der BAFA-Förderung?

Förderung für Heizung und Solarkollektoren: Steuerbonus oder Förderung
Förderung für Heizung und Solarkollektoren: Steuerbonus oder Förderung

Selbstverständlich gibt es auch andere Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für eine Solarthermie- und Heizungsanlage. Wir zählen sie hier nur kurz auf und verweisen auf die gesonderten Beiträge:

  • KfW-Förderung: Die BEG EM „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ beinhaltet unter anderem auch die „Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung (solarthermische Anlagen)“. Das KfW-Programm 458 ist mehr als attraktiv.
  • KfW-Kredit: Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist vor allem das KfW-Programm 261 relevant. Neubauten werden über separate KfW-Programme gefördert. Alle anderen KfW-Programme kommen nur, aber doch immerhin in Einzelfällen für die Ausstattung eines Einfamilienhauses in Betracht.
  • Bankkredit: Solarthermieanlagen können bei Geschäftsbanken  über Bausparkredite finanziert werden. Dabei handelt es sich um herkömmliche Bankkredite für Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen.
  • Steuerbonus nach § 35c EStG: Bei energetischer Sanierung eines selbstgenutzten, mindestens 10 Jahre alten Wohngebäudes können 20 Prozent der Ausgaben (max. 40.000 € je Objekt) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Hürden für diesen bis 2029 geltenden Steuerbonus sind recht niedrig — Voraussetzung ist u. a. eine Bescheinigung eines Fachunternehmens oder Energieberaters. Wichtig: § 35c EStG und BEG-Förderung schließen sich gegenseitig aus.
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden

Fazit

Seit 2024 ist die BEG EM zweigeteilt: Heizungstausch wie Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse läuft überwiegend über die KfW (Programm 458); einzelne Gebäudenetz-Maßnahmen können weiterhin BAFA-zuständig sein. Beim BAFA bleiben Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung/Baubegleitung.

Das ist zwar etwas verwirrend, hat aber sicherlich berechtigte haushaltspolitische Gründe. Für Verbraucher rechnet sich der Mehraufwand beim Schlaumachen allemal. Bedeutete der 2022 ins Leben gerufene (und Ende 2023 abgeschaffte) Heizungs-Tausch-Bonus für EE-Anlagen noch einen Zuschuss von 10 Prozent, sind es mit dem Klima-Geschwindigkeits-Bonus seit 2024 bis Ende 2028 20 Prozentpunkte — danach degressiv: 2029-2030 = 17, 2031-2032 = 14, 2033-2034 = 11, 2035-2036 = 8 Prozentpunkte; ab 2037 entfällt der Bonus. Voraussetzung: selbstnutzende EigentümerInnen; die 20-Jahre-Regel gilt nur für funktionstüchtige Gas- und Biomasseheizungen, bei Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen entfällt diese Altersgrenze. Auch der Grundfördersatz wurde im Januar 2024 heraufgesetzt. Da Fördersätze, Boni und Zuständigkeiten regelmäßig angepasst werden, lohnt sich vor der Planung immer ein kurzer Check der aktuellen Programmbedingungen bei BAFA und KfW.

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