Klärung Baugenehmigung
Der Entschluss für eine Photovoltaikanlage steht, Erträge und Preise wurden abgeschätzt, die Wirtschaftlichkeit ist attraktiv genug.

Dann gibt es noch einen Punkt, den manche beinahe vergessen: Wie sieht es mit der Baugenehmigung für die Photovoltaikanlage aus?
Baugenehmigung im Allgemeinen nicht nötig
Eigentlich heißt es immer, dass Baugenehmigungen für Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an den Fassaden privater Häuser nicht notwendig sind. Berichte in den Medien haben aber so manchen Bauherrn aufgeschreckt.
Deshalb ganz einfach der Ratschlag: Es ist am leichtesten, sich vor Auftragsvergabe bei der Gemeinde zu erkundigen, wie es mit einer Genehmigung aussieht. Normalerweise sind die Solarteure auch über die Gepflogenheit vor Ort informiert.

Baurecht ist in Deutschland Ländersache
Vereinfacht wird die ganze Angelegenheit dadurch nicht gerade, aber in Deutschland regeln die Landesbauordnungen die entsprechenden Vorschriften. 16 Bundesländer – 16 Landesbauordnungen.
Für sogenannte „gebäudeunabhängige“ Photovoltaikanlagen müssen die Betreiber aber ab einer bestimmten Größe eine Baugenehmigung einhalten. In fast allen Bundesländern gilt dabei eine Höhe von 3 Metern und eine Länge von 9 Metern als genehmigungspflichtig.
Auch für Häuser in der Nähe von denkmalgeschützten Objekten kann es notwendig sein, sich um eine Baugenehmigung zu kümmern. Ähnliches gilt für den sogenannten Ensembleschutz, eine abgeschwächte „Variante“ des Denkmalschutzes, der für Häusergruppen oder ganze Viertel gelten kann.

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In Brandenburg wird zum Beispiel auch für auf Flachdächern aufgeständerte Photovoltaikanlagen, die eine Größe von zehn Quadratmeter überschreiten, eine Baugenehmigung erforderlich.
Und außerdem gilt in einigen Bundesländern, dass die Bebauungspläne der jeweiligen Kommunen unter Umständen eine Genehmigungspflicht für eine Photovoltaikanlage verlangen können. Fälle in Bremen und in Nordrhein-Westfalen sind durch die Medien publik geworden.
Besonders einfach ist es übrigens in Baden-Württemberg: Hier sind Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach grundsätzlich genehmigungsfrei. Aber Vorsicht: Auch hier gilt, wie in anderen Bundesländern, dass auf fremden Dächern installierte Photovoltaikanlagen als gewerbliche Nutzung gelten und dann wiederum muss eine Baugenehmigung eingeholt werden.
