Post-EEG-Anlagen: Was tun, wenn die Förderung ausgelaufen ist?

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Post-EEG-Anlagen: Was tun, wenn die Förderung ausgelaufen ist?

Der Joghurt weiß nicht, wann er schlecht werden muss: Er hat schließlich keine Ahnung davon, welches Ablaufdatum auf seinem Deckel steht. Diese humoristische Beobachtung des Kabarettisten Gerd Dudenhöffer verdeutlicht, warum zeitlich streng umrissene Ereignisse ein zweischneidiges Schwert sind. Sie geben zwar einerseits Orientierung und Planungssicherheit. Andererseits wird der Joghurt nicht um Mitternacht des Ablaufdatums schlagartig ungenießbar – um im Bild zu bleiben. So ähnlich ist es mit der EEG-Förderung von Photovoltaik-Anlagen: Wenn sie nach 20 Jahren ausläuft, wäre es die schlechteste Lösung, die PV-Anlage umgehend abzumontieren. Schließlich kann sie noch viele Jahre umweltfreundlichen Strom produzieren.

Es muss sich aber zumindest einigermaßen rechnen. Hier liegt der Knackpunkt: Insbesondere bei älteren Anlagen war die EEG-Vergütung sehr hoch. Für Anlagen beispielsweise, die im Verlauf des Jahres 2002 ans Netz gingen, gab’s 48,1 Cent pro kWh. Fallen sie weg, beeinflusst das den wirtschaftlichen Betrieb deutlich. Umso mehr, wenn man bedenkt, dass die Anlagen in den ersten Jahren fast alle auf die Volleinspeisung in das öffentliche Stromnetz ausgelegt waren. Den Strom solcher Anlagen fortan einfach selbst zu verbrauchen, ist nicht ohne Weiteres möglich.

Aber das alles ist kein Grund zum Verzagen: Es liegt im Interesse der Anlagenbetreiber, der Politik und letztlich der gesamten Gesellschaft, solche Anlagen weiter zu nutzen, um möglichst viel umweltfreundlichen Strom selbst zu produzieren. Es wurden daher mehrere Möglichkeiten geschaffen, um solche sogenannten ausgeförderten, Ü20-, Weiterbetriebs- oder Post-EEG-Anlagen wirtschaftlich weiterzubetreiben.

Komplettes Hausdach mit Photovoltaik-Anlage bestückt © manfredxy, stock.adobe.com
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Möglichkeit 1: Einfach weiterlaufen lassen

Auch wenn es vorher schon Unterstützung gab, begann die gemeinhin bekannte EEG-Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2000. Daher wurde die Frage nach einer Anschlussförderung zum Ende 2020 drängend: Anfang 2021 drohten die ersten Anlagen aus der 20 Jahre währenden Vergütung herauszufallen. Auf den letzten Metern wurde sie beschlossen, allerdings befristet bis Ende 2027. Damit sollte die Förderlücke geschlossen und Zeit gewonnen werden, um cleverere Lösungen für den Weiterbetrieb zu finden.

Es ist eine Standardlösung: Ändert der Betreiber einer PV-Anlage nichts, wird er automatisch in die Anschlussförderung überführt. Der gesamte erzeugte Strom wird wie bisher ins öffentliche Stromnetz eingespeist („Volleinspeisung“) und der Anlagenbesitzer erhält dafür eine Vergütung. Allerdings ist sie wesentlich niedriger als die ursprüngliche Vergütung für ältere PV-Anlagen. Gezahlt wird „nur“ noch der Jahresmarktwert Solar, ein Durchschnittswert des Börsenpreises für Strom. 2021 lag er bei 7,55 Cent/kWh. Davon wird noch eine geringe Pauschale abgezogen, die die Netzbetreiber für die Vermarktung des Stroms erhalten.

