Haftpflichtversicherung Photovoltaik
Eine Haftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlage sollte genauso zum Pflichtprogramm gehören wie beim Auto oder wie eine private Haftpflichtversicherung. Schließlich können unter ungünstigen Umständen erhebliche Schäden durch die Photovoltaikanlage entstehen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, dann muss der Betreiber diese Schäden selbst regulieren. Das kann je nach Höhe des Schadens existenzbedrohend sein.

Versicherungsumfang
Die Haftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlage kommt für die Schäden auf, die durch die Photovoltaikanlage entstehen und für die der Betreiber der Anlage haftbar ist. Wie bei allen Haftpflichtversicherungen werden diese Schäden in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Personenschäden
Kommen durch die Photovoltaikanlage Personen zu Schaden, tritt die Haftpflichtversicherung hierfür ein. Vorstellbar sind zum Beispiel Schäden, die durch einen Stromschlag wegen schadhafter Teile oder beim Feuerlöschen entstehen. Ein anderes Beispiel sind Verletzungen durch Glassplitter, wenn das Abdeckglas durch Hagelschlag oder ein anderes Ereignis zu Bruch geht.

Sachschäden
Eine Haftpflichtversicherung deckt außerdem nicht nur direkte Sachschäden ab, etwa, wenn ein umherfliegendes Modul ein Auto oder ein Haus in der Nachbarschaft beschädigt. Auch indirekte Schäden, beispielsweise durch Rauch in einem Brandfall, sind in der Regel versichert. Unter die Sachschäden fallen außerdem sogenannte Allmählichkeitsschäden. Ein Allmählichkeitsschaden ist etwa dann gegeben, wenn ein Dach durch die Befestigung der Photovoltaikanlage undicht wird und nach und nach – also allmählich – Feuchtigkeit eindringt, die das Dach oder das Haus beschädigt.
Weitere Schäden
Bei Photovoltaikanlagen sollten noch eine Reihe weiterer Schäden abgedeckt werden, die sonst nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung sind. An erster Stelle sind hier die sogenannten Einleitungsschäden zu nennen. Das sind Schäden, die den Netzbetreiber treffen und die durch Defekte am Wechselrichter oder an anderen Komponenten auftreten können. Üblich ist bei Haftpflichtversicherungen für Photovoltaikanlagen auch, dass Gutachter- oder Gerichtskosten übernommen werden, wenn die Haftpflicht geprüft werden muss.
Kosten einer Photovoltaik-Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen ist nicht teuer, wenn man bedenkt, welches Risiko sie abdeckt. Je nach Größe der Anlage und Deckungsumfang der Versicherung sowie abhängig von der Versicherungsgesellschaft unterscheiden sich die jährlichen Kosten natürlich, wenn auch nicht sehr stark. Bei einer Deckungshöhe von 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sollte man mit rund 50 Euro aufwärts pro Jahr rechnen.

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