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PV-Anlage 2026 kaufen oder warten? Alles zur geplanten Abschaffung der Einspeisevergütung

Stand: 14. August 2026. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 29. Juli 2026 beschlossen; am 14. August 2026 ist er als Bundesrats-Drucksache 470/26 beim Bundesrat eingegangen. Beraten hat ihn dort noch niemand – die nächste Plenarsitzung ist für den 25. September 2026 angesetzt, eine Tagesordnung liegt noch nicht vor. Eine Lesung im Bundestag hat bislang nicht stattgefunden. Was das Kabinett im Einzelnen beschlossen hat, fasst unsere Sondernews zum Kabinettsbeschluss zusammen; die Übergangsregeln erklärt der Beitrag EEG-Novelle: die neuen Übergangsregeln im Überblick.

Ab 2027 soll es für neue Solaranlagen keine feste, staatlich garantierte Einspeisevergütung mehr geben – so sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den das Kabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat. Was das für Hausbesitzer konkret bedeutet, wer betroffen ist und ob sich eine PV-Anlage auch ohne Förderung noch rechnet, erklären die folgenden Abschnitte.

Solar Taschenrechner © Marc Calleja, stock.adobe.com
Lohnt sich eine Solaranlage weiterhin? © Marc Calleja, stock.adobe.com

Was politisch gerade passiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die garantierte Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen abschaffen. Der zugehörige Gesetzentwurf trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ und würde das neue EEG 2027 begründen. In Kraft treten soll es zum 1. Januar 2027.

Hintergrund: Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das geltende EEG 2023 ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Eine Reform ist damit ohnehin Pflicht – die Frage ist nur, wie radikal sie ausfällt. Der erste Arbeitsentwurf von Ende Februar 2026 wurde in der Branche scharf kritisiert und im Juli entschärft. Der Entwurf stellt die förderrelevanten Regelungen zusätzlich unter einen Genehmigungsvorbehalt: Sie dürften erst angewandt werden, nachdem die EU-Kommission zugestimmt hat. Die Bundesregierung benennt eine verzögerte Genehmigung in der Entwurfsbegründung selbst als Risiko für den Zeitplan.

Rechtlicher Status am 14. August 2026: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, den das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat. Am 14. August 2026 ging er als Bundesrats-Drucksache 470/26 beim Bundesrat ein. Bundesrat und Bundestag haben noch nicht darüber beraten. Geltendes Recht ist er nicht. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich, und die förderrelevanten Regelungen stehen zusätzlich unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Bis dahin gelten die aktuellen EEG-Regeln vollständig.

Die Zeitachse der Veränderungen

Zwei Entwicklungen laufen parallel: Die Einspeisevergütung sinkt schon heute in festen Halbjahresschritten, und daneben läuft das Gesetzgebungsverfahren zur Novelle. Die folgende Übersicht trennt beides – was bereits gilt, steht oben, was geplant ist, unten.

Laufend Die Einspeisevergütung sinkt für neu in Betrieb genommene Anlagen alle sechs Monate um jeweils 1 %, immer zum 1. Februar und zum 1. August (§ 49 EEG) – automatisch, ohne gesonderten Beschluss. Bestandsanlagen behalten ihren Satz.
25. Februar 2025 · Solarspitzengesetz Keine Vergütung mehr in Viertelstunden mit negativem Börsenstrompreis, für Anlagen mit Inbetriebnahme ab diesem Tag. Anlagen unter 100 kW sind bis zum Ablauf des Kalenderjahres ausgenommen, in dem sie mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden – die meisten Eigenheimanlagen trifft die Regel also vorerst nicht. Ausgefallene Zeiten werden am Ende der Förderdauer teilweise gutgeschrieben.
1. Februar 2026 Vergütung für Neuanlagen bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung), 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung).
1. August 2026 · gilt jetzt Reguläre Degression: Neuanlagen bis 10 kWp erhalten 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) beziehungsweise 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung). Nach geltendem EEG gelten diese Sätze für Inbetriebnahmen bis zum 31. Januar 2027; träte die geplante Novelle zum 1. Januar 2027 in Kraft, endete die feste Vergütung für Neuanlagen bereits mit dem Jahreswechsel.
29. Juli / 14. August 2026 · Verfahren Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf der EEG-Novelle. Am 14. August geht er als Drucksache 470/26 beim Bundesrat ein; die nächste Plenarsitzung ist für den 25. September 2026 angesetzt.
1. Januar 2027 geplant Die feste Einspeisevergütung entfiele für alle neuen Anlagen; die Direktvermarktung würde zum Grundsatz. Für kleinere Anlagen wäre eine befristete Übergangszahlung von zunächst 5,2 ct/kWh vorgesehen, längstens bis zum 36. Monat nach Inbetriebnahme.

