Prüfintervalle: Turnus für die Wartung der PV-Komponenten
Direkt vorweg: Für typische private Eigenheim-PV-Anlagen gibt es keine pauschale gesetzliche Prüffrist; Pflichten können sich aber aus Bauordnungsrecht, Versicherungsbedingungen oder besonderen Nutzungen ergeben. Dennoch sollte man nie vergessen: Der Eigentümer oder Betreiber ist für die Sicherheit einer baulichen Anlage verantwortlich – und damit auch für die der PV-Anlage. Daher wird grundsätzlich eine regelmäßige Prüfung der Komponenten empfohlen. Doch was heißt „regelmäßig“? Wir haben die verschiedenen offiziellen Regelwerke ausgewertet und sprechen auf dieser Grundlage Empfehlungen aus.

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Wartungsbedarf von Photovoltaikanlagen
Das Inbetriebnahmeprotokoll des Solarteurs gilt als Nachweis der ordnungsgemäßen Installation und des ordnungsgemäßen Zustands einer Photovoltaikanlage. Dieser Prüfbericht ist bei einer Neuanlage und jeder Änderung einer bestehenden Anlage – wie Erweiterung der Modulfläche oder Austausch des Wechselrichters – erforderlich. Die Vorschriften des VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) beinhalten auch den Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands. Dafür müsse eine Prüfung „in geeigneten Zeitabständen“ erfolgen. Bevor wir weiter unten auf diese vage Formulierung eingehen, widmen wir uns in Kürze den Problemen, die bei den einzelnen Komponenten auftreten können:

Was ist Wind und Wetter stärker ausgesetzt als das Dach oder die Fassade? Deshalb ist eine regelmäßige Prüfung der Außen-Komponenten einer PV-Anlage besonders wichtig:
- Solarmodule müssen auf festen Sitz, undichte Stellen und Hot Spots überprüft werden. Nicht selten ist auch eine professionelle Reinigung der PV-Module auf dem Dach

- Montagesysteme leiden vor allem in Regionen mit starker Windbelastung. Starke Niederschläge können zudem die Korrosion des Montagesystems nach sich ziehen.
- Solarkabel sind de facto robust, können jedoch aus der Halterung gerissen werden oder sich zumindest lockern und einen Kabelbrand verursachen. Bekannt ist auch, dass Verkabelungen auf Marder eine geradezu magische Anziehungskraft haben.

Nur zu gerne wird vergessen, dass auch die Kontrolle der Inhouse-Komponenten regelmäßig erfolgen sollte:
- Wechselrichter sind sensible Geräte und verdienen daher besondere Aufmerksamkeit. Wichtig sind die Überprüfung der Steckverbindungen und die regelmäßige Aktualisierung der Wechselrichter-Software.

- Einspeisezähler unterliegen wie alle Zähler eichrechtlichen Fristen. Für Einbau, Betrieb, Wartung und Eichrechtskonformität ist in der Regel der zuständige Messstellenbetreiber verantwortlich.
- Stromspeicher sind regelmäßig nach festgelegten Bestimmungen wie ausreichende Kühlluftzufuhr und Warmluftabfuhr zu überprüfen. Ziel ist es, den Zustand wie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu erreichen.
Die Liste macht deutlich, dass eine Wartung oder Inspektion der Bauteile durchaus sinnvoll ist. Doch wie häufig sollten sie im Laufe des Lebens einer Photovoltaikanlage gewartet werden?
Prüfintervalle anerkannter Institutionen
Schaut man sich die verschiedenen Leitfäden, Normen und Regelwerke an, wird eines schnell klar: Die Empfehlungen für die Prüfintervalle sind nicht eindeutig geregelt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Veröffentlichungen.
Prüfintervalle nach Angaben der Versicherungsverbände
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) nennt in der DGUV Information 203-080 der BG ETEM für Montage und Instandhaltung von PV-Anlagen folgende Prüfpunkte und Intervalle:
| Wann | Wo | Was | Wer |
|---|---|---|---|
| Täglich | Wechselrichter | Kontrolle der Betriebsanzeige | Betreiber |
| Betriebsdatenüberwachung (System) | Kontrolle des Betriebszustandes per Fernüberwachung (Für den Brandschutz ist insbesondere auf Isolationsfehler zu achten.) | Betreiber/ Elektrofachkraft | |
| Fehlermeldungen analysieren und geeignete Maßnahmen ergreifen | Elektrofachkraft | ||
| Monatlich | Generatorfläche | Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel, wie z.B. herunterhängende Module, Modulklammern, Montagegestellteile oder PV-Leitungen | Betreiber |
| Intervall von 4 Jahren | Gesamtanlage | Wiederholung der Messungen und Prüfungen nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0100-600 bzw. DIN VDE 0126-23 | Elektrofachkraft |
Quelle: Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen, DGUV Information 203-080, FB ETEM, April 2015, Tabelle 2: Prüfungen
Der Verband deutscher Sachversicherer (VdS) empfiehlt in seinem aktualisierten Leitfaden VdS 3145 (Ausgabe Juni 2025) folgende Fristen für wiederkehrende Prüfungen – sowie den Abschluss eines Wartungsvertrags mit dem Errichter der PV-Anlage:
- jährlich: Sichtprüfung durch einen Fachbetrieb, d.h. Kontrolle sämtlicher Anlagenteile auf
- Schäden durch z. B. Witterungseinflüsse, Tiere
- Schmutz, Ablagerungen, Anhaftungen, Bewuchs
- Dachdurchdringungen, Abdichtungen
- Standfestigkeit, Korrosion des Montagesystems
sowie die Kontrolle der Schutzeinrichtungen.
- mindestens alle 4 Jahre: wiederkehrende Prüfung nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1).
- mindestens alle 5 Jahre: Überprüfung der Blitzschutzanlagen.

