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Solar-News Juni 2026: EEG-Reform stockt, sechs Millionen Anlagen erreicht

Anfang Juni 2026 bleibt die geplante EEG-Reform das bestimmende Thema der Solarbranche: Der Kabinettsbeschluss zur Novelle für ein EEG 2027 ist erneut verschoben, und eine neue Studie warnt vor Amortisationszeiten von bis zu 30 Jahren, falls die feste Einspeisevergütung wegfällt. Zugleich hat die Bundesnetzagentur Mitte Juni die Mai-Zahlen vorgelegt — Deutschland hat die Marke von sechs Millionen Photovoltaik-Anlagen überschritten, der Zubau blieb aber verhalten. An der Strombörse fiel der Preis am 1. Mai bis auf die technische Untergrenze des Marktes. Wir ordnen ein, was Hausbesitzer und Planer daraus mitnehmen sollten.

Solaranlage auf einem Hausdach © smileus, stock.adobe.com
Solaranlage auf einem Hausdach © smileus, stock.adobe.com

Politik

EEG-Novelle 2027: Kabinettsbeschluss erneut verschoben

Die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kommt nur schleppend voran. Der Kabinettsbeschluss zur Novelle für ein EEG 2027 war zuletzt für den 10. Juni vorgesehen, doch an diesem Termin stand das Vorhaben nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts. Als möglicher nächster Termin wird in Branchenmedien der 24. Juni 2026 genannt; offiziell bleibt das Verfahren offen. Die Verzögerung trübt die Planungssicherheit für Hausbesitzer und Installateure, da unklar bleibt, wie sich die Einspeisevergütung ab 2027 entwickelt.

Hintergrund der Verzögerung ist ein Streit zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Umweltministerium. Strittig sind vor allem zwei Punkte: ein Redispatch-Vorbehalt, der Netzbetreibern mehr Spielraum bei Netzengpässen geben würde, sowie die künftige Ausgestaltung der Einspeisevergütung. Der zugrunde liegende Referentenentwurf wurde am 20. April 2026 bekannt; Union und SPD hatten sich am 22. April auf Grundzüge verständigt.

20. April 2026
Referentenentwurf bekannt geworden
Gesetzestext aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird bekannt.
22. April 2026
Union und SPD einigen sich
Koalition verständigt sich auf die Grundzüge der EEG-Novelle.
10. Juni 2026
Kabinettsbefassung verschoben
Das Vorhaben steht nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts.
24. Juni 2026
Möglicher nächster Termin
In Branchenmedien genannter möglicher Anlauf für den Kabinettsbeschluss — offiziell offen.
danach
Anhörung und Parlament
Länder- und Verbändeanhörung, anschließend Bundestag und Bundesrat.
31. Dezember 2026
EU-Beihilfegenehmigung läuft aus
Stichtag, der den Zeitdruck hinter der Reform erzeugt.
1. Januar 2027
EEG 2027 soll in Kraft treten
Geplanter Start der neuen Regeln für Neuanlagen.
Zeitleiste zur EEG-Novelle 2027 — grau: erledigt, amber: aktueller Schritt, rot: geplant. Stand Mitte Juni 2026; Termine können sich verschieben.
Was bedeutet das für Sie?
Der Referentenentwurf sieht vor, die garantierte Einspeisevergütung für neue Anlagen bis 25 Kilowatt ab 2027 abzuschaffen. Stattdessen sollen Betreiber künftig ohne feste Förderung direkt vermarkten, die Einspeisung auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen oder ganz auf Nulleinspeisung setzen. Treiber des Zeitdrucks ist die EU-Beihilfegenehmigung für das aktuelle EEG, die am 31. Dezember 2026 ausläuft. Für bestehende Anlagen ändert sich jedoch nichts: Wer heute eine Photovoltaik-Anlage betreibt oder sie noch bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält die feste Einspeisevergütung für volle 20 Jahre — das hat Ministerin Reiche ausdrücklich bestätigt. Zu beachten ist lediglich die reguläre Halbjahres-Degression: Zum 1. August 2026 sinkt die Vergütung für Teileinspeisung bis 10 kWp turnusmäßig von 7,78 auf voraussichtlich 7,71 ct/kWh, eine kleine Stufe, die über 20 Jahre kaum ins Gewicht fällt.

