Solarthermie KfW Förderung

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KfW Fördermittel für Solarthermie-Anlagen

Wer plant, eine Solarthermieanlage zu installieren, kann diese eventuell mit Fördermitteln der Förderbank KfW finanzieren. Da die KfW diese Fördermittel vom Bund und den Ländern erhält, ist sie selbst von der Zuteilung abhängig. Findet diese nicht statt, werden die entsprechenden Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestoppt. Mit der Reform Ende Juli 2022 wurde die Förderung energetischer Einzelmaßnahmen an das BAFA übertragen. Seit Januar 2024 ist sie zum Teil wieder Sache der KfW. Die Kreditanstalt ist zudem die richtige Anlaufstelle, wenn es um einen Zuschuss für den Einbau und Kauf einer klimafreundlichen Solarthermie-Heizung geht. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die Besonderheiten der einzelnen Fördermöglichkeiten.

KFW-Schriftzug auf dem Hauptsitz  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt © nmann77, stock.adobe.com
KfW-Schriftzug auf dem Hauptsitz Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt © nmann77, stock.adobe.com
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Was ist und macht eigentlich die KfW?

Nach eigenen Angaben ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine der führenden Förderbanken der Welt. Sie setzt sich im Auftrag des Bundes und der Länder dafür ein, die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen weltweit zu verbessern. 2022 flossen von ihrem bereitgestellten Fördervolumen 33 Prozent in Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz.

Die KfW unterscheidet sich durch ihr Profil von typischen Geschäftsbanken: Sie konzentriert sich auf „Menschen, Länder und Institutionen, die weiterdenken – und dadurch die Gesellschaft voranbringen“. So ist auch ihre Zusatzbezeichnung „Bank aus Verantwortung“ zu verstehen.

In Deutschland finanziert die KfW Zukunftsinvestitionen der Bürger, Existenzgründungen und den Mittelstand der Wirtschaft. Dazu fördert sie Projekte, die unserer Umwelt, der kommunalen und sozialen Infrastruktur, dem Strukturwandel und dem Gemeinwohl nützen. 2022 umfasste dies Millionen von Einzelzusagen mit einem Gesamtvolumen von 136,1 Mrd. Euro (zum Vergleich: 2021 waren es 82,9 Mrd. Euro). Der Großteil davon entfiel auf die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.

Förderungsmöglichkeiten der KfW für Privatpersonen

Grundsätzlich bietet die KfW sowohl Zuschüsse als auch Kredite an. Dazu hat die Kreditanstalt eine Reihe von Programmen im Portfolio. Die meisten betreffen den Kauf oder Bau eines Eigenheims sowie die energetische Sanierung von Bestandsbauten. Einige Programme kommen auch für Solarthermieanlagen infrage. Die Crux ist nur: Sind die zugeteilten Haushaltsmittel aufgebraucht, werden die Programme bis auf weiteres ausgesetzt oder sogar ganz gestrichen.

Solarthermie: Fördermittel nutzen
Solarthermie: Die KfW bietet Vorteile

Für einen Neubau oder die Sanierung zum Effizienzhaus kann die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden, und zwar einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung. Wohngebäude fallen in den Zuständigkeitsbereich BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude).

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KfW-Förderung der Solarthermie: Programmübersicht

Im Folgenden listen wir alle KfW Programme (Förderprodukte) zum Thema Solarthermie auf und aktualisieren die Antragszulassung laufend. Diese kann sich jedoch täglich ändern – weshalb Sie sicherheitshalber vor der Antragstellung noch einmal bei der KfW nachschauen sollten. Dort finden Sie Seiten mit einer Übersicht aller aktiven Förderprodukte für Neubauten und Förderprodukte für Bestandsimmobilien.

KfW Programm 261: Wohngebäude – Kredit (aktiv)

Der Förderkredit 261 gehört zum Bereich Bundesförderung für effiziente Gebäude und trägt den Untertitel „Haus und Wohnung energieeffizient sanieren“. Damit ist klar: Wer seine eigene Immobilie energieeffizient saniert, kann mit diesem Programm ein günstiges Darlehen beantragen. Vorliegen muss das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Dieses wird ebenso gefördert wie die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch Experten (je nach Größe der Immobilie mit bis zu 20.000 Euro).

Kreditnehmer haben die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen mit tilgungsfreier Anlaufzeit und einem endfälligen Darlehen. Je nach Darlehen und Laufzeit liegt der effektive Jahreszins bei 1,24 bis 2,14 Prozent. Die tilgungsfreie Anlaufzeit kann bis zu 5 Jahre betragen. (Stand: 8. Februar 2024)

Und dies sind die Unterschiede bei den Konditionen für Neubauten und Bestandsbauten:

Voraussetzung für das Darlehen ist eine Effizienzhaus-Stufe von mindestens 85. Werden zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht, steigt die Kreditsumme von 120.000 Euro auf 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach der Effizienzhaus-Stufe und liegt zwischen 5 Prozent (Effizienzhaus 85 und Denkmal) und 25 Prozent (Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat).

Was heißt Erneuerbare-Energien-Klasse? Diese höhere Klasse liegt vor, wenn im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien eingebaut und damit mindestens 55 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt werden – oder wenn mindestens 55 % des Energie­bedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.

Das KfW-Programm 261 schließt solarthermische Anlagen und Wärmepumpen ein. Am 28. Juli 2022 entfallen sind gas­betriebene Anlagen und die damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen.

KfW Programm 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (aktiv)

Dieser Zuschuss aus dem Bereich „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ gilt „Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung“, die mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs deckt. Dazu zählen auch solarthermische Anlagen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören weiterhin der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie die Fach­planung und Bau­begleitung durch Experten für Energie­effizienz. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass es sich bei der Immobilie um einen Bestandsbau handelt und der Eigentümer/ die Eigentümerin diese selbst bewohnt. Damit sind beispielsweise Ferienwohnungen zur Vermietung ausgenommen.

