Ab 2027 sollen neue private Solaranlagen in Deutschland keine staatlich garantierte Einspeisevergütung mehr erhalten – so sieht es ein Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor. Was das für Hausbesitzer konkret bedeutet, wer betroffen ist und ob sich eine PV-Anlage auch ohne Förderung noch rechnet, erklären die folgenden Abschnitte.

Was politisch gerade passiert
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat erklärt, die garantierte Einspeisevergütung für neue private Photovoltaikanlagen abschaffen zu wollen. Anfang 2027 soll ein entsprechender Gesetzentwurf greifen.
Hintergrund: Die EU-Beihilfegenehmigung für das bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) läuft Ende 2026 aus. Eine Reform ist damit ohnehin Pflicht – die Frage ist nur, wie radikal sie ausfällt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Ende Februar 2026 einen Arbeitsentwurf zur EEG-Novelle vorgelegt, der in der Branche teils scharf kritisiert wurde.
Die Zeitachse der Veränderungen
Was der EEG-2027-Entwurf konkret plant
Der Arbeitsentwurf sieht drei wesentliche Änderungen für neue Anlagen ab 2027 vor:
1. Ende der festen Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen mit einer Leistung bis 25 kWp. Die garantierte, 20 Jahre lang feste Zahlung pro eingespeister Kilowattstunde entfällt für alle neuen Inbetriebnahmen ab dem 1. Januar 2027.
2. Ungeförderte Direktvermarktung als Alternative: Wer überschüssigen Strom trotzdem einspeisen möchte, soll ihn über einen zugelassenen Direktvermarkter an der Strombörse verkaufen. Der Erlös hängt dann vom aktuellen Marktpreis ab – ohne staatliche Absicherung.
3. Kappung der Einspeisung auf 50 %: Neue kleinere PV-Anlagen sollen dauerhaft nicht mehr als die Hälfte ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen dürfen. Dies soll Anreize für die Installation von Batteriespeichern schaffen.
Es ist daher möglich, dass der finale Gesetzentwurf noch Nachbesserungen enthält. Sicher ist jedoch: Die Richtung der Politik ist klar – weg von fester staatlicher Förderung, hin zu Eigenverbrauch und Marktmechanismen.
Bestandsanlagen: Kein Grund zur Sorge
Wer bereits eine PV-Anlage betreibt oder bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, ist durch den Bestandsschutz abgesichert. Ministerin Reiche hat ausdrücklich betont, dass die bereits vereinbarte Einspeisevergütung für bestehende Anlagen nicht angetastet werden soll. Das gilt auch für Anlagen, die noch 2026 ans Netz gehen – sie erhalten die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütung für volle 20 Jahre gesichert.

Was das konkret für Ihren Geldbeutel bedeutet – drei Rechenbeispiele
Um die finanzielle Dimension greifbar zu machen, rechnen wir drei Szenarien für eine typische Einfamilienhaus-Anlage durch. Alle Berechnungen nutzen folgende konservative Grundwerte:
- Anlagengröße: 10 kWp (Standardanlage Einfamilienhaus)
- Jährliche Produktion: ~10.000 kWh (1.000 kWh/kWp, Deutschland-Durchschnitt)
- Strompreis: 30 ct/kWh (konservativ; aktuelle Werte oft 31–37 ct/kWh)
- Einspeisevergütung 2026: 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung, bis 10 kWp)
Szenario A: Jetzt kaufen – mit Einspeisevergütung, ohne Speicher
Sie kaufen jetzt eine 10-kWp-Anlage, nehmen sie noch 2026 in Betrieb und sichern sich die Einspeisevergütung für 20 Jahre. Ohne Speicher verbrauchen Sie rund 35 % des erzeugten Stroms selbst, der Rest geht ins Netz.
| Investition (Anlage) | 15.000 € |
| Eigenverbrauch/Jahr (35 %) | 3.500 kWh |
| Ersparnis Eigenverbrauch/Jahr | 1.050 € |
| Einspeisung/Jahr (65 %) | 6.500 kWh |
| Vergütung Einspeisung/Jahr | 506 € |
| Jahresertrag gesamt | ~1.556 € |
| Ertrag über 20 Jahre | ~31.100 € |
| Gewinn nach Investition | ~16.100 € |
Szenario B: Ab 2027 kaufen – ohne Einspeisevergütung, ohne Speicher
Sie warten und kaufen die gleiche Anlage erst 2027. Ohne Einspeisevergütung entfallen die Einnahmen aus der Einspeisung komplett. Der überschüssige Strom wird entweder unentgeltlich abgenommen oder verschenkt.
