Photovoltaik auf Parkplätzen – Das müssen Sie wissen
Photovoltaik-Module auf Garagen und Carports gehören längst zum Stadtbild – und das aus gutem Grund. So können Immobilienbesitzer auch auf kleinem Raum einen Teil ihrer Stromversorgung selbst decken, sei es für E-Autos und E-Bikes oder für den Strombedarf im Haus. Außerdem bieten sie eine gute, allerdings räumlich auch begrenzte Alternative, trotzdem von Solarstrom zu profitieren, wenn das Hausdach nicht dafür geeignet ist.

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Wie viel höher aber ist das Potenzial bei Großraum-Parkplätzen, wie sie beispielsweise auf Firmengeländen, Supermärkten oder in kommunaler Verwaltung zu finden sind? Sie ahnen es schon: sehr viel höher. Die Gründe liegen auf der Hand. Die Flächen können zu nichts anderem gebraucht werden als zum Parken. Oftmals profitieren die Betreiber zwar daran, indem sie den Parkraum bewirtschaften oder, wenn es sich um Firmen handelt, indem sie ihn ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Anders als beispielsweise bei der Agrophotovoltaik, die Ackerbau und Photovoltaik vereint, kann die Fläche aber nicht zusätzlich genutzt werden.
Dabei eignen sich gerade die weitgreifenden, planen und einheitlichen Flächen besonders gut für Solarmodule. Sie können in großer Zahl aufgebaut werden und bieten den Parkenden Schatten. Einige Bundesländer haben das bereits erkannt und vereinzelt sogar schon eine PV-Anlagen-Pflicht für neue Parkplätze eingeführt. In Baden-Württemberg gilt sie seit 2022 für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, in Nordrhein-Westfalen für solche, die Nicht-Wohngebäuden dienen. Seitdem haben zahlreiche weitere Bundesländer nachgezogen – mit unterschiedlichen Schwellenwerten (Stand: April 2026):
| Bundesland | PV-Pflicht seit | Pflichtschwelle (Anzahl Stellplätze) | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 2022 | 35 | – |
| NRW | 2022 | 35 | Nur für Nicht-Wohngebäude |
| Rheinland-Pfalz | 2023 | 50 | – |
| Schleswig-Holstein | 2023 | 100 → ab 2025: 70 | Schwelle 2025 abgesenkt |
| Hessen | 2023 | >35 (öffentl./landeseigen) / >50 (nicht landeseigen) | Zweistufige Regelung (ab 29.11.2023) |
| Brandenburg | 2024 | 35 | Nur für Nicht-Wohngebäude |
| Hamburg | 2024 | 35 | – |
| Niedersachsen | 2025 | 25 | Niedrigste Schwelle bundesweit |
Stand: April 2026 · Gilt jeweils für neu errichtete, offene Parkplätze · Ausnahmen möglich (z. B. bei technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit) · Weitere Bundesländer planen Regelungen

Potenzial von PV-Anlagen auf Parkplätzen
Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg hat errechnet, dass es in dem Bundesland etwa 16.600 offene Parkplätze mit mindestens 40 Stellplätzen gibt. Zusammen bieten sie Platz für rund 2,1 Millionen Autos. Würde nur die Hälfte dieser Stellplätze mit Photovoltaik-Modulen überdacht, ergäbe das ein Potenzial von 2,4 Gigawatt. Das entspricht etwa 6 Prozent des Solarpotenzials auf Dächern in Baden-Württemberg. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) schreibt in einer Studie, dass die mehr als 300.000 größeren Parkplätze in Deutschland bei einer Überdachung mit PV-Modulen ein technisches Potenzial von 59 Gigawatt Peak eröffnen würden.
