Der Hochsommer 2026 bringt der Solarbranche Rekorde – und erstmals einen offiziell veröffentlichten Referentenentwurf zur EEG-Reform: Mitte Juli hat das Bundeswirtschaftsministerium den lange erwarteten Entwurf der EEG-Novelle in die Anhörung gegeben, mit einer Übergangslösung statt des befürchteten sofortigen Förder-Endes. Zugleich meldeten BDEW und Fraunhofer ISE ein Rekord-Halbjahr für Erneuerbare und Solarstrom, während der Photovoltaik-Zubau laut Bundesnetzagentur weiter auf der Stelle tritt. Dazu kommen ein Urteil zur Frage, wer Solaranlagen überhaupt montieren darf, und der Rückzug des Speicherherstellers Senec aus dem Neukundengeschäft. Wir ordnen ein, was das für Hausbesitzer und Planer bedeutet.

EEG-Novelle: Entwurf liegt vor – Übergangszahlung statt sofortigem Förder-Aus
Am Freitag, dem 17. Juli 2026, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) den überarbeiteten Entwurf der EEG-Novelle 2027 zusammen mit einem Gesetzespaket zu den Stromnetzen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben – mit nur drei Werktagen Frist für Stellungnahmen. Die wichtigste Nachricht für Hausbesitzer: Die bisherige feste Einspeisevergütung soll für Neuanlagen zwar entfallen. Anders als zunächst befürchtet, soll die Förderung kleiner Dachanlagen aber nicht abrupt enden: Vorgesehen ist eine befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten, deren Höhe unter den heutigen Vergütungssätzen liegt. Der Kabinettsbeschluss wird für Ende Juli erwartet; Fachmedien nennen den 29. Juli.
Zur ausnahmslosen Pflicht wird die Direktvermarktung – der Verkauf des Solarstroms über einen Dienstleister an der Strombörse – damit nicht: Anlagen unter 100 Kilowatt können ihren Überschussstrom alternativ unentgeltlich vom Netzbetreiber abnehmen lassen. Wer für die Einspeisung Geld erhalten will, muss den Strom nach dem Entwurf jedoch in Stufen bis 2030 direkt vermarkten. Für Anlagen ab 25 Kilowatt soll die Marktprämie in der Direktvermarktung grundsätzlich weiterhin 20 Jahre laufen; kleinere Anlagen erhalten künftig keine Marktprämie mehr. Den Umstieg sollen die befristete Übergangszahlung und – bei Anlagen unter 25 Kilowatt – ein zeitlich begrenzter Direktvermarktungsbonus abfedern; der Volleinspeiserbonus und die bisherige Ausfallvergütung entfallen.
Die Einspeiseleistung neuer Dachanlagen soll am Netzanschluss auf maximal 50 Prozent gekappt werden – ob das für Anlagen unter 25 oder unter 100 Kilowatt gilt, ist im Entwurf noch offen; Stecker-Solar-Geräte bis 2 kW Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung sind ausgenommen. Bei negativen Börsenpreisen soll es für Anlagen unter 100 Kilowatt grundsätzlich keine Vergütung geben. In der Netzbetreiberabnahme greift dies jedoch erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wurde. Eine gemeinsame Analyse von Agora Energiewende und Fraunhofer ISE warnt, dass sich kleine Dachanlagen unter diesen Bedingungen wirtschaftlich schlechter darstellen könnten.
An den bestehenden Vergütungsansprüchen ändert der Entwurf grundsätzlich nichts: Der bei der Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz läuft nach geltendem Recht bis zum 31. Dezember des zwanzigsten Zahlungsjahres (§ 25 EEG) – das gilt auch für Anlagen, die noch bis Ende 2026 in Betrieb gehen. Wer erst 2027 oder später baut, muss sich je nach Anlagengröße auf Übergangszahlung und Direktvermarktung einstellen. Wichtig: Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt und kann sich im Verfahren weiter ändern.