Markt

Studie warnt: Ohne feste Vergütung droht 30 Jahre Amortisation

Eine neue Studie des Berliner Instituts aquu im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) warnt vor den wirtschaftlichen Folgen, falls die feste Einspeisevergütung wie geplant entfällt. Für eine typische Anlage mit 10 kWp und 10 kWh Speicher verlängert sich die Amortisationszeit demnach von heute 15,6 Jahren auf bis zu mehr als 30 Jahre — je nach künftigem Vergütungsmodell.

Amortisationszeit: Nach Ablauf gibt es nur noch Plus
Amortisationszeit: Nach Ablauf gibt es nur noch Plus

Die Studie rechnet mehrere Szenarien durch: Bei verpflichtender Direktvermarktung steigt die Amortisationszeit auf rund 24 Jahre, bei Nulleinspeisung mit Speicher auf mehr als 25 Jahre. Ohne Speicher wäre eine Anlage mit Nulleinspeisung mit über 30 Jahren faktisch unwirtschaftlich. Grund: Bei Nulleinspeisung gehen rund 69 Prozent des Jahresertrags ungenutzt verloren, und die Stromgestehungskosten steigen von etwa 10 auf 31 ct/kWh. Auch die Direktvermarktung lohnt sich für kleine Anlagen kaum, weil die jährlichen Erlöse von rund 250 Euro durch Dienstleistungsgebühren und die Kosten für Messung und Steuerung aufgezehrt werden.

Nulleinspeisung ohne Speicher unwirtschaftlichüber 30 Jahre
Nulleinspeisung mit Speichermehr als 25 Jahre
Direktvermarktung24 Jahre
Heute, mit fester Vergütung15,6 Jahre
Amortisationszeit einer 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher je nach Vergütungsmodell. Quelle: PV2027-Studie (aquu im Auftrag des SFV).
Was bedeutet das für Sie?
Bei der Einordnung ist die Interessenlage zu beachten: Die Studie stammt aus dem Umfeld der Solarbranche, die der geplanten Reform kritisch gegenübersteht. Eine im Mai veröffentlichte Umfrage des Energieversorgers Eon kommt zu einem anderen Bild — demnach würden rund drei Viertel der Hausbesitzer auch ohne feste Einspeisevergütung in eine Photovoltaik-Anlage investieren, weil der Eigenverbrauch ohnehin der wichtigste wirtschaftliche Faktor sei. Für Ihre eigene Entscheidung heißt das: Ein hoher Eigenverbrauch und ein passend dimensionierter Speicher werden künftig noch wichtiger. Wer sich die heutige feste Vergütung sichern möchte, hat dafür nur noch bis Ende 2026 Zeit.
Quellen: pv magazine, SFV

Marktzahlen

Sechs Millionen Solaranlagen — Zubau im Mai bleibt verhalten

Deutschland hat im Mai 2026 die Marke von sechs Millionen installierten Photovoltaik-Anlagen überschritten. Das geht aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hervor (Stand 15. Juni). Der Zubau im Mai blieb mit rund 1.336 Megawatt allerdings unter den Erwartungen und bewegt sich etwa auf dem Niveau des Vormonats.

Der Mai-Wert ist vorläufig: Er enthält bereits eine Schätzung für noch erwartete Nachmeldungen — zum Stichtag 15. Juni waren rund 1.175,5 MW registriert. Die kumuliert installierte Photovoltaik-Leistung liegt bei knapp 124 Gigawatt. Der Speichermarkt zeigt sich robust, getragen auch von Nach- und Aufrüstungen bestehender Anlagen. Zum gesetzlichen Zielpfad, der für 2026 einen Zubau von rund 22 Gigawatt vorsieht, fehlt dem aktuellen Tempo jedoch noch ein gutes Stück.