Post-EEG-Anlagen: Der Strom der alten PV-Anlage fließt weiterhin ins Netz
Post-EEG-Anlagen: Der Strom der alten PV-Anlage fließt weiterhin ins Netz

Möglichkeit 2: Direktvermarktung des Stroms

PV-Anlagenbetreiber können theoretisch auch versuchen, ihren Strom auf eigene Faust zu verkaufen und damit einen höheren Preis als die Anschlussförderung zu erzielen. Praktisch ist das keine gute Idee. Auf dem großen Strommarkt ist man mit einer Hausanlage aber ein kleiner Fisch, mit dem sich das Geschäftemachen mangels Masse nicht lohnt. Darüber hinaus muss die Anlage gegebenenfalls noch technisch umgerüstet werden, um die Direktvermarktung zu ermöglichen. Der Netzbetreiber bnNetze beispielsweise sieht in dieser Vorgehensweise für kleinere Anlagen keine wirtschaftliche Option, „da durch die notwendige Mess- und Steuerungstechnik zusätzliche Kosten entstehen“. Dem stehen auch noch Erträge in unsicherer Höhe gegenüber.

Das Problem der Marktgröße versuchen mittlerweile zahlreiche Anbieter zu lösen, indem sie das Stromangebot der einzelnen Kleinerzeuger bündeln. Diese bilden als Gemeinschaft ein „virtuelles Kraftwerk“ oder eine Cloud. Dort kann überschüssiger Strom gegen eine Vergütung eingespeist oder auch wieder bezogen werden, wenn er im eigenen Haus gebraucht wird. So werden Angebot und Nachfrage in einer überschaubaren Gruppengröße ausgeglichen. Andere Anbieter bündeln den Strom und verkaufen ihn im Auftrag der Erzeuger an der Strombörse. Die Erträge halten sich jedoch in Grenzen und für die Dienstleistung des Vermittlers fallen zusätzlich Kosten beziehungsweise Gebühren an.

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Möglichkeit 3: Auf Eigenverbrauch umstellen

Insbesondere ältere PV-Anlagen sind nicht darauf ausgelegt, dass der Strom direkt im Haus genutzt wird. Ihre Betreiber sind sogenannte Volleinspeiser. Die Zeiten haben sich aber geändert und eine Umrüstung ist möglich. Sie hat drei Vorteile: Erstens wird die PV-Anlage weiter sinnvoll genutzt. Zweitens spart sich der Betreiber zumindest teilweise den Bezug von teurem Fremdstrom eines Energieversorgers. Verfügt die Anlage über einen Stromspeicher, können etwa bis zu 70 Prozent des eigenen Bedarfs durch sie gedeckt werden. Drittens kann überschüssiger Strom, wie gehabt, ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Für viele Nutzer einer ausgeförderten Anlage kann das eine gute Option sein – muss es aber nicht. Denn bevor man in den Genuss der Vorteile kommt, muss man in die nötigen Umbauten investieren. Die Verbraucherzentrale beziffert die elektrotechnischen Arbeiten im einfachsten Fall auf 200 Euro aufwärts – je nach Modernisierungsaufwand. „Mit dem Einbau eines Batteriespeichers und eines dabei meist nötigen neuen Zählerschranks können die Kosten (ohne den Batteriespeicher selbst) bis auf 2.000 Euro steigen“, heißt es bei den Verbraucherschützern weiter. Für einen Speicher wird gegebenenfalls zusätzlich ein meist mittlerer vierstelliger Betrag fällig.

Ist die PV-Anlage noch gut in Schuss, sprich: gepflegt und regelmäßig gewartet worden, kann sie durchaus viele weitere Jahre laufen und Strom erzeugen. Es empfiehlt sich, die Anlage zum Ende der EEG-Förderung hin auf Herz und Nieren prüfen zu lassen. Bestehen keine größeren Mängel und sind die Kosten für die Umrüstung nicht zu hoch, kann sich die Umstellung auf Eigenverbrauch oftmals auszahlen. Auch wenn der Ertrag am Ende vielleicht nur knapp über einer schwarzen Null liegt, sollten doch auch andere Aspekte mit in die Kosten-Nutzen-Rechnung aufgenommen werden. Dazu zählt die umweltfreundliche Erzeugung von Strom und die Schonung von Ressourcen, weil man die ohnehin installierte Anlage möglichst lange nutzt.

