Sind Wartungsvertrag und Fernwartungsvertrag für PV-Anlagen sinnvoll?
Wartungsvertrag ist nicht gleich Wartungsvertrag. Je nach Laufzeit handelt es sich um eine Einzelwartung oder eine Wartung im Abonnement. In beiden Fällen wird ein Vertrag, also ein Wartungsvertrag, geschlossen. Prinzipiell funktionieren Wartungsverträge für Photovoltaikanlagen genauso wie beispielsweise für eine Heizungsanlage oder ein E‑Auto. Wir zeigen auf, was ein PV-Wartungsvertrag umfasst, was er kostet und welche Vorteile er hat. Außerdem stellen wir eine durchaus überlegenswerte Alternative, den Fernwartungsvertrag, vor.

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Angelehnt an unseren Beitrag zu den Prüfintervallen unterscheiden wir die regelmäßige, je nach Anlage und Vertrag auch jährliche Wartung von der 4-Jahres-Inspektion. Der alle 4 Jahre angeratene E-Check PV ist im Beitrag zu den Wartungskosten genau durchleuchtet. An dieser Stelle befassen wir uns nun mit der Jahresinspektion bzw. Jahreswartung durch Fachbetriebe.
Inhalt eines Photovoltaik-Wartungsvertrags
Wenn Photovoltaikanlagen auch als wartungsarm gelten, muss doch hin und wieder überprüft werden, ob die Funktionalität noch gegeben ist. Was dies für die einzelnen Komponenten bedeutet, ist im Beitrag Wartungsbedarf ausführlich erörtert.

Bei der im Wartungsvertrag vereinbarten Jahresinspektion wird zunächst einmal eine Sichtprüfung der einzelnen Komponenten vorgenommen:
| Komponente | Kontrolle/Prüfung |
|---|---|
| Solarmodule | Verschmutzung durch Ruß, Laub, Moos, Vogelkot; Verschattung, Hot Spots |
| Montagesystem | Zustand wie bei der Installation (fester Sitz, gelöste Schrauben und Klemmen, Korrosion) |
| Kabel und Verbindungen | Tierverbiss, Kabelbruch, Schmorstellen, gelöste Steckverbinder, eindringende Feuchtigkeit |
| Wechselrichter | Steckverbindungen, Leistungsfähigkeit, Aktualität der Software |
| Zähler | Fälligkeit der Eichung (nur, wenn der Zähler nicht dem Netzbetreiber gehört) |
| Blitzschutz | Überspannungsableiter, Zähler- und Verteilerkasten |
| Stromspeicher | Freie Zugänglichkeit, ausreichende Lüftung, richtige Luftfeuchte, Gefahr durch Luftpartikel oder Überschwemmung |
Die kleineren Schäden wie gelöste oder gebrochene Kabel, Klemmen, Schrauben oder Steckverbinder behebt der PV-Prüfer normalerweise gleich beim Wartungstermin.

Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Leistungsmessung. Hierbei werden auf der Modulseite sowohl die einzelnen Stränge (Strings) als auch der DC-Trennschalter überprüft. Auf der Wechselstromseite finden eine Kontrolle der Eingangsspannungen sowie eine Funktionsprüfung von Wechselrichter und Schutzabschaltung statt. Die gemessenen Werte werden mit denen aus dem Vorjahr oder den Angaben im Inbetriebnahmeprotokoll verglichen. Abgesehen von der natürlichen Degradation, sollten die Werte möglichst übereinstimmen. Fallen Abweichungen auf, wird nach den Ursachen gefahndet und dazu ein Mängelbericht erstellt. Die Beseitigung von Mängeln ist kein Bestandteil einer PV‑Wartung. Gleiches gilt für die Beseitigung von Ablagerungen. Die Reinigung verschmutzter Solarmodule ist Sache des Anlagenbetreibers. Ebenso wie die Entscheidung, ob er diese selbst übernimmt oder ein Reinigungsunternehmen beauftragt.