Vorteile von PV-Anlagen auf Parkplätzen
Zu den Vorteilen der Photovoltaik an sich zählen die CO₂-neutrale und umweltfreundliche Stromerzeugung und die Möglichkeit des Eigenverbrauchs. Sie macht Nutzer ein Stück weit unabhängiger von der Preisgestaltung großer Energieversorger. Auf Parkplätzen kommen aber noch weitere hinzu:
- Im Sommer spenden sie Schatten, im Herbst und Winter schützen sie vor Regen und Schnee
- Es sind Teil- und Komplettüberdachungen möglich
- Die Flächen sind bereits versiegelt und nicht anderweitig zusätzlich nutzbar. So kann der Versiegelung zumindest noch ein weiterer positiver Aspekt entgegengesetzt werden
- Große Parkplätze sind meist unverschattet und eignen sich damit gut als Standort für eine PV-Anlage
- Ästhetik, die bei PV-Anlagen auf dem Hausdach oft für die Betreiber selbst und die Nachbarschaft wichtig ist, spielt bei großen zugeparkten Flächen keine Rolle. Manch umweltbewusster Mensch schätzt den Anblick von Solarmodulen vielleicht sogar eher als Kolonnen geparkter Autos
- Die PV-Anlage kann zusätzliche Einnahmen generieren
- Unternehmen können sich mit einem PV-überdachten Parkplatz Kunden und Mitarbeitern gegenüber als umweltfreundlich und modern präsentieren
- Werden zusätzlich Ladesäulen beziehungsweise Wallboxen installiert, generiert das zumindest für Fahrer von E-Autos einen weiteren Mehrwert

Nachteile von PV-Anlagen auf Parkplätzen
Wo Licht ist – und das kann man in diesem Fall durchaus wörtlich verstehen –, ist ebenso Schatten. Natürlich können PV-Anlagen auf Parkplätzen auch Nachteile haben:
- Parkhäuser eignen sich nur bedingt für PV-Anlagen: Sie bieten viel weniger Aufstellfläche als ebenerdige Parkplätze. Zudem wird die oberste Etage oftmals für zusätzliche Stellplätze unter freiem Himmel genutzt
- Solarmodule können nicht fliegen: Im Gegensatz zu einem Hausdach oder einer Garage muss bei offenen Parkplätzen ein zusätzliches Tragwerk für die Module aufgebaut werden. Das kostet Geld, kann bautechnisch mitunter knifflig sein und reduziert die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Je mehr Strom direkt dort, wo er erzeugt wird, auch genutzt werden kann, desto besser. Liegt ein Parkplatz weiter weg von Bürogebäuden oder öffentlichen Einrichtungen und gibt es wenig E-Automobilisten, können sich die Kosten und der Aufwand erhöhen, um den Strom dorthin zu transportieren, wo er selbst genutzt oder ins Stromnetz eingespeist werden kann
- Damit auch höhere Fahrzeuge den Parkplatz befahren können, scheidet eine Komplettüberdachung über die gesamte Fläche meist aus. Bauliche Maßnahmen wie das Höhersetzen des Tragwerks sind möglich, aber in der Regel teuer
- Während es nicht so einfach ist, auf ein Hausdach zu klettern, sind PV-Anlagen auf Parkplätzen meist leicht erreichbar – auch für Vandalen. Daher müssen sie gegebenenfalls besonders geschützt werden
PV-Anlagen auf Parkplätzen in der Praxis
Die aufgeführten Vor- und Nachteile lassen sich exemplarisch an zwei Beispielen aus der baden-württembergischen Praxis aufzeigen. Schon im April 2021, lange vor der Solarpflicht, wollte das Umweltministerium zwei Pilotvorhaben mit insgesamt rund 300.000 Euro fördern. In Berkheim (Landkreis Biberach) war geplant, den 685 Quadratmeter großen Parkplatz vor der Firmenzentrale des Bau- und Logistikunternehmens Max Wild mit einer Photovoltaik-Anlage zu überdachen. Im März 2022 wurde Vollzug gemeldet: Die Anlage auf dem 140 Meter langen Solarcarport schafft eine Leistung von 180 kWp, was einem Ertrag von mehr als 190.000 kWh pro Jahr entspricht. Er fließt unter anderem in zehn neue Ladepunkte für E-Fahrzeuge.
200.000 Euro Förderung sollten zudem nach Schwäbisch Hall, wo am Berufsschulzentrum eine PV-Carportanlage von 749 kWp geplant waren. Der Solarstrom sollte nicht nur für acht neue Ladepunkte, sondern auch für die neun umliegenden Berufsschulgebäude genutzt werden. Allein, das Projekt wurde nach Angaben von Lokalmedien nicht umgesetzt. Die Weinheimer Nachrichten berichteten, es habe sich herausgestellt, dass das Stromnetz dort für die Einspeisung von 749 kWp nicht ausgelegt sei. Außerdem wäre die Eigenverbrauchsquote des Berufsschulzentrums zu niedrig und jedes Gebäude hätte einzeln angeschlossen werden müssen.

