Ertragsausfallversicherung

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Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen

Die Ertragsausfallversicherung ist normalerweise ein Bestandteil der Allgefahrenversicherung. Aber eben nicht immer. Ob diese auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannte Versicherung sich lohnt, hängt von der Größe der Anlage, den Versicherungsbeiträgen und einigen weiteren Faktoren ab. Solarthermieanlagen-Betreiber können um die Ertragsausfallversicherung einen großen Bogen machen. Da Solarwärme nicht in ein öffentliches Netz eingespeist wird, entfallen die Erträge per se. Aus diesem Grund ist im Folgenden nur von einer Ertragsausfallversicherung für Photovoltaikanlagen die Rede.

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Ertragsausfallversicherung – ja oder nein?

Rendite einer Solaranlage © Marina Lohrbach, stock.adobe.com
Wenn die Solaranlage ausfällt, gibt es auch keine Rendite © Marina Lohrbach, stock.adobe.com

Antwort: Das kommt auf den Einzelfall an. Faktoren für Pro und Kontra Ertragsausfallversicherung sind

  • Größe der PV-Anlage
  • Nutzungsart des Stroms
  • aktueller Strompreis
  • Höhe des Versicherungsbeitrags.

Wer beispielsweise einen Großteil des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz einspeist und dafür noch eine hohe Vergütung erhält, für den lohnt sich eine Ertragsausfallversicherung meistens. Wird der Strom hauptsächlich selbst genutzt und kann Fremdstrom zu vertretbaren Preisen zugekauft werden, sollten die Zusatzkosten einer Ertragsausfallversicherung und ihr Nutzen bei einem tatsächlichen Ausfall genau gegeneinander aufgerechnet werden.

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Selbstbeteiligung

In fast allen Vereinbarungen zur Ertragsausfallversicherung ist eine bestimmte Karenzzeit festgelegt. Meist geht es um einen oder zwei Tage. Das bedeutet, der Ertragsausfall wird nicht beglichen, wenn die Photovoltaikanlage lediglich für einen (oder zwei) Tage ausfällt. Für den Zeitraum darüber hinaus wird der Ausgleich jedoch in voller Höhe gewährt.

Bei größeren Anlagen kann sich ein Vertragsabschluss mit Selbstbeteiligung aus der Photovoltaikversicherung rechnen. Dieser wird dann im Fall des Ertragsausfalls auf die Karenzzeit angerechnet. Eine derartige Vereinbarung ist für die meisten Betreiber kleinerer und mittlerer Anlagen jedoch unattraktiv. Deren Selbstbeteiligung ist nämlich in der Regel deutlich höher ist als der Ertragsausfall von ein oder zwei Tagen.

Abgedeckte Schäden

Die Ertragsausfallversicherung springt ein, wenn kein Ertrag (an Solarstrom) produziert wird. Dabei sind immer die Ertragsausfälle aus den Schäden mitversichert, die mit der Photovoltaik-Allgefahrenversicherung abgedeckt sind. Das sind zum Beispiel Sachschäden an der Anlage inklusive der Komponenten durch Ereignisse wie Sturm, Hagel, Diebstahl, Brand oder ähnliches.

Tipp: Beachten Sie genau, ob die gleichen Schadensursachen der Allgefahrenversicherung auch für die Ertragsausfallversicherung gelten. Besonders wichtig ist das Thema Ertragsausfall im Garantiefall (siehe weiter unten).

Umfang der Ertragsausfallversicherung

Zwei Punkte sollten bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung beachtet werden: Das ist einerseits die Höhe der Entschädigung, die pro Tag von der Versicherung gezahlt wird. Üblich ist hier eine Vereinbarung pro Kilowatt-Peak – meistens in der Größenordnung von 2,00 bis 2,50 Euro pro kWp. Einige Verträge schränken den Ertragsverlust für die Wintermonate jedoch auf 1 bis 1,50 Euro ein. Grund ist ein Bereicherungsverbot: Der Versicherungsnehmer darf nicht besser gestellt werden, als er es ohne Schaden wäre. In den Wintermonaten würde eine hohe Pauschale aber in der Regel über der tatsächlichen Leistung der Photovoltaikanlage liegen.

Darüber hinaus ist es von Bedeutung, ob laut Versicherungsbedingungen auch ein Ausfall im Garantiefall entschädigt wird. Fällt zum Beispiel der Wechselrichter während der (verlängerten) Garantiezeit aus, dann müsste der Betreiber der Anlage sich eigentlich an den Hersteller des Wechselrichters halten und den Schaden durch den Ausfall der Einspeisevergütung dort geltend machen. Sind solche Ausfälle aber in der Versicherung enthalten, können sie (deutlich einfacher) beim Versicherungsunternehmen geltend gemacht werden.

Die meisten Ertragsausfallversicherungen sind befristet. Häufig leisten sie maximal für sechs oder zwölf Monate.

Fazit

Der Abschluss einer Ertragsausfallversicherung lohnt sich im Grunde nur bei einer größeren Photovoltaikanlage. Richtig große Anlagen, die Gewinne aus einer Volleinspeisung erzielen, sind mit dieser Versicherung gut beraten. Denn schon, wenn die Solaranlage nur wenige Tage ausfällt, sind die Verluste schmerzlich. Kleinanlagenbetreiber, die noch in den Genuss einer attraktiven Einspeisevergütung gekommen sind, sollten den Taschenrechner zücken. Hier stehen die Chancen immerhin nicht schlecht. (Bitte dabei die Kranzzeit nicht vergessen!) Wer auf einen optimierten Eigenverbrauch setzt oder wessen Photovoltaik-Anlage erst wenige Jahre alt ist, sollte die Finger von einer Ertragsausfallversicherung lassen.

Tipp: Haben Sie bereits eine Allgefahrenversicherung abgeschossen? Dann schauen Sie bitte zuerst, ob er eine Klausel mit Einschluss der Ertragsausfallversicherung enthält.
Schaden an einer Solaranlage © Luftbildfotograf, stock.adobe.com
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