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Photovoltaik Inbetriebnahme

PV-Ersparnis schätzen
1Verbrauch
2Dach
3Ergebnis
Personen im Haushalt
Dach / Anlage
ca. 1.400–1.800 €
Ersparnis / Jahr · bei 8 kWp · mit Speicher
Grobe Schätzung · 37 ct/kWh · Süddach angenommen

Worauf bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage achten?

Bildlich gesprochen wird mit der Inbetriebnahme ein Hebel umgelegt – und die Photovoltaikanlage darf die solare Energie in nutzbaren Strom umwandeln. Dies macht in der Regel der Netzbetreiber, denn er stellt den Zähler und lässt ihn einbauen. Hat die verantwortliche Elektrofachkraft eine Konzession des Netzbetreibers, kann sie wie ein Mitarbeiter handeln und die Inbetriebnahme selbst durchführen. Doch bis es soweit ist, gibt es eine Vielzahl an Dingen zu beachten.

Inbetriebnahme eine Photovoltaikanlage © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Inbetriebnahme eine Photovoltaikanlage © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
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Definition und Erläuterung: EEG und Clearingstelle

Im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz ist der Begriff folgendermaßen definiert:

„Inbetriebnahme“ [ist] die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme. (§ 3 Nr. 30 EEG 2023)

Der wichtigste Punkt dabei: Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist die vorherige feste Installation der Anlage und deren Fähigkeit, Strom zu produzieren. D.h. es reicht nicht aus, auf dem Dach eine PV-Anlage zu montieren, auch ein Wechselrichter muss bereits installiert sein. Die Anlage muss angeschlossen und betriebsbereit sein.

Rechtliche Fragen klären © vegefox.com, stock.adobe.com
Rechtliche Fragen klären © vegefox.com, stock.adobe.com

Zu allem Weiteren schweigt sich das EEG aus. Weil es in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten gekommen war, musste die Clearingstelle EEG für Klarheit sorgen. Seit dem „Hinweis 2010/1“ vom 25. Juni 2010 und der EEG-Novelle vom 1. April 2012 gelten zur Inbetriebnahme – über die Legaldefinition in § 3 Nr. 30 EEG hinaus – die folgenden Regeln der Clearingstelle EEG|KWKG zum Inbetriebnahme-Nachweis:

  • Eine Anlage zur fotovoltaischen Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie ist in Betrieb gesetzt, sobald in ihr erstmals Strom erzeugt und dieser außerhalb der Anlage umgewandelt („verbraucht“) oder gespeichert wird.
  • Nicht als Inbetriebnahmezeitpunkt gilt, wenn lediglich eine elektrische Spannung an den Anschlussklemmen vorliegt.
  • Die Inbetriebnahme muss nicht für jedes Modul einzeln, sondern kann für den Strang als Ganzes erfolgen.
  • Der Netzbetreiber muss bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein.
  • Der Nachweis kann durch Fotos oder Zeugen und/oder Vorlage eines Inbetriebnahmeprotokolls geführt werden.
  • Der Solarstrom muss nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden.
  • Die Anlage muss endgültig an ihrem Bestimmungsplatz montiert sein.
  • Ein Wechselrichter muss installiert sein.
Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der PV-Anlage
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Der Inbetriebnahme-Prozess im Überblick
1
Betriebsbereitschaft herstellen
Module, Wechselrichter und Verkabelung sind vollständig installiert; der Netzanschluss bzw. die Messeinrichtung ist vorbereitet oder – je nach Ablauf des Netzbetreibers – bereits umgesetzt. Der Installateur meldet die Fertigstellung an den Netzbetreiber.
2
Prüfung durch die Elektrofachkraft
Die Anlage wird auf der Wechsel- und Gleichstromseite nach den geltenden Normen geprüft. Die Ergebnisse landen im Prüfprotokoll.
3
Inbetriebnahme und Protokoll
Eine zugelassene Elektrofachkraft setzt die Anlage in Betrieb und erstellt das Inbetriebnahme- bzw. Inbetriebsetzungsprotokoll; der Anlagenbetreiber sollte anwesend sein oder die Unterlagen zeitnah prüfen. Das Protokoll ist ein üblicher, aber nicht der einzige Nachweis für die Einspeisevergütung.
4
Anmeldung im Marktstammdatenregister
Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert der Betreiber die Anlage online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Vorbereitung der Inbetriebnahme – eine Checkliste

Eine kurze Checkliste erleichtert die Vorbereitung der Inbetriebsetzung. Haken Sie ab, was erledigt ist:

  • 1. Die PV-Anlage ist betriebsfertig montiert.
  • 2. Die Fertigstellung ist dem Netzbetreiber bekannt.
  • 3. Die Anlage wurde von einer Elektrofachkraft geprüft und protokolliert.
  • 4. Die Anlage ist vollständig dokumentiert.

