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Solarthermie Rechtssicherheit

PV-Ersparnis schätzen
1Verbrauch
2Dach
3Ergebnis
Personen im Haushalt
Dach / Anlage
ca. 1.400–1.800 €
Ersparnis / Jahr · bei 8 kWp · mit Speicher
Grobe Schätzung · 37 ct/kWh · Süddach angenommen

Baugenehmigung, Normen, Qualitätssiegel und Fördervoraussetzung bei Solarthermie-Anlagen

Solarthermische Anlagen gelten gemeinhin als genehmigungsfrei. Das ist auch richtig, doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen. Dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Bestimmungen haben, macht die Sache auch nicht leichter. Wir vermitteln die rechtlichen Fakten, die Anlageninteressenten bei der Planung beachten sollten. Außerdem stellen wir die Normen und Zertifizierungen vor, die Qualitätsunterschiede bei Solarthermieanlagen erkennen lassen. Eines der Siegel wird sogar von der BAFA für eine Förderung vorausgesetzt. Mit diesem Wissen sind Sie bei der Planung einer Solaranlage rechtlich auf der sicheren Seite.

Solaranlage: Bauvorschriften und Baugenehmigung vorab klären
Solaranlage: Bauvorschriften und Baugenehmigung vorab klären
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In der Regel keine Baugenehmigung erforderlich

Bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen können sich Planer einer Solarthermieanlage in den meisten Fällen entspannt zurücklehnen. Die Baugenehmigungspflicht ist in den Landesbauordnungen geregelt; die Musterbauordnung (MBO) liefert die bundesweit übliche Orientierung. Im Regelfall ist das Vorhaben vom Einholen einer Baugenehmigung befreit. Konkret kann dies — je nach Landesbauordnung und örtlicher Satzung (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, Denkmalschutz) — gelten, wenn die Anlage

  • an oder in der Dachfläche installiert ist
  • an der Fassade oder dort integriert ist
  • auf einem Flachdach montiert ist, auch in aufgeständerter Form
  • im üblichen Rahmen der jeweiligen Landesbauordnung bleibt — eine pauschale 1/3-Schwelle gilt nicht bundesweit
  • gebäudeunabhängig montiert wird und unter den Schwellen der jeweiligen Landesbauordnung bleibt — die Grenzen variieren je Bundesland (in Bayern z. B. ca. 3 m Höhe / 9 m Länge, in NRW eher 3 m Höhe / 100 m² Fläche)

Das Bauvorhaben muss also in der Regel vor der Errichtung nicht von einer Behörde genehmigt werden.

Keine Regel ohne Ausnahmen

Alle solarthermischen Anlagen, die von den obigen Angaben abweichen, sind jedoch sehr wohl genehmigungspflichtig. Dazu gehören Anlagen, die

  • auf einem geneigten Dach aufgeständert werden,
  • in einem Winkel aus der Fassade hervorragen oder
  • im Garten aufgestellt werden (allerdings erst ab einer bestimmten Größe, die die Landesbehörden festlegen).

Eine wichtige Ausnahmeregelung besteht für Bauwerke, die unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz stehen. Nicht selten verweigern die Behörden hier die Baugenehmigung, weil die Solaranlagen den optischen Eindruck beeinflussen. Auf der anderen Seite sind die Genehmigungsbehörden nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen (§ 1a BauGB — dies betrifft primär die Bauleitplanung und planungsrechtliche Abwägung, ersetzt aber nicht die Denkmalgenehmigung nach Landesdenkmalrecht. Mehrere Bundesländer haben zudem in den vergangenen Jahren ihre Denkmalschutz-Regeln zugunsten von Solaranlagen erleichtert; eine Anfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde lohnt sich daher in jedem Fall.

Solarthermie: Am besten vorab klären ob eine Baugenehmigung nötig ist
Solarthermie: Am besten vorab klären ob eine Baugenehmigung nötig ist

In allen nichteindeutigen Fällen ist eine Anfrage beim zuständigen Bauamt dringend angeraten. Die Vorschriften sind keineswegs eindeutig geregelt und unterscheiden sich darüber hinaus von Bundesland zu Bundesland, oft sogar innerhalb der Kreise.