Was der EEG-2027-Entwurf konkret plant

Der Kabinettsentwurf sieht vier wesentliche Änderungen für neue Anlagen ab 2027 vor:

1. Ende der festen Einspeisevergütung – und zwar für alle neuen Anlagen, nicht nur für kleine. Die Direktvermarktung würde zum Grundsatz. Die oft genannte Grenze von 25 kW markiert etwas anderes: Ab dieser Leistung bliebe die Marktprämie erhalten, darunter entfiele die dauerhafte EEG-Förderung.

2. Befristete Übergangszahlung statt Vergütung: Kleinere Anlagen sollen eine Zahlung bis zum 36. Kalendermonat nach Inbetriebnahme erhalten. Ihre Höhe ergibt sich aus dem künftig einheitlichen anzulegenden Wert von 6,2 ct/kWh abzüglich 1 ct/kWh, also zunächst 5,2 ct/kWh; ab dem 1. August 2027 sänke auch dieser Wert halbjährlich um 1 Prozent. Der Zugang wäre gestaffelt: bei Inbetriebnahme 2027 für Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 und 2030 unter 7 kW. Ab 2031 gäbe es das Instrument nicht mehr.

3. Direktvermarktungsbonus für Kleinanlagen: Unabhängig von der Übergangszahlung sollen Betreiber von Anlagen unter 25 kW 1,5 ct/kWh eingespeisten Stroms erhalten, längstens 48 Monate ab dem erstmaligen Wechsel in die Direktvermarktung.

4. Kappung der Einspeiseleistung auf 50 %: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen ihre Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf die Hälfte der installierten Leistung begrenzen – unabhängig davon, ob ein intelligentes Messsystem verbaut ist. Steckersolargeräte bis 2 kW Modul- und 800 VA Wechselrichterleistung wären ausgenommen. Begrenzt würde die Einspeiseleistung, nicht die Strommenge: Was darüber anfällt, können Sie speichern oder selbst verbrauchen.

Kritik aus der Branche: Fachverbände und das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme halten die Direktvermarktung für Betreiber kleiner Anlagen derzeit für weder technisch noch wirtschaftlich tragfähig. Wie stark die Gebühren der Direktvermarkter ins Gewicht fallen, hängt vom Eigenverbrauch ab: Die Fraunhofer-ISE-Studie „Dezentrale PV als Säule der Energiewende“ (Februar 2026, beauftragt von den EWS Schönau) stellt für Anlagen bis 30 kWp die Vermarktungskosten über 20 Jahre den Börsenerlösen gegenüber. Bei einer Bestandsanlage mit 65 Prozent Eigenverbrauch stehen rund 2.200 Euro Kosten etwa 3.200 Euro Erlösen gegenüber – rund 69 Prozent. Bei 35 Prozent Eigenverbrauch sinkt der Anteil auf etwa 36 Prozent. Der Bundesverband Solarwirtschaft sprach von einem „Frontalangriff auf die Energiewende“.

Der Kabinettsentwurf verlagert den Schwerpunkt von einer festen Einspeisevergütung hin zu Eigenverbrauch und marktbezogenen Erlösen. Ob und in welcher Form diese Regeln in Kraft treten, entscheidet sich erst im parlamentarischen Verfahren und nach der beihilferechtlichen Genehmigung.

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Bestandsanlagen: Kein Grund zur Sorge

Wer bereits eine PV-Anlage betreibt oder bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, ist durch den Bestandsschutz abgesichert. Ministerin Reiche hat ausdrücklich betont, dass die bereits vereinbarte Einspeisevergütung für bestehende Anlagen nicht angetastet werden soll. Das gilt auch für Anlagen, die noch 2026 ans Netz gehen – sie erhalten die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Vergütung für volle 20 Jahre gesichert.

