11 kW oder 22 kW – welche Wandladestation ist richtig?
Theoretisch können Elektrofahrzeuge über ganz normale Haushaltssteckdosen aufgeladen werden. Zu empfehlen ist dies jedoch nicht. Und zwar gleich aus zwei Gründen: 1. Eine 2,3 kW Leistung ist extrem gering und das Laden dauert eine Ewigkeit. 2. Weil es so lange dauert, entwickelt sich eine große Hitze, die einen Kabelbrand verursachen kann. Mit unabsehbaren Folgen, für die die wenigsten Gebäudeversicherungen aufkommen werden. Wer von öffentlichen Ladesäulen unabhängig sein möchte, installiert in Garage oder Carport eine Wallbox. Was das genau ist und wie Solaranlagen-Betreiber die richtige Wahl treffen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Was ist eine Wallbox?
Der Begriff ist kurz und bündig – und damit einprägsam. Doch viele wissen gar nicht, was er bedeutet. Das englischsprachige Wort setzt sich zusammen aus Wand (wall) und Kasten (box). Eine Wallbox ist dem Namen nach also nichts anderes als ein Kasten, der an der Wand befestigt wird. In dem aber so einiges steckt:
Die Wandladestation dient dem „Betanken“ eines Elektrofahrzeugs, indem sie die Verbindung zum Stromnetz herstellt. Außerdem übernimmt sie die Kommunikation mit der Ladeelektronik im Auto (Bordladegerät), d.h. die Wallbox sorgt dafür, dass immer mit der maximal möglichen Leistung geladen werden kann. Das ist nicht nur komfortabel, sondern schont zudem die teure Fahrzeugbatterie.
Doch Ladestation ist nicht gleich Ladestation. Es gibt gravierende Unterschiede, die wir im Folgenden erläutern.
Welche Wallbox passt zu meinem Elektroauto?
Ob die Wallbox mit dem eigenen Elektro-Auto kompatibel ist, hängt von zwei Faktoren ab: dem Stecker bzw. der Steckverbindung und der Ladeleistung. Diese beiden möchten wir näher beleuchten:

Ladestecker
Fahrer von Elektroautos wissen: Sie können ihr Fahrzeug an nahezu jeder Ladestation in Europa auftanken. Warum das so ist: Der 3-phasige Ladesteckertyp „Typ 2“ wurde 2013 von der Europäischen Kommission als Standard festgelegt. Eine Liste der existierenden Anschlussmöglichkeiten macht die Unterschiede verständlich:

- Schuko-Steckdose: Die normale Haushaltssteckdose hat eine Ladeleistung von geringen 2,3 kW und ist allenfalls eine Notlösung, um Strom bis zum nächsten Ladepunkt zu tanken.
- Blaue CEE-Steckdose: Die „Campingbuchse“ ist genau wie die Schuko-Steckdose einphasig, ermöglicht aber immerhin eine Ladeleistung von 3,7 kW.
- Rote CEE-Steckdose: Der sogenannte Starkstromanschluss (400 Volt Spannung) ist dreiphasig und bietet 11 kW Ladeleistung.
- Typ-2-Steckdose: Der Typ-2-Anschluss für den sogenannten Mennekes-Stecker ist Standard an öffentlichen Ladepunkten. Die Ladeleistung beträgt 22 kW. Liegt die Ladeleistung des Elektroautos darunter, wird die Ladung automatisch abgeregelt.
Ladeleistung
Der Begriff „Ladeleistung“ führt häufig zu Verwirrung. Ist die Ladeleistung des Fahrzeugs gemeint oder die der Ladestation? Wir grenzen die Bezeichnungen daher eindeutig ab. Grundsätzlich gilt: Je größer die Ladeleistung von Ladestation und Elektroauto ist, desto schneller erfolgt die Ladung. Bestimmend ist allerdings immer der kleinere Wert.
Die für Elektroautos angegebene Ladeleistung bezeichnet den jeweiligen Maximalwert. Erhältlich sind Stromer mit 3,7 kW, 7,4 kW, 11 kW und 22 kW maximal zulässiger Ladeleistung. Bei neueren Modellen ist heute ein dreiphasiger 11-kW-Bordlader Standard. 22 kW gibt es serienmäßig nur bei wenigen Fahrzeugen oder als Sonderausstattung; einphasige 3,7- und 7,4-kW-Bordlader finden sich vor allem in älteren oder importierten Modellen.
Ladeleistung und Stecker kompatibel machen
Theoretisch müsste ein E-Auto mit 3,7 kW Ladeleistung also an einer blauen CEE-Steckdose aufgeladen werden, ein 11-kW-Fahrzeug an einer roten CEE-Steckdose u.s.w. Das ist natürlich möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Die gute Nachricht: Typ-2-Stecker eignen sich sowohl für 1-phasige als auch für 3-phasige Stromsysteme. Da sie beim Autokauf selten zum Lieferumfang zählen, muss also ein entsprechendes Ladekabel her. Meistens genügt es, sich nach einem passenden Adapter umzuschauen. Es gibt solche für Typ 2 auf CEE, auf Schuko und Typ 1.
Wie lange lädt mein E-Auto an der Wallbox?
Normalladung und Schnellladung
Die Ladedauer wird von der Leistung der Ladeeinrichtung bestimmt: Bei einer Leistung bis zu 22 kW spricht man von Normalladung, darüber hinaus von Schnellladung. Die genaue Dauer hängt vom Fahrzeug und der Ladestation ab. Schnellladevorgänge dauern in der Regel weniger als eine Stunde. Bei Normalladung ist z.B. eine 40-kWh-Batterie eines Wagens mit einer Ladeleistung von 11 kW in etwa 4 Stunden vollgetankt. Bei 22-kW-Leistung dauert es etwa halb so lange. (Quelle: ibc solar AG)
Für die Schnellladung muss das E-Auto mit einer Schnellladetechnologie ausgestattet sein. Schnellladestationen laden statt mit dem üblichen Wechselstrom (AC) mit Gleichstrom (DC), daher auch die geläufige Bezeichnung „DC-Ladestation“.