| Investition (Anlage) | 15.000 € |
| Eigenverbrauch/Jahr (35 %) | 3.500 kWh |
| Ersparnis Eigenverbrauch/Jahr | 1.050 € |
| Vergütung Einspeisung/Jahr | 0 € |
| Jahresertrag gesamt | ~1.050 € |
| Ertrag über 20 Jahre | ~21.000 € |
| Gewinn nach Investition | ~6.000 € |
Szenario C: Ab 2027 kaufen – ohne Einspeisevergütung, aber mit Batteriespeicher
Sie warten und kaufen die gleiche Anlage erst 2027. Anlage und Speicher zusammen kosten marktüblich rund 19.000–23.000 €; wir rechnen mit dem mittleren Wert von 21.000 € für eine 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher.
Die entscheidende Gegenstrategie: Ein 10-kWh-Speicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil von ~35 % auf rund 65 %. Statt Strom ins Netz zu verschenken, nutzen Sie ihn selbst – auch abends und an bewölkten Tagen.
| Investition (Anlage + 10-kWh-Speicher) | ~21.000 € |
| Eigenverbrauch/Jahr (65 %) | 6.500 kWh |
| Ersparnis Eigenverbrauch/Jahr | 1.950 € |
| Vergütung Einspeisung/Jahr | 0 € |
| Jahresertrag gesamt | ~1.950 € |
| Ertrag über 20 Jahre | ~39.000 € |
| Gewinn nach Investition | ~18.000 € |

Was können Sie mit überschüssigem Strom machen – wenn nicht einspeisen?
Wenn die Einspeisevergütung wegfällt, wird das kluge Management des selbst erzeugten Stroms entscheidend. Hier sind die sechs wichtigsten Alternativen:
Überschüsse tagsüber speichern, nachts selbst verbrauchen. Typisch: 8–15 kWh Kapazität. Erhöht den Eigenverbrauch von ~35 % auf 60–80 %.
⭐ EmpfehlenswertIhr Elektrofahrzeug tagsüber mit eigenem Solarstrom laden. Smarte Wallboxen steuern die Ladung automatisch nach Produktion.
⭐ Sehr sinnvollPV-Überschüsse direkt in Wärme umwandeln: Warmwasserbereiter, Wärmepumpe oder Heizstab. Einfach zu installieren, kein Batteriespeicher nötig.
⭐ Günstige LösungÜberschüsse über einen Dienstleister an der Strombörse verkaufen. Für Kleinanlagen (< 25 kWp) aktuell unwirtschaftlich – Gebühren fressen bis zu 69 % der Erlöse.
⚠ Kaum sinnvoll (2027)Gar keinen Strom ins Netz einspeisen. Alle Überschüsse werden durch Speicher, E-Auto oder Verbrauchssteuerung intern genutzt. Braucht eine smarte Steuerung.
🔧 Technisch machbarIn Mehrfamilienhäusern: Strom direkt an Mieter liefern. Der Mieterstromzuschlag bleibt auch nach der EEG-Novelle erhalten.
🏠 Nur für MehrfamilienhäuserJetzt kaufen oder warten? Der direkte Vergleich
Die Frage, die viele beschäftigt: Sollte ich noch schnell 2026 eine PV-Anlage kaufen – oder abwarten und sehen, wie sich die Lage entwickelt? Die folgende Tabelle zeigt die Kernunterschiede:
| Kriterium | Kauf 2026 | Kauf 2027+ |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung | ✔ 7,78 ct/kWh für 20 Jahre garantiert | ✘ Entfällt (geplant) für neue Anlagen |
| Planungssicherheit | ✔ Sehr hoch – feste Einnahmen über 20 J. | ~ Abhängig von Eigenverbrauch & Börsenstrom |
| Mehrwertsteuer | ✔ 0 % MwSt. auf Anlage (Nullsteuersatz) | ✔ Gilt voraussichtlich weiterhin |
| KfW-Kredit 270 | ✔ Zinsgünstig verfügbar | ✔ Voraussichtlich weiterhin verfügbar |
| Systempreise | ~ Aktuell günstig (~1.000–1.600 €/kWp) | ~ Könnten leicht sinken, aber unsicher |
| Technologie | ✔ Ausgereifte Module, Speicher verfügbar | ✔ Eventuell noch bessere Speicher |
| Amortisation (10 kWp) | ✔ ca. 9–10 Jahre (Szenario A) | ~ ca. 10–14 Jahre (Szenarien B/C) |
| Wirtschaftlicher Vorteil | ✔ ~16.100 € Gewinn über 20 J. | ~ ~6.000–18.000 € Gewinn (je nach Speicher) |
| Risiko polit. Änderungen | ✔ Kein – Bestandsschutz greift | ~ Hängt vom finalen EEG-Gesetz ab |
| Regelkomplexität | ✔ Einfach: EVG beim Netzbetreiber | ✘ Speicher nötig oder Direktvermarkter |
Lohnt sich eine PV-Anlage auch ohne Förderung grundsätzlich noch?
