Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber & Bundesnetzagentur (BNetzA)
Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur
Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) müssen die Betreiber von Photovoltaikanlagen diese bei der Bundesnetzagentur anmelden. Die Anmeldepflicht gilt aber auch für solche Photovoltaikanlagen, deren Strom direkt vermarktet wird (wenn der Strom zum Beispiel an Mieter im eigenen Haus verkauft wird). Und auch bei Erweiterungen bestehender Anlagen müssen diese Erweiterungen gemeldet werden.
Die Anmeldung der Photovoltaikanlage kann leicht über das Portal der Bundesnetzagentur im Internet erfolgen. Seit 2011 ist das der einzige Weg, seine PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden.
Formular zur Anmeldung bei der Bundenetzagentur
Wer, Was und Wann
Einzig der Anlagenbetreiber selbst kann die Photovoltaikanlage anmelden. Installateure oder andere Dritte sind dazu nicht berechtigt.
Folgende Daten müssen der BNetzA übermittelt werden:
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
- E-Mail-Adresse
- Standort der Anlage
- Nennleistung in kWp
- Tag der Inbetriebnahme
Die Anmeldung sollte auf jeden Fall vor oder spätestens am Tag der Inbetriebnahme erfolgen. Gleichzeitig sollte aber die Anlage nicht länger als zwei Wochen vor Inbetriebnahme gemeldet werden.
Weiterhin sind Stromerzeuger / Eigenversorger verpflichtet, jährlich den im Vorjahr erzeugten Strom „Abrechnungsrelevante Daten“ der Bundesnetzagentur bis zum 28. Februar des Folgejahres mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. Details können im „Leitfaden zur Eigenversorgung“ auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen werden.

Anmeldung beim Netzbetreiber
Die Netzbetreiber sind in Deutschland verpflichtet, Strom aus Photovoltaikanlagen in das Netz einzuspeisen. Von ihnen wird übrigens auch die Einspeisevergütung ausgezahlt. Dazu muss die Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber angemeldet sowie ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden.
TIPP
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Fristen
Der Netzbetreiber hat das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Bei Anlagen bis 10 kWp Leistung sind keine Probleme zu erwarten. Dennoch hat der Netzbetreiber laut Gesetz bis zu acht Wochen Zeit für die Netzverträglichkeitsprüfung.
Diesen Antrag stellt man grundsätzlich vor der Montage der Photovoltaikanlage!
Ist die PV-Anlage dann fertig installiert, steht die Inbetriebnahme an. Dabei wird ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll erstellt.

Dieses Inbetriebnahmeprotokoll wird dann zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur (dass die PV-Anlage dort auch ordnungsgemäß angemeldet wurde) an den Netzbetreiber übermittelt. Je nach Unternehmen werden noch einige zusätzliche Unterlagen erforderlich. Erst wenn auch dies erledigt ist, wird die Einspeisevergütung für die Photovoltaikanlage ausgezahlt.
