Photovoltaikanlage auf Stall, Scheune und Acker
Der Preisdruck im deutschen Lebensmittelhandel ist immens. Das gilt sowohl für konventionell als auch für nachhaltig erzeugte Produkte. Zwar wächst der Markt für Bio-Ware stetig, die ökologisch bewirtschaftete Fläche beträgt jedoch gerade mal 11,2 Prozent der gesamten Anbaufläche (Quelle: Umweltbundesamt, Stand: 2024). Das Problem der Agrarier: Die deutlich höheren Produktionskosten werden allein durch den Verkauf der Bio-Lebensmittel nicht gedeckt. Was Photovoltaik da erreichen kann? Sehr viel. Angesichts der Ausgangslage sind die meisten Landwirte für jede zusätzliche Einnahmequelle dankbar – und die Stromerzeugung auf dem eigenen Acker oder Gehöft kann eine solche sein.

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Vorteile: Skaleneffekt und Strombedarf am Tage
Ställe und Scheunen weisen selbst bei kleineren und mittelgroßen Agrarbetrieben eine stattliche Dachfläche auf. Da der Aufwand für Wechselrichter und Verkabelung nahezu konstant ist, sind die relativen Kosten pro Solarpaneel geringer (Skaleneffekt). Oder anders: Je mehr Module aufgestellt werden, desto günstiger wird der Solarstrom. Allerdings ist zu bedenken, dass eine große Anlage auch ein großes Gewicht mit sich bringt. Die Traglast von Ställen oder Scheunen ist meistens eher gering ausgelegt. Negativ wirkt sich außerdem aus, wenn der Nutzbau die Mindestanforderungen bezüglich Standortbedingungen nicht erfüllt. Die gute Nachricht: Es gibt eine alternative Lösung (s.u.).
Besonders gute Voraussetzungen für eine PV-Anlage sind gegeben, wenn Geräte unter dem Dach oder auf dem Feld ausschließlich im Hellen und, wenn möglich, bei Sonnenschein betrieben werden. Bei optimalen Bedingungen kann der in Eigenregie produzierte Strom den Bedarf zu bis zu 100 Prozent decken. Ebenfalls gut für den Geldbeutel: Die Anschaffung eines teuren Batteriespeichers kann entfallen, wenn Erzeugung und Verbrauch zeitlich gut zusammenpassen. Ob ein Speicher sinnvoll ist, sollte anhand des betrieblichen Lastprofils geprüft werden.

Attraktive Anreize für Photovoltaik in der Landwirtschaft
Verpachten als Komfortlösung
Stehen Dächer oder Anbauflächen zur Verfügung, können sich Landwirte, die nur einen niedrigen Strombedarf haben, eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen. Durch Verpachten wird zwar niemand reich, doch dafür können sich Agrarier intensiver dem lieben Vieh oder dem Bewirtschaften der Ackerflächen widmen. Den Betrieb der Photovoltaikanlage finanziert der Pächter, der natürlich gewinnorientiert denkt und handelt. Je nach Dach- oder Freifläche, Standort, Vertragslaufzeit und Vergütungsmodell kann der jährliche Ertrag stark variieren; häufig ist eine konkrete Pachtangabe erst nach Prüfung der Fläche seriös möglich. Aber niemand weiß es besser als er: Kleinvieh macht auch Mist.

Netzeinspeisung und Direktvermarktung
Auch, wenn Energieernte und Direktverbrauch nicht 100-prozentig passen: Jeder, der Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeist, erhält hierfür die sogenannte Einspeisevergütung. Diese wird pro Kilowattstunde eingespeistem Solarstrom vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber gezahlt. Die EEG-Förderung wird für neue Anlagen nach Inbetriebnahme grundsätzlich für 20 Jahre gezahlt; die konkreten Fördersätze hängen von Anlagenart, Leistung, Inbetriebnahmedatum und Vermarktungsform ab. Steigende Strompreise verbessern vor allem die Wirtschaftlichkeit des Eigenverbrauchs, nicht automatisch die feste Einspeisevergütung. Sich unabhängiger von den Preisschwankungen auf den klassischen Agrarmärkten zu machen, gilt als eines der Hauptargumente für das „Ja“ zu einer Photovoltaik-Anlage.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Strom direkt an einen Abnehmer in unmittelbarer Nähe des Betriebs zu liefern. Neuanlagen mit mehr als 100 kW installierter Leistung können die feste Einspeisevergütung grundsätzlich nicht nutzen; für eine EEG-Förderung läuft die Vermarktung dann über die Direktvermarktung mit Marktprämie. Ausführliche Informationen zur Direktvermarktung von Solarstrom stellt der Bundesverband Solarwirtschaft zur Verfügung.
TIPP
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Förderkredit
Die finanzielle Last einer PV-Investition müssen Landwirte nicht auf einen Schlag und alleine schultern. Zwar sind die Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien in den vergangenen Jahren in einigen Bereichen eingeschränkt worden, aber es gibt sie nach wie vor. Die Förderbank KfW finanziert Investitionen u.a. für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit dem Förderkredit 270. Voraussetzung ist, dass die Anlage den geltenden Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) genügt.
Bundesprogramm Energieeffizienz
Seit November 2020 können Landwirte für Investitionen in erneuerbare Energien eine Förderung beim Bundesprogramm Energieeffizienz beantragen. Seit Oktober 2025 ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) als neue Projektträgerin zuständig. Die Unterstützung greift bei Investitionen in Anlagen und Maschinen, die die landwirtschaftliche Produktion energieeffizienter machen und Emissionen einsparen – darunter auch Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Für Photovoltaikanlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Wichtig: PV-Anlagen, die eine EEG-Einspeisevergütung erhalten, sind von diesem Investitionszuschuss grundsätzlich ausgeschlossen. Zu beachten ist zudem: PV-Anlagen dürfen nicht mehr Strom produzieren als durchschnittlich vom Betrieb verbraucht wird. Für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher gilt allerdings seit dem 4. März 2026 bis auf Weiteres eine Antragspause; der aktuelle Programmstatus sollte vor der Planung geprüft werden.
Fläche verpachten
Eigene Anlage auf Dach / Stall
Agri-PV auf Acker / Obstbau
Trend Agrophotovoltaik
Bei der Bewilligung von Freiflächen tut sich was. Um die Erneuerbare-Energien-Ziele zu erreichen, sind die Bundesländer derzeit nach und nach dabei, Flächen mit ertragsarmen Böden für den dringend erforderlichen Zubau von Photovoltaik-Anlagen freizugeben. Auf der anderen Seite gehen damit leider auch sehr viele Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Die Lösung: Agri-Photovoltaik, auch Agri-PV oder Agrophotovoltaik. Auf die Frage, ob die Freifläche für die Lebensmittel- oder die Stromproduktion genutzt werden soll, antwortet sie: für beide!