Im Einzelnen heißt das:

Herstellung der Betriebsbereitschaft durch den Installateur

Ob Aufdach- oder Indachanlage, Installation vor der Fassade oder gebäudeintegriert: Betriebsfertig heißt, die Module sind montiert und elektrisch angeschlossen und die Anlage ist mit der erforderlichen Anzahl an Wechselrichtern ausgestattet. Außerdem muss der Netzanschluss gewährleistet sein, das heißt, der Zählereinbau muss gemäß den gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers vorbereitet sein. Ist dies alles gegeben, kann der Installateur dem Netzbetreiber die Betriebsbereitschaft melden.

Meldung der Betriebsbereitschaft beim Netzbetreiber

Für die Meldung der Betriebsbereitschaft hält der Netzbetreiber ein entsprechendes Formblatt bereit. Ähnlich wie das Anschlussbegehren füllt in der Regel der Installateur diesen Antrag auf Inbetriebnahme aus. Wurden die folgenden Unterlagen noch nicht bei der Anfrage zur Netzüberprüfung vorgelegt, sollte dies spätestens jetzt erfolgen.

Prüfung vor der Inbetriebnahme

Es ist Aufgabe der Installationsfirma, die PV-Anlage vor der erstmaligen Inbetriebnahme nach gültigen Normen zu prüfen: auf der Wechselstromseite nach DIN VDE 0100-600 und auf der Gleichstromseite nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1). Wichtig ist, dass es sich hierbei um einen Elektrofachbetrieb handelt. Die Ergebnisse müssen in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Lassen Sie sich als Nachweis unbedingt eine Kopie davon aushändigen.

Normen rund um Inbetriebnahme und Betrieb
DIN VDE 0100-600
Erstprüfung der Wechselstromseite – legt fest, wie Niederspannungsanlagen vor der Inbetriebnahme zu prüfen sind.
DIN EN 62446-1
Prüfung der Gleichstromseite und Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfung netzgekoppelter PV-Systeme.
DIN VDE 0105-100
Vorgaben für den späteren Betrieb der elektrischen Anlage und für wiederkehrende Prüfungen über die Lebensdauer.
Die Anwendung der Normen ist Aufgabe der Elektrofachkraft. Lassen Sie sich das Prüfprotokoll unbedingt aushändigen.

Dokumentation der Photovoltaikanlage

Ein bloßer Anlagenplan reicht leider nicht aus. Treten später Fehler an einzelnen Modulen oder ganzen Modulsträngen auf, helfen sie bei der Suche nicht. Man möchte sich nicht ausmalen, was ein eventueller Rückbau kostet. Anlagenbetreiber haben ein Anrecht auf eine detaillierte Anlagendokumentation. Diese muss enthalten:

  • Grundlegende Systemdaten wie die Registrierungsnummer, die Leistung (kW), Hersteller, Anzahl und Typ der Komponenten sowie das Datum von Installation und Inbetriebnahme.
  • Systementwickler bzw. Planer inkl. Kontaktdaten
  • Systeminstallateur oder -installateure inkl. Kontaktdaten
  • Stromlaufplan, auch Schaltplan genannt
  • Generatordaten wie Typ und Anzahl der Module und Stränge, alle Angaben zur Verkabelung sowie die elektrischen Einzelheiten wie Überspannungsschutz und Verbindungen zur Blitzschutzanlage.
  • Daten der Wechselstromseite
  • Datenblätter der Komponenten sowie deren Betriebsanleitungen
  • Unterlagen zu Notabschaltung in Gefahrensituationen wie Bränden, Wartungshinweise sowie Garantien und Gewährleistungen
  • die bereits genannten Prüf- und Messprotokolle.
Photovoltaikanlage: Dokumentieren Sie den Inbetriebnahme Zeitpunkt
Photovoltaikanlage: Mit Datum versehene Fotos erfassen den Inbetriebnahmezeitpunkt

Auch spätere Inspektionen und Wartungen sollten dokumentiert und die Prüfberichte sorgfältig aufbewahrt werden. Insgesamt wird die Dokumentation einer Photovoltaikanlage schon einen normalen Büro-Ordner füllen.

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Inbetriebnahme von Solaranlagen

Die Vorbereitung ist abgeschlossen, jetzt kann die Photovoltaikanlage in Betrieb gesetzt werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine Installations- oder Elektrofachkraft erfolgen, die beim Netzbetreiber zugelassen ist. Ist sie nicht befugt, den Zähler zu stellen, muss ein Mitarbeiter des Netzbetreibers hinzugezogen werden. Die Inbetriebnahmeprüfung umfasst folgende Punkte:

  • Stimmt die Anlage mit den Anmeldeunterlagen überein?
  • Sind die für den Netzbetreiber relevanten Komponenten zugänglich?
  • Wurden beim Aufbau der Messeinrichtung die technischen Vorgaben eingehalten?
  • Wie lautet der Anfangsstand des Zählers und läuft er korrekt an?
  • Funktionieren die technischen Regeleinrichtungen und Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß?

Das Ergebnis dieser Prüfung wird ins Inbetriebnahmeprotokoll aufgenommen.

