Förderprogramm für Solarstrom-Speicher

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Bedingungen des Förderprogramms für Solarstrom-Speicher ab 01. Mai 2013

Solaranlage
Förderung Solarspeicher © Doc Rabe, fotolia.com

Eine interessante Möglichkeit für Besitzer von Fotovoltaikanlagen ist die Speicherung des erzeugten Stroms mithilfe von Batterien, da die Erzeugungskosten von Solarstrom inzwischen meist unter den Preisen der Energieversorger liegen. Da der Strom aus Fotovoltaikanlagen aber nicht immer dann produziert wird, wenn er auch benötigt wird, ist eine Speicherung wichtig. Noch sind die Investitionskosten aber so hoch, dass die Rentabilität nicht immer gegeben ist. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) hat in seiner „Speicherstudie 2013“ aber errechnet, dass Verbraucher durch die Verwendung von Batteriespeichern ihren externen Strombezug bis zu 60 Prozent reduzieren können.

Förderung bis zu 660 Euro pro Jahr für den Kauf neuer Batteriespeicher

Die Technik wird ab Mai auch von offizieller Seite gefördert. Ein Vorteil des vermehrten Einsatzes von Batteriespeichern ergibt sich für die Bundesregierung in der verringerten Nutzung öffentlicher Netze, da der Strom dezentral dort genutzt werden kann, wo er auch produziert wird. Laut dem Fraunhofer ISE können die Spitzen in der Einspeiseleistung um bis zu 40 Prozent reduziert werden, wodurch die Aufnahmefähigkeit der lokalen Stromnetze zwei Drittel höher ist als bisher, ohne dass diese dafür ausgebaut werden müssten.

Der Kauf neuer Batteriespeicher wird ab dem 01. Mai 2013 mit bis zu 660 Euro pro Kilowatt Solarstromleistung bezuschusst. Dafür werden von der Bundesregierung im ersten Jahr des Förderprogramms 25 Millionen Euro bereitgestellt und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben.

Bedingungen für den Erhalt der Förderung

Wer für seine Solarstrom-Anlage die staatlich geförderten Speicher nutzen will, muss die Leistung der Anlage für die Vertragsdauer auf 60 Prozent reduzieren. Dadurch werden die Produktionsspitzen bei der Einspeisung vermieden. Die Förderung kann bei Banken und Sparkassen beantragt werden. Die Förderung wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens von der KfW-Bank vergeben, mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 660 Euro pro Kilowatt Solarstromleistung. 

Gefördert werden Solarstromspeicher, die für eine neue Fotovoltaikanlage angeschafft werden sowie die Nachrüstung bestehender Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden. Die Fotovoltaik-Anlagen dürfen eine maximale Leitung von 30 kWp haben und den erzeugten Strom ganz oder teilweise ins Netz einspeisen. Je Fotovoltaikanlage wird ein Batteriespeicher gefördert.

Laut Umfragen ist das Interesse an Batteriespeichern groß, die tatsächliche Nachfrage ist bisher aber noch sehr gering. Die Solarindustrie hofft daher, dass die Förderung die Nachfrage erhöhen wird.

Weiterführende Links: Pressemitteilung Bundesverband Solarwirtschaft

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