Photovoltaik Inbetriebnahme

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Worauf bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage achten?

Bildlich gesprochen wird mit der Inbetriebnahme ein Hebel umgelegt – und die Photovoltaikanlage darf die solare Energie in nutzbaren Strom umwandeln. Dies macht in der Regel der Netzbetreiber, denn er stellt den Zähler und lässt ihn einbauen. Hat die verantwortliche Elektrofachkraft eine Konzession des Netzbetreibers, kann sie wie ein Mitarbeiter handeln und die Inbetriebnahme selbst durchführen. Doch bis es soweit ist, gibt es eine Vielzahl an Dingen zu beachten.

Inbetriebnahme eine Photovoltaikanlage © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
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Definition und Erläuterung: EEG und Clearingstelle

Im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz ist der Begriff folgendermaßen definiert:

„Inbetriebnahme“ [ist] die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage ausschließlich mit erneuerbaren Energien oder Grubengas nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde; der Austausch des Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme. (§ 3 Abs. 30 EEG 2021 (früher § 3 Abs. 5))

Der wichtigste Punkt dabei: Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist die vorherige feste Installation der Anlage und deren Fähigkeit, Strom zu produzieren. D.h. es reicht nicht aus, auf dem Dach eine PV-Anlage zu montieren, auch ein Wechselrichter muss bereits installiert sein. Die Anlage muss angeschlossen und betriebsbereit sein.

Rechtliche Fragen klären © vegefox.com, stock.adobe.com
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Zu allem Weiteren schweigt sich das EEG aus. Weil es in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten gekommen war, musste die Clearingstelle EEG für Klarheit sorgen. Seit dem „Hinweis 2010/1“ vom 25. Juni 2010 und der EEG-Novelle vom 1. April 2012 gelten zur Inbetriebnahme folgende verbindliche Regeln (Stand: Juli 2022):

  • Eine Anlage zur fotovoltaischen Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie ist in Betrieb gesetzt, sobald in ihr erstmals Strom erzeugt und dieser außerhalb der Anlage umgewandelt („verbraucht“) oder gespeichert wird.
  • Nicht als Inbetriebnahmezeitpunkt gilt, wenn lediglich eine elektrische Spannung an den Anschlussklemmen vorliegt.
  • Die Inbetriebnahme muss nicht für jedes Modul einzeln, sondern kann für den Strang als Ganzes
  • Der Netzbetreiber muss bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein.
  • Der Nachweis kann durch Fotos oder Zeugen und/oder Vorlage eines Inbetriebnahmeprotokolls geführt werden.
  • Der Solarstrom muss nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden.
  • Die Anlage muss endgültig an ihrem Bestimmungsplatz montiert sein. (seit 2012)
  • Ein Wechselrichter muss installiert sein. (seit 2012).
Voraussetzungen für die Inbetriebnahme der PV-Anlage
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Vorbereitung der Inbetriebnahme – eine Checkliste

Eine kurze Checkliste erleichtert die Vorbereitung der Inbetriebsetzung. Haken Sie ab, was erledigt ist:

  • 1. Die PV-Anlage ist betriebsfertig montiert.
  • 2. Die Fertigstellung ist dem Netzbetreiber bekannt.
  • 3. Die Anlage wurde von einer Elektrofachkraft geprüft und protokolliert.
  • 4. Die Anlage ist vollständig dokumentiert.

Im Einzelnen heißt das:

Herstellung der Betriebsbereitschaft durch den Installateur

Ob Aufdach- oder Indachanlage, Installation vor der Fassade oder gebäudeintegriert: Betriebsfertig heißt, die Module sind montiert und elektrisch angeschlossen und die Anlage ist mit der erforderlichen Anzahl an Wechselrichtern ausgestattet. Außerdem muss der Netzanschluss gewährleistet sein, das heißt der Zählereinbau muss gemäß den gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers vorbereitet sein. Ist dies alles gegeben, kann der Installateur dem Netzbetreiber die Betriebsbereitschaft melden.

Meldung der Betriebsbereitschaft beim Netzbetreiber

Für die Meldung der Betriebsbereitschaft hält der Netzbetreiber ein entsprechendes Formblatt bereit. Ähnlich wie das Anschlussbegehren füllt in der Regel der Installateur diesen Antrag auf Inbetriebnahme aus. Wurden die folgenden Unterlagen noch nicht bei der Anfrage zur Netzüberprüfung vorgelegt, sollte dieses spätestens jetzt erfolgen.

Prüfung vor der Inbetriebnahme

Es ist Aufgabe der Installationsfirma, die PV-Anlage vor der erstmaligen Inbetriebnahme nach gültigen Normen zu prüfen: auf der Wechselstromseite nach DIN VDE 0100-600 und auf der Gleichstromseite nach DIN EN 62446 (VDE 0126-23-1). Wichtig ist, dass es sich hierbei um einen Elektrofachbetrieb handelt. Die Ergebnisse müssen in einem Prüfprotokoll festgehalten werden. Lassen Sie sich als Nachweis unbedingt eine Kopie davon aushändigen.

