Finanzierung und Förderung abseits von BAFA und KfW
Sie sind beim BAFA und bei der KfW abgeblitzt? Keine Panik: Es warten noch attraktive Alternativen. So kann es sich zum Beispiel lohnen, die Solarthermie-Anlage von der Steuer abzusetzen. Auch Banken und Bausparkassen sind offen für eine Kreditfinanzierung – zumindest wenn die Sicherheiten stimmen. Wir informieren genauer über die Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung abseits von BAFA und KfW.

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Alternative Nr. 1: Bankkredit für Solarthermie-Anlagen
Während viele Banken inzwischen Kredite für Photovoltaikanlagen anbieten, ist das Angebot an speziellen Krediten für Solarthermieanlagen eher gering. Zu begründen ist dies mit der unterschiedlichen Absicherung. Während diese bei einem Kredit für Photovoltaik über die Abtretung der Einspeisevergütung gewährleistet ist, fehlt sie bei Solarthermieanlagen. Hier wird die Wärme nicht in ein Netz eingespeist und vergütet, sondern vom Betreiber selbst genutzt.

Bei Geschäftsbanken können Solarthermieanlagen dennoch finanziert werden: als Teil des Wohngebäudes über Bausparkredite. Dies sind keine speziellen Solarthermie-Kredite, sondern normale Bausparkredite für Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen. Damit gelten die mit der jeweiligen Bausparkasse vereinbarten Konditionen.
Fazit: Wenn keine Eigenmittel vorhanden sind und die Konditionen von BAFA und KfW nicht stimmen, kann ein Bankkredit für die Solarthermie eine gute Alternative sein. Zunächst sollte allerdings geprüft werden, ob aktuell eine günstige Zinslage vorliegt.
Alternative Nr. 2: Steuerbonus für die energetische Sanierung
Der Steuerbonus wurde 2020 als Ergänzung zu den Förderprogrammen von KfW und BAFA eingeführt. Laut Einkommensteuergesetz (EStG) haben Immobilienbesitzer bis Ende 2029 das Recht auf eine „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“. Wichtig ist hier der Passus zum Wohnen: Das Haus oder Apartment muss vom Eigentümer selbst bewohnt werden, was Zweitwohnungen einschließt, nicht aber vermietete Objekte. Und: Die Immobilie muss zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens 10 Jahre alt sein.

Wie funktioniert der Steuerbonus?
Der Steuerbonus nach § 35c EStG kann für dieselbe energetische Maßnahme bzw. dieselben förderfähigen Kosten nicht parallel zur BEG-Förderung in Anspruch genommen werden — unterschiedliche Maßnahmen (z. B. Solarthermie + Fenstertausch) können separat gefördert oder steuerlich abgesetzt werden. Er reduziert die Einkommenssteuer um bis zu 20 Prozent, und zwar über drei Jahre gestaffelt: in den ersten beiden Jahren um jeweils 7 Prozent, im dritten Jahr um 6 Prozent. Eingeschlossen sind die Kosten für einen Energieberater (sofern dafür kein anderweitiger öffentlicher Zuschuss in Anspruch genommen wurde). Eine qualifizierte energetische Baubegleitung/Fachplanung wird abweichend mit 50 % berücksichtigt. Die Obergrenze der Ermäßigung von 40.000 Euro legt die Obergrenze der förderfähigen Kosten fest: Mit dem Steuerbonus werden bis zu 200.000 Euro Ausgaben steuerlich begünstigt.

Was ist lohnender: Förderung oder Steuerbonus?
Direkt vorab: In den meisten Fällen ist eine direkte Förderung lohnenswerter. Der Steuerbonus kann jedoch eine gute Alternative sein, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt sind, also beispielsweise die rechtzeitige Antragstellung verpasst wurde. Die Hürden sind bewusst niedrig gehalten: Das Finanzamt fordert eine Bescheinigung des Fachunternehmens, eine ordnungsgemäße Rechnung und eine unbare Zahlung (in der Regel per Überweisung) sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen nach Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Optionen. Annahme: Die Anschaffung und Installation einer neuen Solarthermieanlage kostet 20.000 Euro. Es bestehen folgende Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung:
- KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bei förderfähigen Kosten von 20.000 Euro: Grundförderung 30 Prozent, inklusive Boni bis maximal 70 Prozent, also 6.000 bis 14.000 Euro. Es verbleibt ein Eigenanteil von 6.000 bis 14.000 Euro. Dieser kann auf Wunsch auch über einen Kredit finanziert werden.
- KfW-Kredit für effiziente Gebäude (Programm 261): 20.000 Euro. Tilgungszuschuss je nach Effizienzhausstufe und ggf. EE-/NH-Klasse 5 bis 25 Prozent; mit Zusatzboni (WPB-, Serielle-Sanierung-Bonus) sind insgesamt bis 45 Prozent möglich: 1.000 bis 9.000 Euro. Hier beträgt der zurückzuzahlende Eigenanteil also 11.000 bis 19.000 Euro. Die tilgungsfreie Anlaufzeit kann die Ausgabenlast in der Startphase erleichtern.
- Alternative Steuerbonus: 20 Prozent der Kosten: 4.000 Euro. Damit bleibt ein Eigenanteil von 16.000 Euro. Die steuerliche Förderung fließt jedoch erst in den drei Jahren nach der Investition über die Steuererklärung zurück.

Fazit:Unterm Strich sind die Unterschiede schon erheblich. Noch entscheidender ist vielleicht der Zeitpunkt, bis zu dem das Konto wieder ausgeglichen ist. Am schnellsten ist dies mit einer KfW-Förderung erreicht, am längsten verzögern lässt sich die Zahlung mit einem KfW-Kredit. Mit dem Steuerbonus zieht sich die Erstattung recht lange hin: Bis zum letzten Steuerbescheid vergehen mehr als drei Jahre. Derweil kann die KfW-Auszahlung gegebenenfalls schon gut angelegt sein …
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