Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen
Die Ertragsausfallversicherung ist normalerweise ein Bestandteil der Allgefahrenversicherung. Aber eben nicht immer. Ob diese auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannte Versicherung sich lohnt, hängt von der Größe der Anlage, den Versicherungsbeiträgen und einigen weiteren Faktoren ab. Solarthermie-Anlagenbetreiber benötigen keine Ertragsausfallversicherung — Solarwärme wird ausschließlich selbst genutzt und nicht ins Netz eingespeist, eine Vergütung entfällt. Aus diesem Grund ist im Folgenden nur von einer Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen die Rede.
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Ertragsausfallversicherung – ja oder nein?

Antwort: Das kommt auf den Einzelfall an. Faktoren für Pro und Kontra Ertragsausfallversicherung sind
- Größe der PV-Anlage
- Nutzungsart des Stroms
- aktueller Strompreis
- Höhe des Versicherungsbeitrags.
Wer beispielsweise einen Großteil des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeist und dafür noch eine hohe Vergütung erhält, für den lohnt sich eine Ertragsausfallversicherung meistens. Wird der Strom hauptsächlich selbst genutzt und kann Fremdstrom zu vertretbaren Preisen zugekauft werden, sollten die Zusatzkosten einer Ertragsausfallversicherung und ihr Nutzen bei einem tatsächlichen Ausfall genau gegeneinander aufgerechnet werden.

Selbstbeteiligung
In fast allen Vereinbarungen zur Ertragsausfallversicherung ist eine bestimmte Karenzzeit festgelegt. Die Karenzzeit ist vertragsabhängig — verbreitet sind 0 bis 2 Tage, teils gestaffelt nach Anlagengröße. Das bedeutet, der Ertragsausfall wird nicht beglichen, wenn die Photovoltaikanlage lediglich für einen (oder zwei) Tage ausfällt. Für den Zeitraum darüber hinaus wird der Ausgleich jedoch in voller Höhe gewährt.
Bei größeren Anlagen kann sich ein Vertragsabschluss mit Selbstbeteiligung aus der Photovoltaikversicherung rechnen. Dieser wird dann im Fall des Ertragsausfalls auf die Karenzzeit angerechnet. Eine derartige Vereinbarung ist für die meisten Betreiber kleinerer und mittlerer Anlagen jedoch unattraktiv. Deren Selbstbeteiligung ist nämlich in der Regel deutlich höher ist als der Ertragsausfall von ein oder zwei Tagen.
Abgedeckte Schäden
Die Ertragsausfallversicherung springt ein, wenn infolge eines versicherten Sachschadens oder einer versicherten Gefahr kein oder ein verminderter Ertrag (an Solarstrom) produziert wird. Dabei sind immer die Ertragsausfälle aus den Schäden mitversichert, die mit der Photovoltaik-Allgefahrenversicherung abgedeckt sind. Das sind zum Beispiel Sachschäden an der Anlage inklusive der Komponenten durch Ereignisse wie Sturm, Hagel, Diebstahl, Brand oder ähnliches.
Umfang der Ertragsausfallversicherung
Zwei Punkte sollten bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung beachtet werden: Das ist einerseits die Höhe der Entschädigung, die pro Tag von der Versicherung gezahlt wird. Üblich ist hier eine Vereinbarung pro Kilowatt-Peak – meistens in der Größenordnung von 1,50 bis 3 € pro kWp installierter Leistung pro Tag — abhängig von Versicherer und Anlagengröße. Einige Verträge schränken den Ertragsverlust in den Wintermonaten auf etwa 1 €/kWp/Tag ein, weil die Anlage in dieser Zeit ohnehin weniger leistet. Grund ist ein Bereicherungsverbot: Der Versicherungsnehmer darf nicht besser gestellt werden, als er es ohne Schaden wäre. In den Wintermonaten würde eine hohe Pauschale aber in der Regel über der tatsächlichen Leistung der Photovoltaikanlage liegen.
Darüber hinaus ist es von Bedeutung, ob laut Versicherungsbedingungen auch ein Ausfall im Garantiefall entschädigt wird. Fällt zum Beispiel der Wechselrichter während der Garantiezeit aus, deckt die Herstellergarantie typischerweise Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils — entgangene Einspeisevergütung wird nur dann ersetzt, wenn dies in der Garantie ausdrücklich zugesagt ist oder anderweitig rechtlich beansprucht werden kann. Sind solche Ausfälle aber in der Versicherung enthalten, können sie (deutlich einfacher) beim Versicherungsunternehmen geltend gemacht werden.
Die meisten Ertragsausfallversicherungen sind befristet. Häufig leisten sie maximal für sechs oder zwölf Monate.
Fazit
Der Abschluss einer Ertragsausfallversicherung lohnt sich im Grunde nur bei einer größeren Photovoltaikanlage. Richtig große Anlagen, die Gewinne aus einer Volleinspeisung erzielen, sind mit dieser Versicherung gut beraten. Denn schon, wenn die Solaranlage nur wenige Tage ausfällt, sind die Verluste schmerzlich. Kleinanlagenbetreiber mit alten EEG-Vergütungssätzen (vor 2012 noch deutlich über 20 Cent/kWh, heute für Überschusseinspeisung bis 10 kWp rund 7,8 Cent/kWh, für Volleinspeisung rund 12,3 Cent/kWh) sollten den Taschenrechner zücken: Bei hoher Einspeisevergütung lohnt sich eine Ertragsausfallversicherung eher als bei niedrigeren Sätzen. Hier stehen die Chancen immerhin nicht schlecht. (Bitte dabei die Karenzzeit nicht vergessen!) Wer auf optimierten Eigenverbrauch setzt oder eine junge PV-Anlage hat, sollte die Wirtschaftlichkeit einer Ertragsausfallversicherung im Einzelfall rechnen — Eigenverbrauchsquote, Ersatzstrompreis, Einspeisevergütung, Prämie, Karenzzeit und Haftzeit gegenüberstellen.
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