Was das für Sie bedeutet: Wer heute eine PV-Anlage hat oder noch 2026 eine in Betrieb nimmt: Ihre Einspeisevergütung ist gesichert. Der Planungshorizont bleibt stabil. Die Regel des Solarspitzengesetzes – keine Vergütung in Viertelstunden mit negativem Börsenstrompreis – gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25. Februar 2025. Anlagen unter 100 kW sind bis zum Ablauf des Kalenderjahres ausgenommen, in dem sie ein intelligentes Messsystem erhalten (§ 51 Abs. 2 Nr. 1 EEG); eine typische Eigenheimanlage ist also vorerst nicht betroffen. Ausgefallene Zeiten werden am Ende der Förderdauer gutgeschrieben – bei Solaranlagen allerdings nur zur Hälfte, umgerechnet in saisonal gewichtete Volllastviertelstunden (§ 51a Abs. 2 EEG).
Die PV-Anlage wird unabahängig von der Einspeisevergütung
Die PV-Anlage wird unabahängig von der Einspeisevergütung

Was das konkret für Ihren Geldbeutel bedeutet – drei Rechenbeispiele

Um die finanzielle Dimension greifbar zu machen, rechnen wir drei Szenarien für eine typische Einfamilienhaus-Anlage durch. Alle Berechnungen nutzen folgende konservative Grundwerte:

  • Anlagengröße: 10 kWp (Standardanlage Einfamilienhaus)
  • Jährliche Produktion: ~10.000 kWh (1.000 kWh/kWp, Deutschland-Durchschnitt)
  • Strompreis: 30 ct/kWh (bewusst konservativ; der von der Bundesnetzagentur modellierte Neukundenpreis lag im Januar 2026 bei 34,9 ct/kWh. Der zuletzt veröffentlichte durchschnittliche Haushaltskundenpreis betrug am 1. April 2025 40,05 ct/kWh.)
  • Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp, gültig für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027)
7,70 ct Einspeisevergütung pro kWh für Inbetriebnahmen seit 1. August 2026
5,2 ct geplante Übergangszahlung ab 2027, längstens 36 Monate
20 J. Garantierte Förderlaufzeit nach aktuellem EEG
~32 % Anteil der Einspeisevergütung am Jahresertrag einer 10-kWp-Anlage

Szenario A: Jetzt kaufen – mit Einspeisevergütung, ohne Speicher

Sie kaufen jetzt eine 10-kWp-Anlage, nehmen sie noch 2026 in Betrieb und sichern sich die Einspeisevergütung für 20 Jahre. Ohne Speicher verbrauchen Sie rund 35 % des erzeugten Stroms selbst, der Rest geht ins Netz.

Investition (Anlage)15.000 €
Eigenverbrauch/Jahr (35 %)3.500 kWh
Ersparnis Eigenverbrauch/Jahr1.050 €
Einspeisung/Jahr (65 %)6.500 kWh
Vergütung Einspeisung/Jahr (7,70 ct)501 €
Jahresertrag gesamt~1.550 €
Ertrag über 20 Jahre~31.000 €
Gewinn nach Investition~16.000 €
Amortisation ca. 9–10 Jahre

Szenario B: Ab 2027 kaufen – ohne Einspeisevergütung, ohne Speicher

Sie warten und kaufen die gleiche Anlage erst 2027. Die feste Einspeisevergütung gäbe es dann nicht mehr – nach dem Kabinettsentwurf aber eine befristete Übergangszahlung von zunächst 5,2 ct/kWh, längstens bis zum 36. Monat nach Inbetriebnahme. Danach kämen Direktvermarktung zum Marktwert oder eine unentgeltliche Abnahme durch den Netzbetreiber in Frage. Die Tabelle rechnet ab Jahr 4 bewusst mit null Euro Einspeiseerlös – das ist die pessimistische Annahme, dass die Vermarktungskosten den Börsenerlös vollständig aufzehren. Fällt ein Resterlös an, verbessert sich das Ergebnis entsprechend.

Investition (Anlage)15.000 €
Eigenverbrauch/Jahr (35 %)3.500 kWh
Ersparnis Eigenverbrauch/Jahr1.050 €
Übergangszahlung Jahr 1–3 (5,2 ct)338 €/Jahr
Vergütung ab Jahr 40 €
Jahresertrag Jahr 1–3~1.390 €
Jahresertrag ab Jahr 4~1.050 €
Ertrag über 20 Jahre~22.000 €
Gewinn nach Investition~7.000 €
Amortisation ca. 13 Jahre – deutlich langsamer als Szenario A
Anmerkung zu Szenario B: Ohne Speicher bleibt das Ergebnis deutlich schwächer als heute – die Übergangszahlung federt nur die ersten drei Jahre ab. Ein Preisrückgang bei Anlagen ist derzeit nicht absehbar: Das Fraunhofer ISE verweist auf gestiegene Material- und Transportkosten. Steigende Strompreise würden die Eigenverbrauchsersparnis dagegen erhöhen.