Nicht immer, aber häufig eingeschlossen sind zusätzliche Leistungen wie
- der Austausch von Verschleißteilen,
- die Beseitigung von Störungen,
- ein Notdienst, wenn die Anlage still steht.
Nicht im Preis inbegriffen, jedoch meist ebenfalls vereinbar, sind
- die Fernüberwachung (siehe unten),
- ein Reinigungsdienst, wenn die Anlage verschmutzt ist,
- ein Reparaturdienst zur Beseitigung größerer Schäden wie z.B. durch Sturm, Hagel, Schneelast, Feuer oder Überspannung (Instandsetzungsarbeiten).
Die Berechnung von Reparaturen u.Ä. erfolgt gesondert auf Stundenbasis.
Anforderung und Kosten eines Jahres-Wartungsvertrags
Die genannten Leistungen können nach Bedarf in Auftrag gegeben werden – oder mit Abschluss eines Wartungsvertrags im Abo. Zumindest, wenn die Garantiebedingungen des Herstellers diese Wahl lassen. Teils verlangen Hersteller für Garantie- oder Serviceleistungen regelmäßige Prüfungen, Wartungen, Registrierungen oder Nachweise; ob dafür ein Wartungsvertrag nötig ist, steht in den jeweiligen Garantiebedingungen. Fragen Sie beim Fachbetrieb, der die Anlage installiert hat, nach oder studieren Sie die Unterlagen ganz genau. Möglicherweise hat der „Vertragszwang“ auch eine gute Seite. So kommen Kunden beispielsweise eher in den Genuss der genannten zusätzlichen Leistungen oder die Auftragnehmer gewähren bei einer längeren Vertragslaufzeit einen kleinen Rabatt.
Wichtig zu wissen: Manche Versicherer kürzen die Leistungen im Schadensfall, wenn die Photovoltaikanlage nicht regelmäßig gewartet wurde. Und das nicht nur, wenn es im Versicherungsvertrag festgehalten ist. Das Versäumnis kann auch als Obliegenheitsverletzung gewertet werden. Vorgeschrieben ist allerdings selten ein fester Wartungsvertrag.
Bei den Kosten wird häufig zwischen Kleinanlagen und Anlagen mit einer Spitzenleistung von über 10 Kilowatt-Peak unterschieden. Für Eigenheimanlagen bis 10 kWp liegen Anbieter- und Ratgeberwerte häufig grob im Bereich von rund 130 bis 250 Euro pro Jahr; prüfen Sie, ob MwSt., Anfahrt, Speicher und Messungen enthalten sind. Werden die Wartungskosten nach Kilowatt-Peak abgerechnet, gilt: Je größer die Anlage, desto geringer die Kosten pro Einheit.
Vorteile eines Wartungsvertrags für die Photovoltaikanlage
Es ist nicht ganz dasselbe, ob man einen Vertrag zu einer einmaligen oder einer wiederkehrenden Jahreswartung abschließt. Die ersten im Folgenden genannten Vorteile gelten jedoch in beiden Fällen.
Eine fachgerechte Wartung bringt etliche Vorteile mit sich:

- Funktionsstörungen werden früh erkannt und damit Leistungseinbußen abgewendet. Dies optimiert den Ertrag und damit die Rendite.
- Durch die frühzeitige Erkennung entstehen weniger teure Folgeschäden.
- Eine gründliche Wartung verlängert oft die Lebensdauer der Photovoltaikanlage.
- Vertragliche Wartungs- und Nachweispflichten können leichter belegt werden, sofern sie im Versicherungsvertrag vorgesehen sind. Im Schadensfall kann das Wartungsprotokoll der Versicherung vorgelegt werden.
Ein für mehrere Jahre fest vereinbarter Wartungsturnus kann darüber hinaus mit folgenden Vorteilen punkten:
- Ein regelmäßiger Termin gibt Planungssicherheit. Dies reduziert nicht nur den eigenen Planungsaufwand, sondern führt auch zu weniger Frust, weil die Firma mal wieder ausgebucht ist.
- Garantiebedingungen lassen sich leichter nachweisen – entscheidend bleibt aber der genaue Wortlaut der Herstellerbedingungen.
- Bei häufigeren Kontrollen sinkt das Risiko eines Anlagenausfalls.
- Bei Abschluss eines langfristigen Wartungsvertrags wird oft ein Treuerabatt gewährt – oder kann zumindest ausgehandelt werden.
Fazit: Eine regelmäßige Anlagenwartung ist bequemer und sicherer, eine Ad-hoc-Inspektion gegebenenfalls billiger (wenn seltener).
Fernwartungsvertrag: Alternative oder Ergänzung?
Die Fernüberwachung (Monitoring) ist in der Regel ein zubuchbarer Bestandteil des Wartungsvertrages. Der genaue Turnus ist vertraglich zu prüfen; Anbieterbeispiele reichen von wöchentlicher Kontrolle bis zu engmaschigem Monitoring der Anlagenleistung, Strings, Wechselrichter und Fehlermeldungen. Liegen Störungen vor, werden die Kunden informiert und beraten. Die Mängelbeseitigung ist dann wieder separat zu beauftragen. Voraussetzung ist die Installation eines Datenloggers und die Zugriffsberechtigung des Prüfbetriebs.
Kosten: Die Sonderleistung ist nach Anlagengröße gestaffelt. Bei kleineren Anlagen bis 10 kWp beträgt sie ca. 80–90 Euro, bei 10–20 kWp Spitzenleistung ca. 120–140 Euro pro Jahr.
Wird ein separater Fernwartungsvertrag abgeschlossen, muss natürlich mit etwas höheren Kosten gerechnet werden. Ob eine Firma dieses anbietet, ist zunächst in Erfahrung zu bringen. Dass bei der Fernüberwachung geringere Personalkosten und keine Anfahrtskosten anfallen, macht sie attraktiv für PV-Betreiber, die sich gegen einen Wartungsvertrag entscheiden. Läuft die Anlage störungsfrei, sollte die Jahreswartung nur verschoben werden, wenn Hersteller-, Versicherungs- und Vertragsvorgaben eingehalten bleiben. Das schont das Wartungsbudget.

