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Photovoltaik: Netzeinspeisung vs. Eigenverbrauch

PV-Ersparnis schätzen
1Verbrauch
2Dach
3Ergebnis
Personen im Haushalt
Dach / Anlage
ca. 1.400–1.800 €
Ersparnis / Jahr · bei 8 kWp · mit Speicher
Grobe Schätzung · 37 ct/kWh · Süddach angenommen

Entscheidungshilfe für die optimale Nutzung von Solarstrom

Wer Solarstrom mit einer Photovoltaikanlage erzeugt, hat zwei Optionen: den Ertrag ins Netz einspeisen und damit an den Netzbetreiber verkaufen oder ihn ganz einfach selbst verbrauchen. Beide Strategien bergen Vor- und Nachteile. Der folgende Text untersucht die Parameter und wertet die positiven Aspekte von Netzeinspeisung und Eigenverbrauch aus. Damit erhalten Sie zugleich eine Entscheidungshilfe für die optimale Nutzung Ihres Solarstroms.

Solaranlage auf einem Hausdach © smileus, stock.adobe.com
Solaranlage auf einem Hausdach © smileus, stock.adobe.com
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Einspeisevergütung sinkt tendenziell

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit 2000 die Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Wieviel die Betreiber daran verdienen, hängt vom Jahr der Inbetriebnahme ihrer Anlage ab. Die jährlich neu festgelegte Einspeisevergütung wird über 20 Jahre garantiert. In Abhängigkeit vom Zuwachs der Gesamtkapazität der Photovoltaikanlagen in Deutschland sieht das Gesetz generell eine kontinuierliche Absenkung der Mindestvergütung vor.

Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Mindestvergütung pro Kilowattstunde für die Jahre 2010 bis 2026 am Beispiel einer Photovoltaikanlage mit 10 kWp und Teileinspeisung; der 2026-Wert bezieht sich abweichend auf Inbetriebnahmen vom 1. Februar bis 31. Juli 2026.

Jahr201020142018202220252026
Vergütung [ct/kWh]39,1413,6812,206,838,037,78
Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme am 1. Januar des jeweiligen Jahres (bis 10 kWp, Teileinspeisung). Der Wert für 2026 gilt bei Inbetriebnahme zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026 (Quelle: Bundesnetzagentur).
Entwicklung der Einspeisevergütung
Entwicklung der Einspeisevergütung

Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hatte die Einspeisevergütung für Betreiber von Neuanlagen zum 30. Juli 2022 von 6,23 Cent/kWh auf 8,2 Cent/kWh bzw. 13,0 Cent/kWh angehoben (Teileinspeisung bzw. Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp). Seit dem 1. Februar 2024 jedoch sinkt dieses verhältnismäßig hohe Niveau wieder, und zwar halbjährlich um 1 Prozent – jeweils zum 1. Februar und 1. August. Die nächste Absenkung erfolgt am 1. August 2026. Immerhin ist die Absenkung deutlich geringer als zuvor, als sie noch monatlich 0,4 Prozent betrug.

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Anstieg der Strompreise leicht gebremst

Im Jahr 2000 kostete die Kilowattstunde Strom noch ca. 14 Cent. Dann folgte ein stetiger Anstieg. Die bisherige Spitze verzeichnete der BDEW im Jahr 2023: Die Energiekrise ließ den durchschnittlichen Strompreis für Haushalte auf fast 46 Cent/kWh schnellen – und das trotz Abschaffung der EEG-Umlage. Seitdem ist das Niveau wieder gesunken: Anfang 2026 liegt der durchschnittliche Strompreis für Haushalte bei rund 37 Cent/kWh – vor allem dank entlasteter Netzentgelte durch einen Bundeszuschuss zum Jahreswechsel 2025/2026. Das Niveau bleibt damit aber deutlich höher als vor der Energiekrise. (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW, Strompreisanalyse 2026)

Der Strompreis in der Grundversorgung liegt je nach Quelle und Region über dem Haushaltsdurchschnitt; strom-report nennt rund 42,8 Ct./kWh – deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt und je nach Bundesland mit spürbaren regionalen Abweichungen. (Quelle: strom-report.com, Stand: Januar 2026)

