Bezugszähler, Einspeisezähler, Zweirichtungszähler und Smart Meter
Egal, ob der erzeugte Photovoltaik-Strom zu 100 % ins Netz eingespeist wird oder lediglich ein Überschuss: Betreiber einer PV-Anlage müssen den gewohnten Stromzähler durch weitere Zähler ergänzen – oder gleich einen ganz neuen einbauen. Analoge Zähler werden schrittweise ersetzt; Ende 2025 waren aber erst rund 59 % der Messlokationen mit moderner Messeinrichtung oder intelligentem Messsystem ausgestattet. Und immer häufiger werden sie gleich durch „intelligent“ aufgerüstete Zähler namens Smart Meter ersetzt. Aber muss das überhaupt sein? Erfahren Sie mehr über die Funktion der verschiedenen Messeinrichtungen.


Solaranlage-Konfigurator:
Jetzt Ihre Solaranlage konfigurieren und unverbindliche Angebote erhalten!
Bezugszähler
Der Strombezugszähler ist der Zähler, den jeder kennt und der in jedem Haushalt bereits installiert ist. Der Verbrauchszähler misst den aus dem öffentlichen Versorgungsnetz bezogenen Strom. Messstellenbetrieb und Zählerbereitstellung liegen beim grundzuständigen oder einem gewählten wettbewerblichen Messstellenbetreiber; das Entgelt wird häufig über die Stromrechnung abgerechnet.

Einspeisezähler
Die Netzanschlussverpflichtung und Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber ist eine der drei Säulen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Da pro Kilowattstunde eine feste Einspeisevergütung gezahlt wird, muss auch genau bekannt sein, wie viel Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Das übernimmt der Einspeisezähler. Im Regelfall erhebt der Messstellenbetreiber für Einbau und Betrieb des Einspeise- beziehungsweise Zweirichtungszählers ein Messentgelt. Alternativ können Betreiber einer Photovoltaikanlage den Einspeisezähler auch selbst beschaffen.
Diese Voraussetzungen muss ein Einspeisezähler erfüllen: Zu achten ist auf eine vorhandene Rücklaufsperre, damit die unterschiedlichen Beträge für eingespeisten und bezogenen Strom korrekt verrechnet werden. Der Einspeisezähler muss genau wie der Bezugszähler den bundesweit einheitlichen technischen Anschlussregeln für die Niederspannung entsprechen, die in der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 (gültige Fassung VDE-AR-N 4100:2026-04; veröffentlicht im März 2026) festgelegt sind. Außerdem ist regelmäßig eine Eichung vorzunehmen.

Zweirichtungszähler
Zweirichtungszähler vereinen Bezugszähler und Einspeisezähler in einem Gerät. Wie der einzelne Bezugs- oder Verbrauchszähler muss der Zweirichtungszähler beim Messstellenbetreiber gemietet werden. Dafür wird eine jährliche Bereitstellungsgebühr fällig. Seit der Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Februar 2025 sind die Kosten gesetzlich gedeckelt: Eine moderne Messeinrichtung kostet maximal rund 25 Euro pro Jahr, ein intelligentes Messsystem für Pflichteinbaufälle zwischen 40 und 140 Euro – je nach Stromverbrauch oder Anlagengröße.
Ein großer Vorteil von Zweirichtungszählern ist die kompakte Bauweise. Statt zwei Zähler nimmt nur ein Gerät den Platz im oder nahe dem Zählerkasten ein. Nachteilig kann sein, wenn ein neuer Stromanbieter den Einspeisezähler nicht übernimmt und dadurch der Zweirichtungszähler ausgetauscht werden muss. Summa summarum sind Zweirichtungszähler die bevorzugte Lösung beim Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Ertragszähler
Der Ertragszähler war einst relevant für die Ermittlung der Eigenverbrauchsvergütung. Doch auch seit diese abgeschafft ist, hat er seine Daseinsberechtigung nicht eingebüßt. Im Unterschied zum Einspeisezähler, der den Stromanteil misst, der in das öffentliche Netz gespeist wird, ermittelt der Ertragszähler den gesamten von der Photovoltaikanlage produzierten Strom. Dies ist interessant für die eigene Statistik des Anlagenbetreibers, der eventuell die Sonnenscheinstunden mit Hilfe des Zählers berechnen oder den Eigenverbrauch optimieren möchte.
Zudem ist es mit einem Ertragszähler leicht, die Höhe des Eigenverbrauchs zu bestimmen. Dafür muss von der erzeugten Strommenge lediglich die an den Netzbetreiber gelieferte Strommenge abgezogen werden.
ABER: Dieser Wert lässt sich bei fast allen modernen Wechselrichtern ablesen, sodass sich die zusätzliche Installation eines Ertragszählers erübrigt. Ist ein solcher bereits vorhanden, leistet er jedoch gute Dienste.