Rekord-Halbjahr: Erneuerbare decken 58 Prozent des Stromverbrauchs
Erneuerbare Energien haben im ersten Halbjahr 2026 rund 58 Prozent des deutschen Stromverbrauchs gedeckt – ein neuer Rekord und knapp drei Prozentpunkte mehr als im Vorjahreszeitraum. Das zeigen vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) vom 1. Juli. Insgesamt erzeugten Erneuerbaren-Anlagen von Januar bis Juni 152,2 Milliarden Kilowattstunden Strom; die Photovoltaik steuerte 52,4 Milliarden Kilowattstunden bei, ein Plus von 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Das Fraunhofer ISE meldet auf Basis seiner Datenplattform energy-charts.info zusätzlich ein Allzeithoch bei der reinen Netzeinspeisung aus Photovoltaik – also ohne den direkt im Haus verbrauchten Solarstrom: 43,2 Milliarden Kilowattstunden, zehn Prozent mehr als im Vorjahreshalbjahr. Zugleich wuchs die Kapazität der Batteriespeicher in Deutschland im ersten Halbjahr von 25,4 auf 29,6 Gigawattstunden – es gingen bereits mehr große Speicher in Betrieb als im gesamten Vorjahr. Die Kehrseite des Sonnenstrom-Booms: An sonnigen Mittagsstunden übersteigt das Angebot immer öfter die Nachfrage, die Börsenpreise fallen dann gegen null oder darunter.
Das Rekordhalbjahr zeigt: Mittags ist Solarstrom im Überfluss vorhanden und an der Börse entsprechend wenig wert. Für Anlagenbetreiber wird es damit immer attraktiver, den eigenen Strom genau dann zu nutzen – etwa indem Wärmepumpe, Waschmaschine oder E-Auto-Ladung in die Mittagsstunden wandern oder ein Speicher den Überschuss in den Abend verschiebt.
PV-Zubau im Juni: Stagnation – Freiflächen überholen Dachanlagen erneut
Der Photovoltaik-Ausbau in Deutschland tritt weiter auf der Stelle. Für den Juni erwartet die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach ihrer Auswertung des Marktstammdatenregisters vom 15. Juli einen Netto-Zubau von rund 1.268 Megawatt – der Wert enthält einen Aufschlag von 15 Prozent für noch laufende Nachmeldungen. Damit liegt der Zubau den dritten Monat in Folge bei etwa 1.300 Megawatt. Für das erste Halbjahr summiert sich der Netto-Zubau auf knapp 7.400 Megawatt.
Auffällig bleibt die Verschiebung der Gewichte: Wie schon in den Vormonaten kam mehr neue Leistung von Freiflächenanlagen als von Dachanlagen – das Heimsegment schwächelt, während Solarparks zulegen. Laut Solarserver wäre künftig ein monatlicher Zubau von rund 1.660 Megawatt nötig, um das gesetzliche Ausbauziel von 215 Gigawatt bis 2030 zu erreichen. Bei den Stecker-Solar-Geräten registrierte die BNetzA im Juni etwas weniger Neuanmeldungen als zuletzt.
Die verhaltene Nachfrage im Privatsegment kann regional zu kürzeren Wartezeiten und stärkerem Preiswettbewerb unter Fachbetrieben führen. Wer die Inbetriebnahme noch 2026 schaffen will – Stichwort Bestandsschutz bei der Vergütung –, sollte dennoch die übliche Vorlaufzeit von mehreren Wochen bis Monaten für Planung, Bestellung und Netzanschluss einrechnen.
OLG Koblenz: PV-Montage ist Handwerkssache – Eintragung in die Handwerksrolle nötig
Wer Photovoltaik-Anlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt oder wartet, übt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 2. Juni 2026 grundsätzlich ein zulassungspflichtiges Handwerk aus – und braucht dafür eine Eintragung in die Handwerksrolle. Geklagt worden war gegen ein Unternehmen, das Solaranlagen als Komplettpaket anbot, ohne für das Dachdecker- oder das Elektrotechnikerhandwerk eingetragen zu sein. Das Gericht ordnete die Dachmontage dem Dachdeckerhandwerk und die elektrischen Arbeiten dem Kernbereich des Elektrotechnikerhandwerks zu.
Die Entscheidung ist über den Einzelfall hinaus relevant, weil in den Boomjahren zahlreiche Montagetrupps und Vermittler ohne klassische Handwerksqualifikation in den Markt drängten. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks wertet das noch nicht rechtskräftige Urteil als Bestätigung, dass die PV-Installation keine handwerksfreie Tätigkeit ist.