Ladedauer berechnen
Und so lässt sich die Ladezeit grob berechnen:
Beispiel: Das Auto hat eine Batteriekapazität von 32 kWh und eine maximale Ladeleistung von 11 kW. Dann beträgt die Ladedauer ca. 3 Stunden.
Welche Wallbox soll ich kaufen?
Noch einmal in Kürze: Ein Elektrofahrzeug mit einer Ladeleistung von 22 kW kann an einer 11-kW-Wallbox niemals ganz aufgeladen werden. Die Ladestation ist also ungeeignet. Umgekehrt: Eine 22-kW-Wallbox ist bei einem E-Auto mit einer Ladeleistung von 11 kW nie wirklich ausgelastet. Eine 11-kW-Wallbox wäre hier völlig ausreichend.
Dennoch sprechen einige Gründe für die Anschaffung einer leistungsstärkeren Station:
- Die Ladung erfolgt bis zu doppelt so schnell. Interessant, wenn nicht nachts, sondern zwischendurch aufgeladen wird.
- Eine Wallbox tut ihren Dienst normalerweise deutlich länger als ein Elektrofahrzeug. Davon ausgehend, dass neuere Automodelle eine höhere Leistung haben werden, könnte ein größeres Wallbox-Modell eine Investition in die Zukunft sein. Für einen Wagen mit einer niedrigeren Ladeleistung als 11 kW wäre ein 22-kW-Modell allerdings deutlich überdimensioniert.
Gegen „eine Nummer größer“ spricht natürlich der höhere Anschaffungspreis.
11-kW- oder 22-kW-Wallbox: der Vergleich
| Merkmal | 11 kW | 22 kW |
|---|---|---|
| Genehmigung | nur Anmeldung beim Netzbetreiber | Zustimmung erforderlich (bis zu 2 Monate) |
| Stromanschluss | 400 V, 3-phasig, 16 A | 400 V, 3-phasig, 32 A |
| Ladedauer 50-kWh-Akku | rund 4,5 Stunden | rund 2,3 Stunden |
| Passend für E-Autos mit … | Bordlader bis 11 kW (heute Standard) | 22-kW-Bordlader (Sonderausstattung) |
| Anschaffungskosten | typisch günstiger | höher (Hardware und ggf. Hausanschluss) |
| Empfehlung | Standard für die meisten Privathaushalte | nur sinnvoll bei passendem Fahrzeug oder häufigem Zwischenladen |
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Was muss ich bei der Installation beachten?
Der Stromanschluss wird durch die Ladeleistung der Wallbox bestimmt. Beträgt diese 11 kW oder 22 kW, ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt Spannung erforderlich. Bis zu einer Ladeleistung von 7,4 kW reicht ein Anschluss mit 230 V aus.
Ein Stromkreis mit 400 Volt benötigt einen Leitungsschutzschalter, der im Falle eines Fehlers alle drei Phasen abschalten kann. Bekannt sind diese „Sicherungsautomaten“ vom Elektroherd.

