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Haftpflichtversicherung Solaranlage

PV-Ersparnis schätzen
1Verbrauch
2Dach
3Ergebnis
Personen im Haushalt
Dach / Anlage
ca. 1.400–1.800 €
Ersparnis / Jahr · bei 8 kWp · mit Speicher
Grobe Schätzung · 37 ct/kWh · Süddach angenommen

Haftpflichtversicherung für die Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage

Eine private Haftpflichtversicherung hat (fast) jeder – und beim Auto gibt’s auch kein Hin- und Her-Überlegen. Kaum jemand denkt daran, aber tatsächlich können Solaranlagen unter Umständen erhebliche Schäden verursachen. Wenn sie vom Dach aufs Auto rutschen beispielsweise oder nach einem Hagelschlag zerbrechen und unglücklicherweise eine Person treffen. Nicht auszudenken, was dann auf den Betreiber der Anlage zukommt! Eine Haftpflichtversicherung für die Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage sollte daher unbedingt zum Pflichtprogramm gehören.

Haftpflichtversicherung © DOC RABE MEDIA, stock.adobe.com
Haftpflichtversicherung © DOC RABE MEDIA, stock.adobe.com
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Versicherungsumfang der Solaranlagen-Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung für die Solaranlage kommt für die Schäden auf, die durch die Anlage entstehen und für die der Betreiber der Anlage haftbar ist. Wie bei allen Haftpflichtversicherungen werden diese Schäden in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Personenschäden

Die spezielle Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn durch eine thermische oder fotovoltaische Anlage ein oder mehrere Personen zu Schaden kommen. Vorstellbar sind zum Beispiel Schäden, die durch einen Stromschlag wegen schadhafter Teile oder beim Feuerlöschen entstehen. Ein anderes Beispiel sind Verletzungen durch Glassplitter, wenn das Abdeckglas durch Hagelschlag oder ein anderes Ereignis zu Bruch geht.

Haftpflichtversicherung ist ein Muss für Anlagenbesitzer
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Sachschäden

Eine Haftpflichtversicherung deckt außerdem direkte Sachschäden ab, etwa, wenn ein umherfliegendes Modul ein Auto oder ein Haus in der Nachbarschaft beschädigt. Darüber hinaus sind in der Regel auch indirekte Schäden, beispielsweise durch Rauch in einem Brandfall, versichert. Unter die Sachschäden fallen außerdem sogenannte Allmählichkeitsschäden. Ein Allmählichkeitsschaden ist etwa dann gegeben, wenn ein Dach durch die Befestigung der Photovoltaikanlage undicht wird und nach und nach – also allmählich – Feuchtigkeit eindringt, die das Dach oder das Haus beschädigt

Tipp: Betreiber, die ihre Photovoltaikanlage nicht auf dem eigenen Dach installiert haben, sollten darauf achten, dass die Haftpflichtversicherung auch Mietsachschäden abdeckt.

Weitere Schäden

Bei Photovoltaikanlagen sollten noch eine Reihe weiterer Schäden abgedeckt werden, die sonst nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung sind. An erster Stelle sind hier die sogenannten Einleitungsschäden zu nennen. Das sind Schäden, die den Netzbetreiber treffen und die durch Defekte am Wechselrichter oder an anderen Komponenten auftreten können. Bei Solarthermieanlagen ist keine Netzanbindung gegeben. Gutachter- oder Gerichtskosten einer eventuellen Haftpflichtprüfung werden üblicherweise ebenfalls von Haftpflichtversicherungen für Solaranlagen übernommen.

Tipp: Wer eine moderne Privathaftpflicht abgeschlossen hat, kann sich unter Umständen die separate Photovoltaik-Haftpflicht sparen — die Wohngebäudeversicherung deckt dagegen Sachschäden am eigenen Gebäude, nicht die Haftpflicht gegenüber Dritten. In vielen modernen Privathaftpflicht-Tarifen sind PV-Anlagen auf dem selbstgenutzten Eigenheim je nach Tarif bis zu einer bestimmten Leistung (oft 10-30 kWp) als Betreiberhaftpflicht mitversichert — Tarif-Bedingungen, Leistungsgrenzen und Ausschlüsse (z. B. gewerbliche Nutzung, Einspeisung) sollten konkret geprüft werden. Bei größeren Anlagen oder Anlagen auf Fremd-/Mietdächern bzw. gewerblich genutzten Gebäuden sollte geprüft werden, ob eine separate Photovoltaik-Haftpflicht oder eine Erweiterung der bestehenden Police nötig ist. Nachfragen lohnt sich meistens.
Was deckt eine PV-Haftpflichtversicherung ab?
Personenschaeden
enthalten
Verletzungen Dritter durch herabfallende Module, Stromschlag, Glassplitter nach Hagel etc.
Sachschaeden direkt
enthalten
Beschaedigung fremder Sachen — typisch Nachbar-Auto oder -Hausdach durch losgerissene Module.
Sachschaeden indirekt
meist enthalten
Schaeden durch Rauch, Russ, Spannungsspitzen in Folge eines Brandes oder Blitzeinschlags.
Allmaehlichkeitsschaeden
je nach Tarif
Z. B. langsam undicht werdendes Dach durch PV-Befestigung — Tarifbedingungen prüfen.
Einleitungsschaeden ans Netz
nur bei PV-Tarifen
Defekte am Wechselrichter, die ins öffentliche Netz wirken — Standard-Privathaftpflicht deckt das oft nicht ab.
Mietsachschaeden
je nach Tarif
Wichtig bei Mietobjekten — extra abfragen.
Eigene Anlage
NICHT
Schaeden an der eigenen Anlage deckt die Allgefahren-/PV-Versicherung ab, nicht die Haftpflicht.

Kosten einer Solaranlage-Haftpflichtversicherung

Die jährlichen Kosten richten sich natürlich nach der Größe der Solaranlage und dem Deckungsumfang der Versicherung. Die Beiträge der einzelnen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich dagegen nicht sehr stark. Bei einer pauschalen Deckungssumme von 5 bis 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegen die Jahresprämien für reine Betreiberhaftpflicht / Haftpflichtbaustein bei privaten EFH-Anlagen grob im Bereich 30 bis 80 € — abhängig von Versicherer, Anlagengröße und Selbstbehalt. Klar abgegrenzt von der PV-Sach-/Allgefahrenversicherung, die deutlich höher liegt (siehe separaten Artikel).

Fazit

Eine Haftpflichtversicherung für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen ist nicht teuer, wenn man bedenkt, welches Risiko sie abdeckt. Was natürlich auch heißt, dass entsprechende Schadensfälle sehr selten eintreffen. Dennoch sollte kein Anlagenbetreiber auf ausreichenden Haftpflichtschutz für Schäden gegenüber Dritten verzichten — sei es als separate Police oder als enthaltener Baustein der Privathaftpflicht. Das Risiko einer existenzbedrohenden Privatinsolvenz ist einfach zu groß.

Montage einer Photovoltaikanlage © Jürgen Fälchle, stock.adobe.com
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