2024 weitere Photovoltaik-Neuheiten
2023 war das Jahr der großen Änderungen bei Solaranlagen: Die Vergütungssätze für die Netzeinspeisung wurden deutlich angehoben, die Einkommensteuer auf die Einnahmen abgeschafft und die Besteuerung neu erworbener PV-Anlagen auf null gesetzt. Kein Wunder, dass 2023 so viele Solaranlagen installiert wurden wie nie zuvor. Das meiste wird auch 2024 fortgeführt, einiges geändert und manches weiter verbessert. Wir informieren über die bereits am 1. Januar in Kraft getretenen und die zu erwartenden Neuheiten für private Photovoltaikanlagen-Nutzer.
Geplante Vereinfachung bei Steckersolar tritt in Kraft
Bisher waren sie für Anfang 2024 geplant, nun verzögern sich die Erleichterungen um etwa ein halbes Jahr. Im Sommer soll es aber soweit sein und die Inbetriebnahme der beliebten Balkonkraftwerke kann unter verbesserten Bedingungen beginnen. Im Einzelnen heißt das:
- Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfällt. Bisher müssen die Mini-Solaranlagen noch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem wird das Verfahren zur Eintragung im Marktstammdatenregister vereinfacht.
- Separater Stromzähler entfällt. Bisher dürfen Balkonanlagen nicht an den Haus-Stromzähler angeschlossen werden. Eine Änderung wirkt sich kostensparend aus.
- Schuko-Stecker wird (wahrscheinlich) zugelassen. Vor dem Aufstellen einer Norm zur Steckerausführung stehen noch etliche Tests. Die serienmäßig mitgelieferten Schuko-Stecker müssen aus Sicherheitsgründen derzeit noch durch einen sogenannter Wieland-Stecker ersetzt werden.
- Leistungsschwelle wird auf 800 Watt erhöht. Mit der Anhebung der Leistungsbegrenzung von 600 W auf 800 W möchte die Bundesregierung den Regelungen anderer EU-Ländern folgen.
Über alle Einzelheiten zum Thema informiert unsere News „Mini-Solaranlagen: Bald noch leichter zu nutzen?“
Netzanschlussverfahren wird schneller
Gemäß der Clearingstelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll die Beschleunigung von Netzanschlüssen 2024 in Kraft treten. Dies gilt insbesondere für Anlagen bis 500 Kilowatt, bei denen der größte Zubau zu erwarten ist. (Quelle: „Informationen zum Maßnahmenpaket für ein massentaugliches Zertifizierungsverfahren zur Beschleunigung von Netzanschlüssen für Erneuerbare Energien“ vom 13. September 2023) Auch, wenn diese Leistungsgrenze noch herabgesetzt werden sollte, profitieren private Betreiber von PV-Dachanlagen (meist bis 30 kWp) auf jeden Fall. Statt eines ausführlichen Anlagenzertifikats genügen dann die Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller.
Vergütungssätze sinken um 1 Prozent pro Halbjahr
Der 31. Januar 2024 markiert das Ende der eingefrorenen Einspeisevergütung. Zur Erinnerung: Bis Juli 2022 sank die Vergütung monatlich um 0,4 Prozent. Was hieß, jeder Monat Verzögerung bedeutete für die Antragsteller einen Verlust. Um die Energiewende zu beschleunigen, wurde die Vergütung für Voll- und Teileinspeisung Ende Juli 2022 stark erhöht. Der Effekt: ein wahrer Run auf PV-Anlagen – und entsprechend lange Wartelisten. Das Geschenk: Die Herabstufung (Degression) wurde für 18 Monate ausgesetzt. Diese Frist läuft nun aus. Aber: Statt 0,4 Prozent pro Monat beträgt die neue Degression 1 Prozent pro 6 Monate. Was sich nicht ändern wird: Mit der Inbetriebnahme bleibt der einmal abgesegnete Vergütungssatz 20 Jahre konstant.
Solarpflicht wird ausgeweitet
Bei der Solarpflicht gibt es für private PV-Nutzer eine fast vollständige Entwarnung:
Die neuen Regelungen 2024 in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen betreffen nur den öffentlichen und gewerblichen Bereich. Aufpassen müssen Eigentümer privater Immobilien allerdings in folgenden Bundesländern:
- In Hamburg, wo bereits 2023 bei Neubauten eine Solarpflicht bestand, gilt sie seit 1. Januar 2024 auch für Dachsanierungen und -umbauten.
- Bremen führt zum 1. Juli 2024 eine Solarpflicht bei Dachsanierungen ein. Die Pflicht bei Neubauvorhaben folgt ein Jahr später.
Wann welche Solaranlagen-Pflichten wo eingeführt werden (sollen), verrät die Tabelle in unserem Beitrag zur Solarpflicht.
Welche Erleichterungen aus 2023 werden weitergeführt?
Vieles, was gut war, bleibt gut. Und so genießen Anlagenbetreiber in spe folgende Erleichterungen auch 2024:
Der Nullsteuersatz bleibt in Kraft. Seit 1. Januar 2023 darf die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen auf und an Wohngebäuden (bzw. in deren Nähe) keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) mehr erhoben werden. Das gilt sowohl für netzgekoppelte als auch für Inselanlagen auf dem eigenen Grundstück, also auch für eine Anlage auf dem Gartenhaus oder dem Balkon. Die feste Installation ist allerdings Voraussetzung, weshalb mobile Anlagen ausgenommen sind.
Einnahmen bleiben einkommensteuerfrei. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurde die Steuervergünstigung angehoben. Sie gilt seither für Kleinanlagen bis 30 kWp (statt vorher 10 kWp). Der Grund liegt auf der Hand: Gewünscht ist eine möglichst umfassende Stromproduktion – ohne Einkommensteuer-Strafe für den Fall der Netzeinspeisung. Auch die steuerliche Beratung eines Lohnsteuerhilfevereins ist seither erlaubt.
Die 70-Prozent-Regelung bleibt gestrichen. Hoffen wir, dass die unselige Wirkleistungsbegrenzung auf immer und ewig ins Geschichtsbuch verbannt ist. Einst sollte sie helfen, „Netzüberlastungen zu vermeiden“. (Ein Schelm, wer da an den Eigennutz der Netzbetreiber denkt.) Abgeschafft wurde die 70-Prozent-Regelung Anfang 2023 für neue Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 25 kWp und Bestandsanlagen bis 7 kWp. Bei Bestandsanlagen mit mehr als 7 kWp installierter Leistung konnte sie durch den Einsatz eines intelligenten Messsystems (iMSys) umgangen werden.