Was sich 2026 bei Solarwärme und Solarstrom ändert

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Eines ist sicher: Die Sonne scheint auch im Jahr 2026. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Solarenergie auf unserer Erde sind dagegen weiterhin Veränderungen unterworfen. Das kann Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einer Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage haben. Zwar sollte der ökologische Gedanke bei der Anschaffung und beim Betrieb solcher Anlagen eine wichtige Rolle spielen. Aber rechnen sollte sich die Investition auch. Womit Sie in diesem Jahr rechnen müssen? Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Änderungen vor:

Solaranlage bei Sonnenschein © Jonas Glaubitz, stock.adobe.com
Solaranlage bei Sonnenschein © Jonas Glaubitz, stock.adobe.com


Die Zukunft der Einspeisevergütung ist offen


Früher galt die Einspeisevergütung als ein Hauptargument für den Kauf einer PV-Anlage. Sie garantierte 20 Jahre lang recht hohe Einkünfte für selbst erzeugten und ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom. Damit sollte der weitere Ausbau von PV-Anlagen gefördert werden. Mittlerweile nutzen viele Menschen den eigenen Solarstrom, zudem sind die Anlagenpreise kontinuierlich gesunken. Auch der Ausbau der Netzinfrastruktur hat jetzt höhere Priorität. Daher will die Bundesregierung mehr Anreize setzen, den erzeugten Strom selbst zu nutzen oder den Verkauf von eigenem Strom flexibler zu gestalten. Ob die Einspeisevergütung ganz abgeschafft oder in welcher Weise sie verändert wird, entscheidet sich erst im Laufe des Jahres.

Die PV-Anlage wird unabahängig von der Einspeisevergütung
Die PV-Anlage wird unabahängig von der Einspeisevergütung


Was tun?

Die Einspeisevergütung ist in den vergangenen Jahren schon deutlich gesunken. Daher spielt sie schon heute nicht mehr die entscheidende Rolle bei der Entscheidung für oder gegen eine PV-Anlage. Wer bereits eine Anlage nutzt, muss nichts befürchten: Für diese Anlagen wird die Einspeisevergütung wie vereinbart weitergezahlt. Wer sich eine neue Anlage anschaffen will, sollte andere Entscheidungskriterien im Blick haben. Dazu zählen die Gesamtkosten, die Qualität der Komponenten, der Standort der Immobilie und auch, ob sie über einen Batteriespeicher verfügen soll.

Die PV-Anlage ist auch ohne Einspeisevergütung lohnend
Die PV-Anlage ist auch ohne Einspeisevergütung lohnend

Mehr Informationen zum möglichen Ende der Einspeisevergütung finden Sie hier.

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Solarpflicht wird ausgeweitet

Solarpflicht bedeutet, dass man bei Neubauten oder Dachsanierungen eine Photovoltaik-Anlage installieren muss. Eine bundesweite Regelung gibt es nicht, doch erlassen immer mehr Bundesländer entsprechende Vorgaben. Neu ist, dass in Nordrhein-Westfalen von 2026 an eine PV- oder eine Solarthermieanlage montiert werden muss, wenn das Dach grundlegend erneuert wird. Ausgenommen sind Dächer, die kleiner als 50 Quadratmeter sind. In Schleswig-Holstein gibt es zwar schon seit 2025 eine Solarpflicht bei Neubauten. Eine Übergangsfrist befreite davon jedoch noch in bestimmten Fällen. Diese Frist läuft Ende März 2026 aus. Weitere Bundesländer haben ihre bereits bestehende Solarpflicht konkretisiert oder ausgeweitet.

Solarpflicht für den privaten Neubau
Solarpflicht für den privaten Neubau
Private Gebäude: Solarpflicht bei Dachsanierung
Private Gebäude: Solarpflicht bei Dachsanierung

Was tun?

Pflicht ist Pflicht. Wer unter bestehende oder neue Regelungen fällt, kommt nicht umhin, sie zu erfüllen. Grämen muss man sich deswegen nicht, weil die Anschaffung einer PV- oder einer Solarthermie-Anlage auf lange Sicht ökologisch und meistens auch ökonomisch von Vorteil ist. Noch besser ist es, wenn die Entscheidung für eine solche Investition selbstbestimmt und aus Überzeugung getroffen wird. Wichtig bleibt: Kaufen Sie nicht irgendetwas, sondern lassen Sie sich gut beraten, insbesondere zur Dimension der Anlage.

Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Solarpflicht auf einen Blick.