Szenario C: Ab 2027 kaufen – ohne Einspeisevergütung, aber mit Batteriespeicher

Sie warten und kaufen die gleiche Anlage erst 2027, diesmal mit Speicher. Für die Anlage rechnen wir weiter mit 15.000 €; ein 10-kWh-Speicher kostet einschließlich Installation etwa 3.000 bis 7.000 € (Verbraucherzentrale, Stand Juli 2026). Wir setzen den mittleren Wert an und rechnen mit 20.000 € für Anlage und Speicher zusammen. Wie in Szenario B steht ab Jahr 4 null Euro Einspeiseerlös in der Tabelle – auch hier ist das die vorsichtige Annahme, nicht die einzig mögliche. Berücksichtigt sind außerdem die Umwandlungsverluste des Speichers: Von den 10.000 kWh Erzeugung kommen netto 6.500 kWh im Haushalt an, rund 330 kWh gehen beim Laden und Entladen verloren, der Rest wird eingespeist. Angesetzt sind eindeutig nur die reinen Umwandlungsverluste der Batterie von rund 10 %. Standby-Verbrauch, Wechselrichterverluste und Alterung kommen im realen Betrieb hinzu; der Systemverlust liegt dann höher und der eingespeiste Anteil sinkt entsprechend weiter.

Im Rechenbeispiel erhöht ein 10-kWh-Speicher den Eigenverbrauchsanteil von rund 35 % auf rund 65 %. Ob dieser Wert erreicht wird, hängt vor allem von Stromverbrauch, PV-Leistung, Lastprofil und Speicherauslegung ab. Der Speicher verschiebt einen Teil des Solarstroms in die Abend- und Nachtstunden.

Investition (Anlage + 10-kWh-Speicher)~20.000 €
Eigenverbrauch/Jahr (65 %)6.500 kWh
davon über den Speicher3.000 kWh
Umwandlungsverluste im Speicher (rund 10 %)rund 330 kWh
Ersparnis Eigenverbrauch/Jahr1.950 €
Einspeisung/Jahrrund 3.200 kWh
Übergangszahlung Jahr 1–3 (5,2 ct)166 €/Jahr
Jahresertrag Jahr 1–3~2.120 €
Jahresertrag ab Jahr 4~1.950 €
Ertrag über 20 Jahre~39.500 €
Gewinn nach Investition~19.500 €
Amortisation ca. 10 Jahre – trotz höherer Investition wirtschaftlich sinnvoll
Kernbotschaft der Rechenbeispiele: Szenario C zeigt, dass eine PV-Anlage auch ohne feste Einspeisevergütung wirtschaftlich sein kann – wenn der Eigenverbrauch konsequent maximiert wird. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart 30 ct, jede eingespeiste bringt nach heutigem Recht 7,70 ct – ein Faktor von rund 3,9. Mit dem Speicher steigt der Eigenverbrauch von 35 % auf 65 %; trotz der höheren Investition von 20.000 € liegt der Gesamtgewinn über 20 Jahre mit rund 19.500 € sogar leicht über Szenario A. Der Preis dafür ist die längere Bindung des Kapitals. Die Strategie der Zukunft heißt: so viel Solarstrom wie möglich selbst nutzen.
Hinweis zu den Rechenbeispielen: Die Tabellen sind vereinfachte Brutto-Überschlagsrechnungen, keine Renditeberechnung. Nicht eingerechnet ist die geplante Kappung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent. Diese fehlende Berücksichtigung bedeutet eine mögliche Ergebnisverschlechterung: Wie stark der Ertrag sinkt, hängt vom Lastprofil und von der Speichergröße ab und ließe sich nur mit einer Zeitreihen-/Lastprofilrechnung für das konkrete Haus bestimmen. In Szenario B ohne Speicher fiele der Effekt spürbar aus, in Szenario C mit Speicher deutlich schwächer, weil Mittagsspitzen dort in den Speicher wandern. „Gewinn“ meint hier die Summe aus eingesparten Stromkosten und Einspeiseerlösen abzüglich der Investition – nicht eingerechnet sind laufende Betriebs-, Versicherungs- und Finanzierungskosten, die jährliche Ertragsminderung der Module, Reparaturen sowie ein möglicher Wechselrichtertausch nach 10 bis 15 Jahren. Ebenfalls nicht berücksichtigt: Inflation, Förderzuschüsse und mögliche Strompreissteigerungen. Die ersten drei Posten verschlechtern das Ergebnis, die letzten beiden verbessern es.
Die PV-Anlage ist auch ohne Einspeisevergütung lohnend
Die PV-Anlage ist auch ohne Einspeisevergütung lohnend