Dokumentation der Photovoltaikanlage

Ein bloßer Anlagenplan reicht leider nicht aus. Treten später Fehler an einzelnen Modulen oder ganzen Modulsträngen auf, helfen sie bei der Suche nicht. Man möchte sich nicht auszumalen, was ein eventueller Rückbau kostet. Anlagenbetreiber haben ein Anrecht auf eine detaillierte Anlagendokumentation. Diese muss enthalten:

  • Grundlegende Systemdaten wie die Registrierungsnummer, die Leistung (kW), Hersteller, Anzahl und Typ der Komponenten sowie das Datum von Installation und Inbetriebnahme.
  • Systementwickler bzw. Planer inkl. Kontaktdaten
  • Systeminstallateur oder -installateure inkl. Kontaktdaten
  • Stromlaufplan, auch Schaltplan genannt
  • Generatordaten wie Typ und Anzahl der Module und Stränge, alle Angaben zur Verkabelung sowie die elektrischen Einzelheiten wie Überspannungsschutz und Verbindungen zur Blitzschutzanlage.
  • Daten der Wechselstromseite
  • Datenblätter der Komponenten sowie deren Betriebsanleitungen
  • Unterlagen zu Notabschaltung in Gefahrensituationen wie Bränden, Wartungshinweise sowie Garantien und Gewährleistungen
  • die bereits genannten Prüf- und Messprotokolle.
Photovoltaikanlage: Dokumentieren Sie den Inbetriebnahme Zeitpunkt
Photovoltaikanlage: Mit Datum versehene Fotos erfassen den Inbetriebnahmezeitpunkt

Auch spätere Inspektionen und Wartungen sollten dokumentiert und die Prüfberichte sorgfältig aufbewahrt werden. Insgesamt wird die Dokumentation einer Photovoltaikanlage schon einen normalen Büro-Ordner füllen.

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Inbetriebnahme von Solaranlagen

Die Vorbereitung ist abgeschlossen, jetzt kann die Photovoltaikanlage in Betrieb gesetzt werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine Installations- oder Elektrofachkraft erfolgen, die beim Netzbetreiber zugelassen ist. Ist sie nicht befugt, den Zähler zu stellen, muss ein Mitarbeiter des Netzbetreibers hinzugezogen werden. Die Inbetriebnahmeprüfung umfasst folgende Punkte:

  • Stimmt die Anlage mit den Anmeldeunterlagen überein?
  • Sind die für den Netzbetreiber relevanten Komponenten zugänglich?
  • Wurden beim Aufbau der Messeinrichtung die technischen Vorgaben eingehalten?
  • Wie lautet der Anfangsstand des Zählers und läuft er korrekt an?
  • Funktionieren die technischen Regeleinrichtung und Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß?

Das Ergebnis dieser Prüfung wird ins Inbetriebnahmeprotokoll aufgenommen.

PV-Anlagen erst prüfen und dann in Betrieb nehmen
PV-Anlagen erst prüfen und dann in Betrieb nehmen

Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaik-Anlagen

Das Inbetriebnahmeprotokoll muss in Anwesenheit des Anlagenbetreibers vom Solarteur erstellt werden. Ein Vertreter des Netzbetreibers kann, muss aber nicht anwesend sein. Mit dem Inbetriebnahmeprotokoll weist der Betreiber nach, dass die neue Photovoltaikanlage allen Normen und Vorschriften entspricht.

Tipp: Fotografieren Sie jeden Schritt. Fotos zeigen oft mehr als in einem Schriftstück festgehalten wurde. Abzüge der digitalen Bilder können die Anlagendokumentation bebildern.

Wurde zuvor eine vollständige Anlagendokumentation erstellt, ist das Inbetriebnahmeprotokoll keine Hexerei. Es muss neben dem Prüfprotokoll allerdings noch zahlreiche weitere Daten umfassen. Dazu gehören die Angaben zu Betreiber und Standort, das Datum der Inbetriebnahme sowie eine Reihe von Details zur Technik (Hersteller, Modell und Anzahl aller Komponenten). Außerdem sind die Neigung und Ausrichtung der Module sowie die gewählte Montageart, die geschätzten Strahlungswerte, die Leerlaufspannung und der Kurzschlussstrom an Strings und Generatoranschlusskasten anzugeben.

Nur mit Inbetriebnahmeprotokoll gibt es die Einspeisevergütung
Nur mit Inbetriebnahmeprotokoll gibt es die Einspeisevergütung

Und wozu das Ganze? Der Inbetriebnahmezeitpunkt ist insbesondere für die Einspeisevergütung von Belang. Oder anders: Liegt kein Inbetriebnahmeprotokoll vor, muss der Netzbetreiber keine Einspeisevergütung zahlen.

Registrierung und Anmeldung

Nach der Inbetriebnahme haben Betreiber einen Monat Zeit, ihre Solaranlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Dies hat seit einigen Jahren ausschließlich online über ein zentrales Register, das Markstammdatenregister (MaStR) zu erfolgen. Was das vor sich geht, ist detailliert im Beitrag Photovoltaikanlage Anmeldung erläutert.

Netzeinspeisung: Die Anmeldung beim MaStR ist Pflicht
Netzeinspeisung: Die Anmeldung beim MaStR ist Pflicht

Der Hintergrund: Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur und das Inbetriebnahmeprotokoll bilden zusammengenommen den Nachweis der Inbetriebnahme zur Vorlage beim Netzbetreiber. Hat das Verfahren seinen Lauf genommen, ist der Netzbetreiber zur Zahlung der Einspeisevergütung verpflichtet. Und keine Sorge, wenn diese Prüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Für die Höhe der Leistung ist das Datum der Inbetriebnahme ausschlaggebend, nicht das der Genehmigung.

Photovoltaikanlage: Die Anmeldung beim Netzbetreiber
Photovoltaikanlage: Die Anmeldung beim Netzbetreiber
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Photovoltaikanlage Anmeldung

Anmeldung der Photovoltaikanlage bei Bundesnetzagentur, Netzbetreiber und Finanzamt Jede in Deutschland installierte netzgekoppelte Photovoltaikanlage muss registriert werden. Und zwar sowohl… weiterlesen

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