Energy-Sharing wird zur Option

Energy Sharing (Energie teilen) bedeutet, gemeinsam erzeugten erneuerbaren Strom, etwa von einer PV-Anlage, mit Nachbarn zu teilen und zu verbrauchen. In Deutschland wird dies von Juli 2026 an unter sicheren rechtlichen Rahmenbedingungen möglich sein. Besitzer von PV-Anlagen können dann eine Gemeinschaft gründen und überschüssigen Strom lokal an die Nachbarschaft verkaufen oder ihn mit ihr teilen. Bisher speisten sie überschüssigen Strom ins öffentliche Netz ein und wurden so zu Stromlieferanten – mit aller damit verbundenen Bürokratie. Außerdem waren sie von Preisen und Quoten abhängig.

Beim lokalen Teilen können Verkäufer und Käufer den Preis gemeinsam bestimmen. Voraussetzung für das Energy Sharing ist, dass alle Mitglieder der sogenannten Energy Sharing Community einen „intelligenten Stromzähler“, einen Smart Meter, haben. Ein Ziel der EU-Regelung, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird, ist, Nachbarn den Bezug von lokal erzeugtem Strom zu ermöglichen, auch wenn sie selbst keine PV-Anlage installieren wollen oder können.

Energy-Sharing wird zur Option © georgii, stock.adobe.com
Energy-Sharing wird zur Option © Georgii, stock.adobe.com

Was tun?

Energy Sharing könnte für Besitzer von PV-Anlagen eine lohnende Alternative zum Eigenverbrauch und der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz sein. Zu prüfen ist unter anderem, ob die eigene Anlage die Voraussetzungen erfüllt, also beispielsweise über einen Smart Meter verfügt, und ob es interessierte Nachbarn gibt. Das Modell kann sich für beide lohnen: Der Erzeuger kann möglicherweise einen höheren Preis als die Einspeisevergütung erzielen, während der Strombezug für den Käufer immer noch deutlich billiger ist als bei einem Bezug aus dem öffentlichen Netz. Begrenzt ist das Energy Sharing, zumindest bis Ende 2027, auf das Bilanzierungsgebiet des Verteilnetzbetreibers. Mit der Erstellung der Abrechnungen können Energy-Sharing-Plattformen, Stadtwerke oder andere Dienstleister beauftragt werden. Deren Kosten sollten auch in die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Modells einfließen.


Mehrwertsteuer bleibt bei Null

Auch 2026 wird für neu installierte PV-Anlagen keine Mehrwertsteuer fällig. Bereits seit 2023 bleiben der Kauf und die Installation solcher Anlagen von der Mehrwertsteuer befreit. Immobilienbesitzer mit einer PV-Anlage müssen ebenso wenig Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen aus dem eingespeisten Strom zahlen. Die Regelung wurde zwar von Anfang an unbefristet eingeführt, nun aber noch einmal genauer hinsichtlich ihrer Komponenten definiert.

Keine Umsatzsteuer mehr bei Photovoltaik-Anlagen
Keine Umsatzsteuer mehr bei Photovoltaik-Anlagen

Was tun?

Sich darüber freuen, denn der sogenannte Nullsteuersatz hat den Markt für Photovoltaik belebt und ist auch für neue Käufer einer solchen Anlage ein schöner Anreiz, denn damit lässt sich einiges an Geld sparen.


Neue Produktnorm für Balkonkraftwerke

In diesem Jahr tritt eine neue Produktnorm für Balkonkraftwerke (auch Steckersolargeräte genannt) in Kraft. Sie definiert genaue technische Anforderungen für Steckersolargeräte. Kernpunkte sind eine maximale Modulleistung von 960 Watt, wenn das Balkonkraftwerk mit einem Schutzkontaktstecker ausgestattet ist. Mit speziellen Steckern erhöht sich die maximal zulässige Modulleistung auf 2000 Watt. Wird der Solarstrom ins eigene Hausnetz eingespeist, sind bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung zulässig.

Anschlüsse für Balkonkraftwerke
Anschlüsse für Balkonkraftwerke

Was tun?

Bei vielen der Regelungen herrschte bislang Unsicherheit. Insbesondere die Frage, ob eine gängige Haushaltssteckdose für den Anschluss eines Balkonkraftwerks ausreichend ist, schied die Geister. Die neue Produktnorm schafft Klarheit – nicht nur, aber auch in dieser Frage: Die „normale“ Steckdose ist zulässig, sofern die elektrische Sicherheit gewährleistet ist.

Mehr zur neuen Produktnorm für Balkonkraftwerke lesen Sie hier.

Lohnt sich eine Solaranlage © New Africa, stock.adobe.com
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