Sind Wartungsvertrag und Fernwartungsvertrag für PV-Anlagen sinnvoll?
Wartungsvertrag ist nicht gleich Wartungsvertrag. Je nach Laufzeit handelt es sich um eine Einzelwartung oder eine Wartung im Abonnement. In beiden Fällen wird ein Vertrag, also ein Wartungsvertrag geschlossen. Prinzipiell funktionieren Wartungsverträge für Photovoltaikanlagen genauso wie beispielsweise für eine Heizungsanlage oder ein E-Auto. Wir zeigen auf, was ein PV-Wartungsvertrag umfasst, was er kostet und welche Vorteile er hat. Außerdem stellen wir eine durchaus überlegenswerte Alternative, den Fernwartungsvertrag, vor.
Solaranlage-Konfigurator:
Jetzt Ihre Solaranlage konfigurieren und unverbindliche Angebote erhalten!
Angelehnt an unseren Beitrag zu den Prüfintervallen unterscheiden wir die jährlich empfohlene Wartung von der 4-Jahres-Inspektion. Der alle 4 Jahre angeratene E-Check PV ist im Beitrag zu den Wartungskosten genau durchleuchtet. An dieser Stelle nun befassen wir uns mit der Jahresinspektion bzw. Jahreswartung durch Fachbetriebe.
Inhalt eines Photovoltaik-Wartungsvertrags
Wenn Photovoltaikanlagen auch als wartungsarm gelten, muss doch hin und wieder überprüft werden, ob die Funktionalität noch gegeben ist. Was dies für die einzelnen Komponenten bedeutet, ist im Beitrag Wartungsbedarf ausführlich erörtert.
Bei der im Wartungsvertrag vereinbarten Jahresinspektion wird zunächst einmal eine Sichtprüfung der einzelnen Komponenten vorgenommen:
Komponente | Kontrolle/Prüfung |
---|---|
Solarmodule | Verschmutzung durch Ruß, Laub, Moos, Vogelkot; Verschattung, Hot Spots |
Montagesystem | Zustand wie bei der Installation (fester Sitz, gelöste Schrauben und Klemmen, Korrosion) |
Kabel und Verbindungen | Tierverbiss, Kabelbruch, Schmorstellen, gelöste Steckverbinder, eindringende Feuchtigkeit |
Wechselrichter | Steckverbindungen, Leistungsfähigkeit, Aktualität der Software |
Zähler | Fälligkeit der Eichung (nur, wenn der Zähler nicht dem Netzbetreiber gehört) |
Blitzschutz | Überspannungsableiter, Zähler- und Verteilerkasten |
Stromspeicher | Freie Zugänglichkeit, ausreichende Lüftung, richtige Luftfeuchte, Gefahr durch Luftpartikel oder Überschwemmung |
Die kleineren Schäden wie gelöste oder gebrochene Kabel, Klemmen, Schrauben oder Steckverbinder behebt der PV-Prüfer normalerweise gleich beim Wartungstermin.
Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Leistungsmessung. Hierbei werden auf der Modulseite sowohl die einzelnen Stränge (Strings) als auch der DC-Trennschalter überprüft. Auf der Wechselstromseite finden eine Kontrolle der Eingangsspannungen sowie eine Funktionsprüfung von Wechselrichter und Schutzabschaltung statt. Die gemessenen Werte werden mit denen aus dem Vorjahr oder den Angaben im Inbetriebnahmeprotokoll verglichen. Abgesehen von der natürlichen Degradation, sollten die Werte möglichst übereinstimmen. Fallen Abweichungen auf, wird nach den Ursachen gefahndet und dazu ein Mängelbericht erstellt. Die Beseitigung von Mängeln ist kein Bestandteil einer PV-Wartung. Gleiches gilt für die Beseitigung von Ablagerungen. Die Reinigung verschmutzter Solarmodule ist Sache des Anlagenbetreibers. Ebenso wie die Entscheidung, ob er diese selbst übernimmt oder ein Reinigungsunternehmen beauftragt.
Nicht immer, aber häufig eingeschlossen sind zusätzliche Leistungen wie
- der Austausch von Verschleißteilen,
- die Beseitigung von Störungen,
- ein Notdienst, wenn die Anlage still steht.
