Allgefahrenversicherung für Photovoltaikanlagen
Während die Haftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlage die Schäden abdeckt, die durch die Photovoltaikanlage entstehen, ist die Allgefahrenversicherung für die Schäden „zuständig“, die an der Photovoltaikanlage selbst entstehen.

Was ist eine Allgefahrenversicherung Photovoltaik
Diese Versicherungen sind auch einfach unter dem Stichwort Photovoltaikversicherung bekannt. Sie decken Schäden ab, die durch unterschiedlichste Ursachen an der Anlage und ihren einzelnen Komponenten entstehen können. Der Umfang, welche Schäden exakt durch die Versicherung abgedeckt sind, unterscheidet sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Auch die Deckungssummen sind unterschiedlich hoch.
Je nach Größe der Anlage sollte man überlegen, wie wahrscheinlich ein Schadensfall ist und wie groß der finanzielle Schaden etwa durch einen längeren Ausfall der Photovoltaikanlage und durch die entfallende Einspeisevergütung insgesamt sein kann. Ein Gegenrechnen zeigt dann schnell, ob sich der Abschluss einer Photovoltaikversicherung lohnt oder nicht.

Versicherungsumfang
Eine Photovoltaikversicherung kann bei den meisten Gesellschaften abgeschlossen werden. Allerdings sind sie beschränkt auf Schräg-, Walm-, Sattel-, Pult- und Flachdächer. Photovoltaikanlagen an Fassaden und Freilandanlagen sind dagegen häufig von der Versicherung ausgenommen beziehungsweise nicht versicherbar.
In der Versicherung eingeschlossen sind diejenigen Komponenten, die zum Betrieb der Photovoltaikanlagen notwendig sind. Häufig werden aber ausdrücklich noch weitere Komponenten eingeschlossen.
Folgende Bauteile der Photovoltaikanlage sollten auf jeden Fall mitversichert sein:
- Solarmodule
- Montagesystem inklusive der Anschlüsse und Verbindungsstücke
- Verkabelung (auf Gleichstrom- und Wechselstromseite)
- Wechselrichter
- Zähler
Einige Versicherungsgesellschaften schließen zusätzlich folgende Komponenten in die Photovoltaikversicherung mit ein:
- Überspannungsschutzvorrichtungen
- Blitzschutzeinrichtungen
- Trafos und Akkus
- Überwachungsanlagen
- Datenlogger
Schadensabdeckung
Auch bei den Schäden, die durch die Versicherung abgedeckt sind, gibt es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede. Deshalb sollten die jeweiligen Policen gründlich verglichen werden.
Folgende Schäden sind im Normalfall durch die Versicherung abgedeckt:
- Diebstahl
- Einbruch
- Raub
- Vandalismus
- Sturm
- Blitz
- Hagel
- Regen
- Schnee
- Überschwemmung
- Bedienungsfehler
- Fahrlässigkeit
- Überspannung
- Induktion
- Kurzschluss
- Brand
- Explosion
- Wasser
- Schäden infolge von Konstruktions- und Materialfehlern
- höhere Gewalt
- Tierverbiss
Die Photovoltaikversicherung kommt dann für den Ersatz der beschädigten Teile auf.
Zusätzlich decken einige Versicherungsgesellschaften auch die Kosten ab, die im Zusammenhang mit folgenden Punkten entstehen:
- Aufräumarbeiten
- Dekontamination
- Entsorgung
- Erd- und Maurerarbeiten
- Gerüststellung
- Bergungsarbeiten
Ertragsausfallversicherung
Wird meist als ein (zusätzlicher) Bestandteil einer Photovoltaikversicherung angeboten. Nähere Informationen hierzu unter dem Punkt Ertragsausfallversicherung.
Ausschlüsse
Eine Reihe von Schäden ist vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Allerdings können sich auch diese von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Im Allgemeinen nicht versichert sind alle Schäden, die entstehen durch:
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Kriegsereignisse
- Innere Unruhen – Sie sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störende Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Ein Beispiel sind Gewaltausschreitungen bei Demonstrationen
- Kernenergie
- Erdbeben
- betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung
- Garantieschäden
Kosten für eine Photovoltaikversicherung
Die Kosten für eine Photovoltaikversicherung unterscheiden sich bei den einzelnen Gesellschaften teilweise beträchtlich voneinander. Grundsätzlich kann zudem auch ein Tarif mit Selbstbeteiligung, meist zwischen 0 Euro und 250 Euro, gewählt werden. Die Kosten für die Police bewegen sich in einem Rahmen zwischen 60 und 150 Euro.

Ertragsausfallversicherung
Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen Eine Ertragsausfallversicherung, auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt, gehört im Normalfall zu der Photovoltaikversicherung. Sie ist allerdings nicht in allen… weiterlesen