Je nach Größe der Wallbox gelten unterschiedliche Netzanschlussbedingungen:
§ 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) schreibt die Anmeldung von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge beim Netzbetreiber vor. In der Praxis betrifft das alle Wallboxen ab 3,7 kW (entspricht 3,6 kVA). Überschreitet die Ladeleistung der Station 11 kW (entspricht 12 kVA), muss der Netzbetreiber ihrer Installation ausdrücklich zustimmen, d. h. eine Genehmigung erteilen. Eine 22-kW-Wallbox ist also genehmigungspflichtig, eine 11-kW-Wallbox nur anmeldepflichtig.
Steuerbare Wallbox seit 2024: was § 14a EnWG bedeutet
Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine neue Regel: Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 4,2 kW, die ab diesem Stichtag in Betrieb gehen, müssen vom Netzbetreiber steuerbar sein. Hintergrund ist § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Bei drohender Überlastung darf der Netzbetreiber die Ladeleistung kurzzeitig auf bis zu 4,2 kW absenken („dimmen“) – eine vollständige Abschaltung ist ausgeschlossen, der übrige Haushaltsstrom bleibt unberührt. Im Gegenzug erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt für die Wallbox.
Für Hausbesitzer hat die Regel zwei praktische Folgen: Erstens darf der Netzbetreiber den Anschluss einer Wallbox nicht mehr mit dem Hinweis auf eine drohende Netzüberlastung verzögern oder ablehnen – die Verfügbarkeit von 22-kW-Anschlüssen hat sich dadurch verbessert. Zweitens werden Wallboxen vor der Inbetriebnahme zur Steuerung angemeldet; in der Regel übernimmt der Elektrofachbetrieb diesen Schritt mit.
Drei Leistungs-Schwellen, die Sie kennen sollten
Jede Wallbox – wie alle stationären Ladeeinrichtungen – muss vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden (§ 19 Abs. 2 NAV). In der Praxis greift diese Pflicht ab 3,6 kVA bzw. 3,7 kW (VDE AR-N 4100). Bis 11 kW kann der Netzbetreiber dem Anschluss nicht widersprechen.
Seit 1. 1. 2024 muss die Wallbox vom Netzbetreiber dimmbar sein. Im Gegenzug erhalten Sie ein reduziertes Netzentgelt – je nach Netzgebiet rund 110–190 € pro Jahr.
Wallboxen mit mehr als 11 kW (z. B. 22 kW) brauchen die ausdrückliche Zustimmung des Netzbetreibers. Bis zu zwei Monate Bearbeitungszeit sind möglich.
Welche Regeln gelten im Mehrfamilienhaus?
Glückliche Mieter, die bereits von den Vorteilen des Mieterstrommodells profitieren. Doch auch, wenn der Eigentümer des Mehrfamilienhauses sich nicht für die gelungene Kombination Photovoltaik und Mieterstrom entschieden hat: Mieter sind nicht länger auf öffentliche Ladestationen angewiesen. Wer einen festen Stell- oder Tiefgaragenplatz gemietet hat, hat seit Dezember 2020 nach § 554 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis: Der Vermieter muss bauliche Veränderungen, die dem Laden eines Elektrofahrzeugs dienen, grundsätzlich gestatten. Verweigern darf er nur, wenn die Maßnahme ihm im Einzelfall nicht zumutbar ist – die Hürde dafür ist hoch. Der Vermieter ist also zur Duldung verpflichtet, nicht zur Installation der Wallbox.

Ein paar kleine Hürden sind allerdings zu überwinden:
- Ein Einverständnis der Mitmieter (oder Miteigentümer) fördert den Hausfrieden. Womöglich finden sich auch weitere Interessenten, was sich günstig auf die Installationskosten auswirken kann.
- Das Ladegerät sollte über einen eigenen Stromzähler verfügen, damit die Kosten individuell abgerechnet werden können.
- Der Mieter beauftragt einen Fachbetrieb selbst und trägt sowohl die Anschaffungs- als auch die Installationskosten. Eine Beteiligung des Vermieters ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.
- Bei Auszug kann der Vermieter den Rückbau verlangen. Sinnvoll ist daher eine schriftliche Vereinbarung darüber, ob die Wallbox – ggf. gegen Entschädigung – an Ort und Stelle bleibt.

Fazit
Im Idealfall stimmen die Ladeleistungen von Fahrzeug und Wallbox überein. Allerdings: Es gibt zwar auch kleinere Ladestationen, doch ist eine 11-kW-Wallbox in den meisten Fällen die beste Wahl. Ausnahmen gelten für Elektroautos mit einer Ladeleistung von mehr als 11 kW. Hier sollte zu einem größeren Modell gegriffen werden.
Informationen zur Investition in eine Wandladestation vermittelt unser Beitrag Wallbox: Kosten und Förderung.
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