Deutschland hat sein gesetzliches Solar-Ausbauziel für 2026 vorzeitig erreicht: Im August hat die bundesweit installierte Photovoltaik-Leistung die Marke von 128 Gigawattpeak (GWp) überschritten. Das meldet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Grund zum Zurücklehnen sieht der Verband allerdings nicht – im Gegenteil: Er warnt vor einem Ausbauknick. Was hinter den Zahlen steckt und was sie für Hausbesitzer bedeuten.
Mehr als sechs Millionen Anlagen: Das Solarziel für 2026 ist vorzeitig erreicht
Am 20. August 2026 hat der BSW-Solar gemeldet, dass die installierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland die Marke von 128 GWp überschritten hat. Gigawattpeak bezeichnet die Nennleistung von Solaranlagen unter Standard-Testbedingungen; ein Gigawatt entspricht einer Million Kilowatt – eine typische Hausdachanlage kommt auf rund 10 Kilowattpeak. Mit den 128 GWp ist das im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegte Ausbauziel für 2026 bereits im August erreicht.
Nach der Verbandsauswertung des Marktstammdatenregisters – des amtlichen Anlagenverzeichnisses der Bundesnetzagentur – sind inzwischen mehr als sechs Millionen solare Stromerzeugungseinheiten registriert. Sie reichen vom Steckersolargerät bis zum großen Solarpark. Zur Einordnung der Größenordnung: Rund ein Fünftel der deutschen Nettostromerzeugung – also der Stromerzeugung nach Abzug des Eigenbedarfs der Erzeugungsanlagen – stammte 2025 nach BSW-Angaben aus Solarenergie.
Überraschend kommt der Meilenstein nicht: Das Umweltbundesamt hatte Mitte Juli prognostiziert, dass die Marke im Laufe des Sommers erreicht wird. Die Zubauzahlen der Bundesnetzagentur zeichneten dasselbe Bild – Ende Juli lag die Gesamtkapazität bereits bei knapp 127,4 GW. Für Juli weist die vorläufige Statistik einen geschätzten Nettozubau von rund 1,83 GW aus. Davon waren zum Auswertungsstichtag knapp 1,59 GW registriert; weitere rund 0,24 GW setzte die Behörde wegen der einmonatigen Registrierungsfrist als Schätzung für noch nicht registrierte Juli-Inbetriebnahmen an. Für die ersten sieben Monate ergeben sich damit einschließlich dieser Schätzung rund 9,6 GW Nettozubau.

128 von 400 Gigawatt: Warum das Tempo trotzdem steigen muss
Die 128 GWp sind kein Endpunkt, sondern eine Stufe auf einer längeren Zielleiter. Der Ausbaupfad in § 4 EEG sieht bereits für 2028 eine installierte Solarleistung von 172 GWp vor, für 2030 dann 215 GWp und für 2040 schließlich 400 GWp. Bis zum 2030-Ziel fehlen damit noch rund 87 GWp – mehr als zwei Drittel des heutigen Bestands müssten in gut vier Jahren zusätzlich entstehen.
Damit rückt die Tempofrage in den Mittelpunkt. In den Jahren 2024 und 2025 wurden jeweils rund 17,5 GWp neu installiert. Um das 2030-Ziel zu erreichen, hält der BSW-Solar in den kommenden Jahren im Durchschnitt rund 20 GWp Zubau jährlich für erforderlich – etwa 14 Prozent mehr als zuletzt. Bis Ende Juli waren für 2026 einschließlich der Schätzung für noch ausstehende Juli-Meldungen rund 9,6 GW erreicht; insbesondere der jüngste Monatswert ist noch vorläufig. Der von pv magazine zitierte Großhändler EWS rechnet allerdings mit Vorzieheffekten zum Jahresende, weil viele Interessenten ihre Anlage noch vor dem im Regierungsentwurf vorgesehenen Start der neuen EEG-Regeln in Betrieb nehmen wollen.
Ausbauknick befürchtet: Was die Solarbranche kritisiert
Aus Sicht des Branchenverbands ist der Meilenstein deshalb kein Anlass zur Entwarnung. „Der 128-Gigawatt-Meilenstein ist ein Erfolg. Doch wer daraus schließt, der Solarausbau laufe jetzt von allein, irrt“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Hintergrund der Warnung sind die am 29. Juli vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwürfe zur EEG-Novelle 2027 und zum Netzanschlusspaket. Der Verband appelliert an den Bundestag, beide Vorhaben im parlamentarischen Verfahren nachzubessern. Er kritisiert insbesondere die geplanten Änderungen an der Förderung kleiner PV-Anlagen und den stärkeren Übergang zur Direktvermarktung. Dabei übernimmt regelmäßig ein Direktvermarkter die Vermarktung des eingespeisten Stroms. Bei der geförderten Direktvermarktung ergänzt eine Marktprämie den Markterlös; für Anlagen unter 25 kW sieht der Regierungsentwurf in der sonstigen Direktvermarktung für bis zu 48 Monate einen Direktvermarktungsbonus vor.
