Solaranlage mieten

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Solaranlage
Solaranlage Suzannmeer, fotolia.com
Nach Jahren der intensiven finanziellen Förderung für die Solartechnik überlegen sich viele Hausbesitzer heute zweimal, ob sie sich Solarpaneele auf das Hausdach bauen lassen. Die sinkenden Subventionen und die hohen Anschaffungskosten auf der einen Seite rechtfertigen für unsichere Eigenheimbesitzer nicht die Ersparnisse durch den eigenverbrauchten Strom auf der anderen Seite. Für Interessenten, die sich die Sonnenenergie vom Dach nicht leisten können oder wollen, könnte ein neues Geschäftsmodell die Alternative sein.

Versorger mit neuen Geschäftsmodellen

Mit konventioneller Stromerzeugung locken Versorger in Zeiten der Energiewende keinen Kunden mehr hinter dem Ofen hervor. Kreative Ideen sind gefragt, um durch effiziente und gleichzeitig umweltverträgliche Produkte auf Kundenfang zu gehen. Ein Ansatz, der vor allem bei Stadtwerken, die vermehrt als Dienstleister auftreten, schon zu neuen Ideen geführt hat. Zum Beispiel in Form von Mietmodellen für Solaranlagen.

Solaranlage mieten und Investitionskosten sparen

Interessierte Hausbesitzer, die zwar vom eigenen Dach produzierten Sonnenstrom nutzen möchten, denen die Investition für die Solaranlage aber zu riskant ist, wird vom Versorger eine Anlage zur Pacht angeboten. Gezahlt wird ein Grundpreis und schon kann der Strom vom Dach verbraucht werden, der Rest wird eingespeist. Vorteil für den Hausbesitzer: Investitionskosten, Installation und nötige Betriebsführungskosten trägt der Verpächter der Solaranlage. Vorteil für den Versorger: Das Image wird durch die ökologische Betriebsausrichtung aufpoliert und die Kundenbindung forciert.

Vor- und Nachteile genau prüfen

Verbraucherschützer haben die rosarote Brille hingegen längst abgenommen und raten Interessenten dazu, die Verträge eingehend zu prüfen. Ob ein solches Solarmodell fürs eigene Hausdach Vorteile bringt, das steht und fällt nämlich mit der Ausarbeitung des Vertrages. Darf der erzeugte Strom beispielsweise nur zum Eigenverbrauch genutzt werden und der Reststrom nicht auf Rechnung des Kunden eingespeist werden, sollten die Vor- und Nachteile genau abgewogen werden. Ebenso sollte der Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen genau festlegen, was nach Ablauf des Pachtvertrages mit der Anlage passiert, wie das Vorgehen bei Reparaturarbeiten am Dach ist und wer hier die Kosten zu tragen hat.

Pachtanlage macht zwei Verträge nötig

Um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein, sollte der Vertrag aber nicht nur eingehend geprüft werden, sondern auch von einem Eintrag des Nutzungsrechts ins Grundbuch abgesehen werden. Nicht vergessen sollten Eigenheimbesitzer, die sich für eine gepachtete Solaranlage entscheiden zudem auch nicht ihre Rolle im Szenario. Schließlich treten sie selbst auch als Verpächter ihrer eigenen Dachfläche auf und müssen hierfür einen entsprechenden Vertrag ausarbeiten.

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