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Wann ist eine Solarthermie-Anlage genehmigungsfrei — und wann nicht?
Auf-Dach / Indach
regelmäßig verfahrensfrei
Auf geneigtem Dach in Dachebene oder als Indach-Anlage — Standardfall in den meisten Bundesländern. Sonderfälle: Hochhaus, Denkmalschutz, Gestaltungssatzung, Bebauungsplan oder Sondernutzungsgebiet.
Flachdach (auch aufgeständert)
genehmigungsfrei
Wenn die Aufständerung im Rahmen der Landesbauordnung bleibt — pauschale Höhengrenzen gelten nicht bundesweit, zusätzlich sind Abstands-, Brandschutz- und Gestaltungs-Satzungen zu beachten.
Fassade (integriert / aufgesetzt)
genehmigungsfrei
Solange die Anlage nicht aus der Fassadenebene hervorragt oder einen großen Anteil der Fassadenfläche einnimmt.
Auf geneigtem Dach AUFGESTÄNDERT
meist genehmigungspflichtig
Aufständerung verändert die Dachsilhouette — gilt in vielen Bundesländern als bauliche Änderung.
Im Garten / freistehend
ab gewisser Größe genehmigungspflichtig
Schwelle je Bundesland — typisch ab 3 m Höhe oder 9 m Gesamtlänge.
Denkmal-/Ensembleschutz
immer Einzelfallprüfung
Genehmigung nicht ausgeschlossen — § 1a BauGB (Umweltschutz-Belange) und neuere Landes-Erleichterungen für Erneuerbare nutzen.

Bauvorschriften sind immer einzuhalten

Die Befreiung von der Baugenehmigung befreit natürlich nicht von der Einhaltung der Bauvorschriften. Als Beispiele können genannt werden:

  • Das Dach, auf dem die Anlage installiert werden soll, muss eine ausreichende Tragfähigkeit haben. Vakuumröhrenkollektoren sind im Durchschnitt etwas leichter, müssen aber genauso statisch geprüft werden — das Eigengewicht variiert je nach Produkt und Bezugsfläche. Flachkollektoren belasten ein Dach typischerweise mit 15 bis 30 kg pro Quadratmeter Kollektorfläche (Eigengewicht ohne Schnee-/Windlast). In schneereichen Regionen ist zusätzlich die Schneelast nach DIN EN 1991-1-3 und Windlast nach DIN EN 1991-1-4 (Eurocode 1) in die Statik einzurechnen.
  • Der Montageuntergrund muss frei von Asbest sein. Daher ist das Baumaterial gerade bei älteren Dächern genauestens zu prüfen. Bei nachgewiesenem Asbest gilt die TRGS 519 (Asbest — Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten): Welche Anforderungen genau greifen (Sachkundenachweis, behördliche Zulassung, Anzeigepflicht), hängt von Tätigkeitsart und Asbestprodukt ab — bei umfangreicheren Arbeiten ist ein zertifizierter Fachbetrieb erforderlich. Eine Solarthermie-Montage ist erst nach fachgerechter Asbest-Sanierung zulässig.
  • Solarthermieanlagen dürfen sich nicht entzünden. Bei vereinzelten älteren Indach-Varianten aus Flachkollektoren mit Holzrahmen gab es vereinzelte Brandfälle; daran orientiert sich die Norm-Entwicklung im Solar-Bereich. Brände treten am ehesten bei zu groß dimensionierten und schlecht entlüfteten Anlagen mit Sommer-Stagnation auf, weil im Worst-Case-Szenario Stillstandstemperaturen über 200 °C möglich sind. Die Vorschriften des Brandschutzes nach Landesbauordnung und die Herstellervorgaben zur Stillstandstemperatur sind einzuhalten.
Solaranlage: Regionale Bauvorschriften beachten
Solaranlage: Regionale Bauvorschriften beachten

Keine Anmeldung bei Bundesnetzagentur und Finanzamt

Anders als Photovoltaik-Anlagen ist für übliche Solarthermie-Anlagen keine Anmeldung im Marktstammdatenregister oder beim Finanzamt erforderlich. Unabhängig davon bleiben Bau-/Denkmalrechts-Anforderungen und der BEG-Förderantrag bei der KfW bestehen. Der Grund liegt auf der Hand: Solarwärme-Erträge sind ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt. Da keine Einspeisung in ein öffentliches Netz erfolgt, muss die Bundesnetzagentur auch nicht informiert werden. Und ohne Vergütung erübrigt sich auch die Anmeldung der Anlage beim Finanzamt.

Hinweis: Häufig werden Solarthermie-Anlagen mit einer PV-Anlage kombiniert. Die PV-Anlage ist im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen. Eine separate Anmeldung beim Finanzamt ist seit 2023 für viele kleine, begünstigte PV-Anlagen entfallen (Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleine PV-Anlagen — bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern, bis 15 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern) — die Details regelt das BMF-Schreiben vom 17.07.2023.