Diese Frage lässt sich mit einem klaren Ja beantworten – mit einer wichtigen Einschränkung. Die ursprüngliche Logik der Einspeisevergütung (Anlage finanziert sich hauptsächlich durch Einnahmen aus dem Netz) gilt nicht mehr. Die neue Logik lautet: Eine PV-Anlage ist eine Energieautarkie-Investition, keine Einkommensquelle.
Dafür sprechen drei strukturelle Argumente:
- Gestehungskosten vs. Strombezugskosten: Solarstrom vom eigenen Dach kostet heute nur noch rund 7–10 ct/kWh in der Herstellung (Quelle: Fraunhofer ISE) – während Sie beim Versorger 30+ ct/kWh zahlen. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist drei- bis viermal so wertvoll wie eingespeister Strom.
- Steigende Strompreise: Experten erwarten, dass die Strompreise mittelfristig weiter steigen. Jede kWh, die Sie selbst produzieren, macht Sie unabhängiger davon.
- Speichertechnologie wird günstiger: Lithium-Ionen-Speicher sind in den letzten fünf Jahren um über 50 % im Preis gefallen. Dieser Trend setzt sich fort und macht Speicher künftig noch attraktiver.
Fazit: Wer jetzt handelt, hat die besseren Karten
Die Einspeisevergütung wird aller Voraussicht nach ab 2027 für neue Anlagen wegfallen. Das ist kein Drama – aber es verändert die Rechnung spürbar. Wer bis Ende 2026 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich einen erheblichen Vorteil: 20 Jahre lang garantierte Einnahmen, eine schnellere Amortisation und maximale Planungssicherheit.
Gleichzeitig gilt: Auch ab 2027 ist eine PV-Anlage – richtig geplant, mit Speicher – eine sinnvolle und wirtschaftliche Investition. Der entscheidende Unterschied: Man braucht dann die richtige Strategie.
Unser Rat: Holen Sie sich jetzt mehrere Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Region ein. Der Vergleich kostet nichts – und gibt Ihnen Klarheit darüber, was eine Anlage für Ihr Zuhause konkret bedeutet. Dabei spielt es eine Rolle, wie groß Ihr Dach ist, wie hoch Ihr Verbrauch ist und ob ein Speicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto in Frage kommen.
TIPP
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Häufige Fragen
Verliere ich meine aktuelle Einspeisevergütung, wenn das EEG geändert wird?
Nein. Für alle bestehenden Anlagen gilt Bestandsschutz. Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zugesagte Vergütung bleibt für 20 Jahre verbindlich und kann vom Gesetzgeber nicht einseitig geändert werden.
Was passiert mit überschüssigem Strom, wenn ich ihn nicht mehr vergütet bekomme?
Ab 2027 (geplant) gibt es zwei Optionen: entweder Nulleinspeisung (Strom wird intern vollständig verbraucht oder gespeichert) oder unentgeltliche Abnahme durch den Netzbetreiber ohne Vergütung. Eine Direktvermarktung über Dienstleister ist technisch möglich, aber bei kleinen Anlagen aktuell unwirtschaftlich.
Lohnt sich eine PV-Anlage dann wirklich noch ohne Vergütung?
Ja – wenn der Eigenverbrauch hoch ist. Mit einem Batteriespeicher können Sie 60–80 % des erzeugten Stroms selbst nutzen. Da Sie damit teuren Netzstrom (30+ ct/kWh) vermeiden, ergibt sich trotz höherer Investition oft eine ähnliche Wirtschaftlichkeit wie heute mit Einspeisevergütung.
Was ist mit dem Nullsteuersatz (0 % MwSt.) – bleibt der?
Der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen und Speicher ist unabhängig vom EEG geregelt und gilt weiterhin – auch 2027 und darüber hinaus. Er gilt für Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden bis 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG).
Gibt es noch andere Förderungen außer der Einspeisevergütung?
Ja. Der KfW-Kredit 270 (zinsgünstige Finanzierung für Solaranlagen und Speicher) bleibt bestehen. Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzlich Direktzuschüsse für Speicher. Prüfen Sie das Förderprogramm Ihres Bundeslandes – die Unterschiede können erheblich sein.
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