Baugenehmigung, Normen, Qualitätssiegel und Fördervoraussetzung bei Solarthermie-Anlagen
Solarthermische Anlagen gelten gemeinhin als genehmigungsfrei. Das ist auch richtig, doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen. Dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Bestimmungen haben, macht die Sache auch nicht leichter. Wir vermitteln die rechtlichen Fakten, die Anlageninteressenten bei der Planung beachten sollten. Außerdem stellen wir die Normen und Zertifizierungen vor, die Qualitätsunterschiede bei Solarthermieanlagen erkennen lassen. Eines der Siegel wird sogar von der BAFA für eine Förderung vorausgesetzt. Mit diesem Wissen sind Sie bei der Planung einer Solaranlage rechtlich auf der sicheren Seite.
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In der Regel keine Baugenehmigung erforderlich
Bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen können sich Planer einer Solarthermieanlage entspannt zurücklehnen. Im Regelfall ist ihr Vorhaben vom Einholen einer Baugenehmigung befreit. Konkret gilt dies, wenn die Anlage
- an oder in der Dachfläche installiert ist
- an der Fassade oder dort integriert ist
- auf einem Flachdach montiert ist, auch in aufgeständerter Form
- nicht mehr als ein Drittel der Dach- bzw. Fassadenfläche einnimmt
- gebäudeunabhängig montiert, höchstens 3 Meter hoch ist und eine Gesamtlänge von 9 Metern nicht überschreitet
Das Bauvorhaben muss also in der Regel vor der Errichtung nicht von einer Behörde genehmigt werden.
Keine Regel ohne Ausnahmen
Alle solarthermischen Anlagen, die von den obigen Angaben abweichen, sind jedoch sehr wohl genehmigungspflichtig. Dazu gehören Anlagen, die
- auf einem geneigten Dach aufgeständert werden,
- in einem Winkel aus der Fassade hervorragen oder
- im Garten aufgestellt werden (allerdings erst ab einer bestimmten Größe, die die Landesbehörden festlegen).
Eine wichtige Ausnahmeregelung besteht für Bauwerke, die unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz stehen. Nicht selten verweigern die Behörden hier die Baugenehmigung, weil die Solaranlagen den optischen Eindruck beeinflussen. Auf der anderen Seite wiederum sind die Genehmigungsbehörden nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen (§ 1a BauGB). Dieses Argument führte in bisherigen Widerspruchsverfahren bereits zum Erfolg. Man kann es also versuchen.
In allen nichteindeutigen Fällen ist eine Anfrage beim zuständigen Bauamt dringend angeraten. Die Vorschriften sind keineswegs eindeutig geregelt und unterscheiden sich darüber hinaus von Bundesland zu Bundesland, oft sogar innerhalb der Kreise.
Bauvorschriften sind immer einzuhalten
Die Befreiung von der Baugenehmigung befreit natürlich nicht von der Einhaltung der Bauvorschriften. Als Beispiele können genannt werden:
- Das Dach, auf dem die Anlage installiert werden soll, muss eine ausreichende Tragfähigkeit Bei Vakuumröhrenkollektoren spielt dies eher eine untergeordnete Rolle. Flachkollektoren dagegen belasten ein Dach mit bis zu 30 kg pro Quadratmeter. In einigen Regionen ist auch die Schneelast nicht zu unterschätzen.
- Der Montageuntergrund muss absolut frei von Asbest Daher ist das Baumaterial gerade bei älteren Dächern genauestens zu prüfen. Möglich sind Arbeiten, wenn das Dach in einem Arbeitsgang grundlegend saniert wird.
- Natürlich dürfen sich Solarthermieanlagen nicht entzünden. Bei Indach-Varianten aus Flachkollektoren mit Holzrahmen hat es bundesweit jedoch schon einige Brandfälle Deshalb wird derzeit an einer Norm gearbeitet. Das Problem tritt am ehesten bei zu groß dimensionierten Solaranlagen auf. Die Vorschriften des Brandschutzes einzuhalten, ist also enorm wichtig.
Keine Anmeldung bei Bundesnetzagentur und Finanzamt
Anders als Photovoltaik-Anlagen ist keinerlei Anmeldung einer Solarthermie-Anlage erforderlich. Der Grund liegt auf der Hand: Solarwärme-Erträge sind ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt. Da keine Einspeisung in ein öffentliches Netz erfolgt, muss die Bundesnetzagentur auch nicht informiert werden. Und ohne Vergütung erübrigt sich auch die Anmeldung der Anlage beim Finanzamt.
Wer eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen möchte, muss allerdings eine dort gelistete Solarthermieanlage auswählen. Ausschlaggebend ist die „Solar Keymark“ Zertifizierung (s.u.).
Mit Prüfsiegeln auf der sicheren Seite
Für Solarthermie-Kollektoren gelten zwei DIN Normen: DIN EN 12975 und DIN EN 12976. Nur Kollektoren, die diesen Normen entsprechen, wurden in mehreren Prüfverfahren auf Sicherheit, Zuverlässigkeit und Temperaturbeständigkeit getestet. Haben sie die Prüfung bestanden, werden sie mit dem „DIN-Geprüft“-Zeichen versehen.
Ein noch aussagekräftigeres Qualitätsmerkmal für solarthermische Anlagen ist das „Solar Keymark“-Zeichen. Auf der Webseite des Europäischen Verbandes der Solarwärmebranche ESTIF können weitere Informationen und die Solar Keymark Broschüre (englisch und weitere Sprachen, nicht deutschsprachig) abgerufen werden. Das europaweit einheitliche Keymark Zeichen wird vom Forschungs- und Testzentrum für Solaranlagen (TZS) und der DIN CERTCO auf Grundlage des DIN-Geprüft-Zeichens vergeben. Für die Zertifizierung müssen die Anlagenkomponenten zahlreiche Qualitätsprüfungen durchlaufen. Damit die Qualität der Produkte auch langfristig auf hohem Niveau gewährleistet werden kann, muss alle fünf Jahre eine erneute Prüfung erfolgen.
TIPP
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Immer mehr spezialisierte Solarfachbetriebe
Nicht weniger wichtig als eine zertifizierte Technik ist der fachkundige Einbau einer solarthermischen Anlage. In der Vergangenheit wurde die Anlagenmontage oft von Installations- oder Dachdeckerbetrieben neben dem Kerngeschäft betrieben. Dann wuchs die Nachfrage und es kristallisierten sich mit der Zeit mehr und mehr Betriebe heraus, die sich auf die Planung und Montage von Solaranlagen verstehen. Ein Glück, dass mittlerweile sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt wurde.
Spezialisierte Fachbetriebe können zudem mit Qualifikationen und Zertifizierungen aufwarten. Gute Vertreter ihrer Branche kennen den Markt ganz genau und beraten ihre Kunden kompetent. Wichtig ist, dass der Solarteur das Dach vor dem Angebot begutachtet und – was keineswegs immer so ist – ein detailliertes, leicht verständliches Angebot vorlegt.
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