Wer eine Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen möchte, muss eine in der BAFA-Anlagenliste für förderfähige Solarthermie-Anlagen geführte Anlage auswählen. Seit 2024 wird die BEG-Heizungseinzelmaßnahme nicht mehr vom BAFA, sondern von der KfW (Programm 458) ausgezahlt. Voraussetzung sind die „Solar Keymark“-Zertifizierung (siehe unten) und ein nachgewiesener Jahres-Kollektorertrag von mindestens 525 kWh/m².

Mit Prüfsiegeln auf der sicheren Seite

Für Solarthermie-Kollektoren gelten zwei zentrale europäische Normen: DIN EN 12975 (Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile — Sonnenkollektoren) und DIN EN 12976-1/-2 (Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile — Vorgefertigte Anlagen). Die zugehörige internationale Prüfnorm für Solar-Kollektoren ist die ISO 9806:2025, ihre deutsche Fassung als DIN EN ISO 9806:2018-04 (basierend auf der EN ISO 9806:2017) ist in Deutschland weiterhin der Stand der Technik bis zur deutschen Übernahme der neuen Version. Kollektoren, die diese Normen erfüllen, durchlaufen Prüfungen auf Sicherheit, Zuverlässigkeit, thermische Leistung und Temperaturbeständigkeit. Bestanden sie die Prüfung, dürfen sie mit dem „DIN-Geprüft“-Zeichen versehen werden.

Ein noch aussagekräftigeres Qualitätsmerkmal für solarthermische Anlagen ist das „Solar Keymark“-Zeichen. Auf der Webseite des Europäischen Verbandes der Solarwärmebranche ESTIF können weitere Informationen und die Solar Keymark Broschüre (englisch und weitere Sprachen, nicht deutschsprachig) abgerufen werden. Das europaweit einheitliche Keymark Zeichen wird vom Forschungs- und Testzentrum für Solaranlagen (TZS) und der DIN CERTCO auf Grundlage des DIN-Geprüft-Zeichens vergeben. Für die Zertifizierung müssen die Anlagenkomponenten zahlreiche Qualitätsprüfungen durchlaufen. Damit die Qualität der Produkte auch langfristig auf hohem Niveau gewährleistet werden kann, muss alle fünf Jahre eine erneute Prüfung erfolgen.

Hinweis: Auf die BAFA-Anlagenliste der förderfähigen Solarthermie-Anlagen kommen nur Modelle mit dem europaweit gültigen Solar-Keymark-Zeichen und einem nachgewiesenen jährlichen Kollektorertrag (Qkol) von mindestens 525 kWh/m² (technischer Prüfwert nach BEG-Technischer-Mindestanforderungen). Die BAFA-Anlagenliste ist die technische Grundlage der BEG-Förderung; Antragstellung und Auszahlung erfolgen seit 2024 über die KfW (Programm 458).

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Immer mehr spezialisierte Solarfachbetriebe

Nicht weniger wichtig als eine zertifizierte Technik ist der fachkundige Einbau einer solarthermischen Anlage. In der Vergangenheit wurde die Anlagenmontage oft von Installations- oder Dachdeckerbetrieben neben dem Kerngeschäft betrieben. Dann wuchs die Nachfrage und es kristallisierten sich mit der Zeit mehr und mehr Betriebe heraus, die sich auf die Planung und Montage von Solaranlagen verstehen. Ein Glück, dass mittlerweile sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt wurde.

Der Solateur kennt den Markt genau und kann beraten
Der Solarteur kennt den Markt genau und kann beraten

Spezialisierte Fachbetriebe können zudem mit Qualifikationen und Zertifizierungen aufwarten. Gute Vertreter ihrer Branche kennen den Markt ganz genau und beraten ihre Kunden kompetent. Wichtig ist, dass der Solarteur das Dach vor dem Angebot begutachtet und – was keineswegs immer so ist – ein detailliertes, leicht verständliches Angebot vorlegt.

Ein seriöser Solarteur begutachtet das Dach vor dem Angebot
Ein seriöser Solarteur begutachtet das Dach vor dem Angebot
Tipp: Wer bei der Installation auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte auf geprüfte oder langjährig erfahrene Installationsbetriebe setzen. Noch besser, wenn diese regional verankert sind.
Haus mit Solarthermie © Kara, stock.adobe.com
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