Förderübersicht der BEG Einzelmaßnahmen (Stand: 1. Januar 2024) - Zum Vergrößern auf die Grafik klicken
Förderübersicht der BEG Einzelmaßnahmen (Stand: 1. Januar 2024) – Zum Vergrößern auf die Grafik klicken

Der Zuschuss setzt sich aus der Grund­förderung (30 %) und bis zu zwei Bonus­förderungen zusammen und kann sich damit auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten summieren. Zuzüglich Emissions­minderungs­zuschlag (2.500 Euro), kommt dann ein nettes Sümmchen zusammen. Die Obergrenze liegt bei 23.500 Euro. Wie bei Förderungen üblich, steht auch diese unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Hinweis: Voraussetzung für den Emissions­minderungs­zuschlag ist die Errichtung einer Biomasse­anlage mit einem Emissions­grenzwert für Staub von 2,5 mg/m³. Der Zu­schlag wird unab­hängig von der Höchst­grenze der förder­fähigen Gesamt­kosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.

KfW Programm 270: Erneuerbare Energien – Standard (aktiv)

Das „Förderkredit für Strom und Wärme“ untertitelte Programm 270 gilt für „Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher“. Im Fokus stehen Photovoltaikanlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind- und Wasserkraft sowie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme. Solarthermie-Anlagen zählen ebenso nicht mehr dazu.

Die richtige Dimensionierung der Solarthermie-Anlage
Die richtige Dimensionierung der Solarthermie-Anlage

Mit Stand Februar 2024 sind folgende Förderprogramme der KfW eingestellt:

KfW Programm 262: Wohngebäude – Kredit. Der Förderkredit mit dem Untertitel „Haus und Wohnung energieeffizient sanieren“ gehörte bis Juli 2022 zum Bereich Bundesförderung für effiziente Gebäude. Er griff bei energetischen Einzelmaßnahmen wie beispielsweise Austausch einer Heizung und Kombination der neuen Heizung mit einer Solarthermieanlage. Derzeit wird er durch den Zuschuss KfW 458 ersetzt.


KfW Programme 271, 281
: Erneuerbare Energien – Premium: Der zum Bereich „Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher“ gehörende „Förderkredit mit Tilgungszuschuss für Strom und Wärme“ galt einst für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten und Gebäude von Unternehmen und kommunalen Einrichtungen. Er wurde in mehrere Programme aufgesplittet.

Informieren Sie sich vor der Umsetzung über Fördermöglichkeiten
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Vier Schritte zum Wohngebäude-Kredit bei der KfW

Hinweis: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Freiberufler, aber auch gemeinnützige Organisationen oder Unternehmen.
  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Nur Personen mit entsprechendem Fachwissen stellen sicher, dass die Maßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Im Rahmen der Baubegleitung übernimmt die KfW 50 Prozent der Kosten. Eine Liste mit zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) hält die Deutsche Energieagentur (dena) bereit.
  2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen: Finanzierungspartner können die Hausbank, jede andere Geschäftsbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse oder Versicherung sein. Sie stellen den Kreditantrag nicht selbst bei der KfW, sondern überlassen dies versierten Fachkräften.
  3. Kreditvertrag abschließen und starten: Der Kreditvertrag wird immer zwischen dem Kreditnehmer und dem Finanzierungspartner abgeschlossen. sobald dies geschehen ist, kann das Bauunternehmen oder der Handwerksbetrieb beauftragt werden.
  4. Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss erhalten: Nach Abschluss der Bauarbeiten kann die vom EEE ausgestellte „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) beim Finanzierungspartner eingereicht werden. Sind die weitergeleiteten Unterlagen von der KfW geprüft, erhält der Kreditnehmer den Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Gibt es Alternativen zur KfW-Förderung?

Förderung für Heizung und Solarkollektoren: Steuerbonus oder Förderung
Förderung für Heizung und Solarkollektoren: Steuerbonus oder Förderung

Antwort: Selbstverständlich gibt es auch andere Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für eine Solarthermie- und Heizungsanlage. Wir zählen sie hier nur kurz auf und verweisen auf die gesonderten Beiträge:

  • BAFA-Zuschüsse: Die Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie Gebäudedämmung, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung, sind beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle verblieben.
  • Bankkredit: Solarthermieanlagen können bei Geschäftsbanken  über Bausparkredite finanziert werden. Dabei handelt es sich um herkömmliche Bankkredite für Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen.
  • Steuerbonus: Bei energetischer Sanierung eines mindestens 10 Jahre alten Hauses können 20 Prozent der Ausgaben über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Hürden für diesen bis 2029 geltenden Steuerbonus sind recht niedrig.
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden
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Fazit

Seit Januar 2024 vergibt die KfW Kredite für Bauvorhaben (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) und erteilt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Bei letzteren ist entscheidend, dass sie die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern und die Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) betreffen. Die Förderung aller anderen BEG EM fällt nach wie vor in den Zuständigkeitsbereich des BAFA.Wer den Neubau eines Effizienzhauses plant, erhält mit einem Förderkredit der KfW ein stattliches Sümmchen vom Staat. Wer eine ältere Heizungsanlage ersetzen möchte, kann derzeit mit sehr großzügigen Zuschüssen rechnen. Kann keine Förderung in Anspruch genommen werden, bleiben als Optionen immer noch ein Kredit bei der Bank oder der staatliche Steuerbonus.

Fördermittel nutzen © Stockfotos-MG , stock.adobe.com
Solarthermie BAFA Förderung

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