Solarthermie BAFA Förderung

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BAFA-Fördermittel rund um Solarthermie-Anlagen

Die Finanzierbarkeit spielt bei der Planung einer Solarthermie-Anlage wohl die größte Rolle. Meistens führt der erste Weg zur Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz: BAFA. Diese Behörde fördert energieeffiziente Techniken plus Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen. Ganz ähnlich ist dies auch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. Welche Institution welche Maßnahmen fördert, ist nicht in Stein gemeißelt. Gerade für die Einzelmaßnahmen gab es in den letzten Jahren einen mehrfachen Wechsel der Zuständigkeit. Wir informieren über die Details und zeigen, wie die Antragstellung von BAFA-Fördermitteln rund um Solarthermie-Anlagen gelingt.

Fördermittel nutzen © Stockfotos-MG , stock.adobe.com
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Was ist und macht eigentlich das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main ist eine Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz untersteht. Um die Abkürzung zu verstehen, muss man die ältere Bezeichnung kennen: Bundesausfuhramt. Im Zuge des 2000 aufgelegten Programms der Bundesregierung „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ legte man das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) und das Bundesausfuhramt (BafA) zusammen: zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Abkürzung BAFA wurde übernommen.

Das (oft auch „die“) BAFA übt eine Reihe von Aufgaben aus, darunter die Förderung des Mittelstands und der Energiewirtschaft. Unterstützt werden u.a. energieeffiziente Techniken wie die Kraft-Wärme-Koppelung und Maßnahmen zur Energieeinsparung. Zuschüsse sollen einen Anreiz zur Nutzung erneuerbarer Energien bieten. 2023 zahlte das BAFA über 8,8 Milliarden Euro an Fördermitteln aus. Den größten Einzelposten bildete mit 4,8 Mrd. die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – kurz erklärt

Die BEG abgekürzte Bundesförderung für effiziente Gebäude fasst frühere Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen. Unterstützt werden u.a. Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Einsatz neuer und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie die Nutzung einer optimierten Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

wobei die BEG WG und die BEG NWG, neuerdings auch Teile der BEG EM, in den Zuständigkeitsbereich der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW gehören.

BEG EM: BAFA-Förderung regenerativer Wärmeerzeuger

Die BEG Einzelmaßnahmen sind 5 Gruppen zugeordnet: Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung. Für die Maßnahmen gelten unterschiedliche Fördersätze:

Förderübersicht der BEG Einzelmaßnahmen (Stand: 1. Januar 2024) - Zum Vergrößern auf die Grafik klicken
Förderübersicht der BEG Einzelmaßnahmen (Stand: 1. Januar 2024) – Zum Vergrößern auf die Grafik klicken

Das BAFA ist momentan die richtige Anlaufstelle, wenn es um die Förderung energetisch sinnvoller Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (u.a. Dämmung), die Anlagentechnik (außer Heizung) und die Heizungsoptimierung geht. Diese Maßnahmen greifen nicht bei der Planung und Anschaffung einer Solarthermie-Anlage. Die Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) ist seit 1. Januar 2024 wieder Sache der KfW.

Tipp: Als förderfähige Investitionskosten gelten jeweils die Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers, die Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes, der Anschluss an ein Wärmenetz (Gebäudenetz und öffentliches Netz) und die Kosten für Installation und Inbetriebnahme.
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Welche Unterstützungen gibt es außer der BAFA-Förderung?

Förderung für Heizung und Solarkollektoren: Steuerbonus oder Förderung
Förderung für Heizung und Solarkollektoren: Steuerbonus oder Förderung

Selbstverständlich gibt es auch andere Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten für eine Solarthermie- und Heizungsanlage. Wir zählen sie hier nur kurz auf und verweisen auf die gesonderten Beiträge:

  • KfW-Förderung: Die BEG EM „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ beinhaltet unter anderem auch die „Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung (solarthermische Anlagen). Das KfW-Programm 458 ist mehr als attraktiv.
  • KfW-Kredit: Der Klassiker ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Alle anderen KfW-Programme kommen nur, aber doch immerhin in Einzelfällen für die Ausstattung eines Einfamilienhauses in Betracht.
  • Bankkredit: Solarthermieanlagen können bei Geschäftsbanken  über Bausparkredite finanziert werden. Dabei handelt es sich um herkömmliche Bankkredite für Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen.
  • Steuerbonus: Bei energetischer Sanierung eines mindestens 10 Jahre alten Hauses können 20 Prozent der Ausgaben über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Hürden für diesen bis 2029 geltenden Steuerbonus sind recht niedrig.
Zuschüsse oder Steuerbonus: Die beste Lösung kann berechnet werden
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Fazit

Die Gruppierung ist nun eine andere. Hieß es zuvor, die Förderung aller Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung sollte in den Händen der BAFA liegen, ist dieser Bereich nun aufgeteilt: Maßnahmen, die die Anlagen zur Wärmerzeugung betreffen, wurden an die KfW abgetreten, alle anderen BEG EM verbleiben beim BAFA.

Das ist zwar etwas verwirrend, hat aber sicherlich berechtigte haushaltspolitische Gründe. Für Verbraucher rechnet sich der Mehraufwand beim Schlaumachen allemal. Bedeutete der 2022 ins Leben gerufene (und Ende 2023 abgeschaffte) Heizungs-Tausch-Bonus für EE- Anlagen noch einen Zuschuss von 10 Prozent, sind es mit dem Klimageschwindigkeitsbonus nun 20 Prozent. Auch der Grundfördersatz wurde im Januar 2024 heraufgesetzt.

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