Drei Wartungsmodelle im Vergleich
Darauf sollten Betreiber beim Auftrag achten
Nach dem von der Stiftung Warentest herausgegebenen Standardwerk zur Photovoltaik ist bei der Beauftragung eines Fachbetriebs auf folgende Punkte zu achten:
- Die Wahl sollte am besten auf einen zertifizierten Betrieb fallen.
- Elektrische Prüfungen sollten normgerecht nach den einschlägigen VDE-Regeln erfolgen, insbesondere DIN VDE 0105-100 sowie DIN EN 62446-1/-2 (VDE 0126-23-1/-2); DGUV Vorschrift 3 betrifft vor allem Unternehmer bzw. gewerblich genutzte Anlagen.
- Für das auszuhändigende Prüfprotokoll wird ein standardisierter Vordruck empfohlen, auf dem die einzelnen Prüfschritte und Prüfgewerke als Checklisten dargestellt sind.
- Wenn Mängel oder Beschädigungen an der PV-Anlage festgestellt werden, gehören zum Prüfprotokoll eine Handlungsempfehlung über die Instandsetzung sowie eine Dringlichkeitserklärung.
- Die Leistung sollte nicht im Voraus bezahlt werden, sondern erst nach Aushändigung des Prüfprotokolls. Bei Mängeln kann nach § 641 Abs. 3 BGB ein angemessener Teil der Zahlung bis zur Nachbesserung zurückbehalten werden.
- Mängelansprüche können je nach Leistung unterschiedlich verjähren: Bei Wartungsleistungen kommen andere Fristen in Betracht als bei fest mit dem Gebäude verbundenen PV-Anlagen oder Planungs-/Überwachungsleistungen an einem Bauwerk.
Fazit: Wie sinnvoll ist ein Wartungsvertrag?
Eine Photovoltaikanlage ist eine kostspielige Investition. Ganz klar, dass diese auch einer regelmäßigen Instandhaltung bedarf. Abo-Wartungsverträge bieten eine Reihe von Vorteilen – sei es, dass kein Termin verpasst oder die Wartung auch tatsächlich fristgerecht durchgeführt wird. Einige Hersteller von Solarmodulen setzen eine regelmäßige Wartung für die Gewährung ihrer langen Garantiezeiten voraus. Versicherungen sehen den Wartungsvertrag als Nachweis, dass die Sicherheit der Photovoltaikanlage regelmäßig überprüft wurde.
200 Euro oder mehr im Jahr sind allerdings kein Pappenstiel. Da ist es schon eine Überlegung wert, zumindest die Sichtprüfung, das Aufspielen von Updates u.Ä. selbst zu übernehmen. Es kommt ganz einfach auf die Größe und Erreichbarkeit der Anlage, auf den Willen und die körperliche Verfassung an, ob Anlagenbetreiber sich für oder gegen einen Wartungsvertrag entscheiden sollten.
Als Faustregel gilt: Ab etwa 10 kWp, bei schwer zugänglichen Dächern oder wenn Hersteller bzw. Versicherer regelmäßige Nachweise verlangen, kann ein Abo-Vertrag sinnvoll sein. Bei kleineren, gut einsehbaren Anlagen kann auch eine Einzelwartung in passenden Intervallen ausreichen, sofern Garantie-, Versicherungs- und Sicherheitsvorgaben eingehalten werden. Wenn Sie noch keinen Fachbetrieb in der Hand haben, finden Sie über unsere Fachbetriebssuche Anbieter in Ihrer Region.

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