Solarpakete des BMWK jetzt geschnürt

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Die 11 Handlungsfelder der PV-Strategie des BMWK

In der Zusammenfassung (Seite 2–4) werden „Die elf Handlungsfelder im Überblick“ vorgestellt:

  1. Freiflächenanlagen stärker ausbauen
  2. Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
  3. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
  4. Nutzung von Balkon-PV erleichtern
  5. Netzanschlüsse beschleunigen
  6. Akzeptanz stärken
  7. Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen
  8. Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, europäische Produktion anreizen
  9. Fachkräfte sichern
  10. Technologieentwicklung voranbringen
  11. Den schnellen PV-Ausbau auch mit europapolitischen Instrumenten vorantreiben

Damit wird klar, dass Photovoltaik alle Bürger angeht: Investoren (Handlungsfeld 1), Hauseigentümer (Handlungsfeld 2), Vermieter (Handlungsfeld 3) und Mieter (Handlungsfeld 4). Erklärtes Ziel ist es, noch bestehende Hürden abzubauen, die Akzeptanz zu erhöhen, die Abläufe zu beschleunigen und die Entwicklung voranzutreiben (Handlungsfelder 5 bis 11).

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Handlungsfeld 1: Freiflächenanlagen stärker ausbauen

Strategisches Ziel: Die Hälfte des künftigen Zubaus erfolgt auf Freiflächen. Bei der Erschließung werden bereits vorbelastete oder versiegelte Flächen und für die Landwirtschaft weniger geeignete Flächen bevorzugt.

Photovoltaik auf der Freifläche © protectnature, stock.adobe.com
Photovoltaik auf der Freifläche © protectnature, stock.adobe.com

Im Solarpaket I werden u.a. Erleichterungen bei der Baugenehmigung, die Öffnung benachteiligter Gebiete, die Ausweitung der finanziellen Beteiligung, die Nutzungsstärkung von Agri-PV-Anlagen und Freiflächenanlagen an Autobahnen und Bahnstrecken sowie die Ermöglichung von Biodiversitäts-PV auf landwirtschaftlichen Flächen durchgesetzt.

Im Solarpaket II sollen darüber hinaus der Zubau besonderer Solaranlagen (Parkplatz-PV-Anlagen, kleine Agri-PV-Anlagen, schwimmende PV-Anlagen) wie auch das Baugenehmigungsverfahren weiter erleichtert werden.

Tipp: Mehr zum Thema integrierte Photovoltaik, zu dem auch die Agri-PV, die schwimmende PV und die Verkehrswege-PV zählen, erfahren Sie in unseren Beiträgen Integrierte Photovoltaik: Eine Chance für die Energiewende, Photovoltaik auf Parkplätzen und Photovoltaik in der Landwirtschaft.

Handlungsfeld 2: Photovoltaik auf dem Dach erleichtern

Strategisches Ziel: Die Hälfte des künftigen Zubaus erfolgt auf Dachflächen. Das Errichten geht einfach und schnell. Auch die kleineren EE-Erzeuger sind zunehmend in den Strommarkt integriert.

Komplettes Hausdach mit Photovoltaik-Anlage bestückt © manfredxy, stock.adobe.com
Hausdach mit Photovoltaik-Anlage © manfredxy, stock.adobe.com

Im Solarpaket I sollen die 100-kW-Grenze für die Pflicht zur Direktvermarktung flexibler gestaltet, die Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen gelockert und für Gebäude außerhalb eines Bebauungsplanes eine Dachvergütung (statt niedrigere Freiflächenvergütung) zugelassen werden.

Kleinanlagenbetreiber sollten ihr Augenmerk auf die folgenden Maßnahmen richten:

  • Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach: Bereits seit Inkrafttreten des EEG 2023 können Anlagenbetreiber wählen, welche von zwei Dachanlagen für welche Art der Einspeisevergütung gewählt werden kann. Bald entfällt auch die zugehörige jährliche Meldung. Der Netzbetreiber muss dann nur noch bei Änderungen informiert werden.
  • Technische Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen absenken: Die Direktvermarktung erfordert grundsätzlich eine technische Einrichtung zur Fernüberwachung und Fernsteuerung durch den Netzbetreiber. Nun soll dieser Zwang für Kleinanlagen bis 25 kW abgeschafft werden.
  • Garten-PV vereinfachen: Eine PV-Anlage im Garten wird nur dann gefördert, wenn das (Haus-)Dach nachweislich für die Installation ungeeignet ist. Da der Anreiz für eine Garten-PV-Anlage ohnehin geringer ist als für eine Dachanlage, wird nun von diesem Umstand ausgegangen und auf den Nachweis verzichtet.
Solaranlage im Garten: Sogar der Strom wird grün
Solaranlage im Garten: Sogar der Strom wird grün
Tipp: Eine PV-Anlage im Garten ist auch ohne Anbindung ans Stromnetz eine gute Idee. Unser Beitrag Solaranlage im Garten nennt gleich 3 Gründe, die dafür sprechen.
  • Repowering bei Dachanlagen zulassen: Für Freiflächenanlagen gilt es bereits, nun sollen auch Dachanlagen davon profitieren: Beim Austausch von Modulen geht der verbleibende Vergütungsanspruch auf das neue Modul über. In den meisten Fällen bleibt also die höhere Vergütung erhalten.

