Die Einspeisevergütung für selbst erzeugten und ins öffentliche Netz eingespeisten Strom steht auf der Kippe. Wir erklären, was das für Betreiber und Interessenten von Photovoltaikanlagen bedeutet.
Viele Jahre lang galt die Einspeisevergütung als ein Hauptargument für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Sie garantierte 20 Jahre lang berechenbare Einkünfte für den Strom, den man selbst produzierte und ins öffentliche Netz einspeiste. Damit sollten Anreize für die Verbreitung von Solarstromanlagen geschaffen werden. Das hat funktioniert, mittlerweile zu gut: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren 2025 gut 4,2 Millionen Photovoltaikanlagen auf Dächern und Grundstücken in Deutschland installiert.

Solaranlage-Konfigurator:
Jetzt Ihre Solaranlage konfigurieren und unverbindliche Angebote erhalten!
Hinzu kommt, dass ihr Preis in den vergangenen beiden Jahrzehnten massiv gesunken ist. Das ursprüngliche Ziel der Einspeisevergütung wurde also erreicht. Die jährlichen Kosten, die trotz kontinuierlicher Senkung der Vergütung im Milliardenbereich liegen, laufen aber weiter – und werden letztlich von der Allgemeinheit gezahlt. Kein Wunder also, dass sich Stimmen mehren, die sie für private Anlagen abschaffen wollen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant, eine entsprechende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Anfang 2026 einzubringen.
Was bedeutet das für mich als PV-Anlagenbetreiber?
Wer bereits eine Solarstromanlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, hat wenig zu befürchten. Für bestehende Anlagen soll es einen Bestandsschutz geben. Schließlich ist die Einspeisevergütung als staatliche Förderung für 20 Jahre nach Inbetriebnahme garantiert. Diese Garantie nachträglich zu beschneiden, würde einen massiven Vertrauensverlust bedeuten und die wirtschaftliche Planung der Anlagenbetreiber zunichtemachen. Es ist allerdings unabhängig von einer gesetzlichen Neuregelung sicher, dass die Einspeisevergütung weiter sinkt. Derzeit liegt sie bei knapp unter 8 Cent/kWh.

Sie ist aber ohnehin nicht mehr der wichtigste Faktor für die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer solchen Anlage. Zum einen hat sich der Markt geändert. Viele Anlagen sind heutzutage auch ohne sehr hohe Förderung für Immobilien- und Grundstücksbesitzer erschwinglich, wie die weiter steigende Zahl an Neuinstallationen zeigt. Zum anderen steht bei vielen nicht die Einspeisevergütung im Vordergrund, sondern der Wille, hohen Strompreisen ein Schnäppchen zu schlagen oder nachhaltigen, selbst produzierten Strom zu nutzen.
Zu bedenken ist zudem, dass Strom auch nach dem Auslaufen der regulären Einspeisevergütung nach 20 Jahren weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist werden kann. Die möglichen Einnahmen sind dann jedoch nicht mehr so einfach kalkulierbar, weil der aktuelle Börsenstrompreis vergütet wird – und der kann deutlich schwanken.
Ihre Einspeisevergütung läuft aus? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten sich Ihnen mit einer sogenannten Post-EEG-Anlage bieten.
Was bedeutet das für mich als potenziellen Käufer einer privaten PV-Anlage?
Es bedeutet, sich von der Einspeisevergütung als Argument für oder gegen eine PV-Anlage zu verabschieden, sofern dies nicht schon längst geschehen ist. Mittlerweile spielen andere Faktoren eine wichtigere Rolle bei der Frage, ob sich die Anschaffung einer Anlage lohnt. Dazu zählt vor allem der Strompreis. Im europäischen Vergleich ist er in Deutschland hoch und es ist nicht absehbar, dass sich das kurz- oder mittelfristig grundlegend ändert.

Entscheidender als die Einspeisevergütung ist daher die Frage, wie viel vom selbst produzierten Strom auch selbst verbraucht werden kann. Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Autarkiegrad, also der Anteil des Jahresverbrauchs, der aus eigener Erzeugung gedeckt wird, von 20 bis 40 auf 60 bis 80 Prozent steigern. Auf lange Sicht spart man also vor allem am teuren Strom, den man nicht vom öffentlichen Netz beziehen muss. Das lohnt sich in den meisten Fällen mehr als die Einspeisevergütung.
Wie geht’s weiter?
Ob die Einspeisevergütung für private PV-Betreiber tatsächlich ersatzlos gestrichen wird, steht noch nicht fest. Ein etwaiger Reformvorschlag der Bundeswirtschaftsministerin müsste zunächst den Bundestag und den Bundesrat passieren. Wenn es eine Mehrheit dafür gibt, dürfte es trotzdem noch dauern, bis die Abschaffung umgesetzt wird. Anfang 2027 scheint ein realistisches Datum. Wichtig ist daher, kühlen Kopf zu bewahren. Eine bereits in Betrieb befindliche Anlage wäre aufgrund der Bestandsgarantie nicht von einer Abschaffung betroffen.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine PV-Anlage zu kaufen, sollte mit spitzem Stift durchrechnen (lassen), ob sich die Anschaffung lohnt und mit welchem wahrscheinlichen Ertrag zu rechnen ist. Die Einspeisevergütung ist da nur ein, aber nicht der wichtigste Aspekt. Abgesehen vom Finanziellen sollte aber auch der Umweltgedanke in die Entscheidung einfließen: Sonnenschein, der auf dem eigenen Dach in nutzbaren Strom verwandelt wird, benötigt kaum Infrastruktur – von der Herstellung der Anlage und ihrer Komponenten einmal abgesehen. Bei einer Laufzeit von 20 bis 30 Jahren relativiert sich dieser nötige Einsatz an Material und Energie aber über die Jahre erheblich.
Lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage 2025
Wie sich eine Photovoltaik-Anlage nach wie vor rechnet Gleich vorweg: Das renommierte Fraunhofer ISE kommt auch Anfang 2025 zu einem… weiterlesen