≈ 1.336 MW
PV-Zubau im Mai (vorläufig)
123,965 GW
kumuliert installiert
6 Mio.
Photovoltaik-Anlagen
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Stand 15. Juni 2026 (vorläufige Werte).
Was bedeutet das für Sie?
Für Hausbesitzer kann der verhaltene Zubau die Terminlage entspannen — regional sind Fachbetriebe derzeit eher nicht so ausgelastet wie in Boomphasen. Wer noch 2026 bauen möchte, etwa um sich die feste Vergütung zu sichern, sollte dennoch frühzeitig mehrere Angebote einholen und in Ruhe vergleichen.

Marktzahlen

Negativer Rekord an der Strombörse am 1. Mai

Am 1. Mai 2026 ist der Day-Ahead-Preis an der Strombörse auf −499,99 Euro pro Megawattstunde gefallen — rund −50 Cent je Kilowattstunde und damit die technisch mögliche Preisuntergrenze des deutschen Day-Ahead-Marktes. So tief lag der Preis zuletzt vor knapp drei Jahren, im Juli 2023.

Auslöser war eine Kombination aus dem Maifeiertag mit geringer industrieller Nachfrage und einer gleichzeitig hohen Einspeisung aus Sonne und Wind. Negative Preise entstehen, wenn das Angebot die Nachfrage deutlich übersteigt — typischerweise in den sonnenreichen Mittagsstunden. Im Mai 2026 gab es rund 77 Stunden mit negativen Preisen; das ist zwar der dritthöchste Mai-Wert seit 2016, liegt aber unter dem Vorjahresmai mit 129 Stunden. In den ersten fünf Monaten des Jahres summierten sich die negativen Stunden bereits auf 242 — mehr als in manchen kompletten Vorjahren.

−499,99 €/MWh
Technische Preisuntergrenze des deutschen Day-Ahead-Marktes, erreicht am 1. Mai 2026 — so tief zuletzt im Juli 2023.
Day-Ahead-Markt, Strombörse. Quelle: Analyse 1KOMMA5° / windkraft-journal, topagrar.
Was bedeutet das für Sie?
Für Anlagenbetreiber ist das relevant: Seit dem Solarspitzengesetz (in Kraft seit dem 25. Februar 2025) entfällt für neue Anlagen mit intelligentem Messsystem die Einspeisevergütung in Zeiten negativer Börsenpreise (§ 51 EEG). Diese Zeit wird allerdings am Ende der 20-jährigen Förderperiode wieder angehängt. In der Praxis heißt das: Wer seinen Solarstrom mittags selbst verbraucht, in einer Batterie speichert oder große Verbraucher wie Wärmepumpe und Wallbox gezielt in diese Stunden legt, holt deutlich mehr aus der Anlage heraus als bei reiner Netzeinspeisung. Dynamische Stromtarife können diesen Effekt zusätzlich verstärken.

Was heißt das zusammengefasst für Hausbesitzer?

Die Lage Mitte 2026 ist geprägt von politischer Unsicherheit und einem klaren Marktsignal: Die staatliche Förderung wird unzuverlässiger, der Eigenverbrauch wird wichtiger. Drei Punkte sind für Hausbesitzer entscheidend:

  1. Stichtag Jahresende: Wer sich die feste Einspeisevergütung für volle 20 Jahre sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2026 anstreben. Angesichts mehrwöchiger Vorlaufzeiten bei Planung, Bestellung und Montage bleibt dafür nicht unbegrenzt Zeit.
  2. Eigenverbrauch schlägt Einspeisung: Sinkende Vergütungssätze, häufige negative Börsenpreise und die geplante Reform verschieben die Wirtschaftlichkeit klar zugunsten des Selbstverbrauchs. Ein passend dimensionierter Speicher und das Verlagern großer Verbraucher in die Mittagsstunden gewinnen an Bedeutung.
  3. Ruhe bewahren: Für bestehende und bis Ende 2026 in Betrieb gehende Anlagen gilt Bestandsschutz — die zugesagte Vergütung bleibt erhalten. Wer neu plant, sollte mehrere Angebote von Fachbetrieben einholen und in Ruhe vergleichen, statt sich von Torschlusspanik treiben zu lassen.

Stand: Mitte Juni 2026. Dieser Beitrag fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen und stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die genannten Reformpläne beruhen auf Entwürfen, die sich im laufenden Verfahren noch ändern können.

Lohnt sich eine Solaranlage © New Africa, stock.adobe.com
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