Hinweis: Diese Stromkosten spiegeln den Grundversorgungstarif wider. Grundversorger sind die Unternehmen, welche die meisten Kunden vor Ort mit Strom im öffentlichen Energienetz versorgen, also in der Regel die Stadtwerke. Bei Neuverträgen liegt der Durchschnittspreis meistens deutlich darunter, nicht selten können bis zu 20 Ct./kWh eingespart werden. Nach der Erstlaufzeit steht jedoch eine Preiserhöhung an.
Die Strompreise steigen. Gut, wer Strom selbst produziert
Die Strompreise steigen. Gut, wer Strom selbst produziert

Stromgestehungskosten von PV-Anlagen stagnieren derzeit

Die Stromgestehungskosten beinhalten alle anfallenden Kosten bei der Anschaffung der Anlage und des laufenden Betriebs. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) gab in seiner im August 2024 veröffentlichten Studie an, dass PV-Anlagen je nach Anlagentyp und Sonneneinstrahlung Stromgestehungskosten zwischen 4,1 und 14,4 Cent/kWh verursachen. 2021 hatte noch eine Spanne von 3,12–11,01 Cent/kWh vorgelegen. Der Grund für den Anstieg: Insbesondere bei kleinen Anlagen seien die spezifischen Anlagenkosten größtenteils gestiegen. Fraunhofer ISE nennt als Grund vor allem gestiegene spezifische Anlagenkosten bei kleinen Anlagen; welche Kostenbestandteile im Einzelfall dominieren, hängt vom Angebot ab.

Stromgestehungskosten für Erneuerbare Energien und konventionelle Kraftwerke in Deutschland im Jahr 2024. © Fraunhofer ISE

Das entsprechende Diagramm in der ISE-Studie zeigt drei Preisspannen bei Stromgestehungskosten für Dachanlagen:

  • PV Dach klein (< 30 kWp): ca. 6,5–14,4 Cent/kWh
  • PV Dach klein mit Batterie 1 kWp:1 kWh: ca. 9–22,5 Cent/kWh
  • PV Dach groß (> 30 kWp): ca. 5,8–12 Cent/kWh.

Stromgestehungskosten individuell berechnen:

PV-Batteriesysteme werden seit 2021 ebenfalls im Vergleich aufgeführt, da sie einen wachsenden Markt im deutschen Stromsystem ausmachen. Und die Prognosen stimmen hoffnungsfroh: Sinken die Preise für Batteriespeicher auf die angenommenen 180–700 Euro/kWh, können die Stromgestehungskosten für kleine PV-Batteriesysteme bis zum Jahr 2045 auf unter 19 Cent/kWh fallen.

Hinweis: 2021 prognostizierte das Fraunhofer ISE noch eine Unterschreitung der 10-Cent-Schwelle im Jahr 2024 und eine Erwartung von nur noch 3,58–6,77 Cent/kWh für die Gestehungskosten 2040 (ohne Batteriespeicher). Dieses ist aufgrund weltpolitischer Entwicklungen heute leider nur noch schöne Theorie.
Preisentwicklung von Stromgestehungskosten und Strompreis
Preisentwicklung von Stromgestehungskosten und Strompreis

Noch wie vor geht die Schere weit auseinander: Mal ausgegangen von rund 37 Cent Stromkosten und etwa 10 Cent Stromgestehungskosten, sparen Betreiber einer PV-Kleinanlage rund 27 Cent pro Kilowattstunde Strom. Dies gilt natürlich nur für die selbst verbrauchte, nicht für die eingespeiste Solarenergie.