Der Betrieb einer eigenen Parkplatz-PV-Anlage
Stecker rein und fertig? Schön wär’s. Leider müssen bei der Planung und beim Betrieb einer Parkplatz-PV-Anlage einige Details berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa das Einholen einer Baugenehmigung beim Bauamt und die Auswahl der passenden Module. Da diese direkt über den Parkplätzen, also über den Fahrzeugen und den Nutzern, angebracht werden, muss das Tragwerk besonders sicher sein. Auch an die Module werden Anforderungen gestellt. Sie müssen in der Regel zwar nicht begehbar, aber zumindest für die Reinigung punktuell belastbar sein. Außerdem ist sicherzustellen, dass Niederschlag abfließen und versickern kann sowie die Traglast, etwa durch Schnee, nicht zu sehr erhöht wird. Dem wird meist dadurch Rechnung getragen, dass die Dächer leicht geneigt montiert werden.
EEG-Förderrahmen: Parkplatz-PV als eigene Kategorie
Seit dem EEG 2023 ist Parkplatz-PV ausdrücklich als förderfähige Flächenkategorie anerkannt (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d EEG). Wer überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeist, kann – bei Einhaltung der EEG-Voraussetzungen sowie Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister – einen gesetzlichen Zahlungsanspruch haben. Für größere Anlagen können EEG-Ausschreibungsregeln greifen; bei Anlagen ohne Ausschreibung wird die Vergütung beziehungsweise der anzulegende Wert gesetzlich bestimmt. Die aktuellen Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst und sollten vor der Investitionsentscheidung beim Netzbetreiber oder auf den Seiten der Bundesnetzagentur abgefragt werden.
Außerdem sind beim Betrieb einer PV-Anlage auf einem Parkplatz steuerliche Regeln zu beachten, zumal es sich meist um gewerbliche Betreiber wie Unternehmen handelt. So sind etwaige Einnahmen aus der Stromerzeugung – aber ebenso natürlich auch entsprechende Ausgaben – in der Steuererklärung anzugeben. Das kostenlose oder verbilligte Aufladen der Batterien von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist für Mitarbeiter steuerfrei, wenn dieser die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt (§ 3 Nr. 46 EStG, gültig bis Ende 2030). Trotzdem empfiehlt es sich, einen Fachmann oder eine Fachfrau zu konsultieren. Denn wird er beispielsweise Besuchern kostenpflichtig angeboten, handelt es sich um einen Verkauf mit entsprechenden steuerlichen Folgen. Darüber hinaus gibt es auch hinsichtlich geldwerter Vorteile Grenzen einzuhalten – und mitunter unterschiedliche rechtliche Auffassungen.
Unter dem Strich ist festzuhalten: Solarstrom vom Parkplatz-Dach bedeutet eine sinnvolle und umweltfreundliche Zusatznutzung großer versiegelter Flächen. Erweist sie sich nach initialen Berechnungen auch noch als lohnend, spricht nichts dagegen und viel dafür.
Für wen lohnt sich Parkplatz-PV besonders?
Nicht jeder Parkplatz eignet sich gleich gut für eine PV-Überdachung. Besonders rentabel ist die Investition, wenn drei Bedingungen zusammentreffen: eine große, zusammenhängende und unverschattete Stellplatzfläche, ein hoher Eigenstromverbrauch in unmittelbarer Nähe sowie die Möglichkeit, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zu integrieren. Typischerweise profitieren folgende Betreiber überdurchschnittlich: Einkaufsmärkte und Supermärkte mit hohem Tagesstromverbrauch, Unternehmen mit eigenem Fuhrpark oder vielen Mitarbeitenden mit E-Autos, Kommunen, die öffentliche Parkplätze nachhaltig umgestalten möchten, sowie Logistikzentren mit großen versiegelten Außenflächen. Für Betreiber, die ohnehin gesetzlich zur Überdachung verpflichtet sind – etwa in Baden-Württemberg bei neuen offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen –, erfüllt die Anlage zwei Funktionen: Sie deckt die Pflicht ab und erzeugt Strom. Ob sie sich wirtschaftlich rechnet, hängt vor allem von Eigenverbrauch, Netzanschluss, Tragwerkskosten und Ladeinfrastruktur ab.
So planen Sie eine Parkplatz-PV-Anlage
Die Schritte 1 und 2 lassen sich oft kombinieren. Viele Fachbetriebe bieten eine kostenlose Erstberatung inkl. grober Wirtschaftlichkeitsschätzung an.
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