Post-EEG-Anlagen: Auf Eigenverbrauch umstellen
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Möglichkeit 4: Der alten Anlage nochmal Beine machen

Arbeitet die alte Photovoltaik-Anlage zwar noch gut, aber nicht mehr gut genug? Kommt ein Ab- und Neubau nicht in Frage? Dann kann die Modernisierung der Anlage, das sogenannte Repowering, interessant sein. Durch den Austausch einzelner Komponenten wie etwa dem Wechselrichter kann die Leistung (wieder) erhöht und der Ertrag vergrößert werden. Eine vollwertige Option für Post-EEG-Anlagen ist das allerdings nicht. Das Repowering verbessert zwar die Effizienz der Anlage. Es kostet aber Geld und ändert nichts an den grundsätzlichen Ertragskanälen. Will man seine Anlage aber sehr viel länger als 20 Jahre betreiben, kann es durchaus sinnvoll sein, ihr hier oder da einen Booster zu gönnen, um ihre Bilanz zu verbessern.

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Möglichkeit 5: Abbau – und von vorne starten

Ist die Anlage leistungsmäßig buchstäblich in die Jahre gekommen und/oder werden größere Reparaturen fällig, kann es sein, dass sich der Weiterbetrieb ohne die EEG-Förderung nicht mehr lohnt. Sie sang- und klanglos rückzubauen und das Kapitel Photovoltaik abzuschließen ist zwar möglich, aber nicht unbedingt sinnvoll. Ohnehin möchten die meisten Betreiber einer solchen Anlage erfahrungsgemäß nicht mehr auf Solarstrom verzichten. Daher bietet es sich viel eher an, die alte durch eine neue Anlage zu ersetzen. Das kostet zwar Geld, doch erhält man eine sehr viel effizientere Anlage: Die Forschung und Technik hat sich in den vergangenen 20 bis 30 Jahren enorm weiterentwickelt.

Hinzu kommt, dass die EEG-Einspeisevergütung wieder von vorne beginnt, man also für die nächsten 20 Jahre wieder fest mit ihr rechnen kann. Ein weiterer Pluspunkt: Nachdem die Vergütung stetig sank, wurde sie mit dem EEG 2023, das am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist, wieder angehoben. Bei Kleinanlagen mit Eigenversorgung beträgt sie 8,2 Cent/kWh, bei Volleinspeisern beträgt sie 13 Cent/kWh. Einen kleinen Haken gibt es noch: Die neuen Vergütungssätze gelten zwar bereits, dürfen aber erst nach der Freigabe der EU-Kommission ausgezahlt werden. Wann es soweit ist, steht noch nicht fest. Erfolgt die Freigabe, werden die zurückgehaltenen Vergütungen nachträglich ausgezahlt.

Fazit

Das Auslaufen der regulären EEG-Vergütung für Photovoltaik-Anlagen ist kein Grund, diese umgehend einzumotten. Wer gar nichts macht, erhält als Volleinspeiser zumindest maximal bis zum Jahr 2027 automatisch weiter Geld, wenn auch nicht mehr so viel wie zuvor. Aber besser als nichts: Die Anlagen sind ohnehin abgeschrieben und werfen so weiterhin Ertrag ab. Eine gute Alternative dürfte für viele die Umrüstung auf Eigenverbrauch des Stroms sein. Hier muss aber genau nachgerechnet werden, in welchem Verhältnis die Investition zum Nutzen steht. Steckt man mehrere Tausend Euro in eine Anlage, die ein Jahr später ihren Dienst aufgibt, ist das ärgerlich. Bei entsprechender Vorbereitung und Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen stehen die Chancen aber gut, dass man noch viele Jahre Spaß – und Strom – mit seiner Anlage hat.

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