Nicht im Preis inbegriffen, jedoch meist ebenfalls vereinbar sind
- die Fernüberwachung (siehe unten),
- ein Reinigungsdienst, wenn die Anlage verschmutzt ist,
- ein Reparaturdienst zur Beseitigung größerer Schäden wie z.B. durch Sturm, Hagel, Schneelast, Feuer oder Überspannung (Instandsetzungsarbeiten).
Die Berechnung von Reparaturen u.Ä. erfolgt gesondert auf Stundenbasis.
Anforderung und Kosten eines Jahres-Wartungsvertrags
Die genannten Leistungen können nach Bedarf in Auftrag gegeben werden – oder mit Abschluss eines Wartungsvertrags im Abo. Zumindest, wenn die Garantiebedingungen des Herstellers diese Wahl lassen. Häufig werden nämlich die langen Garantiezeiten nur bei Nachweis eines regelmäßigen Wartungsvertrags gewährt. Fragen Sie beim Fachbetrieb, der die Anlage installiert hat, nach oder studieren Sie die Unterlagen ganz genau. Möglicherweise hat der „Vertragszwang“ auch eine gute Seite. So kommen Kunden beispielsweise eher in den Genuss der genannten zusätzlichen Leistungen oder die Auftragnehmer gewähren bei einer längeren Vertragslaufzeit einen kleinen Rabatt.
Wichtig zu wissen: Manche Versicherer kürzen die Leistungen im Schadensfall, wenn die Photovoltaikanlage nicht regelmäßig gewartet wurde. Und dass nicht nur, wenn es im Versicherungsvertrag festgehalten ist. Das Versäumnis kann auch als Obliegenheitsverletzung gewertet werden. Vorgeschrieben ist allerdings selten ein fester Wartungsvertrag.
Bei den Kosten wird häufig zwischen Kleinanlagen und Anlagen mit einer Spitzenleistung von über 10 Kilowatt-Peak unterschieden. In der untersten Staffel bis 10 kWp ist ein Pauschalpreis zwischen 120 und 160 Euro gängig. Werden die Wartungskosten nach Kilowatt-Peak abgerechnet, gilt: Je größer die Anlage, desto geringer die Kosten pro Einheit.
Vorteile eines Wartungsvertrags für die Photovoltaikanlage
Es ist nicht ganz dasselbe, ob man einen Vertrag zu einer einmaligen oder einer wiederkehrenden Jahreswartung abschließt. Die ersten im Folgenden genannten Vorteile gelten jedoch in beiden Fällen.
Eine fachgerechte Wartung bringt etliche Vorteile mit sich:
- Funktionsstörungen werden früh erkannt und damit Leistungseinbußen abgewendet. Dies optimiert den Ertrag und damit die Rendite.
- Durch die frühzeitige Erkennung entstehen weniger teure Folgeschäden.
- Eine gründliche Wartung verlängert oft die Lebensdauer der Photovoltaikanlage.
- Die Obliegenheitsverpflichtung wird eingehalten (Versicherungsbedingung). Im Schadensfall kann das Wartungsprotokoll der Versicherung vorgelegt werden.
Ein für mehrere Jahre fest vereinbarter Wartungsturnus kann darüber hinaus mit folgenden Vorteilen punkten:
- Ein regelmäßiger Termin gibt Planungssicherheit. Dies reduziert nicht nur den eigenen Planungsaufwand, sondern führt auch zu weniger Frust, weil die Firma mal wieder ausgebucht ist.
- Die Garantieansprüche sind erfüllt – ohne Wenn und Aber.
- Bei häufigeren Kontrollen sinkt das Risiko eines Anlagenausfalls.
- Bei Abschluss eines langfristigen Wartungsvertrags wird oft ein Treuerabatt gewährt – oder kann zumindest ausgehandelt werden.
Fazit: Eine regelmäßige Anlagenwartung ist bequemer und sicherer, eine Ad-hoc-Inspektion gegebenenfalls billiger (wenn seltener).
TIPP
Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebotsservice: Angebote von Solarfachbetrieben vergleichen und bis zu 30 Prozent sparen
Fernwartungsvertrag: Alternative oder Ergänzung?