Strompreis Haushalt
Durchschnitt, Anfang 2026
~37 ct
Einspeisevergütung
Teileinspeisung bis 10 kWp, Feb–Jul 2026
7,78 ct
Ersparnis pro selbst verbrauchter kWh
Strompreis minus Stromgestehungskosten einer PV-Kleinanlage
~27 ct

70-%-Regelung abgeschafft – seit 2025 gilt teils die 60-%-Grenze

Neuanlagenbetreiber können sich freuen. Für PV-Anlagen bis 25 kWp muss seit 1. Januar 2023 weder eine Fernsteuerungseinheit zum möglichen Abschalten durch den Netzbetreiber verbaut noch die Leistung auf höchstens 70 Prozent abgeregelt werden. Die generelle Abschaffung der 70-Prozent-Regelung für Neuanlagen war als Anreiz gedacht, die PV-Anlage lieber etwas größer zu wählen. In Verbindung mit der angehobenen Vergütung für die Volleinspeisung eine durchaus attraktive Option.

Für Bestandsanlagen war das Aussetzen der Einspeisebegrenzung zunächst etwas unsicher, wurde dann jedoch folgendermaßen geregelt: Bei vor dem 14. September 2022 installierten Anlagen bis 7 kWp kann die 70-%-Drosselung manuell im Wechselrichter, bei Anlagen mit höherer Leistung nach der Installation eines Smart Meters, ausgeschaltet werden.

Einspeisebegrenzung: Maximal 70% der Anlagenleistung wird eingespeist
Einspeisebegrenzung: Maximal 70% der Anlagenleistung wird eingespeist

ABER: So arg schlimm wirkt sich die 70-%-Regelung gar nicht aus: Sie greift ohnehin nur unter besten Bedingungen – selbst im Sommer um die Mittagszeit können 100 % der unter Laborbedingungen festgelegten Anlagenleistung (Kilowattpeak kWp) niemals erreicht werden.

Was sich seit 2025 geändert hat – und was 2027 kommt

Zum 25. Februar 2025 ist das Solarspitzengesetz in Kraft getreten. Für Neuanlagen, die ab diesem Stichtag in Betrieb gehen, gelten zwei neue Regeln: In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen entfällt die Einspeisevergütung; diese Phasen werden aber hinten an die 20-jährige Förderdauer angehängt, gehen also nicht verloren. Und solange kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) mit Steuerbox installiert ist, darf die Anlage nur 60 Prozent ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Sobald die Steuerung läuft, fällt diese Begrenzung automatisch weg. Bestandsanlagen sind von beidem nicht betroffen – sie behalten ihren Bestandsschutz.

Für die Praxis bedeutet das: Der Eigenverbrauch wird noch einmal wichtiger als zuvor. Jede Kilowattstunde, die direkt im Haus genutzt oder in einem Speicher zwischengelagert wird, umgeht sowohl die 60-%-Drosselung als auch den Vergütungsausfall bei negativen Preisen. Simulationen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin gehen von Abregelungsverlusten zwischen 1 Prozent (Ost-West-Ausrichtung) und maximal 9 Prozent (Südausrichtung ohne Speicher) aus – der typische Verlust bei einer gut dimensionierten Hausanlage mit Speicher bleibt deutlich darunter.

Darüber hinaus wird im Zusammenhang mit der EEG-Novelle 2027 diskutiert, die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 25 kWp durch stärker marktorientierte Modelle zu ersetzen. Konkrete Details stehen zum heutigen Stand noch nicht im Gesetz. Nach derzeitiger Rechtslage gilt: Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, behält den dann geltenden Vergütungssatz für das Inbetriebnahmejahr plus 20 weitere Kalenderjahre – unabhängig von späteren Änderungen für Neuanlagen.

1. Januar 2023 70-%-Regelung abgeschafft Für Neuanlagen bis 25 kWp entfällt die Wirkleistungsbegrenzung. Bestandsanlagen können sie manuell oder per Smart Meter aufheben.
1. Februar 2024 Halbjährliche 1-%-Degression Die Einspeisevergütung sinkt seitdem jeweils zum 1. Februar und 1. August um ein Prozent. Der Einstiegssatz bleibt 20 Jahre konstant.
25. Februar 2025 Solarspitzengesetz Keine Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen (§ 51 EEG); 60-%-Einspeisegrenze für Neuanlagen ohne Smart Meter.
Februar 2026 Aktueller Vergütungssatz Teileinspeisung bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh. Volleinspeisung bis 10 kWp: 12,34 ct/kWh. Garantiert über 20 Jahre.
1. August 2026 Nächste Degression Voraussichtlich sinkt die Teileinspeisung auf rund 7,70 ct/kWh, die Volleinspeisung auf rund 12,22 ct/kWh (jeweils bis 10 kWp). Die offizielle Festlegung veröffentlicht die Bundesnetzagentur kurz vor dem Stichtag.
Ab 2027 geplant Reform der Einspeisevergütung Die feste Einspeisevergütung für neue Kleinanlagen soll durch ein marktorientiertes Modell ersetzt werden. Details stehen noch aus.
Zusammenstellung aus Bundesnetzagentur (Vergütungssätze), Solarspitzengesetz (BGBl.) und offiziellen Mitteilungen des BMWK, Stand April 2026.

