BAFA-Fördermittel rund um Solarthermie-Anlagen
Die Finanzierbarkeit spielt bei der Planung einer Solarthermie-Anlage wohl die größte Rolle. Meistens führt der erste Weg zur Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz: BAFA. Diese Behörde fördert energieeffiziente Techniken plus Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen. Die bisher äußerst attraktiven Fördersätze wurden im August 2022 zwar leicht abgesenkt, im Gegenzug dafür der Heizungstausch-Bonus auf Gasheizungsanlagen ausgeweitet. Und noch eine gute Nachricht: Seit Anfang 2023 wird der Heizungs-Tausch-Bonus auch im Zusammenspiel mit der Anschaffung einer Solarkollektoranlage gewährt. Wir informieren über die Details und zeigen, wie die Antragstellung von BAFA-Fördermitteln rund um Solarthermie-Anlagen gelingt.

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Was ist und macht eigentlich das BAFA?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main ist eine Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz untersteht. Um die Abkürzung zu verstehen, muss man die ältere Bezeichnung kennen: Bundesausfuhramt. Im Zuge des 2000 aufgelegten Programms der Bundesregierung „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ legte man das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) und das Bundesausfuhramt (BafA) zusammen: zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Abkürzung BAFA wurde übernommen.
Das (oft auch „die“) BAFA übt eine Reihe von Aufgaben aus, darunter die Förderung des Mittelstands und der Energiewirtschaft. Unterstützt werden u.a. energieeffiziente Techniken wie die Kraft-Wärme-Koppelung und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Zuschüsse sollen einen Anreiz zur Nutzung erneuerbarer Energien bieten. 2021 zahlte das BAFA 5,6 Milliarden Euro an Fördermitteln aus. Die zwei größten Posten bildeten das Förderprogramm zum Ausbau der Elektromobilität und die Bundesförderung zur energetischen Gebäudesanierung (BEG).
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – kurz erklärt
Die BEG abgekürzte Bundesförderung für effiziente Gebäude fasst frühere Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen. Unterstützt werden u.a. Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Einsatz neuer und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie die Nutzung einer optimierten Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
wobei die BEG WG und die BEG NWG in de Zuständigkeitsbereich der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gehören. Das BAFA ist die richtige Anlaufstelle, wenn es um die Förderung energetisch sinnvoller Einzelmaßnahmen (EM) geht wie zum Beispiel eine Solarthermie-Anlage.
BEG EM: BAFA-Förderung regenerativer Wärmeerzeuger
Die BEG Einzelmaßnahmen sind 5 Gruppen zugeordnet: Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Für die Maßnahmen gelten unterschiedliche Fördersätze:

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude. Das Hinzuziehen eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist bei den Maßnahmen „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ und „Heizungsoptimierung“ keine Bedingung. Und genau in diesem Bereich bewegen wir uns bei den Themen Solarthermieanlagen sowie Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung.
BAFA fördert Solarthermie-Anlagen
Der BEG-Bereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung“ beinhaltet unter anderem die Einzelmaßnahme „Solarthermieanlagen“. Was dieser Sammelbegriff umfasst, verrät das entsprechende BAFA-Infoblatt, nämlich die Solarkollektoren und der Anschluss der solarthermischen Anlage an das Warmwasser- und/oder Heizsystem, inklusive Solarspeicher und Steigleitungen sowie die notwendigen fachtechnischen Arbeiten und Materialien. Nach der obigen Tabelle werden diese Ausgaben mit einem Fördersatz von 25 Prozent bezuschusst. Das ist zwar etwas weniger als noch vor einigen Jahren, kann sich aber dennoch sehen lassen. Beim BAFA ist eine Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen abrufbar.
BAFA fördert Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energiequellen
Bei den Heizungsanlagen unterschied das BAFA bis Ende 2022 strikt zwischen „nur“ EE-Heizungen (Wärmepumpen- und Biomasse-Anlagen) und stärker geförderten EE-Hybridheizungen. Hybridheizungen arbeiten mit mehr als einer erneuerbaren Energiequelle, und zwar normalerweise in den Kombinationen Pelletheizung mit Solarthermie („EE-Hybridheizungen mit Biomasseheizung“) und Wärmepumpe mit Solarthermie („EE-Hybridheizungen ohne Biomasseheizung“). Seit 1. Januar 2023 gibt es die Sparte EE-Hybridheizungen nicht mehr. Dafür gilt künftig jede „Erneuerbare Energien-Hybridheizung als Kombination aus den Wärmeerzeugern“ als förderfähige Anlage zur Wärmeerzeugung (Quelle: BEG-Infoblatt). Die Förderungen betragen aktuell (Stand: März 2023) bei
- Biomasseheizungen: 10%
- Wärmepumpen: 25%, mit Wärmepumpen-Bonus (+5% wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird) 30%.
- Brennstoffzellenheizungen: 25%
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien: 25%
Wie bei den Solarthermieanlagen gibt es auch hier kein Mindestinvestitionsvolumen mehr. Zum Download bereit stehen eine Liste der Biomasseanlagen für den Innovationsbonus sowie eine Liste der Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis.