Wartungsintervalle in Regelwerken: VDI und VDE
Die Richtlinie VDI 2883 Blatt 1 befasst sich mit der Instandhaltung von netzgekoppelten PV-Anlagen. Die Empfehlungen dieses Leitfadens gelten in der Hauptsache für gewerbliche Anlagen und können angepasst auch für kleinere Anlagen übernommen werden. Nach detaillierten Prüfintervallen sucht man dort allerdings vergebens. Ein Passus lautet lediglich „Typische Zyklen werden mindestens einmal jährlich oder ereignisorientiert (z.B. nach Hagel, Sturm etc.) empfohlen.“
Die DIN EN 62446-2 VDE 0126-23-2 umfasst alle Empfehlungen zur Instandhaltung netzgekoppelter PV-Systeme — insbesondere im informativen Anhang F mit Hinweisen zu Prüfintervallen. Die Inhalte sind Empfehlungen, keine zwingenden Vorschriften (in Ergänzung zur DIN EN 62446-1 VDE 0126-23-1). Da u.a. der Standort, die Betriebsweise und die Eigentümerverpflichtung von zahlreichen Faktoren bestimmt werden, enthält die VDE 0126-23-2 keine festen Prüf- und Wartungsintervalle. Tabelle F.1 im Anhang spricht „für die vorbeugende Wartung“ jedoch Empfehlungen aus. Häufig – wie für Risse, Brüche und Brandspuren bei Modulen – werden 5-Jahres-Inspektionen aufgeführt, in anderen Fällen – wie bei der Modul-/Strangverkabelung, dem Befestigungssystem und dem Wechselrichtergehäuse – in den ersten 5 Jahren eine jährliche Prüfung und danach die „Anpassung an Erfahrungen“. Ein interessanter Punkt ist die „Systembeeinträchtigung durch Vegetation“: Hier wird zu einer Wartung jährlich im späten Frühjahr geraten.
Prüffristen: Empfehlungen der DGS
Weitaus mehr Fristen setzt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) an. Zumindest in einem Vortrag auf der InterSolar 2017 ging der Geschäftsführer der DGS Berlin sehr detailliert auf dieses Thema ein. Sein „DGS-Leitfaden Photovoltaische Anlagen“ enthielt folgende Aufstellung.
| Täglich | Wechselrichter |
| Betriebsüberwachungssystem (falls vorhanden) | |
| Monatlich | Ertragskontrolle |
| Halbjährig | Generatorfläche |
| Generatoranschlusskasten (falls vorhanden) | |
| Überspannungsableiter | |
| Leitungen | |
| Einjährig | Wiederholung der Prüfung und Messungen entsprechend der Inbetriebnahme (Pflicht für PV-Anlagen, die der BGV A3 bzw. TRBS 1201 unterliegen) |
| Drei- bis vierjährig | Wiederholung der Prüfung und Messungen entsprechend der Inbetriebnahme (empfohlen für alle PV-Anlagen) |
| Bei Verdacht | Module: Kennlinienmessung, Thermografieuntersuchung oder Funktionsanalyse |
| Generatorschlusskasten (falls vorhanden) | |
| DC-Leitungen und Kontaktstellen | |
| DC-Schutzeinrichtungen | |
| AC-Schutzeinrichtungen |
Quelle: Empfohlene Prüfungen DGS-Leitfaden Photovoltaische Anlagen. Vortrag R. Haselhuhn (DGS Landesverband Berlin Brandenburg): Rahmenbedingungen für den Betrieb von PV-Anlagen, InterSolar, München 2017
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Wartung privater PV-Anlagen: Diese Prüfintervalle empfehlen wir
Solar-Fachbetriebe empfehlen häufig eine halbjährliche Sichtkontrolle durch den Betreiber der Photovoltaikanlage. Insbesondere bei einem automatischen Monitoring, d.h. einer tagesaktuellen Zustandsmeldung des Wechselrichters oder Datenloggers, dürfte dieses völlig ausreichen. Werden lediglich die Zählerstände notiert – und dies auch nur einmal im Monat –, ist auch eine monatliche Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel angeraten.
Empfohlener Wartungsplan im Überblick
Spätestens einmal im Jahr sollte eine gründlichere Sichtung erfolgen. Der optimale Zeitpunkt dafür ist das Frühjahr, wenn die Winterstürme nachlassen und die Sonne sich immer öfter und länger zeigt. Ein Frühjahrscheck ist nicht nur in Haus und Garten die ideale Vorbereitung auf die Sommersaison. Bei PV-Anlagen ist – neben den bereits genannten Punkten – zu prüfen, ob nicht diverses Kleingetier in der kalten Jahreszeit einen Unterschlupf gefunden oder bereits mit dem Nestbau begonnen hat. Mäuse, Tauben und kleinere Vögel finden unter schützenden Solarmodulen ideale Brutbedingungen. Marder fühlen sich insbesondere auf Freiflächen und Garagendächern wohl.
Checkliste: Frühjahrscheck der eigenen PV-Anlage
Dem Frühjahrscheck kann sich dann unmittelbar der Frühjahrsputz anschließen. Denn es ist nun mal so: Nur saubere Solarmodule können optimale Erträge bringen. Was sich aufgrund der baulichen oder auch der körperlichen Umstände nicht eigenhändig wegwischen lässt, entfernen auf PV-Module spezialisierte Reinigungsfirmen. Was es beim Auftrag zu beachten gibt, erläutert unser Beitrag zur Reinigung der Solaranlage.

