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Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage

Die Inbetriebnahme ist ein wichtiger Schritt, denn ab jetzt produziert die Photovoltaikanlage Solarstrom. Als wichtig stellt sich der genaue Zeitpunkt der Inbetriebnahme heraus, denn der bestimmt laut Erneuerbare Energien Gesetz die für die nächsten 20 Jahre gültige Einspeisevergütung.
Inbetriebnahmezeitpunkt
In dem EEG 2017 ist der Inbetriebnahmezeitpunkt so geregelt, dass die Solaranlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde d.h. ein Wechselrichter installiert sein muss. Die Anlage muss zudem bereits Strom produziert haben.
Hier ein Überblick über die Anforderungen an den Nachweis des Inbetriebnahmezeitpunkts laut der Clearingstelle:
- Solaranlage produziert Strom UND dieser Strom wird außerhalb der Photovoltaikanlage erstmals verbraucht oder gespeichert.
- Die Inbetriebnahme muss nicht für jedes Modul einzeln erfolgen.
- Der Netzbetreiber muss nicht anwesend sein.
- Der Solarstrom muss nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden.
- Die Anlage muss endgültig an ihrem Bestimmungsplatz montiert sein.
- Ein Wechselrichter muss installiert sein.
- Der Nachweis kann durch Fotos oder Zeugen geführt werden.

Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaik-Anlagen
Das Inbetriebnahmeprotokoll kann ebenso als Nachweis herangezogen werden, dass die Photovoltaikanlage Strom produziert. Es hat aber noch andere Aufgaben. Ohne Inbetriebnahmeprotokoll muss der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung zahlen. Mit dem Inbetriebnahmeprotokoll – und zwar nur hiermit – kann der Betreiber nachweisen, dass die neue Photovoltaikanlage allen Normen und Vorschriften entspricht.

Das Inbetriebnahmeprotokoll muss in Anwesenheit des Betreibers der Photovoltaikanlage vom Solarteur erstellt werden. Ein Vertreter des Netzbetreibers kann, muss aber nicht anwesend sein.
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Umfang des Inbetriebnahmeprotokolls
Im Inbetriebnahmeprotokoll werden alle Daten zur Photovoltaikanlage aufgeführt. Dazu gehören nicht nur allgemeine Angaben zum Betreiber und dem Standort sowie das Datum der Inbetriebnahme, sondern auch technische Details. Von allen Komponenten müssen nicht nur der Hersteller und das Modell, sondern auch ihre Anzahl genannt werden. Aber es werden auch Angaben gemacht zur Neigung und Ausrichtung der Module und zur Montage.
Insbesondere hat das Inbetriebnahmeprotokoll die Aufgabe, die Funktionsfähigkeit der Photovoltaikanlage nachzuweisen. Dazu werden Angaben zu den Strahlungswerten (geschätzt) bei Erstellung des Protokolls ebenso gefordert wie zu Leerlaufspannung und Kurzschlussstrom an den Strings und dem Generatoranschlusskasten. Auch Komponenten wie Einspeisezähler und Einspeisemanagement werden überprüft.