BAFA fördert die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen
Sanierwillige aufgepasst! Sie möchten mit der Installation einer EE-Heizung zugleich Ihre alte Heizung ersetzen? Gute Idee, denn dann gibt’s vom Staat noch einen Bonus obendrauf: den Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent. Er gilt für:
- Ölheizungsanlagen
- Gasheizungsanlagen
- Kohleheizungsanlagen
- Nachtspeicherheizungsanlagen
unter folgenden Bedingungen:
- Die alte Heizungsanlage muss noch betriebsfähig sein.
- Sie muss fachgerecht deinstalliert und entsorgt werden.
- Gaszentralheizungen müssen ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen. Bei dezentralen Gasetagenheizungen gilt diese Regelung nicht.
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
- Als Ersatz ist eine der folgenden Anlagen zur Wärmeerzeugung zu errichten: Biomasseheizung, Wärmepumpe, Brennstoffzellenheizung, Innovative Heizanlage auf EE-Basis oder Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
BAFA fördert den Einbau von Pufferspeichern
Der Ersatz, die Erweiterung und der erstmalige Einbau eines Pufferspeichers sind der Gruppe Heizungsoptimierung zugeordnet. Hier beträgt das Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro. Wichtig ist, dass die Heizungsanlage ein Mindestalter von 2 Jahren haben muss. Für den Pufferspeicher gelten eine Maximalgröße von 1.000 Litern sowie die Einhaltung der Effizienzklasse A oder A+. Die Installation eines Pufferspeichers wird mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent unterstützt.
BAFA-Antragstellung: In 5 Schritten zur Förderung

Das BAFA macht es Antragstellern ziemlich leicht, in den Genuss der Förderung zu kommen. Fünf einfache Schritte genügen:
- Angebote bei Fachunternehmen einholen: Bitte jetzt noch keinen Auftrag vergeben, weil dieser als Maßnahmenbeginn gewertet wird und die Förderung verhindert.
- Antrag online beim BAFA stellen: Unter www.bafa.de/beg finden Sie das Online-Antragsformular. Ein Merkblatt fasst alles Wesentliche zusammen.
- Auftrag erteilen: Am besten warten Sie zuerst den Zuwendungsbescheid ab, denn nur dann ist sicher, dass die geplanten Maßnahmen auch förderfähig sind.
- Verwendungsnachweis einreichen: Der Antragsteller bezahlt zuerst die Rechnungen und reicht dann innerhalb von 6 Monaten den Nachweis online im BAFA-Portal ein.
- Auszahlung erhalten: Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises sendet das BAFA den Festsetzungsbescheid per Post zu und veranlasst die Auszahlung über die Bundeskasse Trier.
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Welche Unterstützungen gibt es neben der BAFA-Förderung?

Selbstverständlich gibt es auch andere Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für eine Solarthermie- und Heizungsanlage. Wir zählen sie hier nur kurz auf und verweisen auf die gesonderten Beiträge:
- KfW-Kredit: Der Klassiker ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Alle anderen KfW-Programme kommen nur, aber immerhin in Einzelfällen für die Ausstattung eines Einfamilienhauses in Betracht.
- Bankkredit: Solarthermieanlagen können bei Geschäftsbanken über Bausparkredite finanziert werden. Dabei handelt es sich um herkömmliche Bankkredite für Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen.
- Steuerbonus: Bei energetischer Sanierung eines mindestens 10 Jahre alten Hauses können 20 Prozent der Ausgaben über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Hürden für diesen bis 2029 geltenden Steuerbonus sind recht niedrig.

Fazit
Wer seine Immobilie mit Einzelmaßnahmen energetisch sanieren möchte, sollte sich auf jeden Fall beim BAFA schlaumachen. Die Fördermittel reduzieren die Kosten beileibe nicht nur bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle. Auch die Anschaffung einer Solarthermie-Anlage oder einer Solarthermie-Hybridheizung werden mit stattlichen Fördermitteln subventioniert. Eine gute Idee ist auch, jetzt die alte Gasheizung gegen eine Erneuerbare-Energien-Heizung auszutauschen. Die Erfolge des Heizungstausch-Bonus bei den Ölheizungen sind der beste Beweis.

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