Bleibt nun also noch die große Inspektion alle 3 bis 5 Jahre. Wir nehmen den mittleren empfohlenen Wert und nennen sie fortan 4-Jahres-Inspektion. Im Unterschied zum Frühjahrscheck wiederholt die große Wartung alle Prüfungen und Messungen der Inbetriebnahme. Lassen Sie sich nicht irritieren: Die Begriffe wiederkehrende Prüfung und E-Check PV werden je nach Anbieter und Kontext unterschiedlich genutzt; häufig wird ein 4-Jahres-Rhythmus empfohlen, der konkrete Turnus richtet sich aber nach Anlage, Vertrag und Versicherungsanforderungen. Unsere Beiträge zu den Wartungskosten und den Wartungsverträgen liefern weitere Infos.
Besonderheiten bei Ü-20-Anlagen
PV-Anlagen, die seit über 20 Jahren in Betrieb sind, haben das Ende ihrer EEG-Förderung erreicht – im Branchenjargon Ü-20-Anlagen genannt. Mit dem Anlagenalter steigen Verschleiß und Bauteilausfälle, dadurch wachsen auch sicherheitsrelevante Risiken. Der aktualisierte VdS-Leitfaden 3145 (Ausgabe Juni 2025) widmet diesen Anlagen erstmals einen eigenen Abschnitt und empfiehlt, bei der Entscheidung über den Weiterbetrieb sowohl den technischen Zustand als auch das Brandrisiko durch alternde Komponenten zu bewerten.
Konkret heißt das: Wer seine Anlage nach Förderende weiterbetreibt – etwa als Eigenverbrauchsanlage oder mit Marktwert-Vergütung –, sollte vor der Umstellung eine fachkundige Inspektion durchführen lassen. Geprüft werden insbesondere die Solarmodule auf alterungsbedingte Schäden, der Wechselrichter (häufig die erste Komponente, die nach rund 15 Jahren ausgetauscht werden muss), Kabelverbindungen und Steckverbinder. Für den Versicherungsschutz ist es zudem ratsam, einen aktuellen Prüfnachweis vorzuhalten – Sachversicherer können für die weitere Mitversicherung alter Anlagen besondere Prüffristen oder Nachweispflichten vereinbart haben.
Fazit
Die Empfehlungen von offizieller Seite gelten für betriebliche Anlagen. Was dabei als Richtlinie gilt, ist jedoch nicht unbedingt auf den privaten Bereich zu übertragen. Wer sich etwas in die Geheimnisse einer PV-Anlage vertieft, kann eine Menge in Eigenregie kontrollieren (Sichtprüfung) und den Wechselrichter mittels Datenlogger beobachten. Einmal gemacht, ist selbst sein Update kein Hexenwerk mehr. Daher steht fest: Versierte Laien können auf eine monatliche oder halbjährliche Wartung durch Profis verzichten.
Ob die Sichtprüfung einmal jährlich erfolgen muss, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In Gegenden mit raueren Wetterverhältnissen ist es anders als in geschützten Lagen, in der Nähe von Industrieanlagen oder Autobahnen sicher auch anders als in dörflicher Umgebung. Hier sollten Anlagenbetreiber sich auf den Rat des zertifizierten Betriebs verlassen.
Sinnvoll sind eine wiederkehrende Fachprüfung – häufig im 4-Jahres-Rhythmus empfohlen – und eine Reinigung der Solaranlage nach Bedarf. Ob letztere selbst übernommen werden kann, richtet sich danach, wie leicht oder schwer die Anlage zugänglich und wie fortgeschritten die Verschmutzung der Anlage ist. Selbstreinigungen sollten nicht riskiert werden, wenn sich der oder die Übereifrige einer Gefahr des Abstürzens aussetzen würde.

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