
- Welches Montagesystem ist das richtige für mich? – Das sollten Sie gemeinsam mit dem Solarteur auswählen. Dabei geht es zwar auch um die Kosten, aber vor allem muss das Montagesystem für die gewählten Module geeignet sein (Montagerichtlinien der Hersteller beachten).
- Wie hoch ist die Schnee- und Windlast? – Sie müssen bei der Auswahl des Montagesystems berücksichtigt werden.

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- Benötige ich ein Gerüst? – Bei einem Flachdach ist zur Montage nicht immer ein Gerüst notwendig. Oft reichen Absturzsicherungen. Der Solarteur wird sich hier auskennen. Mit einer Selbstmontage spart man unter Umständen an der falschen Stelle und setzt sich unnötigen Gefahren aus (Haftung bei Unfällen, Undichtigkeiten des Daches etc.). Bedenken Sie, dass es sich um eine einmalige Ausgabe handelt.
- Wo soll der Wechselrichter hin? – Der Wechselrichter wird je nach System an einem kühlen, gut belüfteten und gut zugänglichen Ort montiert, der zur Schutzart (IP-Wert) des Geräts und den zulässigen Umgebungsbedingungen des Herstellers passt – häufig trocken und vor Staub geschützt. DC- und AC-Leitungen sollten kurz bzw. der Leistung entsprechend dimensioniert sein. Niedrige Umgebungstemperaturen reduzieren den Kühlungsaufwand und unterstützen den Wirkungsgrad.

- Muss ich meine Anlage beim Netzbetreiber anmelden? – Reguläre Dach- und Fassadenanlagen werden beim Netzbetreiber angemeldet. Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) bis 800 VA Wechselrichter-Scheinleistung und 2 kW Modulleistung müssen seit dem Solarpaket I nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden, sondern nur noch im Marktstammdatenregister – sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und der Netzbetreiber den eingespeisten Strom unentgeltlich abnimmt. Die für Dachanlagen nötigen Unterlagen unterscheiden sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Fragen Sie am besten rechtzeitig dort an. Für Anlagen bis 30 kWp am bestehenden Hausanschluss gilt seit dem Solarpaket I ein vereinfachtes Verfahren (§ 8 Abs. 5 und 7 EEG 2023): Reagiert der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf ein technisch und formal vollständiges Anschlussbegehren, gilt die Anlage als zum Anschluss zugelassen. Die Regel setzt voraus, dass die Anschlussleistung im technisch Zulässigen liegt und die gültigen Anwendungsregeln (VDE-AR-N 4105 / TAR Niederspannung) eingehalten werden.
- Was ist mit dem Marktstammdatenregister? – Zusätzlich zur Anmeldung beim Netzbetreiber muss jede netzgekoppelte Photovoltaikanlage – auch ein Balkonkraftwerk – innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Ohne diese Eintragung wird keine Einspeisevergütung ausgezahlt, zudem drohen Bußgelder. Die Registrierung erfolgt kostenlos online unter marktstammdatenregister.de.
- Brauche ich ein Inbetriebnahmeprotokoll? – Ja. Es belegt, dass die Anlage ordnungsgemäß ans Netz ging, und ist außerdem Voraussetzung für die Zahlung einer Einspeisevergütung. Insbesondere bei juristischen Auseinandersetzungen kann es außerdem als sicherer Nachweis für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme gelten. Die Anwesenheit des Betreibers ist notwendig. Am besten sprechen Sie bereits vorher mit dem Solarteur alle notwendigen Daten durch.

- Brauche ich eine Einweisung durch den Solarteur? – Ja, sie sollte selbstverständlich sein. Er erklärt unter anderem, wie Datenlogger und Wechselrichterdaten zu interpretieren sind. Außerdem gibt er Tipps zum Einspeisezähler, zur Anlagenwartung und zu weiteren wichtigen Aspekten der Photovoltaik.
- Welche Unterlagen erhalte ich? – Auf jeden Fall sollten Sie eine Kopie des Inbetriebnahmeprotokolls erhalten. Zudem sollten alle anderen Dokumente wie Garantiescheine, Datenblätter, Rechnungen und Ähnliches sortiert aufbewahrt werden. Diese Unterlagen werden für Gewährleistung, Versicherung, Wartung, Rückfragen des Netzbetreibers und gegebenenfalls für die Steuererklärung gebraucht.
Fazit: Mit Plan zur eigenen PV-Anlage
Eine sorgfältige Vorbereitung mit dem Solarteur erspart die meisten späteren Probleme bei der Inbetriebnahme. Klären Sie früh die Komponentenwahl und den Standort des Wechselrichters, stellen Sie das Anschlussbegehren beim Netzbetreiber rechtzeitig vor der Montage und tragen Sie die Anlage nach der Inbetriebnahme fristgerecht im Marktstammdatenregister ein. Ein vollständig ausgefülltes Inbetriebnahmeprotokoll und sortierte Unterlagen sind die Basis für eine reibungslose Einspeisevergütung – und für die nächste Steuererklärung.
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