Die Fernüberwachung (Monitoring) ist in der Regel ein zubuchbarer Bestandteil des Wartungsvertrages. Er beinhaltet meistens 3-mal wöchentlich eine Funktionsüberprüfung der Anlagenleistung, die Überprüfung der Strings und des Wechselrichters auf Ausfall und die Plausibilitätsprüfung von Fehlermeldungen. Liegen Störungen vor, werden die Kunden informiert und beraten. Die Mängelbeseitigung ist dann wieder separat zu beauftragen. Voraussetzung ist die Installation eines Datenloggers und die Zugriffsberechtigung des Prüfbetriebs.
Kosten: Die Sonderleistung ist nach Anlagengröße gestaffelt. Bei kleineren Anlagen bis 10 kWp beträgt sie ca. 80-90 Euro, bei 10-20 kWp Spitzenleistung ca. 120-140 Euro pro Jahr.
Wird ein separater Fernwartungsvertrag abgeschlossen, muss natürlich mit etwas höheren Kosten gerechnet werden. Ob eine Firma dieses anbietet, ist zunächst in Erfahrung zu bringen. Dass bei der Fernüberwachung geringere Personalkosten und keine Anfahrtskosten anfallen, macht sie attraktiv für PV-Betreiber, die sich gegen einen Wartungsvertrag entscheiden. Läuft die Anlage störungsfrei, kann gegebenenfalls die Jahreswartung etwas aufgeschoben werden. Dies schont in jedem Fall das Wartungsbudget.
Darauf sollten Betreiber beim Auftrag achten
Nach dem von der Stiftung Warentest herausgegebenen Standardwerk zur Photovoltaik ist bei der Beauftragung eines Fachbetriebs auf folgende Punkte zu achten:
- Die Wahl sollte am besten auf einen zertifizierten Betrieb fallen.
- Die Prüfungen müssen normgerecht nach DGUV 3 bzw. DIN VDE 0105-100 und VDE 0126-23 erfolgen.
- Für das auszuhändigende Prüfprotokoll wird ein standardisierter Vordruck empfohlen, auf dem die einzelnen Prüfschritte und Prüfgewerke als Checklisten dargestellt sind.
- Wenn Mängel oder Beschädigungen an der PV-Anlage festgestellt werden, gehören zum Prüfprotokoll eine Handlungsempfehlung über die Instandsetzung sowie eine Dringlichkeitserklärung.
- Die Leistung sollte nicht im Voraus bezahlt werden, sondern erst nach Aushändigung des Prüfprotokolls. Die Zahlung kann zurückgehalten werden bis eine eventuell notwendige Nachbesserung erfolgt ist.
- Der Prüfende haftet bis zu 5 Jahre für Folgeschäden, wenn die Prüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Fazit: Wie sinnvoll ist ein Wartungsvertrag?
Eine Photovoltaikanlage ist eine kostspielige Investition. Ganz klar, dass diese auch einer regelmäßigen Instandhaltung bedarf. Abo-Wartungsverträge bieten eine Reihe von Vorteilen – sei es, dass kein Termin verpasst oder die Wartung auch tatsächlich fristgerecht durchgeführt wird. Einige Hersteller von Solarmodulen setzen eine regelmäßige Wartung für die Gewährung ihrer langen Garantiezeiten voraus. Versicherungen sehen den Wartungsvertrag als Nachweis, dass die Sicherheit der Photovoltaikanlage regelmäßig überprüft wurde.
200 Euro oder mehr im Jahr sind allerdings kein Pappenstiel. Da ist es schon eine Überlegung wert, zumindest die Sichtprüfung, das Aufspielen von Updates u.Ä. selbst zu übernehmen. Es kommt ganz einfach auf die Größe und Erreichbarkeit der Anlage, auf den Willen und die körperliche Verfassung an, ob Anlagenbetreiber sich für oder gegen einen Wartungsvertrag entscheiden sollten.
Photovoltaik Wartungsbedarf und Reparatur
Photovoltaik-Komponenten warten, reparieren, austauschen, recyceln Wie wahr: Vorbeugen ist besser als Heilen. Übertragen auf Photovoltaikanlagen heißt das: Wartung ist besser… weiterlesen