TIPP
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Angebote von Solarfachbetrieben vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen
Smart Meter
Bald könnte es klingeln und ein Messstellenbetreiber steht vor der Tür. Sein Anliegen: Ihren analogen Ferraris-Stromzähler gegen einen digitalen Stromzähler austauschen. „Moderne Messeinrichtung“ genannte Zähler erleichtern den Messstellenbetreibern (und Verbrauchern) das Ablesen des Stromverbrauchs. Noch mehr leisten intelligente Stromzähler, für die sich die Bezeichnung Smart Meter durchgesetzt hat. Mit Hilfe eines Kommunikationsmoduls sammeln, speichern, senden und empfangen diese Messeinrichtungen relevante Daten. Zusammen mit Steuerungseinrichtung, Energiemanagementsystem oder geeigneten Smart-Home-Komponenten können elektrische Geräte automatisch gesteuert oder das Elektroauto zu einem günstigen Zeitpunkt geladen werden.
Smart Meter sind wichtig für die Stabilität des Stromnetzes, denn sie helfen bei der Regulierung des Stromflusses. Die Kosten tragen die Anlagenbetreiber. Dafür genießen sie eine größere Flexibilität und können bspw. einzelne Geräte als Stromfresser entlarven. Außerdem kann bei betroffenen PV-Neuanlagen die seit Februar 2025 durch das Solarspitzengesetz geregelte Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent entfallen, sobald intelligentes Messsystem, Steuerungseinrichtung und erfolgreiche Ansteuerbarkeitsprüfung vorhanden sind.

Smart-Meter-Pflicht: Wer muss seit 2025 nachrüsten?
Mit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 hat der Gesetzgeber den Einbau intelligenter Messsysteme verbindlich geregelt. Drei Schwellenwerte aus dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) lösen die Einbaupflicht aus – sobald nur einer davon zutrifft, plant der zuständige Messstellenbetreiber den Austausch:
Der Rollout läuft schrittweise bis 2032. Bis Ende 2032 müssen nach aktueller MsbG-Systematik 90 Prozent der insgesamt auszustattenden Messstellen ausgestattet sein, Ende 2025 erreichten die grundzuständigen Messstellenbetreiber im Pflichtrollout eine Einbauquote von 23,3 Prozent (Quelle: Bundesnetzagentur, Quartalsdaten). Wer nicht warten möchte, hat seit Anfang 2025 das Recht auf den vorzeitigen Einbau: Auf Antrag muss der Messstellenbetreiber innerhalb von vier Monaten installieren. Dafür darf der Messstellenbetreiber zusätzlich ein angemessenes einmaliges Entgelt verlangen.
Für neue PV-Anlagen in der Einspeisevergütung oder mit Mieterstromzuschlag mit mehr als 2 kW und weniger als 100 kW installierter Leistung, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, greift die 60-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung, solange noch kein iMSys mit getesteter Steuerbox installiert ist: Maximal 60 Prozent der installierten Leistung dürfen dann ins Netz eingespeist werden. Sobald Smart Meter und Steuerungseinrichtung funktionsfähig sind, fällt diese Drosselung weg. Eine ausführliche Übersicht zu Funktionsweise, Vor- und Nachteilen finden Sie auf unserer Seite zu intelligenten Messsystemen.
Photovoltaik Technik
Komplexe Technik einer Photovoltaikanlage einfach erklärt Manche Menschen denken beim Stichwort Technik sofort an das sprichwörtliche „Buch mit sieben Siegeln“.… weiterlesen