Im Solarpaket II ist vorgesehen, die baulichen und technischen Anforderungen an PV-Anlagen auf Dächern weiter zu optimieren, die Wechselrichterverbräuche von Volleinspeiseanlagen zu entbürokratisieren, die Verwaltungspraxis der Länder im Bereich des Denkmalschutzes zu vereinheitlichen und den Zugang zur Direktvermarktung zu vereinfachen.

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Handlungsfeld 3: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Strategisches Ziel: Wohnungs- oder Gebäudeeigentümer können PV-Strom auf verschiedene Art und Weise vermarkten, Mietende ihn bürokratielos nutzen. Durch die größere Teilhabe an der Energiewende werden mehr PV-Dachanlagen zugebaut.

Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus © Kara, stock.adobe.com
Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus © Kara, stock.adobe.com

Das Solarpaket I sieht zur breiteren Nutzung von PV-Dachanlagen im Bereich Mieterstrom vor, einen virtuellen Summenzähler und eine Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einzuführen sowie das bestehende Mieterstrommodell weiterzuentwickeln. Die Vorteile hierbei heißen Vereinfachung, Kostenentlastung und Entbürokratisierung. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach österreichischem Vorbild eignet sich insbesondere für PV-Anlagen auf kleineren
Mehrparteiengebäuden und für kleinere Mieterstromprojekte.

Schematische Darstellung: Das Mieterstrom-Modell
Schematische Darstellung: Das Mieterstrom-Modell

Das Solarpaket II soll für mehr Rechtssicherheit bei der Abrechnung sorgen und das in anderen Ländern bereits stärker vorangetriebene „Energy-Sharing“ durch bürgerliche Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften ausweiten.

Tipp: Sie möchten sich näher über Mieterstrom informieren? Dann lesen Sie unseren Beitrag PV und Mieterstrom 2023: Eine gelungene Kombination?

Handlungsfeld 4: Nutzung von Balkon-PV erleichtern

Strategisches Ziel: Die Betreiber können ein Balkon-PV-Gerät selbst anschließen und ohne die Hilfe von Fachkräften in Betrieb nehmen. Die Vorgaben sind geringer, die Anmeldung ist einfach und schnell erledigt.

Kann die Mini-Solaranlage bald viel leichter betrieben werden?
Kann die Mini-Solaranlage bald viel leichter betrieben werden?

Da Balkon-Kraftwerke derzeit einen wahren Boom erleben, verdient das Solarpaket I an dieser Stelle einen genaueren Blick. Umgesetzt werden sollen:

  • Meldepflichten vereinfachen oder streichen: Künftig soll es keine „Doppelmeldung“ bei der Bundesnetzagentur UND dem Netzbetreiber mehr geben.
  • Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden: Dies entbindet die Betreiber zwar nicht vom Einbau eines Zweirichtungszählers, ermöglicht jedoch die Inbetriebnahme direkt im Anschluss an die Installation.
  • Aufnahme von Balkon-PV in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB: Eine privilegierte Maßnahme im Wohnungseigentumsgesetz (WEG – für Eigentümergemeinschaften) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB – für Mieter) begründet einen Anspruch auf den Betrieb ihres Mini-Kraftwerks. Dies kann die Installation erheblich beschleunigen.
  • Ausschluss von Anlagenzusammenfassung: Balkon-PV-Anlagen sollen mit bestehenden PV-Anlagen nicht mehr rechtlich verklammert werden, da sie sonst bestimmte Schwellenwerte überschreiten können.
  • Schuko-Stecker als „Energiesteckvorrichtung“ zulassen: Noch ist für den Betrieb von Stecker-Solar ein sogenannter Wieland-Stecker vorgeschrieben. Mit der Zulassung des (ohnehin mitgelieferten) Schuko-Steckers folgt das BMWK der Regelung zahlreicher anderer EU-Länder.
  • Schwelle von 600 W erhöhen: Damit die Leistung der standardmäßigen Geräte besser ausgeschöpft werden kann, wird die Leistungsbegrenzung auf 800 W angehoben. Auch dies entspricht den Gepflogenheiten der meisten EU-Länder.
Die Leistungsbegrenzung soll auf 800 W steigen © fokusiert, stock.adobe.com
Die Leistungsbegrenzung soll auf 800 W steigen © fokusiert, stock.adobe.com

Weitere Details zu den einzelnen Punkten lesen Sie in unserer News zu den geplanten Erleichterungen bei Mini-Solaranlagen. Dort ist die jeweilige alte und neue Situation gegenübergestellt.

