Die Nachrüstpflicht für das Einspeisemanagement läuft ab

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Die Nachrüstpflicht für das Einspeisemanagement von Photovoltaikanlagen läuft zum Jahresende ab

Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlage © Suzannmeer, fotolia.com

Kleinere Photovoltaikanlagen, die zwischen 30 und maximal 100 Kilowatt produzieren, waren bisher noch vom Einspeisemanagement im Rahmen einer Übergangsfrist befreit. Konkret sind ca. 70.000 Anlagen betroffen, die von 2009 bis 2011 in Betrieb genommen wurden. Diese Übergangsfrist läuft zum Jahresende ab. Das heißt, die Betreiber müssen spätestens ab 01. Januar 2014 die gesetzlichen Anforderungen des Einspeisemanagements erfüllen.

Einspeisemanagement bedeutet dabei eine Kontrolle der ins Stromnetz eingespeisten Leistung und gegebenenfalls eine Trennung vom Netz. Die Anlagen müssen also zur Vermeidung von Netzüberlastungen mit technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ausgestattet sein, wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.

Photovoltaikanlagen mit einer Erzeugungsleistung bis zu 30 Kilowatt können sich wahlweise zur Vermeidung von Netzüberlastungen am Einspeisemanagement beteiligen oder Ihre Einspeiseleistung dauerhaft auf 70 % der Erzeugungsleistung beschränken.

Wer sich bis jetzt noch nicht um das Thema gekümmert hat, sollte dies dringend tun, um die Installation noch vor Jahresende abschließen zu können. Die Umrüstung zu versäumen, wird dazu führen, dass die Einspeisevergütung auf Null reduziert wird. Im EEG ist festgelegt, dass die Anlagenbetreiber selbst für die Nachrüstung der PV-Anlagen zuständig sind und auch die Kosten selbst tragen müssen.

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