Prüfen Sie beim Einholen von Angeboten, ob der anbietende Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist – Auskunft gibt die zuständige Handwerkskammer. Der Eintrag ist Sache des selbstständig anbietenden Betriebs, nicht jedes einzelnen Monteurs, und zeigt, dass die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gewährleistungsansprüche und Versicherungsschutz richten sich dagegen nach Vertrag und Versicherungsbedingungen und sollten gesondert geprüft werden.

Speicherhersteller Senec stellt Neukundengeschäft ein
Der Leipziger Heimspeicher-Anbieter Senec zieht sich aus dem Neukundengeschäft zurück. Der Mutterkonzern EnBW hatte seit Februar 2026 einen Investor für die Tochter gesucht und diese Suche Mitte Juli ergebnislos beendet. Ohne frisches Kapital lasse sich das bisherige Geschäftsmodell nicht profitabel fortführen, hieß es zur Begründung – Senec konzentriert sich künftig auf die Betreuung der Bestandskunden, verbunden mit einem deutlichen Stellenabbau.
Für die bereits installierten Senec-Systeme sollen nach Unternehmensangaben Garantien, Service und die Cloud-Stromtarife weiterlaufen; auch das laufende Austauschprogramm für ältere Batterien werde fortgesetzt. Der Fall steht exemplarisch für die Konsolidierung im Heimspeicher-Markt: Gefallene Preise und die zuletzt schwächere Nachfrage im Privatsegment setzen vor allem Anbieter ohne breites zweites Standbein unter Druck.
Senec-Besitzer müssen zunächst nichts unternehmen, sollten aber Garantieunterlagen, Rechnungen und Vertragsbedingungen griffbereit archivieren. Wer aktuell einen Speicher plant, sollte neben Preis und Technik auch die wirtschaftliche Stabilität des Herstellers bewerten – und klären, wer im Garantiefall einsteht: der Hersteller, der Importeur oder der Installationsbetrieb.
Was heißt das zusammengefasst für Hausbesitzer?
Der Juli bringt nach Monaten des Wartens einen konkreten Entwurf für die EEG-Reform – und bestätigt zugleich, wie stark Solarstrom das System bereits prägt. Vier Punkte sind jetzt wichtig:
- Degression zum 1. August: Die Einspeisevergütung sinkt turnusmäßig um ein Prozent – für Teileinspeisung bis 10 kWp von 7,78 auf rechnerisch rund 7,70 ct/kWh. Die verbindlichen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur kurz vor dem Stichtag; maßgeblich für die gesamte Laufzeit ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
- Entwurf ist noch kein Gesetz: Der EEG-Entwurf würde die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abschaffen. Kleine Anlagen könnten je nach Inbetriebnahmejahr und Leistung noch bis zu 36 Monate eine Übergangszahlung erhalten; ab 25 kW bleibt grundsätzlich die 20-jährige Marktprämie in der Direktvermarktung erhalten. Wer sich das heutige Vergütungsmodell sichern will, behält den 31. Dezember 2026 als Anker im Blick – inklusive realistischer Vorlaufzeit für Planung und Montage.
- Eigenverbrauch wird zum Kern der Rechnung: Rekord-Solareinspeisung und Preise nahe null in den Mittagsstunden zeigen, wohin sich die Wirtschaftlichkeit verschiebt: Bei typischen Haushaltsstrompreisen ist die selbst genutzte Kilowattstunde meist wertvoller als die eingespeiste. Speicher und clever getaktete Großverbraucher können diesen Vorteil vergrößern – ob sich ein Speicher rechnet, bleibt eine Frage des Einzelfalls.
- Anbieter sorgfältig auswählen: Das Koblenzer Urteil und der Senec-Rückzug mahnen zur Sorgfalt bei der Partnerwahl: Handwerksrollen-Eintragung des Betriebs prüfen, Herstellerstabilität und Garantieabwicklung hinterfragen und mehrere Angebote vergleichen.
Stand: 23. Juli 2026. Dieser Monatsrückblick fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen und stellt keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Die genannten Reformpläne beruhen auf Entwürfen, die sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch ändern können.
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