2017 berichtete das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) bereits vom positiven Ergebnis einer Pilotanlage am Bodensee. Seither entwickelte sich „Sonne ernten auf zwei Etagen“ zum Erfolgsmodell. Dabei wird die PV-Anlage etwa 5 Meter über dem Boden installiert. Traktoren oder andere landwirtschaftliche Maschinen können also problemlos darunter hindurchfahren. Andererseits bleibt noch genügend Raum, um dem Erntegut ausreichend Sonne zu gönnen. Die Landnutzungseffizienz konnte den Angaben zufolge um über 60 Prozent gesteigert werden.
Noch ein weiteres ISE-Projekt stellt sich derzeit den neuen Klimavoraussetzungen: APV Obstbau – Agri-Photovoltaik als Resilienzkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Obstbau. Im optimalen Fall können herkömmliche Schutzkonstruktionen wie Hagelschutznetze und Folienüberdachungen ersetzt und die Pflanzen und Früchte vor schädlichen Umwelteinflüssen bewahrt werden. Ziel ist nicht die Maximierung der Ernteerträge, sondern die sichere und qualitativ hochwertige Apfelproduktion mit zusätzlicher Solarstromproduktion.
Agri-PV im EEG: eigener Förderrahmen seit 2024
Mit dem Solarpaket I (in Kraft seit Mai 2024) hat der Gesetzgeber Agri-PV rechtlich gestärkt: Anlagen, die als „besondere Solaranlagen“ im Sinne des § 37 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2023 eingestuft werden, nehmen an einem eigenen Untersegment der Bundesnetzagentur-Ausschreibungen teil – mit im EEG vorgesehener bevorzugter Bezuschlagung gegenüber klassischen Freiflächenanlagen; die Anwendung setzt noch die ausstehende EU-Beihilfegenehmigung voraus. Das im EEG vorgesehene Untersegment-Volumen beträgt 800 Megawatt (MW) für 2025 und 1.200 MW für 2026; das besondere Zuschlagsverfahren darf jedoch erst nach EU-Beihilfegenehmigung angewendet werden. Voraussetzung ist eine lichte Höhe von mindestens 2,10 Metern (bei senkrechter Modulausrichtung: 0,80 Meter). Für Betriebe, die ein größeres Agri-PV-Projekt planen, empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch einen zertifizierten Energieberater.
Fazit: Für wen lohnt sich Photovoltaik in der Landwirtschaft?
Landwirtschaftliche Betriebe bringen für Photovoltaik besonders gute Voraussetzungen mit: große Dachflächen, einen hohen Eigenverbrauch tagsüber und eine wachsende Zahl an Förderwegen. Ob sich die Investition lohnt, hängt vor allem von drei Faktoren ab: dem Eigenverbrauchsanteil, der Anlagengröße und der verfügbaren Finanzierung. Wer nur wenig Eigenstrombedarf hat, kann Dach- oder Ackerfläche verpachten und damit ein passives Zusatzeinkommen erzielen, ohne selbst zu investieren. Wer eine eigene Anlage plant, kann den KfW-Förderkredit 270 als Finanzierungsoption prüfen – er gilt für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Die tatsächlichen Konditionen hängen von Hausbank, Bonität und Sicherheiten ab. Das Bundesprogramm Energieeffizienz der FNR kann nach Wiederöffnung wieder eine Option sein; für PV-Projekte ist es auf Anlagen ohne EEG-Einspeisevergütung beschränkt, und der Programmstatus muss vor der Planung geprüft werden. Agri-PV schließlich bietet die Möglichkeit, Strom- und Nahrungsmittelproduktion gleichzeitig auf einer Fläche zu betreiben – ein Ansatz, der angesichts des Flächendrucks in der deutschen Landwirtschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt.
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