Förderung für solarthermische Anlagen werden angehoben

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Solarthermie Heizungsunterstützung
Solarthermie Heizungsunterstützung © Ehrenberg-Bilder, fotolia.com
Ein Großteil der Energieaufwendungen im Haushalt entfallen auf die Wärmeerzeugung. Entsprechend hoch ist das Einsparpotenzial in diesem Bereich. Deutschlandweit werden zwar schon mehr als 2 Millionen Anlagen zur Wärmeerzeugung mit der Kraft der Sonne betrieben. Die Bundesregierung möchte den Ausbau mit entsprechenden Anreizen aber noch mehr anheizen. Um Solarenergie zur Wärmeerzeugung noch attraktiver zu gestalten, werden die staatlichen Zuschüsse ab 01. April 2015 um bis zu 100 Prozent angehoben.

Wer sich derzeit für die Wärmeerzeugung mit Hilfe der Solarenergie interessiert, der sollte jetzt aufmerksam weiterlesen. Ab April steigen nämlich nicht nur die Fördersätze um bis zu 100 Prozent, auch das Entsorgen des Altkessels wird durch eine Abwrackprämie belohnt. Ein Umstieg auf regenerative Energien kann sich lohnen.

Lange warten sollten Heizungsmodernisierer allerdings nicht, denn die Fördermittel aus dem staatlichen Topf wurden nicht etwa erhöht. Für sämtliche Förderungen im Bereich Erneuerbare Energien stehen nach wie vor 360 Millionen Euro zur Verfügung. Spät Entschlossene könnten also durchaus leer ausgehen, wenn die Fördermittel erschöpft sind.

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Die Änderungen im Überblick

Wer seine Heizung mit Hilfe von Solarkollektoren betreibt, bekommt als Mindestfördersatz nicht mehr 1.500 Euro, sondern 2.000 Euro. Auch die quadratmeterbezogene Förderung der Kollektorfläche wurde deutlich nach oben gesetzt. Übersteigt die Kollektorfläche 14 Quadratmeter, so gibt es anstatt 90 Euro ab April 140 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche.

Wer gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt und die Heizungsmodernisierung mit der Errichtung einer neuen Solaranlage koppelt, profitiert von einem zusätzlichen Bonus. Außerdem sind diverse Maßnahmen förderfähig, die mit der Neuinstallation der Solarwärmeanlage in Zusammenhang stehen, also auch Umbaumaßnahmen im Heizungskeller, Heizkörperaustausch, Entsorgung des Altkessels, etc.; außerdem förderfähig sind Maßnahmen, bei der eine schon geförderte Anlage durch Maßnahmen optimiert wird.

Neu ist auch, dass künftig Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden finanziell bedacht werden, die Erneuerbare ausschließlich zur Warmwasserbereitung verwenden. Hier gibt es pro Quadratmeter Kollektorfläche 50 Euro, die Mindestförderung beträgt 500 Euro. Nicht nur Neuanlagen, auch Erweiterungen von Bestandsanlagen werden gefördert. Für Neubauten, bei denen der Einsatz von Erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung ohnehin seit 2009 Plicht ist, wird es mit der Förderung schwierig. Hier werden lediglich diejenigen finanziell bedacht, die mit besonderen Innovationen glänzen oder durch eine besonders hohe solare Deckungsrate in die Kategorie „Sonnenhäuser“ fallen.

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