So gravierend wie im Januar propagiert, wird die Gesetzesänderung nun doch nicht. Die Einspeisevergütung wird nämlich nicht komplett, sondern nur in Phasen negativer Strompreise gestrichen – oder konkreter: verschoben, bis sich die Situation wieder ändert. Eine weitere Maßnahme wird die Wiedereinführung der vor zwei Jahren abgeschafften Einspeisebegrenzung sein. Anlagenbetreiber, die einen Smart Meter installieren, sind besser dran: Die Einspeiseleistung ihrer Solaranlage wird nicht abgeregelt. Wechselwillige Betreiber von Bestandsanlagen genießen obendrein ein Bonbon: eine Vergütungserhöhung von 0,6 Cent/kWh.

Warum wurde die Novelle nötig?
Dass der Zubau von PV-Anlagen boomt, ist im Hinblick auf die Energiewende eine äußerst erfreuliche Entwicklung. Die allerdings auch einen Haken hat: Die Solarstromeinspeisung übersteigt gerade im Sommer den Strombedarf. Diese „Solarspitzen“ verursachen eine starke Belastung der Stromnetze und manchmal sogar eine Überlastung.

Die zweite Folge ist: Der Wert von Solarstrom sinkt, sodass die Kosten für die Einspeisung die Erlöse übersteigen. Es entstehen sogenannte negative Strompreise. Im Jahr 2024 war dies an 457 von 8.760 Stunden eines Jahres der Fall, was einem Wert von etwa 5,2 Prozent der Zeit entspricht. Das klingt nach nicht sehr viel, die Entwicklung der Solarenergie lässt für die kommenden Jahre aber einen höheren Prozentsatz erwarten.
Wie steuert die Bundesregierung jetzt dagegen?
Am 31. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag eine Novellierung, d.h. die Vorbereitung einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach der gestrigen Abstimmung im Bundesrat wird das neue Solarspitzengesetz mit Erscheinen im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Es betrifft ausschließlich Neuanlagen, also PV-Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommen werden. Da das Datum der Inbetriebnahme entscheidend ist, bleiben die Konditionen bei Bestandsanlagen unverändert.
Und das sind die relevanten Neuerungen:
Aussetzen der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
Halb so tragisch, denn die „verlorenen“ Stunden werden angerechnet. Das heißt, die Laufzeit der EEG-Vergütung währt auf jeden Fall 20 Jahre resp. 175.200 Stunden. Diese Maßnahme ist als Anreiz zu verstehen, überschüssigen PV-Strom im eigenen Haus zu speichern. Stromspeicher sind ohnehin eine sinnvolle Lösung für ein perfektes Energiemanagement.

Deckelung der Einspeisung ohne intelligentes Messsystem (iMSys)
Der Einbau von Smart Meter oder Steuerbox soll sich lohnen. Wer sich dafür entscheidet, darf so viel Strom einspeisen wie er möchte. Nicht steuerbare Photovoltaikanlagen dagegen werden bei 60 Prozent ihrer Nennleistung konsequent abgeregelt. Für PV-Anlagen über 25 kWp gilt dieses bereits seit 2021 und für alle Anlagen mit Anschluss an „steuerbare Verbraucher“ wie einer Wärmepumpe seit letztem Jahr. Nun wird die Installation ab 7 kWp verpflichtend. Auch die aktuelle Erweiterung ist als Ansporn zur Anschaffung eines Solarstromspeichers zu verstehen.

Vereinfachte Direktvermarktung von Solarstrom aus Kleinanlagen
Die Pflicht zur Direktvermarktung greift nun doch nicht bereits bei einer Nennleistung von 25 kWp. Sie können sich bei der Entscheidung für oder gegen die aufwendige, aber gewinnbringende Vermarktung an der Strombörse frei entscheiden. Und Sie dürfen vor dem Verkauf sogar Strom aus dem Netz in den Speicher laden.
Unsere Tipps für die optimale Umsetzung
Tipp #1: PV-Anlage mit einem ausreichend großen Speicher anschaffen
Immer mehr Neuanlagen-Interessenten entscheiden sich für eine Kombilösung: Photovoltaik-Anlage plus Stromspeicher. Das ist auch gut so, denn so können Lastspitzen umgeleitet und in günstigeren Tageszeiten genutzt werden. Die Ergänzung der Solaranlage mit einem Batteriespeicher spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die öffentlichen Stromnetze.

Tipp #2: (Bald) Fahrzeugbatterie als Zwischenspeicher einsetzen
Aufgrund steuerlicher Hürden ist diese Lösung derzeit noch nicht praktikabel. Aber Akku ist schließlich Akku. Wir sind davon überzeugt, dass es nicht mehr lange dauert, bis ein bidirektional ladbares E-Auto als Stromspeicher genutzt werden kann.

Tipp #3: Vorteile eines intelligenten Messsystems iMSys erkennen
Noch ist die Investition in einen modernen Smart Meter mit bis zu 100 Euro einmalig und 30 Euro jährlich ganz schön happig. Dank des Skaleneffekts wird sich die aber in Zukunft regulieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich also die Frage „Warten oder Pluspunkte sammeln?“.

Schließlich erfasst ein iMSys den Stromverbrauch alle 15 Minuten. Die Daten werden nicht nur an den Betreiber des Stromnetzes und den Energielieferanten gesendet, sondern lassen sich auch im Haus beobachten. Smarte Elektrogeräte, Wallboxen und Wärmepumpen werden sinnvoll gesteuert. Positiv-Effekt: Die Geräte werden automatisch in Spitzenzeiten der Solarstromproduktion betrieben. Dies führt erfahrungsgemäß zur oft erheblichen Einsparung von Stromkosten.

Und: Bei PV-Anlagen mit einer Nennleistung ab 7 kWp besteht bald ohnehin die Pflicht zum Einbau eines Smart Meters.


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