Was können Sie mit überschüssigem Strom machen – wenn nicht einspeisen?

Wenn die Einspeisevergütung wegfällt, wird das kluge Management des selbst erzeugten Stroms entscheidend. Hier sind die sechs wichtigsten Alternativen:

🔋 Batteriespeicher

Überschüsse tagsüber speichern, nachts selbst verbrauchen. Typisch: 8–15 kWh Kapazität. Erhöht den Eigenverbrauch von ~35 % auf 60–80 %.

⭐ Empfehlenswert
🚗 E-Auto laden

Ihr Elektrofahrzeug tagsüber mit eigenem Solarstrom laden. Smarte Wallboxen steuern die Ladung automatisch nach Produktion.

⭐ Sehr sinnvoll
🌡️ Wärmepumpe / Warmwasser

PV-Überschüsse direkt in Wärme umwandeln: Warmwasserbereiter, Wärmepumpe oder Heizstab. Einfach zu installieren, kein Batteriespeicher nötig.

⭐ Günstige Lösung
📈 Direktvermarktung

Überschüsse über einen Dienstleister an der Strombörse verkaufen. Für Kleinanlagen derzeit meist unwirtschaftlich: Laut Fraunhofer ISE zehren die Gebühren je nach Eigenverbrauch 36 bis 69 % der Erlöse auf – je mehr Sie selbst verbrauchen, desto stärker.

⚠ Kaum sinnvoll (2027)
🔌 Nulleinspeisung

Gar keinen Strom ins Netz einspeisen. Alle Überschüsse werden durch Speicher, E-Auto oder Verbrauchssteuerung intern genutzt. Braucht eine smarte Steuerung.

🔧 Technisch machbar
🏘️ Mieterstrommodell

In Mehrfamilienhäusern: Strom direkt an Mieter liefern. Wie der Mieterstromzuschlag im EEG 2027 ausgestaltet wird, klärt sich erst im parlamentarischen Verfahren.

🏠 Nur für Mehrfamilienhäuser

Jetzt kaufen oder warten? Der direkte Vergleich

Die Frage, die viele beschäftigt: Sollte ich noch schnell 2026 eine PV-Anlage kaufen – oder abwarten und sehen, wie sich die Lage entwickelt? Die folgende Tabelle zeigt die Kernunterschiede:

KriteriumKauf 2026Kauf 2027+
Einspeisevergütung✔ 7,70 ct/kWh für 20 Jahre bei Inbetriebnahme bis Ende 2026✘ Entfällt (geplant); befristete Übergangszahlung von zunächst 5,2 ct/kWh für 36 Monate
Planungssicherheit✔ Sehr hoch – feste Einnahmen über 20 J.~ Abhängig von Eigenverbrauch & Börsenstrom
Mehrwertsteuer✔ 0 % MwSt. auf Anlage (Nullsteuersatz)✔ Gilt voraussichtlich weiterhin
KfW-Kredit 270✔ Zinsgünstig verfügbar✔ Voraussichtlich weiterhin verfügbar
Systempreise~ Rund 900–1.500 €/kWp für eine 10-kWp-Aufdachanlage (Fraunhofer ISE, Photovoltaics Report, Stand Ende 2025); die ISE-Studie zu Stromgestehungskosten setzt für Anlagen unter 30 kWp 1.000–2.000 €/kWp an~ Rückgang derzeit nicht absehbar – ISE verweist auf gestiegene Material- und Transportkosten
Technologie✔ Ausgereifte Module, Speicher verfügbar✔ Eventuell noch bessere Speicher
Amortisation (10 kWp)✔ ca. 9–10 Jahre (Szenario A)~ ca. 10 Jahre mit Speicher, ca. 13 Jahre ohne (Szenarien B/C)
Wirtschaftlicher Vorteil✔ ~16.000 € Gewinn über 20 J.~ ~7.000 € ohne Speicher, ~19.500 € mit Speicher
Risiko polit. Änderungen✔ Kein – Bestandsschutz greift~ Hängt vom finalen EEG-Gesetz ab
Regelkomplexität✔ Einfach: EVG beim Netzbetreiber✘ Speicher nötig oder Direktvermarkter
Worauf Sie beim Angebot achten sollten: Nach der Rechnung oben hängt die Entscheidung an zwei Dingen – am Eigenverbrauch und am Termin. Lassen Sie sich deshalb zwei Varianten kalkulieren: mit und ohne Speicher, jeweils mit einer Ertragsprognose für Ihr Dach und Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch. Klären Sie zusätzlich zwei Punkte: einen verbindlichen Termin für die Inbetriebnahme – nur wer noch 2026 ans Netz geht, sichert sich die feste Vergütung von 7,70 ct/kWh für 20 Jahre – und wie der Betrieb geplant ist, falls die 50-Prozent-Kappung kommt. Angebote von Fachbetrieben aus Ihrer Region erhalten Sie kostenlos und unverbindlich über unseren PV-Angebotsvergleich.

Lohnt sich eine PV-Anlage auch ohne Förderung grundsätzlich noch?

Diese Frage lässt sich mit einem klaren Ja beantworten – mit einer wichtigen Einschränkung. Die ursprüngliche Logik der Einspeisevergütung (Anlage finanziert sich hauptsächlich durch Einnahmen aus dem Netz) gilt nicht mehr. Die neue Logik lautet: Eine PV-Anlage ist eine Energieautarkie-Investition, keine Einkommensquelle.

Dafür sprechen drei strukturelle Argumente:

  1. Gestehungskosten vs. Strombezugskosten: Nach der Studie „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien“ des Fraunhofer ISE (Juli 2024) erzeugen kleine PV-Dachanlagen bis 30 kWp Strom für 6,3 bis 14,4 ct/kWh – mit Speicher 9,1 bis 22,5 ct/kWh. Beim Versorger zahlen Sie 30 ct/kWh und mehr. Selbst am oberen Ende bleibt Solarstrom vom eigenen Dach damit günstiger als Netzstrom, und jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist deutlich mehr wert als eine eingespeiste.
  2. Steigende Strompreise: Experten erwarten, dass die Strompreise mittelfristig weiter steigen. Jede kWh, die Sie selbst produzieren, macht Sie unabhängiger davon.
  3. Speichertechnologie wird günstiger: Über das vergangene Jahrzehnt sind Lithium-Ionen-Batterien massiv billiger geworden – das Fraunhofer ISE beziffert den Rückgang auf rund den Faktor 10 zwischen 2011 und 2025. Gleichmäßig verlief das nicht: 2022 stiegen die Preise rohstoffbedingt zwischenzeitlich wieder. Für Heimspeicher nennt die Verbraucherzentrale im Juli 2026 rund 300 bis 700 Euro je Kilowattstunde einschließlich Installation, Tendenz fallend.
Die Strategie verändert sich – nicht die Wirtschaftlichkeit: Das Ende der Einspeisevergütung verschiebt den Fokus: weg von maximaler Einspeisung, hin zu maximalem Eigenverbrauch. Das bedeutet: Wer eine PV-Anlage ohne Speicher plant, sollte diese Entscheidung noch einmal prüfen. Ein Speicher lohnt sich, wenn Verbrauchsprofil, Anlagengröße und Auslegung zusammenpassen – bei niedrigem Abendverbrauch oder kleiner Anlage kann er die Rechnung auch verschlechtern. Ähnliches gilt für eine smarte Wallbox oder einen Heizstab: Sie zahlen sich aus, wenn die Zusatzlast wirklich anfällt.

Fazit: Wer jetzt handelt, hat die besseren Karten

Die Einspeisevergütung wird aller Voraussicht nach ab 2027 für neue Anlagen wegfallen. Das ist kein Drama – aber es verändert die Rechnung spürbar. Wer bis Ende 2026 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich einen erheblichen Vorteil: 20 Jahre lang garantierte Einnahmen, eine schnellere Amortisation und maximale Planungssicherheit.

