Haftpflichtversicherung Solaranlage

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Haftpflichtversicherung für die Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage

Eine private Haftpflichtversicherung hat (fast) jeder – und beim Auto gibt’s auch kein Hin- und Her-Überlegen. Kaum jemand denkt daran, aber tatsächlich können Solaranlagen unter Umständen erhebliche Schäden verursachen. Wenn sie vom Dach aufs Auto rutschen beispielsweise oder nach einem Hagelschlag zerbrechen und unglücklicherweise eine Person treffen. Nicht auszudenken, was dann auf den Betreiber der Anlage zukommt! Eine Haftpflichtversicherung für die Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage sollte daher unbedingt zum Pflichtprogramm gehören.

Haftpflichtversicherung © DOC RABE MEDIA, stock.adobe.com
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Versicherungsumfang der Solaranlagen-Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung für die Solaranlage kommt für die Schäden auf, die durch die Anlage entstehen und für die der Betreiber der Anlage haftbar ist. Wie bei allen Haftpflichtversicherungen werden diese Schäden in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Personenschäden

Die spezielle Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn durch eine thermische oder fotovoltaische Anlage ein oder mehrere Personen zu Schaden kommen. Vorstellbar sind zum Beispiel Schäden, die durch einen Stromschlag wegen schadhafter Teile oder beim Feuerlöschen entstehen. Ein anderes Beispiel sind Verletzungen durch Glassplitter, wenn das Abdeckglas durch Hagelschlag oder ein anderes Ereignis zu Bruch geht.

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Sachschäden

Eine Haftpflichtversicherung deckt außerdem direkte Sachschäden ab, etwa, wenn ein umherfliegendes Modul ein Auto oder ein Haus in der Nachbarschaft beschädigt. Darüber hinaus sind in der Regel auch indirekte Schäden, beispielsweise durch Rauch in einem Brandfall, versichert. Unter die Sachschäden fallen außerdem sogenannte Allmählichkeitsschäden. Ein Allmählichkeitsschaden ist etwa dann gegeben, wenn ein Dach durch die Befestigung der Photovoltaikanlage undicht wird und nach und nach – also allmählich – Feuchtigkeit eindringt, die das Dach oder das Haus beschädigt

Tipp: Betreiber, die ihre Photovoltaikanlage nicht auf dem eigenen Dach installiert haben, sollten darauf achten, dass die Haftpflichtversicherung auch Mietsachschäden abdeckt.

Weitere Schäden

Bei Photovoltaikanlagen sollten noch eine Reihe weiterer Schäden abgedeckt werden, die sonst nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung sind. An erster Stelle sind hier die sogenannten Einleitungsschäden zu nennen. Das sind Schäden, die den Netzbetreiber treffen und die durch Defekte am Wechselrichter oder an anderen Komponenten auftreten können. Bei Solarthermieanlagen ist keine Netzanbindung gegeben. Gutachter- oder Gerichtskosten einer eventuellen Haftpflichtprüfung werden üblicherweise ebenfalls von Haftpflichtversicherungen für Solaranlagen übernommen.

Tipp: Wer eine Privathaftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, kann sich unter Umständen die Prämie für die Photovoltaik-Haftpflichtversicherung sparen. In einigen Policen ist die Photovoltaikanlage bereits enthalten oder sie kann gegen einen geringen zusätzlichen Beitrag eingeschlossen werden. Nachfragen lohnt sich meistens.

Kosten einer Solaranlage-Haftpflichtversicherung

Die jährlichen Kosten richten sich natürlich nach der Größe der Solaranlage und dem Deckungsumfang der Versicherung. Die Beiträge der einzelnen Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich dagegen nicht sehr stark. Bei einer Deckungshöhe von 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sollte man mit rund 50 Euro aufwärts pro Jahr rechnen.

Fazit

Eine Haftpflichtversicherung für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen ist nicht teuer, wenn man bedenkt, welches Risiko sie abdeckt. Was natürlich auch heißt, dass entsprechende Schadensfälle sehr selten eintreffen. Dennoch sollte kein Anlagenbetreiber auf den Abschluss einer Solaranlagen-Haftpflichtversicherung verzichten. Das Risiko einer existenzbedrohenden Privatinsolvenz ist einfach zu groß.

Montage einer Photovoltaikanlage © Jürgen Fälchle, stock.adobe.com
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