Beim Netzanschlusspaket ist der geplante teilweise Entfall von Entschädigungen enger begrenzt, als es zunächst klingt: Er soll nur greifen, wenn eine Anlage auf Grundlage einer entsprechenden Netzanschlussvereinbarung in einem als kapazitätslimitiert ausgewiesenen Netzgebiet angeschlossen wird. Die Regel ist auf Solaranlagen des ersten Segments und Windenergieanlagen an Land beschränkt; bei Solaranlagen darf der entschädigungsfreie Anteil höchstens 20 Prozent der jährlichen Stromerzeugung umfassen. Die typische private PV-Dachanlage gehört zum zweiten Segment und ist davon nach dem Regierungsentwurf nicht betroffen. Der BSW-Solar fordert außerdem einen schnelleren Ausbau von Batteriespeichern, damit Solarstrom aus erzeugungsstarken Stunden zeitversetzt genutzt werden kann.
Die Bundesregierung begründet die Entwürfe dagegen mit einem stärkeren Markt- und Netzbezug, niedrigeren Systemkosten und einer besseren Abstimmung von Anlagen- und Netzausbau.
Was das für Hausbesitzer bedeutet
Für Hausbesitzer in der Entscheidungsphase steckt in den mehr als sechs Millionen registrierten Anlagen vor allem eine nüchterne Botschaft: Photovoltaik ist in Deutschland keine Nischentechnik mehr. Es gibt einen breiten Anbietermarkt und umfangreiche Erfahrungen mit Planung und Installation. Preise, Leistungsumfang, Lieferzeiten und die Qualität einzelner Angebote unterscheiden sich jedoch weiterhin deutlich. Einen Überblick bietet unsere Analyse zur Preisentwicklung von Photovoltaikanlagen.
Der zweite für Privathaushalte relevante Punkt ist die Speicher-Forderung des Verbands. Je mehr Solaranlagen zur Mittagszeit gleichzeitig einspeisen, desto niedriger kann der Marktwert dieses Stroms ausfallen – und desto stärker richtet die Politik neue Anlagen auf Eigenverbrauch, Speicherung und flexible Einspeisung aus. Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 sieht vor, die Wirkleistungseinspeisung neuer PV-Anlagen des zweiten Segments mit weniger als 100 kW, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen. Betroffen wären insbesondere neue Gebäude- und Dachanlagen; Steckersolargeräte bis 2 kW installierter Leistung und insgesamt 800 VA Wechselrichterleistung, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden, sollen ausgenommen sein.
Die Grenze betrifft die Einspeisung, nicht die Erzeugung: Solarstrom, der zeitgleich im Haus verbraucht oder in einen Speicher geladen wird, gelangt nicht ins Netz und fällt daher nicht unter die Begrenzung. Ein passend dimensionierter und intelligent gesteuerter Batteriespeicher kann dadurch bei der Anlagenplanung an Bedeutung gewinnen. Wirtschaftlich sinnvoll ist er aber nur, wenn Speichergröße, Verbrauchsprofil, Steuerung und Anschaffungskosten zusammenpassen.
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Wie es weitergeht
Die Bundesregierung hat die Gesetzentwürfe zur EEG-Novelle 2027 und zum Netzanschlusspaket am 29. Juli 2026 beschlossen. Mit Datum vom 14. August 2026 liegen die Entwürfe als Bundesratsdrucksachen 470/26 und 471/26 für den ersten Durchgang vor; geltendes Recht sind sie noch nicht. Die Beratungen und Lesungen im Bundestag stehen aus, und im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen möglich. Förder- und zahlungsrelevante Teile des EEG-Entwurfs stehen zudem unter dem Genehmigungsvorbehalt der Europäischen Kommission.
Nach § 100 des Regierungsentwurfs sollen für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, grundsätzlich die bisherigen EEG-Regeln weitergelten. Dazu gehört auch der jeweilige gesetzliche Vergütungszeitraum. Bei gesetzlich bestimmten Vergütungssätzen läuft dieser regelmäßig über 20 volle Kalenderjahre zuzüglich des verbleibenden Inbetriebnahmejahres. Eine im August 2026 in Betrieb genommene Anlage erhielte die Vergütung demnach grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2046. Für spätere Inbetriebnahmen sieht der Entwurf zeitlich und nach Anlagengröße gestaffelte Übergangsregeln vor. Was das für die eigene Planung heißt, haben wir im Beitrag PV-Anlage 2026 kaufen oder warten? ausführlich abgewogen.
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