Gleichzeitig gilt: Auch ab 2027 bleibt eine PV-Anlage – richtig geplant, mit Speicher – eine sinnvolle Investition. In unserer Rechnung liegt der Gesamtgewinn über 20 Jahre mit Speicher sogar leicht über dem Szenario von heute; erkauft wird das mit einer höheren Anfangsinvestition und einer längeren Amortisationszeit. Der entscheidende Unterschied ist die Strategie: Nicht mehr die Einspeisung trägt die Anlage, sondern der Eigenverbrauch.

Unser Rat: Holen Sie sich jetzt mehrere Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Region ein. Der Vergleich kostet nichts – und gibt Ihnen Klarheit darüber, was eine Anlage für Ihr Zuhause konkret bedeutet. Dabei spielt es eine Rolle, wie groß Ihr Dach ist, wie hoch Ihr Verbrauch ist und ob ein Speicher, eine Wärmepumpe oder ein E-Auto in Frage kommen.

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Häufige Fragen

Verliere ich meine aktuelle Einspeisevergütung, wenn das EEG geändert wird?

Nach geltendem EEG bleibt für bereits in Betrieb genommene Anlagen der bei der Inbetriebnahme maßgebliche Förderrahmen anwendbar; die Vergütungsdauer umfasst 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Der Kabinettsentwurf sieht für diese Anlagen keine Änderung vor. Eine absolute Garantie für alle Zukunft kann niemand geben – Gesetze sind änderbar, Eingriffe in laufende Förderungen wären aber verfassungsrechtlich an den Vertrauensschutz gebunden.

Was passiert mit überschüssigem Strom, wenn ich ihn nicht mehr vergütet bekomme?

Nach dem Kabinettsentwurf gäbe es ab 2027 für kleinere Anlagen zunächst eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh, längstens bis zum 36. Monat nach Inbetriebnahme. Danach bleiben drei Wege: Nulleinspeisung, also vollständige Eigennutzung über Speicher und Verbrauchssteuerung; Direktvermarktung über einen Dienstleister – für Kleinanlagen derzeit meist unwirtschaftlich; oder unentgeltliche Abnahme durch den Netzbetreiber. Für Anlagen unter 25 kW sieht der Entwurf zusätzlich einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh für längstens 48 Monate vor.

Lohnt sich eine PV-Anlage dann wirklich noch ohne Vergütung?

Ja – wenn der Eigenverbrauch hoch ist. Mit einem Batteriespeicher können Sie 60–80 % des erzeugten Stroms selbst nutzen. Da Sie damit teuren Netzstrom (30+ ct/kWh) vermeiden, ergibt sich trotz höherer Investition oft eine ähnliche Wirtschaftlichkeit wie heute mit Einspeisevergütung.

Was ist mit dem Nullsteuersatz (0 % MwSt.) – bleibt der?

Ja. Der Nullsteuersatz ist unabhängig vom EEG geregelt und unbefristet (§ 12 Abs. 3 UStG, Stand August 2026). Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder von Gebäuden installiert wird, die dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten dienen. Bei einer installierten Bruttoleistung bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt diese Voraussetzung ohne weiteren Nachweis als erfüllt – größere Anlagen sind nicht automatisch ausgeschlossen, hier muss die Gebäudenutzung belegt werden.

Gibt es noch andere Förderungen außer der Einspeisevergütung?

Ja. Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ steht weiterhin zur Verfügung; antragsberechtigt sind auch Privatpersonen, sofern zumindest ein Teil des Stroms eingespeist wird. Die Konditionen hängen vom Kapitalmarkt ab und werden am Tag der Zusage festgelegt; den individuellen Zinssatz bestimmt Ihr Finanzierungspartner nach Laufzeit, Bonität und Sicherheiten. Tagesaktuelle Sätze stehen im Konditionenanzeiger der KfW. Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzlich Direktzuschüsse für Speicher – die Unterschiede können erheblich sein.

Sparen mit Solarenergie © guukaa, stock.adobe.com
Einspeisevergütung

Einspeisevergütung für Solarstrom: Aktuelle Vergütungssätze und Änderungen 2026 Wer seine Photovoltaik-Anlage zwischen dem 30. Juli 2022 und dem 31. Januar… weiterlesen

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