PV-Anlagen erst prüfen und dann in Betrieb nehmen
PV-Anlagen erst prüfen und dann in Betrieb nehmen

Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaik-Anlagen

In der Praxis erstellt der Elektrofachbetrieb das Inbetriebsetzungs- und Prüfprotokoll; der Anlagenbetreiber sollte anwesend sein oder die Unterlagen anschließend prüfen und aufbewahren. Ein Vertreter des Netzbetreibers kann, muss aber nicht anwesend sein. Mit dem Inbetriebnahmeprotokoll wird dokumentiert, dass die neue Photovoltaikanlage den einschlägigen Normen und technischen Anschlussregeln entspricht.

Tipp: Fotografieren Sie jeden Schritt. Fotos zeigen oft mehr als in einem Schriftstück festgehalten wurde. Abzüge der digitalen Bilder können die Anlagendokumentation bebildern.

Wurde zuvor eine vollständige Anlagendokumentation erstellt, ist das Inbetriebnahmeprotokoll keine Hexerei. Es muss neben dem Prüfprotokoll allerdings noch zahlreiche weitere Daten umfassen. Dazu gehören die Angaben zu Betreiber und Standort, das Datum der Inbetriebnahme sowie eine Reihe von Details zur Technik (Hersteller, Modell und Anzahl aller Komponenten). Außerdem sind die Neigung und Ausrichtung der Module sowie die gewählte Montageart, die geschätzten Strahlungswerte, die Leerlaufspannung und der Kurzschlussstrom an Strings und Generatoranschlusskasten anzugeben.

Nur mit Inbetriebnahmeprotokoll gibt es die Einspeisevergütung
Nur mit Inbetriebnahmeprotokoll gibt es die Einspeisevergütung

Und wozu das Ganze? Der Inbetriebnahmezeitpunkt ist insbesondere für die Einspeisevergütung von Belang. Oder anders: Ohne Inbetriebnahmeprotokoll wird der Nachweis schwieriger; ein fehlendes Protokoll schließt die EEG-Vergütung aber nicht automatisch aus, sofern Inbetriebnahme, Einspeisung und weitere Voraussetzungen anderweitig (etwa über Fotos, Zeugen, Zählerstände) belegbar sind.

Registrierung und Anmeldung

Nach der Inbetriebnahme haben Betreiber einen Monat Zeit, ihre Solaranlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Dies hat seit einigen Jahren ausschließlich online über ein zentrales Register, das Marktstammdatenregister (MaStR) zu erfolgen. Was da vor sich geht, ist detailliert im Beitrag Photovoltaikanlage Anmeldung erläutert.

Netzeinspeisung: Die Anmeldung beim MaStR ist Pflicht
Netzeinspeisung: Die Anmeldung beim MaStR ist Pflicht

Der Hintergrund: Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur und das Inbetriebnahmeprotokoll bilden zusammengenommen den Nachweis der Inbetriebnahme zur Vorlage beim Netzbetreiber. Hat das Verfahren seinen Lauf genommen, ist der Netzbetreiber zur Zahlung der Einspeisevergütung verpflichtet. Und keine Sorge, wenn diese Prüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Für die Höhe der Einspeisevergütung bzw. des anzulegenden Wertes ist der Inbetriebnahmezeitpunkt maßgeblich, nicht das Datum der Genehmigung.

Photovoltaikanlage: Die Anmeldung beim Netzbetreiber
Photovoltaikanlage: Die Anmeldung beim Netzbetreiber

Fazit: Worauf es bei der Inbetriebnahme ankommt

Die Inbetriebnahme ist mehr als nur das „Einschalten“ der Anlage – sie ist für die EEG-Einspeisevergütung der maßgebliche Zeitpunkt; für Gewährleistung und Hersteller-Garantien sind dagegen die jeweiligen Garantiebedingungen und ggf. die Abnahme der Anlage maßgeblich. Drei Punkte entscheiden darüber, ob alles glatt läuft: Eine sorgfältige Prüfung durch eine zugelassene Elektrofachkraft, ein vollständiges Inbetriebnahmeprotokoll (Betreiber sollte anwesend sein oder die Unterlagen zeitnah prüfen) und die fristgerechte Anmeldung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats.

Wer einen erfahrenen Fachbetrieb beauftragt, muss sich um die meisten dieser Schritte nicht selbst kümmern – Solarteur und Installationsfirma übernehmen Prüfung, Protokoll und in der Regel auch die Anmeldung. Wichtig ist, dass Sie als Betreiber alle Unterlagen aushändigen lassen und sicher aufbewahren: Prüfprotokoll, Inbetriebnahmeprotokoll und Anlagendokumentation sind Ihre Nachweise für die kommenden Jahrzehnte. Wenn Sie noch auf der Suche nach einem passenden Anbieter sind, hilft Ihnen unsere Fachbetriebssuche bei der Auswahl regionaler Spezialisten.

Solaranlage Vertrag © kajano, stock.adobe.com
Photovoltaikanlage Anmeldung

Anmeldung der Photovoltaikanlage bei Bundesnetzagentur, Netzbetreiber und Finanzamt Jede in Deutschland installierte netzgekoppelte Photovoltaikanlage muss registriert werden. Die Registrierung im… weiterlesen

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