Im Solarpaket II wird eine weitere Optimierung der baulichen und technischen Anforderungen an Balkon-PV angestrebt.

Handlungsfelder 5 bis 11

Die weiteren Handlungsfelder beschäftigen sich mit eher allgemeinen Fragen zum Ausbau der Photovoltaik in Deutschland:

  • Netzanschlüsse beschleunigen: Eine Reihe von Maßnahmen soll das Verfahren für den Netzanschluss erleichtern, darunter die Einführung eines Wegnutzungsrechts für Anschlussleitungen, die Verkürzung der Zähleraustauschfristen, die Vereinfachung der Anmeldung und die Nutzungsverbesserung der Fachkräfteressourcen.
  • Akzeptanz stärken: Vorgesehen sind die Erweiterung der Fachagentur Windenergie an Land um das Thema Photovoltaik, eine rechtliche Analyse zur finanziellen Beteiligung, der Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie und die Ausdehnung des bereits für Windenergie bestehenden Bürgerenergieprogramms auf Photovoltaik.
  • Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen: Ein wichtiges Handlungsfeld, zu dessen interessantesten Punkten die Aufhebung der Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen sowie die Befreiung von Anmelde-, Anzeige- und Meldepflichten für Anlagenbetreibende ohne zu versteuernde Strommengen zählen. Zu begrüßen ist insbesondere das Vorhaben, den Verlust der Gemeinnützigkeit von Körperschaften bei Stromerzeugung aus PV auszuschließen.
  • Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, europäische Produktion anreizen: Ziel ist es, die Fertigung von PV-Modulen, Wechselrichtern und weiteren Komponenten sowie das dazugehörige Know-how (wieder) in Deutschland und Europa zu beheimaten. Seit März 2023 läuft dazu eine Durchführbarkeitsstudie. Die Förderung von Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet soll ausgeweitet werden.
  • Fachkräfte sichern: Die Fachkräftestrategie der Bundesregierung umfasst die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung sowie der Arbeitsqualität und die Gewinnung von ausländischen Fachkräften durch eine Modernisierung der Einwanderung.
  • Technologieentwicklung voranbringen: Deutschlands Forschungsinstitute und Unternehmen sollen Technologieführer entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Photovoltaik werden. Um dies zu erreichen, wird die Forschungsförderung fortgesetzt und weiterentwickelt. Im Zentrum stehen neben den Produktionstechnologien die Lebensdauer und Qualität der Komponenten und Systeme, alternative, möglichst schadstoffarme PV-Materialien, Ressourcenschonung sowie die Erschließung neuer Märkte.
  • Den schnellen PV-Ausbau auch mit europapolitischen Instrumenten vorantreiben: Die im Hinblick auf die Klimakrise und den Ukraine-Krieg 2022 angepasste EU-Energiepolitik zielt darauf, den Ausbau der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung sowie die Elektrifizierung massiv zu beschleunigen. Die vorgelegten Richtlinien sind für alle Länder bindend. Zu nennen sind hier die beschleunigten Genehmigungsverfahren und die vereinfachten oder ganz wegfallenden Umweltprüfungen bei Windparks und Freiflächen-Solaranlagen. Diese sind als sog. Go-to-Areas auszuweisen.

Fazit

Im ersten Moment klingen die einzelnen Punkte nicht spektakulär. Ihr echtes Potenzial wird sich jedoch in der Praxis erweisen. Die Erleichterungen bei den Balkon-Kraftwerken, so unsere Einschätzung, werden sich ganz sicher positiv auswirken. Zwar genügt dies keineswegs, den angestrebten Zubau – ab 2026 sollen es jährlich 22 Gigawatt sein – abzudecken, doch ist jede auch noch so kleine Solaranlage ein Schritt in die richtige Richtung. Das übergeordnete klima- und energiepolitische Ziel lautet: 80 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 und ein weitgehend treibhausgasneutraler Stromsektor im Jahr 2035.

Die Mini-Solaranlage hilft Stromkosten zu sparen und ist gut für die Umwelt
Die Mini-Solaranlage hilft Stromkosten zu sparen und ist gut für die Umwelt

Quelle: BMWK (Hrsg.), Photovoltaik-Strategie. Stand: Mai 2023

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