Photovoltaik-Versicherung

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Allgefahrenversicherung für Photovoltaikanlagen

Gegen „alle Gefahren“ abgesichert zu sein, das klingt doch sehr beruhigend. Eine Photovoltaik-Allgefahrenversicherung, oft kurz: Photovoltaik-Versicherung, deckt auch tatsächlich Schäden ab, die durch unterschiedlichste Ursachen an der PV-Anlage und ihren einzelnen Komponenten entstehen können. Der Versicherungsumfang unterscheidet sich jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Auch die Deckungssummen sind unterschiedlich hoch. Ein Blick in die Unterlagen der Allgefahrenversicherung öffnet die Augen. Wir zeigen, bei welchen Punkten dieser Blick geschärft sein sollte.

Schaden an einer Solaranlage © Luftbildfotograf, stock.adobe.com
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Hinweis: Der Ausdruck „Allgefahrenversicherung“ ist ja beinahe schon ein Zungenbrecher. Wir leicht geht dagegen die internationale Bezeichnung „All Risk Versicherung“ über die Lippen. Sicher ein Grund, warum die Branche ihn mittlerweile bevorzugt.

Was ist eine Allgefahrenversicherung Photovoltaik

Diese Versicherungen sind auch einfach unter dem Stichwort Photovoltaikversicherung bekannt. Sie decken Schäden ab, die durch unterschiedlichste Ursachen an der Anlage und ihren einzelnen Komponenten entstehen können. Der Umfang, welche Schäden exakt durch die Versicherung abgedeckt sind, unterscheidet sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Auch die Deckungssummen sind unterschiedlich hoch.

Je nach Größe der Anlage sollte man überlegen, wie wahrscheinlich ein Schadensfall ist und wie groß der finanzielle Schaden etwa durch einen längeren Ausfall der Photovoltaikanlage und durch die entfallende Einspeisevergütung insgesamt sein kann. Ein Gegenrechnen zeigt dann schnell, ob sich der Abschluss einer Photovoltaikversicherung lohnt oder nicht.

Die Allgefahrenversicherung wikt beruhigend
Die Allgefahrenversicherung wirkt beruhigend
Tipp: Die Photovoltaikversicherung sollte auf den „Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)“ beruhen. Dann ist all das versichert, was nicht ausdrücklich in den ABE ausgeschlossen ist.
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Versicherungsumfang

Eine Photovoltaikversicherung kann bei den meisten Gesellschaften abgeschlossen werden. Allerdings sind sie beschränkt auf Schräg-, Walm-, Sattel-, Pult- und Flachdächer. Photovoltaikanlagen an Fassaden und Freilandanlagen sind dagegen häufig von der Versicherung ausgenommen beziehungsweise nicht versicherbar.

In der Versicherung eingeschlossen sind diejenigen Komponenten, die zum Betrieb der Photovoltaikanlagen notwendig sind. Häufig werden aber ausdrücklich noch weitere Komponenten eingeschlossen.

Folgende Bauteile der Photovoltaikanlage sollten auf jeden Fall mitversichert sein:

  • Solarmodule
  • Montagesystem inklusive der Anschlüsse und Verbindungsstücke
  • Verkabelung (auf Gleichstrom- und Wechselstromseite)
  • Wechselrichter
  • Zähler

Einige Versicherungsgesellschaften schließen zusätzlich folgende Komponenten in die Photovoltaikversicherung mit ein:

  • Überspannungsschutzvorrichtungen
  • Blitzschutzeinrichtungen
  • Trafos und Akkus
  • Überwachungsanlagen
  • Datenlogger

Schadensabdeckung

Auch bei den Schäden, die durch die Versicherung abgedeckt sind, gibt es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede. Deshalb sollten die jeweiligen Policen gründlich verglichen werden.

Im Normalfall sind durch die Versicherung folgende Schäden abgedeckt:

  • Diebstahl
  • Einbruch
  • Raub
  • Vandalismus
  • Sturm
  • Blitz
  • Hagel
  • Regen
  • Schnee
  • Überschwemmung
  • Bedienungsfehler
  • Fahrlässigkeit
  • Überspannung
  • Induktion
  • Kurzschluss
  • Brand
  • Explosion
  • Wasser
  • Schäden infolge von Konstruktions- und Materialfehlern
  • höhere Gewalt
  • Tierverbiss

Die Photovoltaikversicherung kommt dann für den Ersatz der beschädigten Teile auf.

Zusätzlich decken einige Versicherungsgesellschaften auch die Kosten ab, die im Zusammenhang mit folgenden Punkten entstehen:

  • Aufräumarbeiten
  • Dekontamination
  • Entsorgung
  • Erd- und Maurerarbeiten
  • Gerüststellung
  • Bergungsarbeiten

Ertragsausfallversicherung

Das Risiko, durch eine Unterbrechung des Betriebs einen Ausfall des Ertrages zu erleiden, kann oft als (zusätzlicher) Bestandteil einer Photovoltaikversicherung abgesichert werden. Ist dies nicht der Fall, lohnt sich gegebenenfalls eine separate Ertragsausfallversicherung.

Ausschlüsse

Eine Reihe von Schäden ist vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Allerdings können sich auch diese von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Im Allgemeinen nicht versichert sind alle Schäden, die entstehen durch:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Kriegsereignisse
  • Innere Unruhen – Sie sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störende Weise in Bewegung geraten und Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Ein Beispiel sind Gewaltausschreitungen bei Demonstrationen
  • Kernenergie
  • Erdbeben
  • betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung
  • Garantieschäden

Kosten für eine Photovoltaik-Versicherung

Die Kosten für eine Photovoltaikversicherung unterscheiden sich bei den einzelnen Gesellschaften teilweise beträchtlich voneinander. Grundsätzlich kann zudem auch ein Tarif mit Selbstbeteiligung, meist zwischen 0 Euro und 250 Euro, gewählt werden. Die Kosten für die Police bewegen sich in einem Rahmen zwischen 60 und 150 Euro.

Fazit

Je nach Größe der Anlage können Schäden schon deutlich ins Gewicht fallen. Daher sollte man abchecken, wie wahrscheinlich ein Schadensfall ist und welcher finanzielle Schaden sich aus einem längeren Ausfall der Photovoltaikanlage ergeben kann. Einzubeziehen sind dabei nicht nur die Kosten für den Bezug von Fremdstrom, sondern auch der Verlust der Einspeisevergütung. Ein Gegenrechnen zeigt schnell, ob sich der Abschluss einer „All Risk“ Photovoltaik-Versicherung lohnt oder nicht

Rendite einer Solaranlage © Marina Lohrbach, stock.adobe.com
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