Kosten für Stromspeicher sinken

Lithiumspeicher © sonnen GmbH
Moderner Lithiumspeicher © sonnen GmbH

Die größte Variable im Photovoltaik-Roulette ist die Sonneneinstrahlung. Sie hängt ab von der örtlichen Globalstrahlung, der Ausrichtung und Neigung des Daches sowie den Maßnahmen gegen die Verschattung. Klar ist: Am ertragreichsten sind die Frühlings- und Sommermonate und die Mittagsstunden. Stromverbrauchsspitzen dagegen entstehen gerade bei Dunkelheit, insbesondere an langen Winterabenden. In einer Solarbatterie kann die von der PV-Anlage produzierte Energie für eine spätere Verwendung gespeichert werden. Doch natürlich sind damit auch Kosten verbunden. Und die sind nicht unerheblich.

Die Preise für Solarstromspeicher sind deutlich gesunken
Die Preise für Solarstromspeicher sind deutlich gesunken

Die gute Nachricht: Dank steigender Nachfrage sinken die Preise für Energiespeicher stetig. Unsere Ratgeber zu Solarbatterien informieren u.a. über die verschiedenen Technologien und beschäftigen sich auch mit der Kosten-Nutzen-Frage.

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Die Vorteile beider Betriebsarten von PV-Anlagen

Was jeweils für die Netzeinspeisung und den Eigenverbrauch spricht, zeigt die folgende Tabelle im Überblick.

BetriebsartVorteile
Einspeisung
  • Wegfall der 70-Prozent-Regelung bei Neuanlagen

  • Komfortable Abwicklung

  • Stromspeicher überflüssig
Eigenverbrauch
  • Niedrige Einspeisevergütung

  • Konstant hohe Strompreise

  • Sinkende Kosten für Stromspeicher
Eigenverbrauch: Solarstrom selbst nutzen hat viele Vorteile
Eigenverbrauch: Solarstrom selbst nutzen hat viele Vorteile
Solarcarport © arsdigital, fotolia.com
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And the winner is … ganz klar der Eigenverbrauch

Zusammengefasst kann gesagt werden: Der Eigenverbrauch lohnt sich umso mehr, je größer die Differenz zwischen den Bezugskosten für Strom und den Stromgestehungskosten der Photovoltaikanlage ausfällt. Da sich dieses Verhältnis klar zugunsten des Eigenverbrauchs entwickelt hat, lohnt sich eine PV-Anlage bei geeigneten Dach-, Verbrauchs- und Kostenbedingungen häufig auch bei der aktuell niedrigeren Einspeisevergütung.

Teurer Strom vom Netzbetreiber. Nur wenn der Speicher leer ist
Teurer Strom vom Netzbetreiber. Nur wenn der Speicher leer ist

Nichts spricht dagegen, die Anlage zweigleisig zu fahren, also Netzeinspeisung und Eigenverbrauch zu kombinieren. Gut beraten ist allerdings, wer seinen Eigenverbrauch relativ erhöht, kurzum optimiert. Tipps zur Erhöhung des Eigenverbrauchs gibt der gleichnamige Ratgeber.

Tipp: Wer seine PV-Anlage zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.03.2012 installiert hat, bekommt auch beim Eigenverbrauch eine Vergütung. Auf diese Weise kann es sich lohnen, den selbsterzeugten Strom zu nutzen, selbst wenn beim Verkauf noch hohe Preise zu erzielen sind.
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